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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Werden afghanische Personen, die in der Vergangenheit eine Aufnahmezusage erhalten haben und wegen des Visumverfahrens nach Pakistan reisten und dort mit deutscher Unterstützung untergebracht und versorgt wurden, auch nach einer Rücknahme bzw. dem Widerruf dieser Aufnahmezusagen weiterhin untergebracht/versorgt, zumindest solange noch Rechtsmittel gegen die Rücknahme der Aufnahmezusage anhängig sind, und, wenn ja, inwieweit (bitte so genau wie möglich ausführen und gegebenenfalls differenzieren, soweit es einen unterschiedlichen Umgang mit unterschiedlichen Gerichtsverfahren geben sollte, zum Beispiel Eilanträge, Klagen, Beschwerden, Verfassungsbeschwerden, Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte), und welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zum Stand entsprechend anhängiger bzw. zum Ergebnis bereits entschiedener Gerichtsverfahren machen (bitte so genau wie möglich differenzieren, etwa nach den vier unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen und unterschiedlichen Gerichten bzw. Instanzen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Verweildauer in der von der Bundesregierung finanzierten Unterbringung richtet sich auch weiterhin nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Sie ist daher nicht auf andere Fälle übertragbar und hängt primär von der Entscheidung der Verwaltungsgerichte im jeweiligen Einzelfall ab. Angesichts der anhaltenden Schließung der Landgrenzen zwischen Pakistan und Afghanistan, die eine Rückkehr nach Afghanistan derzeit erschwert, ermöglicht die Bundesregierung derzeit eine zeitweise Verlängerung der Unterbringung. Im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sind mit Stand 7. Januar 2026 in 43 Fällen 110 Verfahren bei Verwaltungsgerichten anhängig gemacht worden. Hierbei liegen 60 Beschlüsse in erster und zweiter Instanz im Eilverfahren vor. In den Verfahren Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm sind derzeit über 100 Verfahren vor Verwaltungsgerichten anhängig. Im Ortskräfteverfahren wurden in rund 30 Fällen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig gemacht; Stand: 8. Januar 2026.

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