Frage von Mandy Eißing (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Mandy Eißing (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Studienerkenntnissen, wonach die Einkommensverluste von Müttern (sogenannte Child Penalty) in Deutschland wesentlich größer sind als bisher angenommen, und wird die Bundesregierung den resultierenden Nachteil bei der Altersvorsorge konkret im Rahmen ihrer Rentenreformplanung ausgleichen, und, wenn ja, wie?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese:
Die in der Fragestellung angesprochenen Erkenntnisse beziehen sich auf die am 24. Oktober 2025 veröffentlichte Studie „Child Penalty Estimation and Mothers’ Age at First Birth“ des Leipzig-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim (ZEW). Laut dieser Studie sei der Einkommensverlust bei Müttern höher als bisher angenommen. Mit der Geburt des ersten Kindes nehme die Arbeitszeit der Mütter in der Regel stark ab und erreiche auch im weiteren Lebensverlauf häufig nicht mehr das vorherige Niveau. Die Rahmenbedingungen müssten deshalb so gesetzt werden, dass Mütter ihre Arbeitszeit weniger stark reduzieren und niedrigschwellige Möglichkeiten haben, ihre Arbeitszeit wieder zu erhöhen, zum Beispiel durch den weiteren Ausbau an Betreuungsangeboten. Dazu wird die Bundesregierung aus den Mitteln des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität neue Investitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung fördern. Daneben ist eine Reform des Elterngeldes geplant, um mehr Anreize für Partnerschaftlichkeit zu setzen.
Rentenrechtlich werden Zeiten, in denen Personen Kinder erzogen und deshalb nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet haben, bereits heute sehr umfangreich anerkannt. Mit der im Rentenpaket 2025 vorgesehenen Verlängerung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf insgesamt drei Jahre soll darüber hinaus die vollständige rentenrechtliche Gleichstellung der Kindererziehungszeiten unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes geschaffen werden.
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