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Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung (Antwort zu Drs. 21/4028)

dip / drucksache 20.02.2026 · WP 21 · 21/4296 · Antwort · Original ↗

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Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung (Antwort zu Drs. 21/4028) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4296 21. Wahlperiode 20.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Misbah Khan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4028 – Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 21. November 2025 präsentierte das Bundesministerium des Innern (BMI) einen neu aufgestellten „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ und löste damit die von der damaligen Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Oktober 2024 ins Leben gerufene „Task Force Islamismusprävention“ ab. Zu den vorrangigen Aufgaben des neuen Beraterkreises zählt nach Angaben des Bundesinnenministeriums, einen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der jetzigen Bundesregierung vereinbarten „Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung“ zu erarbeiten. Ferner soll es dem neuen Beraterkreis darum gehen, nicht nur den islamistischen Terrorismus und seine Prävention in den Blick zu nehmen, sondern den Arbeitsschwerpunkt auf den sog. politischen Islam oder legalistischen Islamismus zu legen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/1 1/beraterkreis-islamismusbekaempfung.html). Laut Medienberichterstattung ist zudem geplant, eine „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ aufzubauen, dessen Inhalte, Zielsetzung und personelle Zusammensetzung bisher unklar sind (https://taz.de/Schwarz-rote-Islampolitik/!6132425/). Die anhaltend hohe Gefahr durch islamistischen Terrorismus in Deutschland bestätigen jüngste Festnahmen im Zusammenhang mit mehr oder weniger konkreten Anschlagsplänen im ganzen Bundesgebiet und mit Verbindungen zu unterschiedlichen ausländischen Terrorgruppen: Anfang Oktober 2025 wurden in Berlin drei Männer festgenommen, die im Verdacht stehen, einen Anschlag mit Sturmgewehren und Handfeuerwaffen im Auftrag der Terrororganisation Hamas vorbereitet zu haben. Anfang November nahm die Polizei in Berlin einen 22‑jährigen Sympathisanten des sog. Islamischen Staates (IS) aus Syrien fest, der einen Sprengstoffanschlag geplant haben soll. Im Dezember wurden fünf Männer – davon drei mit marokkanischer, einer mit syrischer und einer mit ägyptischer Staatsangehörigkeit – im bayrischen Landkreis Dingolfing festgenommen, die ebenfalls geplant haben sollen, mit einem Fahrzeug einen Weihnachtsmarkt anzugreifen. Der 56‑jährige Ägypter, der als mutmaßlicher Anführer der Gruppe gilt, soll der Terrororganisation Al‑Qaida nahestehen. Am 15. Dezember 2025 verhaftete die Polizei in Magdeburg einen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 21‑jährigen Tadschiken, der die Nähe zum zentralasiatischen IS-Ableger Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) gesucht haben soll. Auch die Zahlen der sog. Gefährder und Relevanten Personen sind mit 446 und 453 (Stand: 1. Januar 2026; Quelle: Bundeskriminalamt [BKA]) im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie (PMK- religiöse Ideologie) mit Abstand die höchsten im Spektrum der PMK. Sicherheitsbehörden bestätigen die Bedrohungslage: Im Jahr 2024 wurden der „Politisch motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie“ 1 694 extremistische Straftaten zugerechnet (2023: 1 250). Der überwiegende Teil (1 397 Taten, 2023: 878) davon wies einen islamistischen Hintergrund auf. Besonders seit dem 7. Oktober 2023 steigt auch in Deutschland die Anzahl religiös motivierter Straftaten, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts für das Jahr 2024 bestätigt: Demnach kam es im Erfassungszeitraum im Phänomenbereich „Hasskriminalität“ zu einem Anstieg um 32 Prozent, im Bereich „antisemitische Straftaten“ um 29 Prozent, im Bereich „Hassposting“ sogar um 56 Prozent. Auch der Nahostkonflikt wirkte sich auf das Straftatenaufkommen aus: In diesem Kontext wurden 7 328 Fälle verzeichnet, ein Anstieg um 67,7 Prozent (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen20 24/PMKZahlen2024_node.html). Offenbart wird hierdurch auch die bedeutende Rolle des digitalen Raumes für die islamistische Radikalisierung. Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit Hassbotschaften, Desinformation und extremistischen Inhalten haben 2024 im Bereich der religiösen Ideologien um 57 Prozent zugenommen (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/P MKZahlen2024_node.html). Auch die religiöse Ansprache hat sich in den letzten Jahren von der „Hinterhofmoschee“ in digitale Gebeträume verlagert, von der Straße und tradierten Social-Media-Plattformen wie YouTube hin zu Messenger-Diensten (www.medienanstalt-nrw.de/presse/pressemitteilungen/p ressemitteilungen-2025/oktober/studie-zur-radikalisierung-in-sozialen-medie n.html) oder bei Kindern und Jugendlichen beliebten Gaming-Plattformen wie „Roblox“ (www.srf.ch/news/dialog/radikalisierung-minderjaehriger-wie-der-i s-ueber-videospiele-zum-e-jihad-aufruft). Soziale Medien und Messenger- Dienste bieten ideale Bedingungen für die islamistische Rekrutierung und Radikalisierung. Polarisierende und emotionalisierende Botschaften können niedrigschwellig an eine oftmals sehr junge und eindrucksanfällige Zielgruppe herangetragen werden. Dabei wird häufig sehr gezielt ein Gefühl der kollektiven Diskriminierung durch eine vermeintlich antimuslimische Mehrheitsgesellschaft kultiviert. Individuelle Ausgrenzungserfahrungen werden so zum Anknüpfungspunkt für eine „Wir gegen die“-Haltung (www.bpb.de/shop/zeits chriften/apuz/islamismus-2025/561179/islamistische-propaganda-auf-social-m edia/). Globale Entwicklungen wie der Krieg in Gaza und technologische Entwicklungen bieten zudem Möglichkeiten der hochemotionalisierten Ansprache in sozialen Medien. Gruppen, die zum Teil der in Deutschland verbotenen Hizb ul-Tahrir-Bewegung nahestehen, wie „Generation Islam“, „Realität Islam“ oder die im Oktober 2025 verbotene Gruppe „Muslim Interaktiv“, nutzen derartige Strategien sehr zielgenau (www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/islam ismus-2025/561179/islamistische-propaganda-auf-social-media/). Daneben eröffnet der digitale Raum der islamistischen Szene neue Radikalisierungsinstrumente, wie etwa die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erzeugung von Propaganda (www.vielfalt-mediathek.de/wp-content/uploads/2025/01/Rel igioeser-Fundamentalismus_KI-und-Islamismus.pdf). Auch die Bedeutung und der Einfluss weiblicher, islamistischer Influencer wie Hanna Hansen steigt (www.sueddeutsche.de/panorama/hanna-hansen-influencerin-salafismu s-radikalisierung-victoria-stadtlander-tikotok-instagram-li.3346136?reduced= true). Auch der neue „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ will den digitalen Raum als Verstärker islamistischer Radikalisierung in den Blick nehmen. Dabei existieren bereits seit Mai 2025 konkrete Handlungsempfehlungen der eingesetzten „Task Force Islamismusprävention“, die unter anderem Altersbeschränkungen für Social-Media-, Messenger- und Gaming-Dienste und die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Regelungen zur Entfernung demokratiefeindlicher Inhalte auf sozialen Plattformen vorsieht. Darüber hinaus sollten gemäß der Handlungsempfehlungen Social- Media-Plattformen die Sichtbarkeit von Präventionsangeboten aktiv unterstützen und Alternativangebote zu islamistischen Erzählungen im digitalen Raum stärken (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2 025/handlungsempfehlungen-islamismuspraevention.pdf?__blob=publication File&v=3).  1. Aus welchen konkreten Gründen hat das Bundesinnenministerium die im Oktober 2024 eingesetzte Task Force Islamismusprävention bereits nach gut einem Jahr durch den neuen Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung ersetzt, und welche inhaltlichen, strukturellen oder personellen Defizite hat die Bundesregierung der Task Force attestiert? Mit dem Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung wurde die Task Force Islamismusprävention in eine dauerhafte Struktur überführt, die zukünftig nicht nur sicherheitspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische, integrationspolitische und bildungspolitische Dimensionen umfasst und somit die Bekämpfung des Islamismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht. Das Bundesministerium des Innern (BMI) setzt damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Ziel ist es, die Präventionsarbeit in Deutschland weiter zu professionalisieren, langfristig gesellschaftspolitisch breiter aufzustellen und noch stärker zu vernetzen – zwischen Wissenschaft, Praxis und Sicherheitsbehörden. Der Beraterkreis bildet ab, dass Prävention, Aufklärung und gesellschaftliche Verantwortung künftig noch stärker ineinandergreifen. Er steht für ein modernes Verständnis von Sicherheitspolitik, das die gesamtgesellschaftliche Stärke unseres Landes in den Mittelpunkt rückt.  2. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Mitglieder des neuen Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung ausgewählt? Der Beraterkreis soll dazu beitragen, Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis besser in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Der Beraterkreis besteht aus 15 Expertinnen und Experten, die sich durch Fachkenntnis und praktische Erfahrung auszeichnen. Die Zusammensetzung gewährleistet eine enge Verzahnung von wissenschaftlicher Tiefe, praktischer Erfahrung und sicherheitspolitischer Expertise und ist inhaltlich entsprechend der aktuellen Schwerpunktthemensetzung des Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung ausgewählt worden.  3. Wie will die Bundesregierung eine pluralistische, grundrechtsorientierte und wissenschaftsbasierte Beratung im neuen Beraterkreis sicherstellen? Zum einen berücksichtigt bereits die fachlich breite Besetzung des Beraterkreises die genannten Kriterien. Das interdisziplinäre Gremium vereint unter anderem juristische, psychologische und pädagogische wie auch islam- und gesellschaftswissenschaftliche Expertise. Darüber hinaus werden die angesprochenen Kriterien bei den Beratungen des Gremiums berücksichtigt. Die Arbeit des Gremiums wird durch einen Lenkungskreis im BMI gesteuert, der vom parlamentarischen Staatssekretär Christoph de Vries und den Leitungen der fachlich betroffenen Abteilungen des BMI besetzt ist. Zudem findet eine fachliche Einbindung weiterer betroffener Bundesressorts, wie etwa des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einschließlich der Integrationsbeauftragten (BMAS/IntB) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) statt. Außerdem besteht jederzeit die Möglichkeit, weitere Experten themenspezifisch zu den Sitzungen des Beraterkreiseseinzuladen.  4. Inwiefern verfolgt der neue Beraterkreis die im Mai 2025 vorgelegten Handlungsempfehlungen der Task Force Islamismusprävention weiter? Die Handlungsempfehlungen sind den Experten des Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung bekannt und werden bei der weiteren Arbeit berücksichtigt. Dies ist auch durch die weitere Einbindung von zwei Experten gewährleistet, die bereits Teil der Task Force Islamismusprävention waren und auch weiterhin das BMI als Experten im neuen Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung beraten. Die Handlungsempfehlungen wurden darüber hinaus in die kontinuierliche Facharbeit des BMI und der weiteren betroffenen Ressorts aufgenommen. Die Handlungsempfehlungen 5 und 6 wurden bereits auf EU-Ebene eingebracht und sind dort in laufende Prozesse eingeflossen.  5. Welche der Handlungsempfehlungen sollen angepasst oder verworfen werden, und welche Empfehlungen befinden sich derzeit konkret in der Umsetzung? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.  6. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird der von der Bundesregierung angekündigte „Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung“ aufweisen, in welcher Weise plant die Bundesregierung, die Länder bei der Erarbeitung zu beteiligen, und wann soll der Aktionsplan erscheinen? Als inhaltliche Schwerpunkte des Aktionsplans sind geplant: – Prävention und Repression im digitalen Raum, – Aufklärung und Sensibilisierung öffentlicher Stellen, – Islamismusfinanzierung und ausländische Einflussnahme, – wissenschaftliche Forschung zu islamistischen Ideologien, – Radikalisierung und religiöses Mobbing an Schulen, – islamistischer Antisemitismus, – Vereinsrecht im In- und Ausland, – Radikalisierung im Kontext von Flucht und Migration, – Evaluation und Wirksamkeitskontrolle präventiver Maßnahmen. Die Aufzählung ist nicht abschließend und kann sich im Verlauf der Beratungen ändern. Ein erster Entwurf wird für Ende des Jahres 2026 erwartet. Über das weitere Vorgehen sowie die Beteiligung der Länder wird sodann der BMI- Lenkungskreis entscheiden.  7. Wie unterscheidet das Bundesinnenministerium zwischen dem Begriff „Islamismus“ und einer konservativen bis fundamentalistischen Islamauslegung? Der Begriff Islamismus bezeichnet eine Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt der Islamismus auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Islamismus basiert auf der Überzeugung, dass der Islam nicht nur eine persönliche, religiös-private Angelegenheit ist, sondern auch das gesellschaftliche Leben und die politische Ordnung bestimmen oder zumindest teilweise regeln sollte. Mit ihrer Auslegung des Islams stehen Islamisten insbesondere im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Religion, der freien Meinungsäußerung und der allgemeinen Gleichberechtigung. Eine Islamauslegung, die die oben beschriebenen Merkmale erfüllt, geht über eine bloße, von der Religionsfreiheit gedeckte, konservative Islamauslegung hinaus und ist demnach politischer Extremismus.  8. Nach welchen Kriterien wird sich der neue Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung mit dem Themenschwerpunkt „Politischer Islam“ und „Legalistischer Islamismus“ beschäftigen? Entsprechende separate Kriterien liegen der Arbeit des Gremiums nicht zugrunde. Die oben genannten Themen werden umfassend durch die Experten behandelt.  9. Welche konkreten Aufgaben, Zielsetzungen, Befugnisse und welche personelle Zusammensetzung soll die geplante „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ haben, und wo soll sie organisatorisch angesiedelt werden? Es bestehen derzeit noch keine konkreten und detaillierten Planungen, eine entsprechende Stelle einzurichten. 10. In welchem Verhältnis steht die geplante Dokumentationsstelle zu bestehenden Strukturen wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundeszentrale für politische Bildung sowie zivilgesellschaftlichen Monitoring- und Beratungsstellen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Welche digitalen Plattformen und Messenger-Dienste werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung am häufigsten im Zusammenhang mit islamistischer Propaganda, Radikalisierung und der Planung von Anschlägen genutzt? Insgesamt lässt sich konstatieren, dass Medienakteure des islamistischen Spektrums hinsichtlich der Nutzung digitaler Plattformen und Messenger-Dienste zur Verbreitung von Propaganda eine hohe Versatilität an den Tag legen. Erfahrungsgemäß nutzen Sympathisanten bzw. Unterstützer islamistisch- terroristischer Gruppierungen sämtliche sich ihnen bietende virtuelle Räume, d. h. soziale Medien (u. a. Facebook, Instagram, YouTube), Messenger-Dienste (u. a. Telegram, WhatsApp, Signal, Threema, Viber, RocketChat) und Gaming- und Gaming-nahe-Plattformen und verbreitete Games (u. a. Steam, Discord, Call of Duty). Was das quantitative Aufkommen propagandistischer Inhalte im Bereich des Islamismus betrifft, so zählen TikTok, Telegram und Instagram gegenwärtig zu den am häufigsten genutzten Online-Diensten. Darüber hinaus findet Kommunikation und Propagandadistribution im Sinne der Erstverbreitung vor allem auf klandestinen bzw. mitunter geschlossenen Kanälen bzw. eigens gehosteten anonymen Serverumgebungen statt. Islamistische Propagandisten nutzen insbesondere Plattformen mit großen Nutzerzahlen, wie zum Beispiel Instagram und TikTok, da sie dort die größtmögliche Reichweite erwarten. Jedoch sind die Inhalte auf diesen Plattformen häufig weniger eindeutig islamistisch. Eindeutige islamistische Propaganda wird dahingegen eher auf Plattformen oder Messengerdiensten, wie beispielsweise Rocket.Chat oder Telegram, verbreitet. Diese sind auch relevanter bei Radikalisierung und Anschlagsplanung. