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Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde Frau Abgeordnete Nieland, der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eigene Kinder unter drei Jahren zu Hause betreuen, nicht zur Teilnahme an Integrations- und Berufssprachkursen verpflichten; dies sei jedoch nach dem Aufenthaltsgesetz zumutbar. Dazu will ich festhalten: Nach der Regelung, die wir heute haben, können die Jobcenter sich in ihrem Handeln nur auf das SGB II beziehen und nicht auf das Aufenthaltsrecht. Das Aufenthaltsrecht liegt im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden. Sie können zur Teilnahme an Integrationssprachkursen verpflichten, auch wenn Kinder unter drei Jahren in der Familie betreut werden. Die Jobcenter können das erst tun, wenn Kinder über drei Jahre betreut werden. Allerdings hat die Bundesregierung jetzt im 13. SGB-II-Änderungsgesetz, das morgen im Deutschen Bundestag zum ersten Mal beraten wird, den Vorschlag unterbreitet, dass die Jobcenter dies künftig auch bei Kindern über einem Jahr tun können. Sollte das vom Deutschen Bundestag irgendwann verabschiedet werden, ist das Problem, das adressiert worden ist, gelöst. Aber noch mal: Die Jobcenter dürfen nicht aufgrund des Aufenthaltsrechts Menschen verpflichten, sondern nur aufgrund des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch.

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