Schriftliche Frage 99 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Arbeitsförder- und Integrationsmaßnahmen stehen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zur V…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 99 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Arbeitsförder- und Integrationsmaßnahmen stehen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zur V…
Frage 99 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Arbeitsförder- und Integrationsmaßnahmen stehen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Verfügung, und welche davon gelten auch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 13. November 2025:
Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ergeben sich aus den §§ 16 ff. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Daneben können die Jobcenter SGB II-Leistungsbeziehende, sofern die Voraussetzungen nach den §§ 43 bis 45a des Aufenthaltsgesetzes erfüllt sind, zum Integrations- oder Berufssprachkurs zulassen oder verpflichten. Der Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen ist nicht an den Bezug bestimmter staatlicher Leistungen gebunden und steht demnach grundsätzlich auch Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) offen, sofern die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen gegeben sind. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem SGB II stehen im AsylbLG nicht zur Verfügung. Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Arbeitsmarktzugang können sich aber von den Agenturen für Arbeit beraten lassen und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen auch Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen. Weitere Integrationsmaßnahmen des Bundes sind die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte, ein den Integrationskurs ergänzendes Beratungsangebot, das sich an Zugewanderte über 27 Jahre richtet. Die Migrationsberatung soll die zugewanderten Personen insbesondere in den ersten drei Jahren nach Ankunft in ihrem Integrationsprozess unterstützen. Die Jugendmigrationsdienste mit ähnlicher Zielsetzung haben Personen zwischen 12 und 27 Jahren als Zielgruppe. Schwerpunkt der Jugendmigrationsdienste ist die Unterstützung junger Menschen am Übergang Schule/Ausbildung/Beruf. Außerdem fördert die Bundesregierung mehrere Programme und Maßnahmen, die einem respektvollen, friedlichen und diskriminierungsfreien Zusammenleben dienen und die gesellschaftliche Teilhabe stärken. Zielgruppen hier sind sowohl Zugewanderte als auch die Aufnahmegesellschaft.
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