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Gaming-Umgebungen für die islamistische Radikalisierung insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und welche regulatorischen, präventiven und medienpädagogischen Maßnahmen plant sie über bestehende Regelungen hinaus? Einige Gaming-Umgebungen, die zugleich Social-Media-Plattformen sind, wie zum Beispiel Roblox, können für eine islamistische Radikalisierung verwendet werden. Islamistische Akteure können diese nutzen, um gezielt Jugendliche zu rekrutieren oder auch islamistische Ideologien und Narrative zu verbreiten. Der digitale Raum ist als Ort islamistischer Radikalisierung, Rekrutierung und Mobilisierung relevant. Radikalisierungsprozesse werden hier angestoßen und vertieft. Es kann davon ausgegangen werden, dass Personen, welche mit islamistisch-terroristischen Gruppierungen sympathisieren bzw. diese unterstützen, alle ihnen sich bietenden Gelegenheiten des virtuellen Raumes für ihre Zwecke nutzen, so auch Gaming-Plattformen. Vorliegenden Erkenntnissen zufolge organisieren sie sich dabei eher in geschlossenen Formaten, deren Zugang oftmals einen prüfenden Austausch per Video oder Audio mit den Betreibern bzw. Administratoren voraussetzt, zumindest aber die Beantwortung von Fragen zu Identität und Motivation sowie bezüglich islamischen „Wissens“ und der „richtigen“ ideologischen Einstellung. Grundsätzlich gilt, dass Präventionsmaßnahmen an den Orten präsent sein sollen, wo Radikalisierung stattfindet. Aus diesem Grund fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits seit 2023 das bundesweit aktive Projekt „streetwork@online“, das u. a. auch auf Plattformen aktiv ist, die für Gaming-Umfelder relevant sind – siehe dazu auch die Antwort zu der Frage 15. Die unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) in der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) überprüft Online-Plattformen in Deutschland auf Risiken für Kinder und Jugendliche. Für Angebote mit mehr als 45 Millionen Nutzenden innerhalb der EU ist die EU-Kommission zuständig. Gesetzliche Grundlage sind der europäische Digital Services Act (DSA), das nationale Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Anbieter digitaler Dienste sind verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu treffen (beispielsweiseElternbegleitungstools, Meldesysteme, altersgerechte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder sichere Voreinstellungen). Film- und Spielplattformen müssen zudem deutlich wahrnehmbare Alterskennzeichen vorhalten, um Kindern und Erziehenden Orientierung zu bieten. Die KidD setzt diese Anforderungen gegenüber den Plattformanbietern durch. Ausführliche Informationen finden sich auf www.kidd.bund.de. Darüber hinaus ist es wichtig, jungen Menschen Medienkompetenz zu vermitteln, damit sie Inhalte kritisch prüfen, Manipulation erkennen und Unterhaltung von ideologischer Einflussnahme unterscheiden können. Die Bedeutung von Gaming- und Gaming-nahen Plattformen für eine islamistische Radikalisierung ist noch nicht systematisch erforscht. Erste Forschungsbemühungen deuten darauf hin, dass islamistische Akteure, ähnlich wie rechtsextremistische Akteure, das Medium in seiner vollen Bandbreite einsetzen, d. h. sowohl eigene Spiele als auch Modifikationen für bestehende Spiele entwickeln, Gaming-nahe Plattformen zur Vernetzung nutzen sowie Gaming-Bezüge in Propagandamaterialien einbauen. Präventive und medienpädagogische Maßnahmen in diesem Themenfeld können in bestehende Projekte zur Radikalisierungsprävention im digitalen Raum integriert werden, die islamistische Narrative fokussieren. Eine systematische Analyse von Nutzungsstrategien im Gaming-Bereich könnte weitere Optionen für Maßnahmen eröffnen. 13. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Instrumente zur Entfernung islamistischer, antisemitischer und demokratiefeindlicher Inhalte und Codes im digitalen Raum sicherzustellen, und wie werden Plattformbetreiber hierbei in die Pflicht genommen? Die Löschung strafbarer oder rechtswidriger Inhalte gehört zur Gefahrenabwehr bzw. zum Medienrecht und fällt damit in die Zuständigkeit der Länder. Auf Ersuchen der Länder kann der Bund dabei im Einzelfall unterstützen, z. B. durch das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als polizeiliche Zentralstelle. Eine eigene Zuständigkeit des Bundes für die Entfernung von Online- Inhalten gibt es nur im Bereich der Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO‑VO – Verordnung (EU) 2021/784 vom 29. April 2021). Das BKA, als für Deutschland bevollmächtigte Behörde zur Umsetzung der TCO‑VO, kann danach Entfernungsanordnungen gegen terroristische Inhalte bei Providern erlassen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten. Die Definition terroristischer Online-Inhalte erfolgt in Artikel 2 Nr. 7 TCO‑VO i. Z. m. Artikel 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 (sog. Terrorismusbekämpfungs-Richtlinie). 14. Wie viele „radikal-islamische“ und islamistische Beiträge wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 vom Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz im Gemeinsamen Internetzentrum im Internet identifiziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Islamistische Beiträge im Sinne der Anfrage werden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und im BKA statistisch nicht systematisch erhoben. a) Wie viele Beiträge hat das Gemeinsame Internetzentrum angeregt, zu löschen? Jahr Löschanregungen Entfernungsanordnungen Versendet Nicht mehr abrufbar/Quote Angeordnet Gelöscht oder EU-weit gesperrt/Quote 2020 11.605 6.476/55,8 Prozent 2021 13.022 9.117/70,0 Prozent 2022 10.472 9.207/87,9 Prozent 0 0/0 Prozent Jahr Löschanregungen Entfernungsanordnungen Versendet Nicht mehr abrufbar/Quote Angeordnet Gelöscht oder EU-weit gesperrt/Quote 2023 7.240 5.762/79,6 Prozent 249 249/100 Prozent 2024 13.903 12.545/90,2 Prozent 482 462/95,9 Prozent 2025 23.202 22.279/96,0 Prozent 215 215/100 Prozent Beim BKA wird im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie- (PMK/RI) ein arbeitstägliches Monitoring bekannter islamistischer Internetpräsenzen durchgeführt, in dessen Rahmen auch URLs zu phänomenrelevanten Beiträgen/Inhalten erhoben werden, die zur Löschung angeregt oder zur Entfernung angeordnet werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass die Löschanregungen an den jeweiligen Anbieter gesendet werden und dieser auf etwaige Verstöße gegen dessen eigene AGB hingewiesen wird, was eine Prüfung durch den Anbieter selbst nach sich zieht (sog. Löschanregungen). Im Falle der Entfernungsanordnungen wird der Anbieter verpflichtet, die Inhalte binnen einer Stunde zu löschen oder den Zugriff EU-weit zu sperren (sog. Entfernungsanordnungen gemäß Artikel 3 und 4 der Terrorist Content Online (TCO)- Verordnung). b) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen? In den letzten Jahren ist ein starker Anstieg der Löschersuchen zu verzeichnen, welche an die Anbieter versendet wurden. Festgehalten werden kann, dass relevante Inhalte aus dem Phänomenbereich PMK/RI trotz diverser Löschersuchen noch immer zugänglich und auf unterschiedlichsten Plattformen öffentlich abrufbar sind bzw. wieder neu eingestellt werden. 15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Präventions-, Distanzierungs- und Beratungsangebote im digitalen Raum insbesondere für junge Menschen sichtbar zu stärken, und wie werden diese Angebote finanziell, strukturell und langfristig abgesichert? Der digitale Raum spielt eine bedeutende Rolle bei der islamistischen Radikalisierung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Über digitale und soziale Medien gelangt die simpel und oft „konsumentenfreundlich“ jugendgerecht aufbereitete Ideologie in die Köpfe junger Menschen. Es bedarf daher eines breiten Ansatzes um den Einfluss digitaler und sozialer Medien auf Radikalisierungsverläufe von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu minimieren. Dieser beinhaltet eine konsequente Strafverfolgung, wenn die Strafbarkeitsschwelle überschritten ist, die Löschung extremistischer Inhalte durch die Betreiber und das Angebot von Präventionsmaßnahmen für die Adressaten. Präventionsangebote müssen dabei einerseits früh ansetzende Maßnahmen beinhalten, die kritisches Denken fördern sowie Medienresilienz und eine friedliche Debattenkultur stärken. Dazu gehören aber auch Maßnahmen, die bereits bei sich radikalisierenden jungen Menschen ansetzen. Um die Präsenz von Präventions-, Distanzierungs- und Beratungsangeboten im digitalen Raum insbesondere für junge Menschen zu stärken, fördert die Bundesregierung verschiedene Projekte. Das BMBFSFJ setzt mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ das umfassendste Präventionsprogramm zur Demokratiebildung und Extremismusprävention des Bundes um. Hauptzielgruppen des Bundesprogramms sind vor allem Kinder und Jugendliche, Bezugspersonen in ihrem sozialen Umfeld, pädagogische Fachkräfte sowie Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendhilfe. Extremismusprävention wird im Bundesprogramm auf allen Ebenen des Staates und über alle Programmbereiche hinweg gefördert. Dazu gehört u. a. die Förderung von Beratungsmaßnahmen zur Ausstiegs- und Distanzierungsberatung über die Landes-Demokratiezentren. Darüber hinaus können die verschiedenen Beratungsangebote der Länder von Schulen und pädagogischen Fachkräften in Anspruch genommen werden. Die Kooperationsverbünde „toneshift – Netzwerk gegen Hass im Netz“ und „dist[ex] – Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur für Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit“ schaffen Angebote für den digitalen Raum bzw. tragen zur fachlichen Weiterentwicklung im Arbeitsfeld bei. Mehrere Innovationsprojekte bearbeiten außerdem u. a. Fragen von Prävention gegen Hass im Netz und Desinformation. Alle Projekte von „Demokratie leben!