Werbemaßnahmen und Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr im Gaming- und Videospielbereich
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Werbemaßnahmen und Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr im Gaming- und Videospielbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6775
21. Wahlperiode 29.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer, Desiree Becker, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi
Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina
Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Werbemaßnahmen und Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr im Gaming- und
Videospielbereich
Seit dem Jahr 2009 präsentiert sich die Bundeswehr kontinuierlich als
fachfremder Aussteller im Karrierebereich der gamescom in Köln, der mittlerweile
weltgrößten Messe für Computer- und Videospiele. Das erklärte Ziel dieser
jährlichen Präsenz ist es, „technologieaffine Menschen zu erreichen und ihnen
einen Einblick in die Fähigkeiten moderner Streitkräfte zu gewähren(…)“
(www.bundeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsraum/aktuelles/b
undeswehr-2025-gamescom-5987948). Da es sich um eine Publikumsmesse
handelt, richtet sich diese Form der Nachwuchsgewinnung zu einem
erheblichen Teil auch an minderjährige Jugendliche. In der Vergangenheit geriet der
Messeauftritt der Bundeswehr wiederholt in die Kritik, weil im Zuge
flankierender Werbekampagnen Slogans genutzt wurden, die die realen Gefahren,
Auswirkungen und das Leid des Kriegsdienstes nach Ansicht von Kritikerinnen
und Kritikern verharmlosten. Angelehnt an etablierte Redewendungen der
Gaming-Szene warb die Bundeswehr u. a. mit Slogans wie „Multiplayer at its
best“ oder „Mehr Open World geht nicht“ (www.deutschlandfunk.de/spielemes
se-gamescom-bundeswehr-wegen-plakaten-in-der-kritik-100.html).
Ziel dieser Kampagnen ist die gezielte Rekrutierung von Personal mit einer
ausgeprägten Affinität zu Videospielen. Diese Absicht untermauert die
Bundeswehr auch in jüngsten Veröffentlichungen. In ihrem offiziellen Bericht zur
gamescom wird explizit hervorgehoben: „Gamer bringen besondere Fähigkeiten
mit: eine geschulte Hand-Augen-Koordination, sehr gutes technisches
Verständnis und die Fähigkeit, komplexe Systeme schnell zu durchdringen. Das
sind Kompetenzen, die wir im Bereich der Cyber-Operationen, in der
Softwareentwicklung oder der elektronischen Kampfführung intensiv brauchen. Ein
Beispiel: Wer beim Online-Gaming schnell auf wechselnde Lagen reagieren und
mit seinem Team koordinieren kann, bringt auch im militärischen Kontext
ideale Voraussetzungen für den Umgang mit dynamischen Einsätzen mit.“ (www.b
undeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsraum/aktuelles/bundeswe
hr-2025-gamescom-5987948).
Kritisch zu bewerten ist dabei, dass hier gezielt ein Publikum adressiert wird,
dessen bisherige Berührungspunkte mit Kriegsdarstellungen primär aus
virtuellen Welten stammen. In kommerziellen Videospielen wird kriegerische Gewalt
häufig harmlos, eindimensional, alternativlos oder ästhetisierend dargestellt –
eine Wahrnehmung, die durch spielerische Belohnungsmechanismen und
emotionale erzählerische Narrative noch verstärkt wird. Aus dieser bewussten
Verknüpfung von virtueller Spielewelt und realem Militärdienst resultieren
tiefgreifende ethische und gesellschaftspolitische Fragestellungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass am Messestand der Bundeswehr auf der Videospielmesse gamescom
die existenziellen Risiken des Soldatinnen- bzw. Soldatenberufs wie Tod,
Verwundung und Traumatisierung ebenso transparent vermittelt werden,
wie die technologischen Parallelen zu Videospielen?
2. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Präsenz der
Bundeswehr auf der primär auf Unterhaltung ausgelegten Videospielmesse
gamescom für erforderlich?
3. Inwiefern ist die Nachwuchs- und Personalwerbung der Bundeswehr auf
der Videospielmesse gamescom vereinbar mit den Bestimmungen der
UN-Kinderrechtskonvention (UN = United Nations) und ergänzenden
Fakultativprotokollen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit
minderjährigen Messebesucherinnen und Messebesuchern?
4. Welche Militärfahrzeuge und welche Interaktionsmöglichkeiten hat die
Bundeswehr auf der Videospielmesse gamescom seit 2016 präsentiert und
angeboten (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)?
5. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass bei der gamescom
ausschließlich Personen angesprochen werden, die die Risiken und Gefahren
eines Dienstes bei der Bundeswehr abschätzen können?
6. Welches Mindestalter für die direkte Ansprache durch das Standpersonal
gilt bei dem gamescom-Messestand der Bundeswehr, und in welcher
Form wird das Standpersonal geschult und vorbereitet, nur Personen
dieses bestimmten Mindestalters anzusprechen?
7. Hat die Bundeswehr seit 2016 Werbematerialien, wie z. B. Plakate oder
Postkarten, speziell für die Videospielmesse gamescom entworfen und
verbreiten lassen, und wenn ja,
a) welche Werbematerialien mit welchen Slogans, und
b) welche Kosten sind dabei entstanden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
8. Hat die Bundeswehr auf ihrem Stand bei der Videospielmesse gamescom
in den vergangenen zehn Jahren auch mit Videospielen geworben, wenn
ja, mit welchen, und welche Kosten sind dabei entstanden?
