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Erklärung von Vivian Tauschwitz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …

dip / rede 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 6: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentennivea. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Vivian Tauschwitz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur … Ich stimme dem Rentenpaket der Bundesregierung zu, um die Stabilität der Regierungskoalition zu stärken. In der Sache halte ich den vorliegenden Entwurf, insbesondere durch die Vorfestlegungen, die darin für die 2030er-Jahre getroffen werden, für verfehlt und weise nachfolgend ausdrücklich auf die Risiken hin, die der Gesetzentwurf zur Folge hat. Erstens: Risiken für die künftige Handlungsfähigkeit des Bundes. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft finanzielle Vorfestlegungen für die Jahre nach 2030 in dreistelliger Milliardenhöhe, denen keine tragfähige Finanzierung gegenübersteht. In den 2030er-Jahren kommen erhebliche Belastungen aus Zinsausgaben und Tilgungsverpflichtungen auf den Bundeshaushalt zu, die absehbar zu einer „Versteinerung“ des Bundeshaushaltes führen werden. Darüber hinaus wird der seit Langem absehbare demografische Wandel in den 2030er-Jahren auf die Staatsfinanzen durchschlagen, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Bereits ohne die nun vorgesehenen Mehrausgaben ist die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes in Gefahr. Ohne ein finanziell handlungsfähiges Deutschland ist die Widerstandsfähigkeit Europas in der Zukunft geschwächt. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Problematik zusätzlich und in erheblichem Ausmaß und gefährdet damit die zukünftige Handlungsfähigkeit des Bundes innenpolitisch und ausdrücklich auch außenpolitisch. Zweitens: Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Dass dem Beschluss der Mehrausgaben keine tragfähige Finanzierung aus laufenden Einnahmen gegenübersteht, droht zudem die angeschlagene Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland weiter zu schädigen. Beitragssteigerungen sind unausweichlich und stehen bereits fest. Darüber hinaus werden die beschlossenen Mehrausgaben angesichts der Haushaltslage des Bundes nur mit massiven Steuererhöhungen und/oder einer weiteren Aufweichung bzw. gänzlichen Abschaffung der Schuldenbremse zu finanzieren sein. Dies muss unbedingt verhindert werden. Mit dieser Aussicht wird Deutschland inmitten einer andauernden Stagnation nochmals unattraktiver für dringend benötigte private Investitionen. Drittens: Risiken für kommende Generationen. Bereits heute zusätzliche Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe verbindlich festzuschreiben, vergrößert zudem den schon heute vorhandenen, immensen Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vorliegende Gesetzentwurf verteilt die finanziellen Lasten der Demografie noch stärker einseitig auf die Beitrags- und Steuerzahler und damit insbesondere auf die junge Generation. Viertens: Risiken für den Sozialstaat. Die Entkoppelung des Sozialstaates von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist von der Ausnahme zur Regel geworden. Das ist ein ordnungspolitischer Fehler. Dies ist nicht nur mit Blick auf Generationengerechtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes problematisch, sondern bringt am Ende den Sozialstaat selbst zunehmend in Gefahr. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Entwicklung weiter. Fünftens: Parlamentarisches Verfahren. Die Risiken des Gesetzentwurfes hätten durch gesetzliche Anpassungen und Kompromisse im parlamentarischen Verfahren abgemildert werden können und müssen. Dies hätte eine ergebnisoffene Debatte im parlamentarischen Verfahren erfordert. Dass diese demokratische und parlamentarische Selbstverständlichkeit und damit eine Kompromissfindung in der Sache durch das Parlament von Mitgliedern der Bundesregierung unterlaufen wurde, kritisiere ich ausdrücklich. Sechstens: Reformbedarf und Reformfähigkeit. Sofern der Gesetzentwurf heute eine Mehrheit findet, wird der Reformbedarf Deutschlands nicht kleiner, sondern größer. Ich werde darauf hinwirken, dass künftig die dringend benötigten Reformen für die Zukunft unseres Landes verabschiedet werden. Siebtens: Stärkung der Wirtschaft durch wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Unabhängig von der vielfach geäußerten Kritik am Rentenpaket enthält dieser Gesetzentwurf jedoch extrem wichtige Maßnahmen zur Unterstützung unserer Wirtschaft. Im Hinblick auf den akuten Fachkräftemangel in Deutschland muss das Rentenpaket jetzt unbedingt zum Ende des Jahres verabschiedet werden. Mit der Einführung der Aktivrente und der Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots bietet das Rentenpaket wirksame Lösungen zur Entschärfung des Fachkräftemangels in der Wirtschaft. Diese Maßnahmen müssen jetzt so schnell wie möglich greifen. Eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfes hätte wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels verhindert. Die Aktivrente bietet einen Anreiz, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können durch die Einführung der Aktivrente personelle Engpässe in vielen Bereichen entschärfen. Deshalb muss die Aktivrente jetzt kommen. Mit der Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots wird Erfahrungswissen länger in den Betrieben gehalten – auch das eine wichtige Maßnahme, um den Fachkräftemangel auszugleichen. Auch die verschiedenen Maßnahmen zur Stärkung der Betriebsrenten dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

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