Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Bericht zu Drs. 21/1929, 21/3112)
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Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Bericht zu Drs. 21/1929, 21/3112)
[Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1929, 21/3112 –
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur
vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Bericht der Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Ulrike Schielke-Ziesing,
Kathrin Michel, Leon Eckert und Tamara Mazzi
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Haltelinie für das Rentenniveau bei
48 Prozent bis zum Jahr 2031 zu verlängern, sodass die Abkopplung der Renten von
den Löhnen bis dahin verhindert wird. Zudem soll die Kindererziehungszeit in der
gesetzlichen Rentenversicherung künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs
Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert werden. Darüber hinaus sollen Stabilität
und Transparenz der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt werden, indem die
Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage zur Verbesserung der unterjährigen Liquidität
angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht
werden. Um Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem
bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, soll das Anschlussverbot des § 14 Absatz 2
Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für diesen Personenkreis aufgehoben
werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die finanziellen Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung und die
Haushalte des Bundes und der Länder können den nachstehenden Tabellen entnommen
werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3113
21. Wahlperiode 03.12.2025
Finanzielle Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung
2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2035 2040
geltendes Recht
Beitragssatz in % 18,6 18,6 18,7 19,9 20,0 20,0 20,4 21,2 21,4
Sicherungsniveau in % 48,0 48,1 48,0 48,1 47,3 47,0 47,0 45,7 45,0
Rentenausgaben (inkl. KVdR)
in Mrd. Euro
394,4 413,1 433,6 454,1 488,5 483,3 502,7 572,7 659,1
mit Maßnahmen *
Beitragssatz in % 18,6 18,6 18,8 20,0 20,0 20,0 20,3 21,2 21,4
Sicherungsniveau in % 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 46,7 46,0
Rentenausgaben (inkl. KVdR) in
Mrd. Euro
394,4 412,9 433,5 463,0 476,3 496,9 518,3 589,9 677,5
* Die berechneten Werte ergeben sich entsprechend der Regelungen dieses Gesetzentwurfs, stehen aber für die Zeit nach
2031 unter dem Vorbehalt der Evaluation nach § 154 Absatz 3 Satz 2
Unter Berücksichtigung aller Maßnahmen ergeben sich im Vergleich zum geltenden
Recht aufgrund der Erstattungen für die Haltelinie und die vollständige Gleichstellung
der Kindererziehungszeiten nur geringfügige Veränderungen im Beitragssatzverlauf
bei einem bis 2031 stabilen Rentenniveau von 48 Prozent. Auch nach 2031 liegt das
Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher als im geltenden Recht.
Finanzielle Auswirkungen auf die Bundesmittel an die Rentenversicherung sowie die
Haushalte der Länder (Mehr-/Minderausgaben +/-)
2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2035 2040
Bund (in Mrd. Euro)1
Bundeszuschüsse 0,0 - 0,3 - 0,3 0,4 0,1 0,1 - 0,2 0,5 0,5
Beiträge Kindererziehungszeiten 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 - 0,1 0,0 0,0
Bundeszuschuss knappschaftl. RV 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2
Zusatz- und Sonderversorgungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - - -
Erstattungen Haltelinie 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 9,3 11,0 13,2 15,1
Erstattungen Mütterrente 0,0 0,0 0,0 9,9 5,0 5,0 5,0 4,6 4,0
Bundesmittel insgesamt2 0,0 - 0,3 - 0,4 10,4 8,7 14,5 15,9 18,5 19,9
Bund (in Mrd. Euro)
Zusatz- und Sonderversorgungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - - -
1 Die berechneten Werte ergeben sich entsprechend der Regelungen dieses Gesetzentwurfs, stehen aber für die Zeit nach
2031 unter dem Vorbehalt der Evaluation nach § 154 Absatz 3 Satz 2.
