Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
In welchem Umfang haben Opfer, Angehörige und Hinterbliebene, Ersthelfer, Einsatzkräfte und Spontanhelfende des Breitscheidplatz-Attentats vom 19. Dezember 2016 nach Kenntnis des zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundesopferbeauftragter) und der Bundesregierung gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von medizinischen und opferrentenrechtlichen Versorgungsansprüchen angestrengt, und wie groß sind die Zahlen der einzelnen Opfergruppen insgesamt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, welche Betroffenen des Anschlags vom Breitscheidplatz sozialgerichtliche Verfahren angestrengt haben, weil die Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich Ländersache ist.
Der Bundesopferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner unter anderem für alle Betroffenen des Anschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz. Betroffene sind Hinterbliebene, Verletzte, Tatzeuginnen und -zeugen, Ersthelferinnen und Ersthelfer, nicht jedoch Einsatzkräfte, die aufgrund gesetzlicher Regelungen in ein eigenes Hilfeleistungssystem eigebunden sind. In Ausübung seiner Lotsenfunktion vermittelt der Bundesopferbeauftragte die Betroffenen an die zuständigen (behördlichen) Stellen und Einrichtungen, damit sie von dort praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe erhalten können. Er unterstützt Betroffene zudem im Umgang mit den Behörden bei der Klärung ihrer anschlagsbezogenen Anliegen, leistet jedoch keine Rechtsberatung für die Betroffenen, sodass er regelmäßig auch nicht über Kenntnisse über die von den Betroffenen erhobenen sozialgerichtlichen Gerichtsverfahren verfügt.
Zur Frage nach den Zahlen der einzelnen Opfergruppen, die beim Bundesopferbeauftragten verzeichnet sind, ist zunächst hervorzuheben, dass es das Amt des Bundesopferbeauftragten zum Zeitpunkt des Anschlages auf dem Breitscheidplatz noch nicht gab und dementsprechend keine Daten erfasst wurden. Erst mit Errichtung des Amtes als Konsequenz des Anschlages im März 2017 wurden Daten einzelner Betroffener nachträglich erhoben. Im Rahmen dieser Nacherhebung sind 13 Getötete, 43 Hinterbliebene und 109 verletzte Personen erfasst worden.
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