9. Wie viele Datensätze von Messebesucherinnen und Messebesuchern
wurden seit der ersten Teilnahme der Bundeswehr an der Videospielmesse
gamescom zu Rekrutierungszwecken erhoben (bitte nach Kalenderjahren
und Alter der Personen zum damaligen Zeitpunkt aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist die Konversionsrate der auf der Videospielmesse gamescom
generierten Kontakte, und wie viele dieser Kontakte führten in den
jeweiligen Folgejahren nachweislich zu einer formellen Bewerbung bzw. zu
einer Einstellung in den aktiven Dienst (bitte nach Jahren und
Laufbahngruppen aufschlüsseln)?
11. Wie hoch belaufen sich die kumulierten Gesamtausgaben für die Auftritte
der Bundeswehr auf der Videospielmesse gamescom seit der
Erstteilnahme (bitte jährlich nach Standmiete, Personalkosten, Logistik sowie Kosten
für externe Dienstleister und Agenturen aufschlüsseln)?
12. Wie haben sich die Standfläche, die Zahl des eingesetzten
Bundeswehrpersonals sowie die Zahl der externen Dienstleister seit der Erstteilnahme
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Welche Werbe-, Event- oder Kommunikationsagenturen wurden mit der
Konzeption, Gestaltung und Durchführung der Auftritte auf der
Videospielmesse gamescom in den vergangenen zehn Jahren beauftragt, und
a) welche Eignungskriterien wurden für die Auswahl der Dienstleister
angelegt, und welche Rolle spielte die Qualifikation im Umgang mit
Minderjährigen,
b) welches jeweilige Budget wurde hierfür vertraglich fixiert (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
14. Mit welchen Influencerinnen und Influencern hat die Bundeswehr für
Werbemaßnahmen oder Öffentlichkeitsarbeit zusammengearbeitet, tut dies
aktuell oder ist absehbar geplant (bitte nach Name, ggf. Social-Media-
Alias, Plattform, Art der Zusammenarbeit, Ziel der Zusammenarbeit,
Zielgruppe, Zeitraum der Zusammenarbeit und Kosten der Zusammenarbeit
für die Bundeswehr auflisten)?
15. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Personalgewinnungsstrategie
der Bundeswehr vergleichbare Präsenzen auf weiteren nationalen Messen,
Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen, und wenn ja, welche Standorte
und Formate sind hierfür konkret in der Planung?
16. Nutzt die Bundeswehr Computerspiele und bzw. oder Simulatoren zur
Aus- oder Fortbildung von Angehörigen der Streitkräfte, wenn ja, welche
Spiele bzw. Simulatoren sind dies, und in welchem Umfang und für
welche Zwecke werden sie genutzt?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf und die Zweckmäßigkeit
von Computer- bzw. Videospielen für die Öffentlichkeitsarbeit und die
Personalwerbung der Bundeswehr, und auf welchen Untersuchungen
basiert diese Bedarfsformulierung?
18. Hat die Bundeswehr bislang selbst die Entwicklung oder Produktion von
Spielen vorgenommen oder in Auftrag gegeben oder beabsichtigt sie, dies
gegenwärtig zu tun?
19. Gab es in den letzten 20 Jahren Kontakte zwischen der Bundeswehr und
bzw. oder dem Bundesministerium der Verteidigung und Videospiel-
Herstellern bzw. Publishern, und wenn ja,
a) um welches Spiel ging es dabei,
b) wann war der Kontakt,
c) um welche Fragen ging es, und
d) wie wurden die Fragen beantwortet?
20. Wurden aus Mitteln des Bundes in der Vergangenheit Spielproduktionen
privater Unternehmen mit militärischem Bezug gefördert bzw. werden
derzeit welche gefördert, und wenn ja,
a) welche Bezeichnungen tragen die Spiele,
b) was ist der jeweilige Inhalt der Spiele,
c) welche externe Firma war ggf. an der Entwicklung und Produktion
jeweils beteiligt,
d) an welche Zielgruppe richten sich diese Spiele,
e) wie wurden diese Spiele vertrieben bzw. wie sollen sie vertrieben
werden (Vertriebswege, Bezugsbedingungen, Anzahl der vertriebenen
bzw. zu vertreibenden Spiele),
f) in welchem Zeitraum wurden die Spiele vertrieben,
g) welcher Zweck wird mit der Verbreitung der Spiele jeweils verfolgt,
h) welche Kosten sind aus welchem Haushaltstitel dafür jeweils
aufgebracht worden bzw. sind derzeit bereitgestellt?
21. Welche Spielproduktionen ziviler Unternehmen haben die Bundeswehr
und bzw. oder das Bundesministerium der Verteidigung bisher unterstützt
oder beabsichtigt, sie derzeit zu unterstützen (bitte zusätzlich zu den
vorangegangenen Fragekategorien angeben, welcher Art die Unterstützung
war)?
22. Wie beurteilt die Bundeswehr den Einsatz von Videospiel-Controllern im
operativen Echtbetrieb, zum Beispiel bei dem Einsatz von Drohnen,
werden Videospiel-Controller derzeit zur Steuerung von militärischem Gerät
genutzt, und wenn ja, um welche Modelle handelt es sich konkret?
Berlin, den 23. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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