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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den wiederholten Verstößen der Plattform X im Zusammenhang mit dem KI-Chatbot Grok gegen europäisches Recht, insbesondere wegen der Generierung sexualisierter Darstellungen von Kindern (www.wiwo.de/dpa/fotos-durch-ki-eu-erhoeht-druck-auf-musks-x-wegen-ki-bildern-von-kindern/100189758.html) – auch im Hinblick auf die offizielle Präsenz des Bundeskanzlers auf der Plattform X –, und beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine vorübergehende Deaktivierung von Grok einzusetzen, solange die Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Acts nicht gewährleistet ist? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Die Bundesregierung verfolgt mit großer Sorge den Einsatz von KI-Tools für die Darstellung von Deepfakes, hierunter von Frauen und sogar Minderjährigen in sexualisierten Posen. Es ist inakzeptabel, dass Frauen und Minderjährige wiederholt Opfer sexualisierter Deepfakes werden, während die Plattformen untätig bleiben. Europäische Regeln wie der Digital Services Act (DSA) gelten für alle gleichermaßen, auch für große Tech-Konzerne. Die Erstellung oder Verbreitung solcher Bilder ohne Einwilligung stellt einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und kann in vielen Fällen strafbar sein. Es ist wichtig, dass auch technische Lösungen implementiert werden, die verhindern, dass Nutzer solche Bilder erstellen können. Die Durchsetzung des DSA gegenüber X verantworten die EU-Kommission und der Digital Services Coordinator (DSC) am Sitz des Anbieters in der EU, hier in Irland. Beide Behörden handeln dabei unabhängig. Die Bundesregierung vertraut darauf, dass sie den DSA konsequent durchsetzen. Dies schließt auch den Umgang mit X ein. Der deutsche DSC arbeitet eng mit dem DSC in Irland und mit der EU-Kommission zusammen, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSA-Regelungen in allen EU-Mitgliedstaaten zu sichern, und unterstützt die EU-Kommission in Verfahren gegen die sehr großen Online-Plattformen.

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