Schriftliche Frage 78 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Über welche Daten aus den letzten fünf Jahren verfügt die Bundesregierung zu Fällen der Behinderung und unzulässigen Beeinflussung von Betri…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 78 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Über welche Daten aus den letzten fünf Jahren verfügt die Bundesregierung zu Fällen der Behinderung und unzulässigen Beeinflussung von Betri…
Frage 78 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Über welche Daten aus den letzten fünf Jahren verfügt die Bundesregierung zu Fällen der Behinderung und unzulässigen Beeinflussung von Betriebsratsorganen, und plant sie – falls sie daraus politischen Handlungsbedarf ableitet – in der laufenden Wahlperiode Maßnahmen, insbesondere die Umwandlung der Tatbestände des § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes in Offizialdelikte?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. Oktober 2025:
Nach einer regelmäßig durchgeführten Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter gaben für den Erhebungszeitraum 2020 bis 2022 von den befragten Gewerkschaftssekretären 47 Prozent an, dass ihnen Fälle der Wahlbehinderung bekannt geworden seien, wobei sich absolut 138 Betriebe identifizieren ließen (Behrens/Dribbusch, Ergebnisse der vierten Befragung zur Be- und Verhinderung von Betriebsratswahlen, WSI- Mitteilungen, 77. Jg., 6/2024). Zudem wurde im Rahmen der WSI- Betriebsrätebefragung 2021 unter anderem die Behinderung der Betriebsratstätigkeit abgefragt (www.wsi.de/de/betriebsraete-14676-wsi-aiw-br-behin derung-brarbeit-15162.htm). Aus der Befragung geht nicht hervor, ob die Behinderungen strafrechtlich relevant waren. Für die Jahre 2020 bis 2022 liegen der Bundesregierung zudem Daten von Ermittlungs-/Strafverfahren auf Basis einer Länderumfrage zu § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vor. Aus der Umfrage ergibt sich, dass im Zeitraum 2020 bis 2022 insgesamt 190 Ermittlungsverfahren registriert wurden. Jahrgangsgenau lassen sich davon 73 Verfahren zuordnen (2020: 26; 2021: 15; 2022: 32). Der Koalitionsvertrag sieht im Bereich des Betriebsverfassungsrechts für die laufende Legislaturperiode die Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung vor, wobei konkret vier Digitalisierungsvorhaben benannt sind. Eine Einstufung des Straftatbestands des § 119 BetrVG als Offizialdelikt ist nicht benannt. Mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde unter anderem ein verbesserter Kündigungsschutz auch für Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratswahlen eingeführt. Das Gesetz soll im kommenden Jahr evaluiert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28899, S. 18).
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