Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Punkt III 19 – „Êzîdinnen und Êzîden weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren und anzuerkennen, dass ein wichtiger Bestandteil der Traumabewältigung und -bearbeitung die Zusammenführung mit der eigenen Familie ist und dass diese im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zu ermöglichen ist“ – aus dem Beschluss des Deutschen Bundestags „Anerkennung und Gedenken an den Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden 2014“ (Bundestagsdrucksache 20/5228) umzusetzen, und plant die Bundesregierung Anpassungen dieser Maßnahme angesichts der Schutzquote im Asylverfahren von 39,5 Prozent im Jahr 2024?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Asylanträge von Jesidinnen und Jesiden werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sorgfältig geprüft. Die im Beschluss des Deutschen Bundestages „Anerkennung und Gedenken an den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden“ vom 19. Januar 2023 (Bundestagsdrucksache 20/5228) zum Ausdruck kommende Wertung wird im Rahmen der Asylverfahren einbezogen. Ob die Voraussetzungen für eine Asylberechtigung oder der Zuerkennung von internationalem Schutz vorliegen, entscheidet das BAMF im jeweiligen Einzelfall und anhand aller vorliegenden Erkenntnisse zur aktuellen Situation in Irak und zur jeweils betroffenen Person.
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