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Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Bericht zu Drs. 21/1929, 21/3112)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3113 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Bericht zu Drs. 21/1929, 21/3112) [Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1929, 21/3112 – Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Bericht der Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Ulrike Schielke-Ziesing, Kathrin Michel, Leon Eckert und Tamara Mazzi Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 zu verlängern, sodass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Zudem soll die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert werden. Darüber hinaus sollen Stabilität und Transparenz der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt werden, indem die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage zur Verbesserung der unterjährigen Liquidität angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht werden. Um Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, soll das Anschlussverbot des § 14 Absatz 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Die finanziellen Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung und die Haushalte des Bundes und der Länder können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Deutscher Bundestag Drucksache 21/3113 21. Wahlperiode 03.12.2025 Finanzielle Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2035 2040 geltendes Recht Beitragssatz in % 18,6 18,6 18,7 19,9 20,0 20,0 20,4 21,2 21,4 Sicherungsniveau in % 48,0 48,1 48,0 48,1 47,3 47,0 47,0 45,7 45,0 Rentenausgaben (inkl. KVdR) in Mrd. Euro 394,4 413,1 433,6 454,1 488,5 483,3 502,7 572,7 659,1 mit Maßnahmen * Beitragssatz in % 18,6 18,6 18,8 20,0 20,0 20,0 20,3 21,2 21,4 Sicherungsniveau in % 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 48,0 46,7 46,0 Rentenausgaben (inkl. KVdR) in Mrd. Euro 394,4 412,9 433,5 463,0 476,3 496,9 518,3 589,9 677,5 * Die berechneten Werte ergeben sich entsprechend der Regelungen dieses Gesetzentwurfs, stehen aber für die Zeit nach 2031 unter dem Vorbehalt der Evaluation nach § 154 Absatz 3 Satz 2 Unter Berücksichtigung aller Maßnahmen ergeben sich im Vergleich zum geltenden Recht aufgrund der Erstattungen für die Haltelinie und die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten nur geringfügige Veränderungen im Beitragssatzverlauf bei einem bis 2031 stabilen Rentenniveau von 48 Prozent. Auch nach 2031 liegt das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher als im geltenden Recht. Finanzielle Auswirkungen auf die Bundesmittel an die Rentenversicherung sowie die Haushalte der Länder (Mehr-/Minderausgaben +/-) 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2035 2040 Bund (in Mrd. Euro)1 Bundeszuschüsse 0,0 - 0,3 - 0,3 0,4 0,1 0,1 - 0,2 0,5 0,5 Beiträge Kindererziehungszeiten 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 - 0,1 0,0 0,0 Bundeszuschuss knappschaftl. RV 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 Zusatz- und Sonderversorgungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - - - Erstattungen Haltelinie 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 9,3 11,0 13,2 15,1 Erstattungen Mütterrente 0,0 0,0 0,0 9,9 5,0 5,0 5,0 4,6 4,0 Bundesmittel insgesamt2 0,0 - 0,3 - 0,4 10,4 8,7 14,5 15,9 18,5 19,9 Bund (in Mrd. Euro) Zusatz- und Sonderversorgungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - - - 1 Die berechneten Werte ergeben sich entsprechend der Regelungen dieses Gesetzentwurfs, stehen aber für die Zeit nach 2031 unter dem Vorbehalt der Evaluation nach § 154 Absatz 3 Satz 2. 2 Ergebnisse zur besseren Übersichtlichkeit auf eine Nachkommastelle gerundet, hierdurch ggf. Abweichungen bei Summen Die Erstattung der Mehrkosten der Verlängerung der Haltelinie führt im Bundeshaushalt – unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Maßnahmen – ab dem Jahr 2029 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst rund 3,6 Mrd. Euro. Im Jahr 2030 steigen die Kosten auf rund 9,3 Mrd. Euro, im Jahr 2031 auf rund 11 Mrd. Euro. Auch in den Folgejahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, da das Rentenniveau zwar sukzessive sinkt, jedoch weiterhin über dem sich nach geltendem Recht ergebenden Rentenniveau liegt. Durch die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und die Erstattungen der Aufwendungen entstehen ab dem Jahr 2027 grundsätzlich jährliche Mehrausgaben von rund 5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt. Sowohl die Leistungen als auch die Erstattungen für das Jahr 2027 werden erst im Jahr 2028 abgewickelt, so dass im Jahr 2028 einmalig rund 10 Mrd. Euro gezahlt werden. Bis zum Jahr 2040 sinken die Aufwendungen und damit die Erstattungen auf rund 4 Mrd. Euro jährlich. Infolge der Erhöhung der Transparenz bei der Fortschreibung der Bundeszuschüsse sowie der Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage ergeben sich zunächst bis zum Jahr 2027 etwas geringere Bundeszuschüsse. Danach fallen die Bundeszuschüsse – und im Jahr 2028 auch die Ausgaben des Bundes für Beiträge für Kindererziehungszeiten – tendenziell höher aus. Für den Mittelfristzeitraum bis zum Jahr 2030 wird der Bundeshaushalt durch die Bundeszuschüsse und die Ausgaben für Beiträge für Kindererziehungszeiten in der Summe jedoch nur geringfügig mehr belastet. Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen erhöhen sich die zusätzlichen Gesamtmittel des Bundes perspektivisch auf zunächst rund 14,5 Mrd. Euro im Jahr 2030 und steigen bis zum Jahr 2040 auf insgesamt rund 19,9 Mrd. Euro an. Durch die Regelung zum Anschlussverbot entstehen keine Haushaltsausgaben. In Folge der zu erwartenden Ausweitung der Erwerbstätigkeit durch diese Maßnahme entstehen nicht quantifizierbare Mehreinnahmen in den öffentlichen Haushalten in Form von Steuern und Sozialbeiträgen mit den entsprechenden positiven Rückwirkungen in den jeweiligen Systemen. Die ostdeutschen Länder tragen im Rahmen der Erstattungen für die überführten Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR ab dem Jahr 2029 Kosten im geringen zweistelligen Millionenbereich. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger erhöht oder reduziert sich der jährliche Zeitaufwand nicht. Einmalig fallen Zeitaufwand in Höhe von rund 137.000 Stunden und Sachaufwand von rund 220.000 Euro an Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für Länder und Kommunen entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 19,8 Mio. Euro. Für die gesetzliche Rentenversicherung entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 32 Mio. Euro. Für das Bundesamt für Soziale Sicherung entsteht ein laufender Erfüllungsaufwand wand von weniger als 100.000 Euro pro Jahr. Weitere Kosten Durch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ergeben sich positive Effekte auf das verfügbare Einkommen von Rentnerhaushalten. Diese Wirkungen zeigen sich insbesondere mittel- und langfristig – auch über den Zeitraum hinaus, in dem die Haltelinie gilt. Das höhere verfügbare Einkommen kann dabei zu einer erhöhten Konsumnachfrage führen und somit tendenziell preiserhöhend wirken. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Auswirkungen auf den Beitragssatz der Rentenversicherung und eine diesbezüglich höhere Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden durch die Erstattung der Kosten aus Steuermitteln grundsätzlich vermieden. Folglich wird auch die Wirtschaft, insbesondere auch die mittelständischen Unternehmen, im Rahmen der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung nicht belastet Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜND- NIS 90/ DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 3. Dezember 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Dr. Yannick Bury Berichterstatter Ulrike Schielke-Ziesing Berichterstatterin Kathrin Michel Berichterstatterin Leon Eckert Berichterstatter Tamara Mazzi Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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