Erklärung von Catarina dos Santos-Wintz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 6: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentennivea. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Catarina dos Santos-Wintz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Ich stimme dem Rentenpaket der Bundesregierung zu, auch wenn ich von zentralen Inhalten des vorgelegten Entwurfs nicht überzeugt bin. Insbesondere die Vorfestlegungen, die darin für die 2030er-Jahre getroffen werden, halte ich in der Sache für problematisch. Andere Elemente des Rentenpakets, wie die Regelungen zur Aktivrente, sind richtig und wichtig.
Dass für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren kategorisch ausgeschlossen wurde, notwendige Anpassungen am Entwurf zu diskutieren und faire Kompromisse auszuloten, kritisiere ich. Gleichzeitig ist in den letzten Wochen aber auch deutlich geworden, dass die Stabilität der Regierungskoalition und die Vertrauensbasis für die künftige Zusammenarbeit der Koalitionspartner mit der Verabschiedung dieses Rentenpakets verbunden wurden. Daher ist meine Zustimmung für das Rentenpaket im Wesentlichen keine Entscheidung in der Sache, sondern eine Entscheidung, um die künftige Stabilität und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition zu stärken.
Sofern der Gesetzentwurf heute eine Mehrheit findet, wird der Reformbedarf Deutschlands nicht kleiner, sondern größer. Ich verbinde mit der Zustimmung daher die klare Erwartung, dass sich alle Koalitionspartner ihrer gemeinsamen Verantwortung bei den anstehenden Reformprojekten – so zunächst bei der Abschaffung des Bürgergelds und im Weiteren etwa bei der Rentenkommission – bewusst sind.
Ich weise ausdrücklich auf die Risiken hin, die mit dem Gesetzentwurf verbunden sind.
Erstens: Risiken für die künftige Handlungsfähigkeit des Bundes. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft finanzielle Vorfestlegungen für die Jahre nach 2030 in dreistelliger Milliardenhöhe, denen keine tragfähige Finanzierung gegenübersteht. In den 2030er-Jahren kommen erhebliche Belastungen aus Zinsausgaben und Tilgungsverpflichtungen auf den Bundeshaushalt zu, die absehbar dazu führen werden, dass es im Bundeshaushalt immer weniger Gestaltungsspielräume geben wird. Darüber hinaus wird der seit Langem absehbare demografische Wandel in den 2030er-Jahren auf die Staatsfinanzen durchschlagen, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Bereits ohne die nun vorgesehenen Mehrausgaben ist die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes in Gefahr. Ohne ein finanziell handlungsfähiges Deutschland ist die Widerstandsfähigkeit Europas in der Zukunft geschwächt. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Problematik zusätzlich.
Zweitens: Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Dass dem Beschluss der Mehrausgaben keine tragfähige Finanzierung aus laufenden Einnahmen gegenübersteht, droht zudem die angeschlagene Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland weiter zu schwächen. Beitragssteigerungen bei den Sozialabgaben sind unausweichlich. Darüber hinaus werden die beschlossenen Mehrausgaben angesichts der Haushaltslage des Bundes nur mit massiven Steuererhöhungen und/oder einer weiteren Aufweichung bzw. Abschaffung der Schuldenbremse zu finanzieren sein. Dies muss unbedingt verhindert werden.
Drittens: Risiken für kommende Generationen. Bereits heute zusätzliche Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe verbindlich festzuschreiben, vergrößert zudem den schon heute vorhandenen immensen Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vorliegende Gesetzentwurf verteilt die finanziellen Lasten der Demografie noch stärker auf die Beitrags- und Steuerzahler und damit insbesondere auf die junge Generation.
Viertens: Risiken für den Sozialstaat. Die Entkopplung des Sozialstaats von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist von der Ausnahme zur Regel geworden. Das ist ein ordnungspolitischer Fehler. Dies ist nicht nur mit Blick auf Generationengerechtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes problematisch, sondern bringt am Ende den Sozialstaat selbst zunehmend in Gefahr. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Entwicklung weiter.
Relationen
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