Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Antwort zu Drs. 21/6486)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Antwort zu Drs. 21/6486)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6794
21. Wahlperiode 30.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias
Peterka, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6486 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen
Anschlägen im Inland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar
45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/
ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für
die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen
Anschlägen im Inland transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts
zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die
Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits
bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen
daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten der Bundesregierung für die
Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu
machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 29. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und
extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und
welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen
und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesopferbeauftragte (BfO) wird bei seiner Tätigkeit durch eine
Geschäftsstelle unterstützt, die in einem Fachreferat des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angesiedelt ist. Dort sind derzeit
insgesamt 5 Dienstposten des höheren Dienstes, 3,75 Dienstposten des gehobenen
Dienstes und 1 Dienstposten des mittleren Dienstes eingerichtet. Eine
differenzierte Aufschlüsselung, welche Anteile der Arbeitszeit von Beschäftigten des
Bundesministeriums, die den Beauftragten unterstützen, auf reguläre
Linienaufgaben der Referate entfielen und welche auf die Unterstützung des BfO, ist
nicht möglich. Auf der Basis einer Schätzung dürfte davon auszugehen sein,
dass etwa 80 Prozent der Arbeitszeit der Beschäftigten des BMJV zur
Unterstützung des BfO aufgewendet werden (vergleiche auch die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 262 der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten
und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf
Bundestagsdrucksache 21/6171.
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen
von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister
beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem
finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Der Bundesopferbeauftragte schaltet nach einem Anschlagsgeschehen
regelmäßig bei einem externen Dienstleister ein Beratungstelefon als Hotline, um
den Betroffenen ein niederschwelliges Angebot der (psychosozialen) Akuthilfe
zur Verfügung stellen zu können.
Zu den Aufgaben des Dienstleisters gehört die psychosoziale Beratung durch
qualifiziertes, psychologisch geschultes Fachpersonal auch über regelmäßige
Dienstzeiten hinaus. Daneben berät er im Bedarfsfall den BfO und seine
Geschäftsstelle zu anschlagsbezogenen psychologischen und psychosozialen
Fragen.
Seit dem 1. August 2019 bis zum 30. April 2026 war der Dienstleister das
Zentrum für Trauma- und Konfliktmanagement in Köln (ZTK), für dessen
Dienstleistungen seit Vertragsbeginn Kosten in Höhe von 283.245,25 Euro (brutto)
entstanden sind. Seit dem 1. Mai 2026 besteht ein Vertrag mit der Trauma
Support GbR in Frankfurt am Main.
Da die Häufigkeit und der Umfang möglicher Inanspruchnahmen des
Dienstleisters im Vertragszeitraum vorweg nicht konkret bestimmbar sind, wurde das
mögliche finanzielle Volumen auf 1.859.251 Euro (brutto) für die maximale
Vertragslaufzeit von sechs Jahren geschätzt. Der Dienstleister rechnet in diesem
Rahmen monatliche Fixkosten für die Bereitstellung ab und berechnet im Falle
eines Anschlagsgeschehen vorab geregelte Bereitschaftstagessätzen
beziehungsweise Sätze für Einzelgespräche.
Der jeweiligen Rahmenvereinbarung haben sich einzelne Länder durch
Verwaltungsvereinbarung angeschlossen. Diese beteiligen sich an den Fixkosten sowie
im Anschlagsfall bei Betroffenheit an den Kosten (Bund-Länder-
Beratungstelefon).
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an
Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele
Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium
aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Datum Organisation / Institution Anlass Ziel
28.08.2025 Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS)
Austausch mit Referat Vb7,
BMAS
Austausch zum Recht
der Sozialen
Entschädigung
04.09.2025 Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV)
Allgemeiner Austausch mit der
Bundesministerin
Dr. Hubig
Austausch zu aktuellen
Themen
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an
Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Datum Organisation /
Institution
Anlass Ziel
25.03.2025
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Austausch zur möglichen
Einführung einer
Fachanwaltschaft für
Opferrechte
Erörterung der fachlichen und
praktischen Auswirkungen einer
Fachanwaltschaft für Opferrechte sowie
Austausch über bestehende Bedarfe
von Betroffenen von Straftaten
21.10.2025 Amadeo Antonio
Stiftung (Projekt SVEB
– „Selbstbestimmt
vernetzen, erinnern und
bilden“) und
andere
Betroffenenvertretungen (Initiative 1.