2 Ergebnisse zur besseren Übersichtlichkeit auf eine Nachkommastelle gerundet, hierdurch ggf. Abweichungen bei
Summen
Die Erstattung der Mehrkosten der Verlängerung der Haltelinie führt im
Bundeshaushalt – unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Maßnahmen – ab dem Jahr 2029 zu
zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst rund 3,6 Mrd. Euro. Im Jahr 2030 steigen
die Kosten auf rund 9,3 Mrd. Euro, im Jahr 2031 auf rund 11 Mrd. Euro. Auch in den
Folgejahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, da das Rentenniveau zwar
sukzessive sinkt, jedoch weiterhin über dem sich nach geltendem Recht ergebenden
Rentenniveau liegt.
Durch die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und die
Erstattungen der Aufwendungen entstehen ab dem Jahr 2027 grundsätzlich jährliche
Mehrausgaben von rund 5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt. Sowohl die Leistungen als auch die
Erstattungen für das Jahr 2027 werden erst im Jahr 2028 abgewickelt, so dass im Jahr
2028 einmalig rund 10 Mrd. Euro gezahlt werden.
Bis zum Jahr 2040 sinken die Aufwendungen und damit die Erstattungen auf rund
4 Mrd. Euro jährlich.
Infolge der Erhöhung der Transparenz bei der Fortschreibung der Bundeszuschüsse
sowie der Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage ergeben sich
zunächst bis zum Jahr 2027 etwas geringere Bundeszuschüsse. Danach fallen die
Bundeszuschüsse – und im Jahr 2028 auch die Ausgaben des Bundes für Beiträge für
Kindererziehungszeiten – tendenziell höher aus. Für den Mittelfristzeitraum bis zum Jahr
2030 wird der Bundeshaushalt durch die Bundeszuschüsse und die Ausgaben für
Beiträge für Kindererziehungszeiten in der Summe jedoch nur geringfügig mehr belastet.
Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen erhöhen sich die zusätzlichen
Gesamtmittel des Bundes perspektivisch auf zunächst rund 14,5 Mrd. Euro im Jahr 2030
und steigen bis zum Jahr 2040 auf insgesamt rund 19,9 Mrd. Euro an.
Durch die Regelung zum Anschlussverbot entstehen keine Haushaltsausgaben. In
Folge der zu erwartenden Ausweitung der Erwerbstätigkeit durch diese Maßnahme
entstehen nicht quantifizierbare Mehreinnahmen in den öffentlichen Haushalten in
Form von Steuern und Sozialbeiträgen mit den entsprechenden positiven
Rückwirkungen in den jeweiligen Systemen.
Die ostdeutschen Länder tragen im Rahmen der Erstattungen für die überführten
Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR ab dem Jahr 2029 Kosten
im geringen zweistelligen Millionenbereich.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger erhöht oder reduziert sich der jährliche Zeitaufwand
nicht. Einmalig fallen Zeitaufwand in Höhe von rund 137.000 Stunden und
Sachaufwand von rund 220.000 Euro an
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für Länder und Kommunen entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 19,8
Mio. Euro.
Für die gesetzliche Rentenversicherung entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in
Höhe von 32 Mio. Euro.
Für das Bundesamt für Soziale Sicherung entsteht ein laufender Erfüllungsaufwand
wand von weniger als 100.000 Euro pro Jahr.
Weitere Kosten
Durch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie die
vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ergeben sich positive Effekte
auf das verfügbare Einkommen von Rentnerhaushalten. Diese Wirkungen zeigen sich
insbesondere mittel- und langfristig – auch über den Zeitraum hinaus, in dem die
Haltelinie gilt. Das höhere verfügbare Einkommen kann dabei zu einer erhöhten
Konsumnachfrage führen und somit tendenziell preiserhöhend wirken. Nennenswerte
Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch
nicht zu erwarten. Auswirkungen auf den Beitragssatz der Rentenversicherung und
eine diesbezüglich höhere Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
werden durch die Erstattung der Kosten aus Steuermitteln grundsätzlich vermieden.
Folglich wird auch die Wirtschaft, insbesondere auch die mittelständischen
Unternehmen, im Rahmen der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung nicht belastet
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜND-
NIS 90/ DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales
vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Dr. Yannick Bury
Berichterstatter
Ulrike Schielke-Ziesing
Berichterstatterin
Kathrin Michel
Berichterstatterin
Leon Eckert
Berichterstatter
Tamara Mazzi
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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