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Erklärung von Philipp Amthor (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …

dip / rede 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 6: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentennivea. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Philipp Amthor (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur … Ich stimme dem Rentenpaket der Bundesregierung zu, um die Stabilität der Regierungskoalition zu stärken. In der Sache halte ich den vorliegenden Entwurf insbesondere durch die Vorfestlegungen, die darin für die 2030er-Jahre getroffen werden, allerdings für durchaus kritikwürdig und weise nachfolgend ausdrücklich auf die Risiken hin, die der Gesetzentwurf zur Folge hat. Erstens: Risiken für die künftige Handlungsfähigkeit des Bundes. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft finanzielle Vorfestlegungen für die Jahre nach 2030 in dreistelliger Milliardenhöhe, denen bisher keine tragfähige Finanzierung gegenübersteht. In den 2030er-Jahren kommen erhebliche Belastungen aus Zinsausgaben und Tilgungsverpflichtungen auf den Bundeshaushalt zu, die absehbar zu einer „Versteinerung“ des Bundeshaushaltes führen können. Darüber hinaus wird der seit Langem absehbare demografische Wandel in den 2030er-Jahren auf die Staatsfinanzen durchschlagen, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Bereits ohne die nun vorgesehenen Mehrausgaben ist die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes in Gefahr. Ohne ein finanziell handlungsfähiges Deutschland ist die Widerstandsfähigkeit Europas in der Zukunft geschwächt. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Problematik zusätzlich und in erheblichem Ausmaß und gefährdet damit die zukünftige Handlungsfähigkeit des Bundes innenpolitisch und ausdrücklich auch außenpolitisch. Zweitens. Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Dass dem Beschluss der Mehrausgaben bisher keine tragfähige Finanzierung aus laufenden Einnahmen gegenübersteht, droht zudem die angeschlagene Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland weiter zu schädigen, Beitragssteigerungen wären insoweit unausweichlich und stehen bereits faktisch fest. Darüber hinaus werden die beschlossenen Mehrausgaben angesichts der Haushaltslage des Bundes wohl nur mit massiven Steuererhöhungen oder einer weiteren Aufweichung der Schuldenbremse zu finanzieren sein. Das muss unbedingt verhindert werden. Mit dieser Aussicht wird Deutschland inmitten einer andauernden Stagnation nochmals unattraktiver für dringend benötigte private Investitionen. Drittens: Risiken für kommende Generationen. Bereits heute zusätzliche Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe verbindlich festzuschreiben, vergrößert zudem den schon heute vorhandenen immensen Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vorliegende Gesetzentwurf verteilt die finanziellen Lasten der Demografie noch stärker einseitig auf die Beitrags- und Steuerzahlen und damit insbesondere auf die junge Generation. Viertens: Risiken für den Sozialstaat. Die Entkoppelung des Sozialstaates von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist von der Ausnahme zur Regel geworden. Das ist ein ordnungspolitischer Fehler. Dies ist nicht nur mit Blick auf die Generationengerechtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes problematisch, sondern bringt am Ende den Sozialstaat selbst zunehmend in Gefahr. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Entwicklung weiter. Fünftens: Parlamentarisches Verfahren. Die Risiken des Gesetzentwurfes hätten durch gesetzliche Anpassungen und Kompromisse im parlamentarischen Verfahren wohl noch abgemildert werden können. Dies hätte eine ergebnisoffene Debatte im parlamentarischen Verfahren erfordert. Dass diese demokratische und parlamentarische Selbstverständlichkeit und damit eine Kompromissfindung in der Sache durch das Parlament nicht möglich war, bedauere ich ausdrücklich. Sechstens: Reformbedarf und Reformfähigkeit. Durch den Beschluss des vorgelegten Gesetzes wird der Reformbedarf Deutschlands nicht kleiner, sondern größer. Ich werde darauf hinwirken, dass künftig die dringend benötigten Reformen für die Zukunft unseres Landes verabschiedet werden.

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