Februar Hanau/
Mobile Opferberatung
Sachsen-Anhalt/ Soligruppe
9. Oktober Halle/
Tabash Hanau)
Austausch zum Projekt
SVEB sowie zu
Belangen von Betroffenen
terroristischer und
extremistischer Anschläge
Erörterung von
Handlungsempfehlungen, Verbesserung der
Unterstützung von Betroffenen und
Einbringung von Betroffenenperspektiven
04.12.2025 VOT (Victims of
Terrorism) Germany e. V.
Austausch zur regionalen
Vernetzung des Vereins
sowie zu aktuellen
Anliegen von Betroffenen
terroristischer Anschläge
Erörterung von
Vernetzungsmöglichkeiten und
Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene sowie
Austausch zu opferpolitischen
Themen
24.02.2026 Amadeu Antonio
Stiftung (Projekt SVEB)
Austausch zu
Betroffenenarbeit,
Handlungsempfehlungen und
Vernetzung
Verbesserung der Unterstützung
von Betroffenen,
Weiterentwicklung von Beteiligungs- und
Vernetzungsstrukturen
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an
Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele
Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Datum Organisation / Institution Anlass Ziel
30.04.2025 Landesregierung Sachsen-
Anhalt und
Landesopferbeauftragte Sachsen-Anhalt
3. Runder Tisch zum
Anschlag auf den
Magdeburger
Weihnachtsmarkt
Abstimmung über die
Betreuung und Unterstützung
der Betroffenen sowie über
weitere Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem
Anschlag.
22.05.2025 Landeshauptstadt Magdeburg
(Oberbürgermeisterin Simone
Borris)
Austausch zu den
Folgen des Anschlags
auf den Magdeburger
Weihnachtsmarkt
Abstimmung über die
Einrichtung einer
Unterstützungsstelle für
Betroffene, die Planung des
Nachsorgetreffens sowie
Fragen des Gedenkens und
der Beteiligung von
Betroffenen.
31.07.2025 Zentrale Anlaufstelle Berlin
für Betroffene von
Terroranschlägen und
Großschadensereignissen und deren
Angehörige
Allgemeiner
Austausch
Austausch zu aktuellen
Themen der
Betroffenenbetreuung sowie zur
Zusammenarbeit und
Koordinierung im Bereich der
Opferunterstützung.
27.-28.10.2025 Vertreterinnen und
Vertreter der Länder,
Landesopferbeauftragte
Fachgespräch mit den
Ländern
Austausch zu aktuellen
Fragen der Opferbetreuung
und Nachsorge sowie zur
Zusammenarbeit zwischen
Bund und Ländern.
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an
Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie
viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach
Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde,
und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Im angefragten Zeitraum nahm der Bundesopferbeauftragte nicht an Treffen
mit Vertretern internationaler Organisationen teil. Er hat sich jedoch vom
12. bis zum 14. Oktober 2025 auf bilateraler Ebene zu einem fachlichen
Austausch mit britischen Verantwortlichen getroffen und sich insbesondere über die
staatliche Unterstützung für Terroropfer und deren Rechte in Großbritannien
informiert.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen
Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen, und warum?
