Frage von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Ist die Bundesregierung bezüglich der geplanten Totalsanktionen des Regelbedarfs im SGB II der Auffassung, dass die nicht sanktionierten Mitglieder einer Familie, die von Grundsicherung lebt, nicht erheblich darunter leiden, wenn aufgrund von Leistungsentzug bei einem Elternteil pro Monat mehr als 500 Euro in der Haushaltskasse fehlen, und wenn nicht, warum nicht?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Die Frage wird so verstanden, dass damit die Regelung zum Wegfall des Regelbedarfes bei Arbeitsverweigerung thematisiert wird. Diese bereits bestehende Regelung orientiert sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss für den Entzug des Regelbedarfes ein konkretes und zumutbares Arbeitsangebot vorliegen, das ohne wichtigen Grund abgelehnt wird. Wie bei jeder Leistungsminderung müssen die Jobcenter in jedem Einzelfall eine Härtefallprüfung vornehmen. Bei dieser Prüfung sind nicht nur die Umstände in Bezug auf die betreffende Person zu berücksichtigen, sondern auch die Auswirkungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, insbesondere minderjährige Kinder.
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