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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Abgeordnete, der bessere Schutz vor häuslicher Gewalt stellt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung dar. Dass das – wenn ich das anfügen darf – ein persönliches Anliegen der Bundesministerin ist, merkt man, glaube ich, auch. Bereits der am 19. November 2025 von der Bundesregierung im Kabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes, also vor wenigen Tagen, sieht durch eine kleine, aber wichtige Änderung im Kindschaftsrecht vor, dass die elektronische Fußfessel auch zum Schutz eines Kindes vor einem gewalttätigen Elternteil zum Einsatz kommen kann. Das BMJV – damals noch das BMJ – hat im Dezember 2024 einen Diskussionsentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts veröffentlicht, der Vorschläge zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht enthält, zum Beispiel, dass auch der Schutz von Kindern vor miterlebter Gewalt an Bezugspersonen Teil des Kindeswohls ist und dass auch Partnerschaftsgewalt Grund für einen Umgangsausschluss sein kann. Das sind gute Vorschläge, an denen wir weiterarbeiten, um den Schutz vor häuslicher Gewalt weiter zu verbessern. Eine Vorlage zur Reform des Kindschaftsrechts ist im ersten Halbjahr 2026 geplant. Außerdem sind im Verfahrensrecht Änderungen geplant, um den Schutz gewaltbetroffener Personen gezielt zu stärken. So soll gewaltbetroffenen Personen insbesondere die Geheimhaltung ihres neuen Aufenthaltsortes erleichtert werden, indem für Kindschafts- und Kindesunterhaltsverfahren ein Wahlgerichtsstand eingeführt wird. Außerdem soll klargestellt werden, dass Gerichte in Kindschaftssachen nicht auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken sollen, wenn Anzeichen für Gewalt vorliegen.

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