Datum Reiseziel Inland /
Ausland
Zweck Kosten
Delegationsgröße
Externe
Begleitung
27.03.2025 Wiesbaden Inland Einladung zur feierlichen
Verleihung des zweiten
Wissenschaftspreises
486,12 Euro 1 nein
23.05.2025 –
03.06.2025
Stuttgart Inland Fachgespräch des
Bundes mit den Zentralen
Opferhilfestruktur
555,44 Euro 3 nein
14.-
15.06.2025
München Inland Gespräch mit einer
Betroffenen von
Straftaten des
Nationalsozialistischen Untergrunds
(NSU)
289,28 Euro 1 nein
11.-12.06.2025 Magdeburg Inland Termine im
Zusammenhang mit der Tat in
Magdeburg 2024
169,60 Euro 1 nein
09.-11.07.2025 Bensberg Inland Fachtagung „Wenn das
Messer trifft…
Amoktaten und Anschläge –
Aufarbeitung und
Unterstützung der Opfer“
355,74 Euro 1 nein
22.-23.08.2025 Solingen Inland 1. Jahrestag Solingen
und Betroffenengespräch
358,44 Euro 2 nein
29.-30.09.2025 Bonn Inland Grußwort und Teilnahme
– Bundesamt für Justiz
(BfJ) – 1. Fachtagung
Opferhilfe und HL
366,13 Euro 1 nein
13.-14.09.2025 Magdeburg Inland Nachsorgetreffen
Magdeburg und Austausch
für Betroffene
171,30 Euro 4 nein
12.-14.10.2025 London Ausland Austausch mit
Terrorismus- und Extremismus-
Betroffenen
1199,31 Euro 2 nein
02.10.2025 Dresden Inland Gedenkfeier – 5.
Jahrestag
151,34 Euro 1 nein
09.10.2025 Halle Inland Gedenkveranstaltung
anlässlich des Anschlags
0 Euro 2 nein
29.10.2025 Magdeburg Inland Anhörung Ausschuss für
Recht, Verfassung und
Verbraucherschutz
0 Euro 2 nein
04.-05.11.2025 Dresden Inland 3. Netzwerktreffen
Opferbeauftragte
Sächsische Staatsregierung
151,34 Euro 1 nein
18.-20.11.2025 Bremen Inland Dritter Fachtag
Opferschutz
242,68 Euro 1 nein
Datum Reiseziel Inland /
Ausland
Zweck Kosten
Delegationsgröße
Externe
Begleitung
05.-09.11.2025 München Inland Infogespräch für
Betroffene des Anschlags in
München
437,38 Euro 1 nein
10.11.2025 Magdeburg Inland Prozessbeginn anlässlich
der Tat in Magdeburg
14 Euro 3 nein
25.-26.11.2025 Bad
Breisig
Inland Keynote beim Workshop
„BAO Konzepte“
168,29 Euro 1 nein
26.-27.11.2025 Kiel Inland Vortrag beim 4.
Opferschutztag in Kiel
267,93 Euro 1 nein
20.12.2025 Magdeburg Inland 1. Jahrestag Tat
auf Magdeburger
Weihnachtsmarkt v. 20.12.24
14 Euro 2 nein
15.-18.01.2026 München Inland Prozessauftakt München 373,18 Euro 1 nein
26.-27.01.2026 Magdeburg Inland Treffen mit
Selbsthilfegruppe Betroffener,
Termin Staatssekretär und
Gericht Magdeburg
267,60 Euro 1 nein
12.-13.02.2026 München Inland Gedenktag München 384,48 Euro 1 nein
18.-19.02.2026 Hanau Inland Gedenktag Hanau 315,18 Euro 1 nein
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und
für welche Maßnahmen?
Dem Beauftragten sind im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit Kosten
in Höhe von 928,20 Euro für die Überarbeitung des Informationsblatts zur
Hilfe nach einem terroristischen oder extremistischen Anschlag entstanden.
9. Nutzt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
Kanäle sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche
Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei
erzielt?
Der Beauftragte hat einen Kanal auf X, auf dem er zum Zweck der
Öffentlichkeitsarbeit Beiträge veröffentlicht, nach Anschlagsgeschehen oder an
Jahrestagen früherer Anschläge. Reichweiten, Interaktionen und weitere Kennenzahlen
können auf der Plattform eingesehen werden.
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen
von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte der Bundesregierung für die
Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen
Anschlägen im Inland Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche
Gesetzesvorhaben handelt es sich?
Das für die Hilfe für Opfer von Straftaten zuständige Fachreferat im BMJV, in
dem die Geschäftsstelle des BfO angesiedelt ist, hat einen Entwurf über eine
gesetzliche Verankerung des Amtes des BfO erstellt, um für diesen eine
dauerhafte rechtliche Grundlage zu schaffen und Zuständigkeit und Aufgaben vor
dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen
verbindlich festzuschreiben. Der Beauftragte selbst bringt sich hier kontinuierlich
mit Expertise aus der Betreuung von Betroffenen vergangener Anschläge ein.