“ einschließlich Fördersummen können der Programmwebseite www.demokratie-leben.de entnommen werden. Das BMBFSFJ hat in diesem Jahr zudem neue Schwerpunkte gesetzt: Die Radikalisierungsprävention im Netz spielt dabei eine besondere Rolle. Die Vorhaben umfassen unter anderem Maßnahmen zum Online-Streetwork sowie zur Stärkung der Medienkompetenz von Eltern und Schülern gegen Islamismus. Seit 2023 fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Träger Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e. V. (AVP e. V.) das Projekt „streetwork@online“. Das Projekt hat zum Ziel, islamistisch begründeter Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit systematischen Präventionsmaßnahmen im Internet entgegenzuwirken. Hierfür wird der Ansatz des Online-Streetworks in einschlägigen sozialen Netzwerken der Zielgruppe angewandt. Dies schließt u. a. die Kontaktaufnahme durch eigene Inhalte, sog. content-based Ansatz, wie auch eine proaktive, direkte Ansprache der Zielgruppe in den sozialen Netzwerken, sog. non-content-based Ansatz, ein. Radikalisierungsgefährdete und bereits radikalisierte Personen sollen demnach online begleitet und bedarfsgerecht insbesondere an realweltliche Hilfesysteme angebunden werden. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) bietet kontinuierlich Webvideo-Formate und thematische Informationsangebote, die sich gezielt an junge Zielgruppen richten. Darüber hinaus betreibt die BpB die Online-Plattform „Infodienst Radikalisierungsprävention – Herausforderung Islamismus“, auf der Hintergrundwissen im relevanten Bereich, Materialien für die politische Bildung, Jugendarbeit und zivilgesellschaftliche Präventionsarbeit sowie Online- Prävention angeboten werden. Da die Sozialen Medien ein relevantes und dynamisches Feld sind, ist auch Social Media Teil der Auseinandersetzung: Zuletzt hat der „Infodienst Radikalisierungsprävention“ Ende Januar 2026 einen Text über „Islamismus in den Sozialen Medien“ mit Perspektiven auf die entsprechenden Akteure, Plattformen, Strategien sowie Herausforderungen für die Präventionsarbeit veröffentlicht (www.bpb.de/572969). Genderaspekte spielten dabei eine Rolle, so gingen die Autorinnen und Autoren Luis Kreisel und Meryem E. Tinç explizit auf Islamistinnen als Akteurinnen in den Sozialen Medien ein. Im Januar 2026 fand die Tagung „Macht der Narrative: Extremismus- Prävention auf Social Media“ statt, die sich zum Ziel setzte, Mechanismen digitaler Radikalisierung besser zu verstehen und Handlungsperspektiven für die politische Bildungsarbeit zu entwickeln. Ferner hat die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ im vergangenen Jahr eine Ausgabe zum Thema Islamismus veröffentlicht. Darin war u. a. ein Artikel enthalten, in dem sich der Autor Friedhelm Hartwig dezidiert mit „Islamistische[r] Propaganda auf Social Media“ auseinandersetzte. Bezüglich der Langfristigkeit der Projekte ist der Grundsatz der Jährigkeit des Haushalts des Bundes zu beachten. Sie ist stets davon abhängig, inwieweit die für die Weiterförderung erforderlichen Mittel des Bundeshaushalts pro Haushaltsjahr bereitgestellt werden können. 16. Liegen der Bundesregierung Daten oder Einschätzungen zur Mobilisierung von Kindern und Jugendlichen im Vergleich zu Erwachsenen über Social Media und digitale Spiele vor? Bezüglich der islamistischen Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen mittels digitaler Spiele ist bekannt, dass dschihadistische Gruppen spielerische Lern-Apps nutzen, um frühzeitig Radikalisierungsprozesse anzustoßen, allerdings ohne, dass im deutschsprachigen Raum bisher eine signifikante Verbreitung dieser Anwendungen nachgewiesen worden wäre. Mit Blick auf Social- Media-Angebote lassen sich im Bereich Islamismus Phänomene und Strategien beobachten, die vielfach vergleichbar mit der Ansprache des Rechtsextremismus sind. So wird insbesondere der Bezug auf jugendkulturelle Phänomene, Fragen der Identitätsfindung und die Nutzung entsprechender Plattformen dieser Zielgruppe beobachtet. Es ergeben sich jedoch nur eingeschränkte Hinweise auf eine unterschiedliche Ansprache zwischen Erwachsenen und Jugendlichen. Lediglich die starke Nutzung einer vor allem unter Jugendlichen relevanten Plattform wie TikTok scheint hier als maßgeblich feststellbar. Social Media und digitale Spiele sind in allen Altersklassen ein relevanter Faktor für die Mobilisierung. Insbesondere Social Media wird altersklassenunabhängig genutzt. Für Minderjährige spielt die Onlinewelt jedoch eine nochmals größere Rolle, da Kontakte zur realweltlichen Szene kaum vorhanden sind und die Vernetzung fast ausschließlich online stattfindet. Dezidierte Daten, aus denen sich ein Vergleich erstellen lassen würden, liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Fördert die Bundesregierung Programme zur Entwicklung von Demokratiekompetenz bei Kindern und Jugendlichen, wenn ja, a) welche Träger und konkreten Projekte profitieren von dieser Förderung (bitte eine vollständige Liste der Programme und Träger angeben), b) und bestehen dabei Schnittstellen zur Förderung von Programmen zur Entwicklung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen? Das BMBFSFJ fördert eine Vielzahl von Projekten und Initiativen, die Eltern und pädagogische Fachkräfte dabei unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung auch im digitalen Zeitalter wahrzunehmen und so ihre eigene und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die von BMBFSFJ geförderte Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ stellt Informationen und Aufklärung über Extremismus und neue Verbreitungsformen sowie Informationen zur Stärkung der Demokratiefähigkeit junger Menschen zur Verfügung. jugendschutz.net veröffentlicht zahlreiche Lageberichte und Reports zu Demokratiefeindlichkeit und Extremismus, u. a. auch zu Islamismus. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des BMBFSFJ spielt die Förderung von Demokratiekompetenz bei Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Gefördert werden Projekte, die junge Menschen befähigen, demokratische Werte zu verstehen, demokratisches Handeln zu lernen und aktiv an gesellschaftlichen Prozessen teilzunehmen. Dazu zählen u. a. auch Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz. Hier lernen Kinder und Jugendliche, Hass, Desinformation und Polarisierung zu erkennen und digitale Inhalte kritisch zu hinterfragen. Weitere Informationen zu konkreten Projekten und geförderten Maßnahmen finden sich auf der Programmwebseite: www.demokratie-leben.de. Die auf Grundlage der „Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)“ geförderten Veranstaltungen decken ein breites Themenspektrum politischer Bildungsarbeit ab. Dabei werden regelmäßig Einzelveranstaltungen zu den Themenkomplexen „Entwicklung von Demokratiekompetenz“ und „Entwicklung von Medienkompetenz“ umgesetzt, die sich unter anderem an die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen richten. Beispiele im Themenkomplex „Entwicklung von Demokratiekompetenz“ Träger Veranstaltungstitel Laufzeit Beschreibung Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Bildungswerke e. V./ Unterträger: Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig- Holstein e. V. Deine Zukunft – Deine Meinung: Europäische Politik erleben 26. bis 28. Januar 2026 Ziel der Veranstaltung war die Förderung des Verständnisses der Teilnehmenden für europäische Politik. Anhand aktueller Herausforderungen setzten sie sich mit der Bedeutung europäischer Zusammenarbeit, den Entscheidungsprozessen der EU und demokratischer Teilhabe auseinander. Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) Die Europäische Bedeutung Weimars damals und heute: Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Europa auf dem Prüfstand 29. Januar bis 6. Februar 2026 Vor dem Hintergrund der Rolle Weimars für Entwicklungen in Europa vom 18. bis zum 21. Jahrhundert diskutierten die Teilnehmenden gegenwärtige gesellschaftliche Fragen von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa und entwickelten eigene Handlungsoptionen. Gustav-Stresemann-Institut Bonn e. V. Wir gestalten mit! Wie funktioniert Demokratie in Deutschland? Welche Ideen haben wir für unser Zusammenleben der Zukunft 1. bis 5. Februar 2026 Im Rahmen der Veranstaltung setzten sich die Teilnehmenden mit aktuellen politischen Herausforderungen auseinander. Durch einen Besuch im Deutschen Bundestag lernten sie die Gestaltungsspielräume von Politik kennen. Beispiele im Themenkomplex „Entwicklung von Medienkompetenz“ Träger Veranstaltungstitel Laufzeit Beschreibung Evangelische Akademien in Deutschland e. V./ Unterträger Evangelische Akademie Bad Boll Handy aus, Hirn an? – Schule, Social Media und die Frage nach digitaler Volljährigkeit 11. Februar 2026 Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Teilnehmenden Argumente für und gegen den Einsatz digitaler Medien und Endgeräte an Schulen kennenlernen und einordnen. Ziel ist, dass sie sich ein fundiertes eigenes Bild machen und so zu einer eigenen Position gelangen. Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e. V. Solidarität und Eigenverantwortung: Herausforderungen der Sozialen Fragen 5. bis 8. Januar 2026 Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Förderung demokratischer Teilhabemöglichkeiten sowie die Vermittlung von Medienkompetenzen, beispielsweise im Umgang mit Desinformationen und KI-generierten Inhalten. Im Rahmen der Modellprojektförderung der BpB werden regelmäßig zeitlich befristete Projekte gefördert, die sich auf innovative Weise politisch-bildnerisch u. a. mit folgenden Themenfeldern auseinandersetzen: „Präventions-, Distanzierungs- und Beratungsangebote im digitalen Raum, insbesondere für junge Menschen“, „Entwicklung von Demokratiekompetenz bei Kindern und Jugendlichen“ und „Digital Literacy“. Darüber hinaus veröffentlicht die BpB regelmäßig Ausschreibungen für themen- und zielgruppenspezifische Projekte, die ebenfalls im Rahmen von Modellförderprogrammen durchgeführt werden. Exemplarisch kann hier die Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ genannt werden. Die Förderausschreibung fördert zwischen Dezember 2025 und November 2027 elf Projekte der digitalen politischen Bildung mit einem Gesamtvolumen von rund 4.370.000 Euro. Sowohl die Modellförderung als auch die Ausschreibungen fördern regelmäßig Projekte zum Themenfeld „Entwicklung von Demokratiekompetenz bei Kindern und Jugendlichen“. Ein Beispiel für ein Projekt im genannten Bereich ist: Träger Projekttitel Laufzeit Projektbeschreibung Jugendbildungsstätte Windberg – Umweltstation/ Prämonstratenserabtei Windberg Meinung.Macht. Medien – ein interaktives Modellprojekt 1. Janaur 2026 bis 31. Dezember 2027 Die Jugendbildungsstätte engagiert sich für vielfältige und aktuelle Formen von ganzheitlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und orientiert sich an den Lebenswirklichkeiten der Zielgruppe. Zu diesem Zweck bietet die Jugendbildungsstätte diverse Seminare und Kurse für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene an. Besonderer Wert wird auf Bildung für nachhaltige Entwicklung gelegt, was sich u. a. an den umweltpädagogischen Angeboten niederschlägt. 18. Inwiefern fördert die Bundesregierung die „Digital Literacy“ von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf einen reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit digitalen Medien? Die BpB verfolgt mit ihrem Schwerpunkt der politischen Medienbildung das Ziel, verschiedene Zielgruppen über Prozesse in der Medienlandschaft zu informieren und sie zur Teilhabe in der digitalen Gesellschaft zu motivieren. Politische Medienkompetenz ist in der digitalisierten Gesellschaft für die politische wie gesellschaftliche Beteiligung eine Schlüsselkompetenz, wobei ein Schwerpunkt der BpB auf Phänomenen und Kommunikationsformen im digitalen Raum liegt (insbesondere soziale und algorithmische Netzwerke). Zu „Digital Literacy“ als methodischer Kompetenz: Um einen zeitgemäßen Zugang zu Themen der (schulischen) politischen Bildung zu ermöglichen und der Mediennutzungsvielfalt in den Zielgruppen gerecht zu werden, werden in den Materialien der BpB medienpädagogische Inhalte unabhängig vom gewählten Thema kontinuierlich integriert, z. B. zu Recherchekompetenzen. In der Reihe „Themenblätter im Unterricht“ zielt die Ausgabe 138 „Quelle: Künstliche Intelligenz“ (2024) darauf ab, die Quellendifferenzierungskompetenz von Schülerinnen und Schüler im Zeitalter von Informationsintermediären (Suchmaschinen, KI-Plattformen, Soziale Netzwerke) zu erhöhen. Einen breiten thematischen Zugang eröffnen die Arbeitsmappe „Medien für Einsteiger“, u. a. mit Arbeitsblättern zur Medienkompetenz, zu digitalen Medien und zu Phänomenen wie Hate Speech, Fake News und Cyber-Mobbing. Oder das Kinderwebangebot „Hanisauland“, u. a. mit Materialien zu Datenschutz, Medienvielfalt oder Mechanismen der Meinungsbildung. Hanisauland bietet neben Unterrichtsmaterialien Kindern ab acht Jahren die Möglichkeit, sich kreativ aneignend mit Themen der politischen (Medien-)Bildung zu befassen, z. B. durch kreative Tools, Spiele und Quizze, einen Comic und durch Beteiligungsmöglichkeiten. Das Angebot fördert die eigenständige Informationsrecherche, kritisches Denken und Meinungsbildung sowie das Verständnis für demokratische Werte. Durch Vormoderation aller eingesendeten Beiträge wird ein sicherer Meinungsaustausch und die Beteiligung von Kindern am Angebot gewährleistet. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Wie begegnet die Bundesregierung der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung islamistischer Propaganda, Desinformationen und emotionalisierender Inhalte, und welche Forschungs-, Regulierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen sind hierzu vorgesehen? Seit einiger Zeit kann ein zunehmender Einsatz unterschiedlicher KI-Produkte durch islamistische Akteure im Rahmen von Propagandatätigkeit beobachtet werden. Darüber hinaus findet sowohl vonseiten terroristischer Organisationen als auch innerhalb der Anhängerschaft eine Sensibilisierung für das Thema Künstliche Intelligenz statt. Die Folgen des Einsatzes von KI-Produkten bei der Erstellung und Verbreitung von islamistischer Propaganda halten sich in Hinblick auf Qualität und Quantität bislang in Grenzen. Um die missbräuchliche Nutzung von KI zu erschweren, setzt die Bundesregierung auf die KI-VO, die durch verpflichtende Kennzeichnung von Deepfakes (Artikel 50) und das Verbot manipulativer KI-Systeme die Verbreitung extremistischer Propaganda erschwert. Zudem werden im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung Forschungsprojekte zur automatisierten Erkennung von Desinformation gezielt gefördert. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wachsenden Rolle weiblicher islamistischer Influencerinnen in digitalen Radikalisierungsprozessen vor, und wie werden geschlechterbezogene Präventions- und Ausstiegsangebote weiterentwickelt? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die sozialen Medien von salafistischen Akteuren gezielt genutzt werden, um ihre Inhalte zu verbreiten oder um auf entsprechende Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Auch wenn es sich hierbei vorrangig um männliche Prediger bzw. Influencer handelt, ist zu beobachten, dass mittlerweile auch salafistische Influencerinnen die sozialen Medien nutzen, um ihre Inhalte zu verbreiten. Zwar behandeln die salafistischen Influencerinnen auch generelle Fragen zum Islam, richten sich mit ihren Themen jedoch explizit an ein weibliches Publikum. So werden konkrete Fragestellungen zur Stellung der Frau im Islam wie beispielsweise zu Kleidungsvorschriften oder dem Verhältnis zwischen Mann und Frau innerhalb der Ehe behandelt. Darüber hinaus finden begleitete Online-Konvertierungen statt, bei welchen Frauen das islamische Glaubensbekenntnis ablegen, um zum Islam zu konvertieren. Dabei werden die Frauen von den salafistischen Influencerinnen unterstützt, welche den Prozess der Konvertierung begleiten und auf ihren Online-Kanälen hochladen. Es lässt sich der Versuch beobachten, insbesondere Konvertitinnen miteinander zu vernetzen und für sie eine Community aufzubauen. Da Radikalisierungsprozesse jedoch selten auf einen einzelnen Faktor zurückzuführen sind, lässt sich nur schwer quantifizieren, wie viele Personen sich durch die