Schriftliche Frage 137 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie begründet die Bundesregierung trotz der auch von ihr angenommenen Möglichkeit der Gefährdung des Kindeswohls bei Sanktionen in Form von…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 137 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie begründet die Bundesregierung trotz der auch von ihr angenommenen Möglichkeit der Gefährdung des Kindeswohls bei Sanktionen in Form von…
Frage 137 (Heidi Reichinnek, Die Linke):
Wie begründet die Bundesregierung trotz der auch von ihr angenommenen Möglichkeit der Gefährdung des Kindeswohls bei Sanktionen in Form von Leistungskürzungen bei Eltern im Grundsicherungsbezug und der in diesen Fällen vorgesehenen Überprüfung auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Jugendämter (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3541), dass sie dennoch an dieser Möglichkeit der Sanktionierung festhält und damit nach meiner Auffassung eine von diesen Sanktionen ausgehende Gefährdung der Kinder in Kauf nimmt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 9. Februar 2026:
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 85 auf der Bundestagsdrucksache 21/3520 verwiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die vorgesehene Härtefallprüfung im Einzelfall eine zielgenaue und flexible Möglichkeit, um den unterschiedlichen Lebensrealitäten der betroffenen Personen gerecht zu werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch leistungsbeziehende Eltern Mitwirkungspflichten im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch haben. Eine Ausnahme von Mitwirkungspflichten wäre sozialpolitisch ein falsches Signal und liefe Gefahr, neue Ungleichbehandlungen zu begründen.
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