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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)

dip / rede 25.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission vom 4. Juni 2025 zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 (Grundlage: Richtlinie zur Gewährung vorübergehenden Schutzes 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001), und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung, einen koordinierten Übergang nach dem 4. März 2027 aus dem vorübergehenden Schutz in alternative Aufenthaltstitel wie für Arbeit, Studium oder Forschung vorzubereiten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 und hat daher ihre Unterstützung hierfür im Rat der Justiz- und Innenminister am 13. Juni 2025 in Luxemburg erklärt; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Sicherheitslage in der gesamten Ukraine infolge des andauernden und dynamischen Kriegsgeschehens weiterhin volatil ist, keine andere alternative europäische Schutzmöglichkeit zur Verfügung steht und eine Nichtverlängerung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz/Temporary Protection Directive (TPD) im nationalen Bereich auch zu einer Schutzantragstellung im Asylsystem mit dem Risiko einer Überlastung des Asylsystems in Deutschland zur Folge hätte. Auch die Empfehlung zu einem Übergang in alternative Aufenthaltstitel begrüßt die Bundesregierung, um insbesondere jenen Geflüchteten aus der Ukraine eine aufenthaltsrechtliche Perspektive aufzuzeigen, die hier eine Ausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt können zur Umsetzung noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.

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