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Schriftliche Frage 31 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen zur Verlängerung des temporären Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainern,…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 31 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen zur Verlängerung des temporären Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainern,… Frage 31 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen zur Verlängerung des temporären Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainern, beispielsweise mit Blick auf Ausnahmen von der Schutzgewährung und dem Übergang in langfristige Aufenthaltstitel nach der Empfehlung des Rates für einen koordinierten Ansatz beim Übergang hin zu neuen Optionen nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine (https://data.consilium.europa.eu/doc/doc ument/ST-12015-2025-INIT/de/pdf), und wie viele Menschen mit vorübergehendem Schutz konnten bereits in eine andere Aufenthaltserlaubnis wechseln (bitte nach jeweiligem Aufenthaltstitel auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2026: Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine auch dadurch, dass sie die Personen aufnimmt und ihnen vorübergehenden Schutz gewährt, die vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland fliehen. Gegenwärtig diskutieren die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, den vorübergehenden Schutz erneut zu verlängern. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wirbt seit geraumer Zeit durch Information und im Austausch mit Ländern und den Ausländerbehörden für den Wechsel in nationale Aufenthaltstitel. Um den Umfang der Titelwechsel zu erhöhen, plant die Bundesregierung weitere Informationskampagnen. Zum Stichtag 30. April 2026 waren im Ausländerzentralregister insgesamt 23.462 Personen erfasst, die jemals einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besessen haben und in einen anderen aufenthaltsrechtlichen Status gewechselt sind. Die genaue Verteilung nach letztem aufenthaltsrechtlichen Status kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Personen, die nach einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in eine andere Aufenthaltserlaubnis gewechselt sind: Grund des Aufenthalts Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung  2.511 Aufenthaltserlaubnis – Besondere Aufenthaltsrechte    199 Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit  9.150 Aufenthaltserlaubnis – aus familiären Gründen  9.843 Aufenthaltserlaubnis – völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe  1.756 Einreise und Aufenthalt – ICT und REST-Richtlinie      3 Gesamt – Summe 23.462

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