verbreiteten Online-Inhalte tatsächlich salafistisch radikalisieren. Weibliche Akteurinnen können daher eine relevante Rolle bei Radikalisierungsprozessen spielen. Die Bundesregierung beobachtet, dass zunehmend auch weibliche Akteure im islamistischen Spektrum ihre Präsenz in Online Netzwerken professionalisieren. Über soziale Plattformen gewähren Influencerinnen ihren Followern Einblicke in ihren Alltag und bauen eine parasoziale Beziehung zur Zielgruppe auf, während sie extremistische Ideologien in alltägliche Themen von Relevanz für junge Frauen einbetten. Dadurch erreichen extremistische Verhaltens- und Denkweisen bruchstückhaft selbst szenefremde Kinder und Jugendliche. Die reichweitenstarke Präsenz islamistischer Akteure in den sozialen Medien kann dazu führen, dass Nutzer sozialer Medien schnell in einer Filterblase landen, die damit eine Deutungsdominanz in den sozialen Medien erlangt. Die zunehmende Bedeutung geschlechtsspezifischer Ansätze bei der Radikalisierung wird im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ von den Kooperationsverbünden „KN:IX connect – Verbund Islamismusprävention und Demokratieförderung“ (https://kn-ix.de/) und „dist[ex] – Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur für Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit“ (www.dist-ex.de/) bearbeitet. Die Kooperationsverbünde fördern die bundesweite Vernetzung, den Austausch und die fachliche Weiterentwicklung zu diesen Themen. Publikationen, Fortbildungsangebote und Fachtage können den o. g. Projektwebseiten entnommen werden. Aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Maßnahmen der BpB verdeutlichen, dass weibliche islamistische Influencerinnen eine wichtige und oft unterschätzte Rolle in digitalen Radikalisierungsprozessen spielen. Diese fungieren nicht mehr nur als passive Unterstützende, sondern als strategische Akteurinnen, die dezidiert weibliche Zielgruppen ansprechen. So werden genderspezifische Narrative verbreitet, ein Gemeinschaftsgefühl geschaffen und normative Vorstellungen über Identität und Lebensstil vermittelt. Folglich bedarf es in der Präventionsarbeit gendersensible Ansätze, da die klassischen Deradikalisierungsprogramme oft primär auf männliche Radikalisierungsmuster zugeschnitten sind. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang auch auf die Arbeit des „Infodienstes Radikalisierungsprävention“ verwiesen, die in der Antwort zu Frage 15 bereits erwähnt wird. 21. Welche Programme zur Islamismusprävention im Bildungskontext fördert die Bundesregierung, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung konkret für das Bundesprogramm „Respekt Coaches“? Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird Islamismusprävention auch im Bildungskontext adressiert. Der Kooperationsverbund gegen Islamistischen Extremismus („KN:IX connect“), arbeitet unter anderem zu Herausforderungen in Bildungs und Lernkontexten. Insbesondere im (außerschulischen) Bildungsbereich fehlen Handlungssicherheit und Kompetenzen im Umgang mit religiös begründeter Radikalisierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Ziel des Bundesprogramms Respekt Coaches ist es, Schülerinnen und Schüler in ihrer Resilienz gegen jegliche Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und in ihrem Demokratiebewusstsein zu stärken und sie hierdurch vor Radikalisierung zu schützen. Seit 2024 liegt ein Schwerpunkt des Bundesprogramms auf dem Thema Antisemitismusprävention. Das als Modellvorhaben konzipierte Programm läuft am 31. Dezember 2026 aus. 22. Untersucht die Bundesregierung die Wechselwirkungen zwischen onlinebasierter extremistischer Mobilisierung und offline stattfindenden extremistischen Aktivitäten, und welche Erkenntnisse liegen ihr zur Effektivität digitaler Mobilisierungsformen für außerhalb digitaler Räume stattfindende Aktivitäten vor? Die Bundesregierung fördert über das BMFTR, das BMI und das BMBFSFJ im Kontext der zivilen Sicherheitsforschung den Forschungsverbund „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA). Der MOTRA vereint neun universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen aus verschiedenen Disziplinen mit der Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus/Extremismus im BKA als koordinierende Stelle. Dieser Forschungsverbund untersucht im Rahmen eines phänomenübergreifenden Radikalisierungsmonitorings verschiedene Fragestellungen im Themenbereich Radikalisierung und Extremismus. Im Rahmen der Monitorings der Extremismus-Peripherie hat das Programm modus I zad im Auftrag der BpB zwischen 2021 und 2024 Akteure aus dem relevanten Phänomenbereich auf Social Media erfasst, Inhalte und Strategien dieser Akteure analysiert und auch die Resonanz einbezogen, wie Nutzende digital interagieren. Ziel dabei war der Kenntnisgewinn für die Präventions- und Distanzierungsarbeit, die sich an realen Lebenswelten orientiert. Bei den Web Talks zu den Erkenntnissen aus der Peripherie des religiös begründeten Extremismus (PrE) auf Social Media wird explizit die Verknüpfung von Online- Analysen mit offline-praktischer Präventionsarbeit diskutiert. Zudem untersuchen in einer laufenden Forschungskooperation Forschende der Verbundpartner BKA und der Ludwig-Maximilians-Universität München gemeinsam mit Partnern der Universität Mainz und der BAG „Gegen Hass im Netz“ den Zusammenhang zwischen Online-Aufrufen zu Protesten über eine Social Media Plattform und dem Aufkommen unterschiedlicher Ausprägungen von PMK im Rahmen von Protesten. Dabei finden sich Hinweise auf eine zeitliche und räumliche Assoziation zwischen digitalen Protestaufrufen und protestbezogener PMK, wobei sich Unterschiede zwischen den Deliktarten und ideologischen Zuordnungen zeigen. „Analoge“ Beeinflussungsformate wie Printmedien, realweltliche Veranstaltungen und Gespräche sowie islamistische Lehr- und Vortragsveranstaltungen können ähnliche Erfolge hinsichtlich der Radikalisierung Minderjähriger erzielen, jedoch verlaufen Radikalsierungen im virtuellen Raum schneller und dynamischer. Für Minderjährige üben realweltliche Bezugspersonen wie Imame, Familienmitglieder, Mitschüler oder bekannte Persönlichkeiten häufig eine Vorbildfunktion aus. Zugleich können islamistische Influencer mit ihren intensiven Social- Media-Aktivitäten eine parasoziale Nähe erzeugen, durch die Jugendliche ebenfalls eine enge Beziehung zu ihren Rollenvorbildern eingehen. Verfolgen diese Personen eine islamistische Auslegung des Islams, kann eine islamistische Radikalisierung Minderjähriger besonders schnell und vor allem besonders tiefgreifend und ideologisch fundiert erfolgen. Organisationen, die eine ideologische Nähe zu der in Deutschland verbotenen „Hizb ut‑Tahrir“ (HuT) aufweisen (wie die seit dem 5. November 2025 verbotene Vereinigung „Muslim Interaktiv“ sowie die ihr nahe stehenden Vereinigungen „Generation Islam“ und „Realität Islam“), sind weiterhin propagandistisch aktiv und nutzen dabei sehr effizient die Wechselwirkungen von virtueller Agitation und realweltlicher Mobilisierung. Die Gruppierungen greifen gezielt aktuelle gesellschaftliche und politische Themen auf und ebnen so einen Zugang zu islamistischen Narrativen. Damit sollen Muslime als „Opfer“ einer angeblichen deutschen „Wertediktatur“ dargestellt werden. Die Themensetzung ist bei allen HuT-nahen Kanälen und Social-Media-Profilen nahezu deckungsgleich und deutlich politischer als bei salafistischen Akteuren. 23. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu einem möglichen Zusammenhang zwischen dem Anstieg von Einsamkeitserfahrungen und der islamistischen Mobilisierung von Kindern und Jugendlichen vor, und inwieweit wird dieser Zusammenhang bei der Analyse islamistischer Radikalisierungs- und Mobilisierungsprozesse berücksichtigt? Eine besondere Gefährdungsneigung für extremistische Radikalisierung und Mobilisierung kann aus dem sozialen Milieu, den Lebensverhältnissen oder Anschauungen entstehen, mit denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Risikofaktoren im persönlichen Bereich sind z. B. Identitätskrisen, Suche nach Zugehörigkeit, Gefühle von Einsamkeit, geringes Selbstwertgefühl, erlebte Ungerechtigkeit, fehlende politische Bildung oder Medienkompetenz. Risikofaktoren im sozialen Bereich sind z. B. familiäre Probleme, Ausgrenzung und Einfluss der Peer-Group. Das Zusammenwirken dieser Faktoren ist komplex und vielschichtig. So ist auch der Einfluss von Einsamkeitserfahrungen auf Radikalisierungsprozesse bereits seit längerer Zeit Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. Der verstärkte Wunsch nach Zugehörigkeit und sozialen Beziehungen kann – neben zahlreichen anderen Faktoren – die Bereitschaft zur Anbindung an extremistische Gruppierungen verstärken. Extremistische Gruppierungen setzen wiederum bei der Rekrutierung neuer Anhänger oftmals gezielt Versprechen des sozialen Zusammenhalts ein. Gleichzeitig kann Einsamkeit auch bei der Loslösung aus extremistischen Strukturen erlebt werden, insbesondere, wenn einst als bedeutsam empfundene soziale Kontakte plötzlich wegfallen. Angebote der Distanzierungs-, Ausstiegs- und Deradikalisierungsarbeit können hier stabilisierend wirken und die betroffene Person dabei unterstützen, soziale Bindungen außerhalb extremistischer Szenen zu knüpfen. Die BpB beschäftigt sich im Rahmen von unterschiedlichen Formaten mit dem Zusammenhang zwischen Einsamkeitserfahrungen (insbesondere bei jungen Menschen) und Radikalisierung. In einem Beitrag auf dem „Infodienst Radikalisierungsprävention“ wird beleuchtet, wie „subjektiv empfundene soziale Leere sowohl als Katalysator für Radikalisierung, als auch als Hürde beim Ausstieg aus extremistischen Milieus wirken kann“. Darüber hinaus hat der Bewegtbild-Bereich der BpB vor zwei Jahren das Webvideo-Format „Extrem Einsam“ durchgeführt. Dass Gefühle von Einsamkeit oder mangelnder Zugehörigkeit zum sozialen Umfeld und zur Gesellschaft aufgrund der Wahrnehmung von Benachteiligung, Ausgrenzung und Unrecht zu Radikalisierung führen können, wird in der Ausgabe 139 „Islamismus“ (2024) der „Themenblätter im Unterricht“ von der Autorin Prof. Dr. Sabine Damir-Geilsdorf beschrieben. Diesem Befund wird in den zugehörigen Arbeitsblättern für Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. 24. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das bestehende Anschlagsrisiko in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf international vernetzte Gruppierungen wie IS, ISPK, Al-Qaida oder andere salafistisch-dschihadistische Netzwerke? Die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Interessen und Einrichtungen weltweit stehen unverändert im Zielspektrum unterschiedlicher terroristischer Organisationen. Die hohe Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten besteht weiter fort. Diese kann sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen konkretisieren. Der sog. Islamische Staat (IS) und seine Regionalorganisationen bleiben für die Gefährdungslage in Europa und Deutschland von herausragender Bedeutung. Die Bestrebungen des IS zur Durchführung externer Operationen und seine anhaltenden Versuche, einzelne Personen in westlichen Ländern durch Propaganda und Anleitung via Chat zu mobilisieren, führen zu einer weiterhin abstrakt hohen Gefahr für Deutschland. Von Kern-Al-Qaida (AQ) und dem global aktiven AQ-Netzwerk geht weiterhin eine hohe abstrakte Gefahr für Deutschland sowie für deutsche Interessen im In- und Ausland aus. Die Bekämpfung des Westens gehört weiterhin zur Kernstrategie von AQ. An die Qualität der großen Anschläge gegen westliche Ziele in der Vergangenheit kann die Organisation bislang nicht anknüpfen. Somit kann insbesondere Kern‑AQ weiterhin die Absicht zur Durchführung externer Operationen im Westen unterstellt werden. Wenngleich die Organisation auch nach wie vor über eine ausgeprägte internationale Vernetzung verfügt, fehlt es ihr zumindest aktuell an den Fähigkeiten zur Umsetzung komplexer Anschläge. Anlässe wie die vergangenen gewalttätigen Auseinandersetzungen im Nahen Osten oder Koranverbrennungen wirken als mögliche Beschleuniger für Radikalisierungsprozesse und werden seitens jihadistischer Organisationen zur Inspiration und Anstiftung von potenziell anschlagsgeneigten Personen genutzt. 25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Personenpotenzial ausländischer islamistischer Gruppierungen, darunter terroristische Organisationen wie Hamas, Hisbollah, Islamischer Staat und Islamischer Staat Provinz Khorasan sowie Huthi, in Deutschland (bitte einzeln aufschlüsseln)? Bezüglich der angefragten Zahlen wird auf den derzeit aktuellen Verfassungsschutzbericht 2024 verwiesen. Darüber hinaus liegt derzeit noch kein aktuelleres Berichtsprodukt vor. 26. Wie hat sich das islamistische Personenpotenzial in Deutschland seit 2023 quantitativ verändert, und welche Faktoren sind hierfür verantwortlich (z. B. Rekrutierung, Rückkehrer, verfestigte Netzwerke)? Es wird auf die Verfassungsschutzberichte 2023 und 2024 verwiesen. 27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das konkrete Gefährdungspotenzial für terroristische Anschläge in Deutschland derzeit ein, und in welchen Regionen bzw. Bundesländern sieht sie dabei die höchsten Risikolagen? Bezüglich des ersten Teils der Fragestellung wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Die durch das BKA erstellte Gefährdungslage bezieht sich auf das gesamte Bundesgebiet und nimmt keine regionale Eingrenzung vor. 28. Wie viele vereitelte islamistisch motivierte Anschläge und Anschlagsversuche gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Deutschland? Grundsätzlich werden in Frage kommende Sachverhalte fortlaufend hinsichtlich ihrer Einstufung als vollendete, verhinderte oder technisch gescheiterte Anschläge geprüft. Es erfolgt immer eine Einzelfallbetrachtung, wobei eine abschließende Entscheidung erst nach Vorliegen aller relevanter Erkenntnisse möglich ist. Daher können Sachverhalte, die noch Gegenstand von Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sind, erst mit entsprechendem Zeitverzug abschließend beurteilt und bei Erfüllung der Kriterien eingestuft werden. Bis dato sind keine Sachverhalte, die dem Phänomenbereich der PMK‑RI zuzuordnen sind, durch das BKA als von Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2025 verhinderte Anschläge eingestuft. Mehrere Sachverhalte, die sich 2025 ereigneten, befinden sich aktuell in der Prüfung hinsichtlich ihrer Einstufung als verhinderte islamistisch motivierte Anschläge. Eine Beauskunftung der in Prüfung befindlichen Sachverhalte erfolgt nicht. 29. Welche Waffen oder sonstigen Tatmittel wurden bei islamistisch motivierten Anschlägen in Deutschland 2025 eingesetzt (bitte aufschlüsseln)? Datum Tatort Land Tatmittel 13.02.2025 München BY Verkehrsmittel/Fahrzeug 21.02.2025 Berlin BE Hieb- und Stichwaffe 18.05.2025 Bielefeld NW Hieb- und Stichwaffe 05.09.2025 Essen NW Hieb- und Stichwaffe 30. Wie bewertet die Bundesregierung die islamistisch motivierte Anschlagsgefahr für bestimmte Ziele (wie z. B. Weihnachtsmärkte oder jüdisch, israelische Einrichtungen), und inwieweit sind hinsichtlich bestimmter Orte oder Personengruppen Muster zu erkennen? Die Zielauswahl bei der Begehung von islamistisch motivierten Anschlägen hängt von den jeweiligen logistischen und persönlichen Möglichkeiten sowie von Tatgelegenheiten ab. Im Vordergrund stehen sog. weiche Ziele, die kaum oder nur schwer zu schützen sind. Hierbei handelt es sich um frequentierte Örtlichkeiten mit erhöhtem Personenaufkommen wie z. B. Volksfeste, Konzerte oder Einkaufszentren. Auch symbolhafte Anschlagsziele sind nach wie vor von hoher Bedeutung. Hierzu zählen u. a. Islamkritikerinnen und Islamikritiker, Personen, die Teil der LGBTQIA+-Szene sind oder religiöse Vertreter/Stätten. Jüdische und israelische Personen und Einrichtungen sind einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Daher wird die für sie bestehende abstrakte Gefahr neben der Einordnung als symbolhaftes Ziel gesondert hervorgehoben. 31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit es innerhalb Deutschlands organisierte Gruppen, Zellen oder Netzwerke gibt, die eigenständig Anschlagsplanungen verfolgen oder koordinieren? Prinzipiell verfolgen die internationalen terroristischen Organisationen, vor allem der sog. IS sowie (Kern-)AQ, weiterhin das Ziel, sog. organisationsgesteuerte Anschläge in Europa und Deutschland durchzuführen. Darunter sind Anschläge zu verstehen, die von terroristischen Organisationen geplant und von (entsandten) Mitgliedern der Organisationen durchgeführt werden. Wenngleich den terroristischen Organisationen aufgrund des hier vorliegenden Hinweisaufkommens die Absicht unterstellt werden kann, Anschläge organisationsgesteuert umsetzen zu wollen, dürften insbesondere Kern‑AQ und dem IS bis auf wenige Ausnahmen gegenwärtig die notwendigen Kapazitäten hierfür fehlen. Vor allem der sog. IS, aber auch Teile des AQ-Netzwerkes sind daher unverändert bestrebt, auch autonom agierende (Kleinst-)Gruppen zu animieren, Anschlagsvorhaben eigenständig durchzuführen. 32. