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Rede von Sebastian Fiedler (SPD) – Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft …

dip / rede 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Recht.

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Rede von Sebastian Fiedler (SPD) – Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft … Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss hier noch ein bisschen die Testosteronfahne an mir vorbeiziehen lassen und den Würgereflex unterdrücken, beginne aber gerne mit meiner Rede. Wir entscheiden hier heute über Ordnung, über Gerechtigkeit und die Fähigkeit unseres Staates, zu handeln. Und ja, wir entscheiden darüber, ob Menschen unserem Land vertrauen können. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, und die drei Änderungen, die wir im Omnibusverfahren ergänzen, gehören genau in diese Kategorie. Er ist Teil des Koalitionsvertrages und Teil unseres Versprechens. Und er ist Ausdruck einer Grundhaltung, die ich für die SPD, aber auch für die Koalition formuliere: Humanität und Ordnung sind keine Gegensätze; sie gehören zusammen. Worum geht’s? Es geht, wie wir alle wissen, darum, dass ein funktionierendes Asylsystem zwei Dinge erfüllen muss: Es muss Schutz gewähren, wenn Schutz geboten ist, und es muss schneller zu klaren Entscheidungen kommen, wenn Schutz nicht erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten künftig durch Rechtsverordnung zu bestimmen, setzen wir ein zentrales Vorhaben der Koalition um. Wir beschleunigen Asyl- und Gerichtsverfahren. Wir schaffen Klarheit, und wir schaffen sie, ohne den Kern unseres Asylrechts anzutasten; denn – das ist wichtig und gilt auch weiterhin – jede und jeder, der begründen kann, dass Verfolgung droht, erhält Schutz. Das bleibt unantastbar, meine Damen und Herren. Unsere nationale Regelung greift dort, wo unser Haus und der Bundesrat nicht bereits Entscheidungen getroffen haben. Im Anschluss schafft die Europäische Union künftig Recht mit einer eigenen Liste; auf die Staaten hat Kollege Throm in Teilen schon hingewiesen. Wir stellen sicher, dass dieses Instrument verantwortungsvoll bleibt – das ist uns als Parlament natürlich wichtig –; denn wir verpflichten die Bundesregierung, dem Bundestag alle zwei Jahre darüber zu berichten, wie sich die Lage in den jeweiligen Herkunftsstaaten geändert hat. Das ist Transparenz, das ist Kontrolle, und das ist gelebter Rechtsstaat. Lassen Sie mich, weil das im Vorfeld häufig angesprochen worden ist, auch etwas zur Abschaffung des verpflichtenden anwaltlichen Beistands sagen. Wir Sozialdemokraten sind die Partei des Rechtsstaats und die Partei der Grundrechte, aber auch die Partei der Realität und des Realismus, und das ist keine Schwäche, sondern Zeichen einer guten Politik. Die verpflichtende Bestellung des Rechtsanwalts in jedem Abschiebungsverfahren klang richtig. Sie sollte Rückführungen erleichtern; doch sie hat das in der Praxis nicht bewirkt. Deswegen haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder uns zu einer Abschaffung geraten, und deswegen schaffen wir die Pflichtbeiordnung ab.

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