Schriftliche Frage 6 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung innerhalb der EU konkrete Schritte dazu unternommen, dass zusätzliche Finanzmittel aus eingefrorenen russischen Verm…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 6 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung innerhalb der EU konkrete Schritte dazu unternommen, dass zusätzliche Finanzmittel aus eingefrorenen russischen Verm…
Frage 6 (Agnieszka Brugger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung innerhalb der EU konkrete Schritte dazu unternommen, dass zusätzliche Finanzmittel aus eingefrorenen russischen Vermögen für die Unterstützung der Ukraine genutzt werden können, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. September 2025:
Die G7 und die Europäische Union (EU) haben sich bereits Ende 2024 darauf verständigt, die in der EU anfallenden außerordentlichen Erträge aus den immobilisierten russischen Zentralbankvermögen zu Gunsten der Ukraine zu nutzen. Die G7 und die EU unterstützen die Ukraine mit Krediten in Höhe von 50 Mrd. US-Dollar, die mit diesen Erträgen besichert sind. Die Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus konstruktiv innerhalb der G7 an der Prüfung, wie russisches Staatsvermögen rechtssicher noch weitergehender für die Unterstützung der Ukraine genutzt werden kann. Es gilt dabei entscheidende rechtliche, finanzielle und politische Folgen mitzudenken und abzuwägen, etwa die Frage der Staatenimmunität, Haftungsrisiken sowie potentielle Kapitalmarktauswirkungen. Eine weitergehende Nutzung kann nur auf einer finanzpolitisch und rechtlich soliden Grundlage erfolgen.
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