Schriftliche Frage 19 von Tobias Teich (AfD): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die potenzielle Belastung für deutsche Steuerzahler ein, wenn die Rückzahlung des zinsfreien 90- Millia…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 19 von Tobias Teich (AfD): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die potenzielle Belastung für deutsche Steuerzahler ein, wenn die Rückzahlung des zinsfreien 90- Millia…
Frage 19 (Tobias Teich, AfD):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die potenzielle Belastung für deutsche Steuerzahler ein, wenn die Rückzahlung des zinsfreien 90- Milliarden-Euro-Kredits an die Ukraine ausbleiben sollte und eingefrorene russische Vermögenswerte aus rechtlichen Gründen letztlich nicht oder nur teilweise zur Rückzahlung herangezogen werden können, und hat die Bundesregierung Szenarien geprüft, in denen ein Friedensabkommen (z. B. unter Vermittlung der USA) keine russischen Reparationszahlungen vorsieht, und wenn ja, wer trägt in diesem Fall die Kosten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. Januar 2026:
Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung am 18. Dezember 2025 überein, der Ukraine ein Darlehen von 90 Mrd. Euro für die Jahre 2026 und 2027, finanziert durch EU-Anleihen, zu gewähren. Die EU- Anleihen, die für das Darlehen an die Ukraine begeben werden, sollen über den sog. Headroom des EU-Haushalts abgesichert werden. Der Headroom ist die Differenz zwischen der vom Deutschen Bundestag ratifizierten Eigenmittelobergrenze und der EU-Ausgabenobergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens. Bei Eintreten des Sicherungsfalles müsste die Kommission zunächst andere Finanzierungsmöglichkeiten aus dem EU-Haushalt ausschöpfen. In letzter Instanz könnten sich höhere Abführungen an den EU-Haushalt durch die Mitgliedstaaten ergeben. In diesem Fall und vor dem Hintergrund der hieran nicht partizipierenden Mitgliedstaaten (Ungarn, Tschechien und die Slowakei) würde der deutsche Anteil nach vorläufigen Berechnungen rund 25 Prozent betragen (gegenüber einem deutschen Anteil von rund 24 Prozent im Übrigen). Konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Europäischen Kommission in Umsetzung der Übereinkunft des Europäischen Rates sind noch ausstehend. Die EU behält sich das Recht vor, auf die Frage der etwaigen Nutzbarmachung der immobilisierten russischen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukommen.
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