Zudem ist das BMJV einer Bitte der Landesjustizministerien gefolgt und hat
eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Ausarbeitung eines
Musterentwurfs für Regelungen zum Informations- und Datenaustausch in
Großschadenslagen eingerichtet. Bisher hat die BLAG zweimal im BMJV getagt. Die
BLAG wird seitens BMJV ebenfalls durch das für die Hilfe für Opfer von
Straftaten zuständige Fachreferat betreut. Der Bundesopferbeauftragte wird
laufend über den Prozess informiert und bringt sich in diesen ein.
11. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen
von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um
welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein,
warum nicht?
Seitens des Beauftragten wurden im angefragten Zeitraum keine
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt. Wie bei früheren Beauftragten ist jedoch
auch im Falle des amtierenden Beauftragten der Bundesregierung für die
Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland für das Ende der Amtszeit ein Abschlussbericht vorgesehen.
12. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt
werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits
umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Der Beauftragte setzt regelmäßig für eine Stärkung der Opferhilfe in
Deutschland ein und stärkt die Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Belange von Opfern
terroristischer und extremistischer Gewalt in Politik und Öffentlichkeit. Er
unterstützt die Umsetzung des im Koalitionsvertrags genannten Ziels der
Verbesserung des Opferschutzes im Strafprozess. Vor diesem Hintergrund nahm der
Beauftragte am 11. Februar 2026 an einer Sitzung der durch das BMJV
eingesetzten StPO-Reformkommission teil und setzte sich dort für eine Verbesserung
des Schutzes der Daten von Zeuginnen und Zeugen im Strafprozess ein.
13. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland dem
Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder
mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen
Themen?
Im angefragten Zeitraum hat der BfO dem Deutschen Bundestag oder dessen
Ausschüssen keine schriftlichen oder mündlichen Berichte erstattet.
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen
von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu
erhöhen, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte betreibt regelmäßig Pressearbeit und informiert die
Öffentlichkeit sowohl durch Interviews als auch durch eigene Pressemitteilungen über
seine Tätigkeit. Auch der X-Kanal trägt zur Transparenz seiner Tätigkeit bei.
Auf den Websites www.bmjv.de und www.hilfe-info.de sind Informationen
über die Arbeit des Beauftragten eingestellt.
15. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale
Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte hat am 7. Mai 2026 als Zuhörer an einem
Sicherheitspolitischen Gespräch an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik mit der
Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, teilgenommen.
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen
und extremistischen Anschlägen im Inland?
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen
Anschlägen im Inland vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen?
Die Fragen 16 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der
Kleinen Anfrage „Beauftragte der Bundesregierung und ihre Aufgaben“ auf
Bundestagsdrucksache 20/5251 verwiesen.
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von
terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland?
Die Fragen 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von
terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland hat sich keine
Jahresziele gesetzt. Vielmehr orientiert sich sein Wirken an seinen allgemeinen
Aufgaben und ist zudem geprägt von dem Umstand, ob und welche Anschläge in
seine Amtszeit fallen. Im angefragten Zeitraum hat der Beauftragte nachhaltig
beigetragen zur Unterstützung der Betroffenen der terroristischen
beziehungsweise extremistischen Anschläge am 13. Februar 2025 in München und am
21. Februar 2025 in Berlin. Gleiches gilt für die Unterstützung der Betroffenen
der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember
2024, deren Betreuung der Beauftragte wegen der besonderen Bedeutung des
schwerwiegenden Vorfalls und seiner Folgen übernommen hat und die auch
noch längere Zeit nach der Amokfahrt erforderlich war und bleibt. Der BfO hat
in diesen Fällen jeweils die Unterstützung der Betroffenen koordiniert und die
relevanten Akteure miteinander vernetzt (vergleiche auch Anlage 6 der
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 folgende der Großen Anfrage
„Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20.
Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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