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Frage von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Einführung eines Offizialdelikts bei Straftaten nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes – also dass die Staatsanwaltschaft bei bekannt werdender Behinderung von Betriebsratsarbeit oder Betriebsratswahlen von Amts wegen ermitteln müsste, auch ohne Strafantrag der Betroffenen – zu einer Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung beitragen würde, und, wenn ja, wie lautet diese (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 78 auf Bundestagsdrucksache 21/2486)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Die Einstufung des § 119 Betriebsverfassungsgesetz als Offizialdelikt ist von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag nicht vereinbart und ist derzeit nicht Gegenstand einer abschließenden Meinungsbildung in der Bundesregierung. Die Bundesregierung beobachtet aber die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen und ermittelt daraus entsprechende Handlungsbedarfe. Außerdem lässt sie die Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes evaluieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, inwieweit die Gesetzesänderungen zum Beispiel zu einer Veränderung der Anzahl von Betriebsratsgründungen und Betriebsratsgründungsversuchen/Wahlinitiativen/Wahlvorschlägen, Kandidaturen geführt haben. Außerdem wird evaluiert, welche Faktoren sich insoweit als förderlich bzw. hinderlich herausgestellt haben (wie zum Beispiel der erweiterte Kündigungsschutz).

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