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 Verbindungen oder Beziehungen und Überschneidungen zwischen islamistischen und linksextremistischen Kreisen, Gruppierungen oder Akteuren in Deutschland? Im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt sind, u. a. im Kontext von Demonstrationen, Überschneidungen von Islamisten und dem linksextremistischen Spektrum bekannt. 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Rückkehrern aus Krisengebieten (z. B. Syrien, Irak, Afghanistan) im Kontext des Anschlagsrisikos und des islamistischen Personenpotenzials in Deutschland? Von radikalisierten Personen, die in terroristischen Ausbildungslagern oder durch die Teilnahme an Kampfhandlungen an Waffen und Sprengstoff ausgebildet wurden und in das Bundesgebiet zurückkehren, kann eine besondere Gefährdung ausgehen. Die Personen können durch die Erlebnisse zudem traumatisiert sein. Allerdings ist neben den vor Ort erlangten Fähigkeiten zusätzlich die jeweilige Motivation für die Rückkehr zu berücksichtigen. Einige Personen kehren ideologisch gefestigt und kampferfahren zurück, andere desillusioniert oder traumatisiert. Dementsprechend zeichnet sich in der Gruppe der zurückgekehrten Personen ein heterogenes Bild ab: Es reicht von Personen, die nach der Rückkehr weiterhin gewaltaffin sind, bis hin zu solchen, deren szenetypische Aktivitäten nach der Rückkehr deutlich abnehmen oder die sich von der extremistischen Ideologie lösen. 34. Inwieweit haben jüngste Festnahmen mit Anschlagsverdacht (z. B. Oktober bis Dezember 2025) das Lagebild verändert? Die den Festnahmen zugrunde liegenden Sachverhalte fügen sich in die bestehende Gefährdungslage ein und haben zu keiner Veränderung des Lagebildes geführt. 35. Bietet die aktuelle Lageeinschätzung der Bundesregierung im Bereich der PMK-religiöse Ideologie Grund für eine geänderte Prioritätensetzung sowohl im materiellen als auch im personellen Bereich bei den Sicherheitsbehörden? Vor dem Hintergrund der unveränderten Lageeinschätzung – die Gefährdungslage im Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus ist unverändert anhaltend abstrakt hoch – wird derzeit kein Anpassungsbedarf im Sinne der Fragestellung gesehen. 36. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr sog. Einzeltäter im islamistisch motivierten Spektrum? Es bedarf hier einer Unterscheidung zwischen allein handelnden Täterinnen oder Tätern und tatsächlichen Einzeltätern. Als allein handelnde Täter werden Personen verstanden, die die Tat zwar als solche allein ausführen, sie können dabei jedoch von einer oder mehreren weiteren Personen, mitunter Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung, hinsichtlich der Tatbegehung angeleitet oder beeinflusst werden. Damit fallen sowohl inspirierte als auch angeleitete Täter unter den Begriff der allein handelnden Person. Einzeltäter wiederum stellen eine Untergruppe der allein handelnden Personen dar. Sie treten ohne das Zutun Dritter in die Phase der Tatplanung sowie Tatbegehung ein. Demnach können auch Einzeltäter einer extremistischen Organisation angehören, von einer extremistischen Gruppe ideologisiert oder von gesellschaftlicher Stimmung motiviert werden. Vor allem der sog. IS, aber auch Teile des AQ-Netzwerkes sind unverändert bestrebt, (selbst-)radikalisierte Einzelpersonen zu animieren, den Jihad durch eigenständige Anschläge im Westen zu führen. Die jihadistischen Organisationen versuchen dazu, potentiell allein handelnde Täter durch ihre Propaganda zur Gewalt zu inspirieren. Insbesondere der IS ist aber auch bestrebt, Einzelpersonen mittels einer direkten virtuellen Kontaktaufnahme zu Gewalttaten anzuleiten. Diese Vorgehensweise stellt die in den letzten Jahren dominierende Gefahrenquelle im Bereich des islamistischen Terrorismus in Europa und Deutschland dar. Die Umsetzung eines kurzfristigen Tatentschlusses von allein handelnden Personen mit einfachen Tatmitteln ist im Vorfeld deutlich schwerer zu vereiteln. Dies gilt insbesondere, wenn die Einzelpersonen bislang sicherheitsbehördlich unauffällig waren. 37. Hat sich diese aktuelle Lageeinschätzung in Bezug zu Motivlage, Gefährdungspotenzial und Unterstützungsnetzwerken von klassischen Gruppierungen in der letzten Zeit geändert oder wurde diese Lageeinschätzung angepasst, und wenn ja, in welcher Weise? Es konnten keine gravierenden Änderungen bezüglich Motivlage, Gefährdungspotential und Unterstützungsnetzwerken beobachtet werden. Es kann allerdings beobachtet werden, dass das Einstiegsalter für Radikalisierung weiter sinkt und zunehmend jüngere Personen ohne vertiefte ideologische Kenntnisse durch islamistisch-terroristische Äußerungen im Internet auffallen. Auf Grundlage der unter der Antwort zu der Frage 24 dargestellten Gefährdungslage kann sich die Gefährdungssituation jedoch aufgrund von Einzelsachverhalten im Zusammenhang mit Ereignissen von besonderer Bedeutung temporär erhöhen. Dies betrifft z. B. bestimmte Jahrestage und Zeiträume wie Karneval oder die Weihnachtszeit oder Großveranstaltungen wie internationale Sportturniere. 38. Welche spezifischen Bedrohungs- und Anschlagsszenarien hält die Bundesregierung derzeit in Bezug auf islamistisch motivierte Täter für am wahrscheinlichsten, und wie werden diese Szenarien in Risiko- und Einsatzplanungen der Sicherheitsbehörden berücksichtigt? Das wahrscheinlichste Anschlagsszenario besteht aktuell durch islamistisch motivierte Einzeltäter und autonom agierende (Kleinst-)Gruppen, die nicht direkt an die Organisationen angebunden sind. Der Fokus liegt nach wie vor auf einfach zu beschaffenden, zu lagernden und einzusetzenden Tatmitteln wie Hieb- und Stichwaffen. Grundsätzlich ist jedoch die gesamte Bandbreite terroristischer Tatbegehungsweisen einzukalkulieren: Komplexe und koordinierte Anschläge mit schwer zu beschaffenden Tatmitteln wie Schusswaffen oder Sprengstoff sind weiterhin möglich. Die bekannten Tatmittel und Modi Operandi werden im Ermessen der Bundesländer bei deren Risiko- und Einsatzplanung berücksichtigt. 39. Was macht die Bundesregierung für Personen, die von islamistischer Gewalt betroffen sind? Betroffene von islamistischen Anschlägen im Inland können sich an den Bundesopferbeauftragten wenden. Der Bundesopferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für alle Betroffenen von extremistischen oder terroristischen Anschlägen im Inland. Das können Hinterbliebene, Verletzte, Tatzeuginnen und -zeugen, Ersthelferinnen und Ersthelfer und auch Besitzerinnen und Besitzer von Geschäften oder Einrichtungen sein, die durch das Anschlagsgeschehen zu Tatorten wurden. Der Bundesopferbeauftragte und seine Geschäftsstelle kümmern sich um die Anliegen der Betroffenen und vermitteln in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Sie unterstützen Betroffene im Umgang mit Behörden bei der Klärung ihrer anschlagsbezogenen Anliegen. Zudem ist der Bundesopferbeauftragte „politische Stimme“ der Betroffenen und setzt sich in Politik und Öffentlichkeit für ihre Interessen und Bedürfnisse ein. Betroffenen terroristischer und extremistischer Taten – und damit auch Betroffenen von islamistischen Anschlägen – können darüber hinaus bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sog. Härteleistungen gewährt werden. Diese Leistungen werden nach der sogenannten „Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt“ auf Antrag durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgezahlt. Härteleistungen sind finanzielle Leistung des Staates, die aus Billigkeitsgründen nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung (Artikel 3 des Grundgesetzes) erbracht werden. Gleichzeitig sind sie als Signal der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern extremistischer und terroristischer Gewalt zu verstehen, denen gegenüber der Staat in einer besonderen Verantwortung steht. Sie sollen dazu beitragen, terroristische und extremistische Taten zu ächten und den Betroffenen möglichst kurzfristig und auf direktem Wege zukommen. Auch auf Länderebene besteht eine Unterstützungsstruktur für Opfer und Betroffene von islamistischer Gewalt. Das BMBFSFJ fördert im Bundesprogramm „Demokratie leben! Landes-Demokratiezentren in allen Ländern. Diese stellen ein bedarfsorientiertes Beratungsangebot der Mobilen Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung bereit. Die Opfer- und Betroffenenberatung unterstützt und begleitet auch Opfer und Betroffene islamistischer Gewalt. Weitere Informationen finden sich unter www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/beratungsangebote/op-fer-un d-betroffenenberatung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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