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Schriftliche Frage 53 von Christian Görke (DIE LINKE): Bei welchen Raffineriegesellschaften mit Rosneft-Anteilen in Deutschland würden nach Kenntnis der Bundesregierung US-Sanktionen greifen, sob…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 53 von Christian Görke (DIE LINKE): Bei welchen Raffineriegesellschaften mit Rosneft-Anteilen in Deutschland würden nach Kenntnis der Bundesregierung US-Sanktionen greifen, sob… Frage 53 (Christian Görke, Die Linke): Bei welchen Raffineriegesellschaften mit Rosneft-Anteilen in Deutschland würden nach Kenntnis der Bundesregierung US-Sanktionen greifen, sobald der aktuell geltende „Comfort Letter“ in Bezug auf Rosneft Deutschland am 29. April 2026 auslaufen würde (siehe www.rbb2 4.de/wirtschaft/beitrag/2025/10/us-sanktionen-aus wirkungen-pck.html; bitte für alle drei Raffineriegesellschaften – PCK, MiRO und BAYERNOIL – getrennt darstellen und jeweils rechtliche Begründung angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 23. Februar 2026: Die von den Vereinigten Staaten am 22. Oktober 2025 beschlossenen Sanktionen zielen entsprechend den Sanktionen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs insbesondere auf den russischen Ölsektor als eine der zentralen Einkommensquellen des Russischen Staatshaushalts ab. Wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen ist die Listung des russischen Öl- und Staatsunternehmens Rosneft. Die Tochtergesellschaften von Rosneft in Deutschland sind von ihrer russischen Muttergesellschaft über die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur abgekoppelt. Ihr Geschäftsbetrieb wird nicht von Russland aus gesteuert. Es fließen keine Einnahmen an die russische Muttergesellschaft oder den russischen Staat ab, es wird dort kein russisches Öl verarbeitet. Vor diesem Hintergrund zielt die Listung des russischen Unternehmens Rosneft durch die USA nach ihrem Sinn und Zweck nicht – ebenso wenig wie die Sanktionen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs — auf die deutschen Tochtergesellschaften und Beteiligungen ab. Die General License Nr. 129 des U.S. Office of Foreign Assets Control stellt dementsprechend sicher, dass die hiesigen Beteiligungen des russischen Konzerns Rosneft nicht von den Sanktionen der USA erfasst werden. Die Bundesregierung steht mit den US-Behörden hierzu in konstruktivem Austausch. Vor diesem Hintergrund betrifft Ihre Frage ein zukünftiges hypothetisches Szenario.

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