polradar

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 31. Juli 2026 (Antwort zu Drs. 21/7912)

dip / drucksache 29.09.2026 · WP 21 · 21/8265 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 31. Juli 2026 (Antwort zu Drs. 21/7912) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8265 21. Wahlperiode 29.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7912 – Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 31. Juli 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/408 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe die Bundesregierung der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen nun die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die bilateralen Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine werden quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht, abrufbar unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-u kraine-2160274. Darin sind auch kriegsbedingte Unterstützungsleistungen für die vom Krieg stark betroffene Republik Moldau enthalten, die ukrainischen Geflüchteten zugutegekommen sind. 1. Welchen Gesamtwert haben die militärischen Güter, die von der Bundesregierung an die Ukraine im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2026 erbracht wurden? 2. In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2026 gegebenenfalls direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Es wird auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine verwiesen, die quartalsweise aktualisiert und auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird. Die aktuelle Liste mit Stand 30. Juni 2026 ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesregierung.de/breg-de/aktu elles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274. 3. Hat die Bundesregierung der Republik Moldau im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2026 militärische Güter überlassen, und wenn ja, welchen Gesamtwert haben diese? Die Bundesregierung hat der Regierung der Republik Moldau im fragegegenständlichen Zeitraum keine militärischen Güter überlassen. 4. Hat die Bundesregierung darüber hinaus (vgl. Frage 3) der Republik Moldau im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2026 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt, und wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese, und zu welcher jeweiligen Verwendung wurden diese zur Verfügung gestellt bzw. zugesagt? Finanzmittel werden im Sinne der Fragestellung als Budgethilfe verstanden. Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2026 belief sich die direkte bilaterale finanzielle Unterstützung der Bundesregierung für die Regierung der Republik Moldau auf Zusagen in Höhe von 73 Mio. Euro als Sektorbudgethilfe zur Förderung der Energiesicherheit vulnerabler Gruppen. 5. Wurden die in den Fragen 2 und 4 erfragten möglichen Finanzmittel von der Ukraine oder von der Republik Moldau wieder zurückgezahlt, oder sollen diese gegebenenfalls zukünftig noch zurückgezahlt werden, wenn ja, in welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Finanzmittel bislang zurückgezahlt, bzw. bis wann sollen diese wieder zurückgezahlt werden, und welche konkreten Rückzahlungsbedingungen sind jeweils gegebenenfalls vereinbart, und wenn nein, aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine oder der Republik Moldau auf die Rückzahlung der gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Finanzmittel (bitte jeweils getrennt für die Ukraine und die Republik Moldau antworten)? Deutschland ist Mitglied der Gläubigergruppe der Ukraine (Group of Creditors of Ukraine, GCU). Zwischen der GCU und der Ukraine besteht eine Aussetzung des Schuldendienstes, die seit dem 1. August 2022 gilt und durch ein am 16. April 2026 unterzeichnetes Memorandum of Understanding bis Ende Februar 2030 verlängert wurde. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/408 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Thomas Dietz auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. 6. Wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2026 über zivile Verkehrsflughäfen in Deutschland Militärgüter oder militärisches Personal in die Ukraine verbracht, und wenn ja, von welchen zivilen Verkehrsflughäfen in Deutschland aus wurden wann genau welche und wie viele Militärgüter sowie wie viel militärisches Personal in die Ukraine zu welchem Zweck verbracht (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen zu Munitionstransporten und dem Transport von militärischem Personal unter Nutzung ziviler Flughäfen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Gegenstand dieser Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Durch die Beantwortung der Frage in diesem Einzelfall würden spezifische Informationen zur Nutzung deutscher Zivilflughäfen und zur Häufigkeit der Nutzung offengelegt. Dadurch würde das Risiko der Ausspähung sowie möglicher weiterer Sabotageangriffe gegen zivile Flughäfen erhöht werden. Dies könnte Auswirkungen auf den Betrieb betroffener Einrichtungen zur Folge haben, damit die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen und negative Folgen für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach sich ziehen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für den Betrieb deutscher Zivilflughäfen sowie daraus resultierender Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gegenüber einem lediglich begrenzten Personenkreis ausscheidet. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden und dadurch Personal, Flugzeuge und Infrastruktur gefährdet werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern würde dem Schutzbedürfnis deshalb nicht Rechnung tragen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen