Steuerliche Anreize bei Teilzeitaufstockung - Auswirkungen, Umsetzungsfragen und verteilungspolitische Dimensionen
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Steuerliche Anreize bei Teilzeitaufstockung - Auswirkungen, Umsetzungsfragen und verteilungspolitische Dimensionen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1293
21. Wahlperiode 19.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, Lisa Paus,
Dr. Sandra Detzer, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan
Schmidt, Julian Joswig, Ricarda Lang, Ulle Schauws, Sandra Stein und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Steuerliche Anreize bei Teilzeitaufstockung – Auswirkungen, Umsetzungsfragen
und verteilungspolitische Dimensionen
Die Bundesregierung plant im Rahmen des Koalitionsvertrags zwischen CDU,
CSU und SPD 2025 steuerliche Anreize, um die Erwerbsbeteiligung zu
erhöhen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Förderung des Übergangs von
Teilzeitzu Vollzeitbeschäftigung, insbesondere durch die steuerliche Begünstigung von
Prämien zur Arbeitszeitaufstockung (Koalitionsvertrag, www.koalitionsvertrag
2025.de/). Ziel ist es auch, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dieses
Vorhaben ist eng mit der aktuellen Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung
verbunden: Im Jahr 2024 erreichte die Teilzeitquote mit 29 Prozent einen neuen
Höchststand. Fast jede zweite Frau (49 Prozent) arbeitete in Teilzeit, hingegen
nur etwa jeder neunte Mann (12 Prozent). Besonders hoch war die Teilzeitquote
bei Müttern mit Kindern unter 18 Jahren (68 Prozent) und noch einmal höher
mit Kindern unter drei Jahren (73 Prozent; vgl. Statistisches Bundesamt, 2025,
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html).
Vor allem Frauen wollen heute mehr arbeiten, um eigenständig ihre Existenz
und die ihrer Angehörigen abzusichern. Könnten alle Frauen mit Kindern unter
sechs Jahren so viel arbeiten, wie sie wollten, ließen sich 840 000
vollzeitäquivalente Stellen besetzen. Dafür muss Sorgearbeit gesellschaftlich und
partnerschaftlich gerechter verteilt werden. Ein wesentlicher Grund für die hohe
Teilzeitquote und die eingeschränkten Erwerbschancen vieler Frauen sind
strukturelle Hürden – darunter unzureichende Kinderbetreuung und Pflege von
Angehörigen, die überwiegend von Frauen und meist als unbezahlte Sorgearbeit
geleistet werden, sowie die zusätzlichen Benachteiligungen insbesondere von
Alleinerziehenden (vgl. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend [BMFSFJ], 2024, www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/239
468/a09d21ecd295be59a9aced5b10d7c5b7/familienreport-2024-data.pdf).
Trotz des Ausbaus übersteigt der Betreuungsbedarf weiterhin das Angebot,
sodass viele Frauen, die ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, an fehlenden
Rahmenbedingungen scheitern – mit negativen Auswirkungen auf die Gleichstellung,
das gesamtwirtschaftliche Erwerbspotenzial und die ökonomische
Eigenständigkeit (vgl. BMFSFJ, 2024). Angesichts der geplanten finanziellen Anreize
zur Arbeitszeitausweitung ergeben sich somit grundlegende Herausforderungen
für die Vereinbarkeit von unbezahlter Sorgearbeit und Erwerbsarbeit sowie für
die Vermeidung struktureller Benachteiligungen von Teilzeitbeschäftigten, die
es zu adressieren gilt.
Vor diesem Hintergrund ist fraglich, inwieweit die geplante steuerliche Prämie
zur Förderung der Aufstockung von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung
geeignet ist, die angestrebten Ziele zu erreichen. Zwar werden im Koalitionsvertrag
steuerliche Anreize formuliert, jedoch fehlen bislang belastbare empirische
Nachweise, dass solche Prämien strukturelle Erwerbshemmnisse tatsächlich
überwinden oder neue Arbeitskräftepotenziale erschließen (vgl. Deutsches
Institut für Wirtschaftsforschung [DIW], 2025, www.diw.de/de/diw_01.c.90006
4.de/nachrichten/sollen_wir_alle_noch_mehr_arbeiten.html). Die
Bundesregierung verweist selbst darauf, dass die Wirkung der Prämie stark von
individuellen und strukturellen Faktoren abhängt und die Maßnahme deshalb nur einen
Teil der Teilzeitbeschäftigten erreichen dürfte; besonders Frauen würden davon
nur begrenzt profitieren (vgl. Bundestagsdrucksache 21/474). Es besteht die
Gefahr, dass bestehende geschlechtsspezifische und soziale Ungleichheiten
eher verstärkt werden, weil insbesondere Vollzeitbeschäftigte begünstigt sein
könnten (vgl. DIW, 2025). Zudem ist unklar, ob flankierende familienpolitische
Maßnahmen – etwa der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen –
ausreichen, um eine nachhaltige Ausweitung der Erwerbsarbeit zu unterstützen. Es
besteht das Risiko, dass Beschäftigte unter direkten oder indirekten Druck
geraten, ihre Arbeitszeit gegen ihren Willen zu erhöhen, insbesondere in Betrieben
mit Personalengpässen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/474).
Trotz der im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Prämie zur
Aufstockung von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung bleiben zentrale konzeptionelle
und praktische Fragen weiterhin unbeantwortet. Die steuerliche Ausgestaltung
– beispielsweise hinsichtlich Freibetrags, Verfahrensweise oder
Anspruchsvoraussetzungen – ist bislang nur unzureichend konkretisiert (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/755). Auch verbindliche Vorgaben zur Vermeidung von
Mitnahme- und Missbrauchseffekten sowie zur sozialversicherungsrechtlichen
Einordnung der Zahlungen fehlen. Die bisherige Planung der Bundesregierung
erscheint daher nicht ausreichend, weder im Hinblick auf Rechtssicherheit und
Verteilungsgerechtigkeit noch bei der praktischen Umsetzung. Nicht
abschließend geklärt sind zudem die Auswirkungen auf Tarifautonomie, einzelne
Beschäftigtengruppen und die Kontrolle der Anspruchsberechtigung.
Haushaltsmittel für die Verwaltung und Kontrolle der Prämie sind in der mittelfristigen
Finanzplanung nicht detailliert veranschlagt. Ebenso fehlen präzise
Abschätzungen zu fiskalischen Effekten, etwa zu Mindereinnahmen durch die
Steuerbegünstigung und möglichen Wechselwirkungen mit
Sozialversicherungsbeiträgen und Transferleistungen. Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung zufolge ist dabei fiskalisch mit Mindereinnahmen in
dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen, abhängig von der tatsächlichen
Inanspruchnahme (vgl. IAB-Forum [IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung],
2024, https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-bes
chaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/;
Bundestagsdrucksachen 21/474, 21/755).
Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und das
Sozialstaatsprinzip (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG), wie es das
Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. September 2023 (1 BvR
422/23) konkretisiert, bleibt offen, ob die geplanten steuerlichen Anreize
tatsächlich zu einer ausgewogenen und geschlechtergerechten Förderung der
Erwerbsarbeit beitragen oder im Gegenteil bestehende soziale Ungleichheiten
eher verstärken. Nach der Rechtsprechung ist der Staat verpflichtet, sachlich
unbegründete Ungleichbehandlungen zu vermeiden und soziale Gerechtigkeit
insbesondere für benachteiligte Personengruppen zu gewährleisten.
Angesichts dieser Aspekte und der strukturellen Rahmenbedingungen, die
maßgeblich über die Wirkung der steuerlichen Prämie entscheiden, ergeben sich
Fragen an die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die steuerliche Förderung der
Teilzeitaufstockungsprämie mit dem Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf geschlechterspezifische
Auswirkungen und die unterschiedliche Betroffenheit von
Teilzeitbeschäftigten mit familiären Verpflichtungen, wie etwa Eltern und vor allem
Alleinerziehenden?
2. Welche verfassungsrechtlichen Prüfungen wurden im Vorfeld zur
Einführung der Prämie vorgenommen, insbesondere hinsichtlich Eingriffen in
die Tarifautonomie und potenzieller Ungleichbehandlung einzelner
Beschäftigtengruppen?
3. Liegen belastbare empirische Erkenntnisse – etwa aus anderen EU-
Staaten, die ähnliche steuerliche Anreize eingeführt haben – vor, die
belegen, dass steuerliche Prämienregelungen zu einer nachhaltigen Erhöhung
des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens führen?
4. Welche Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten mit steuerlichen
Anreizen zur Erhöhung der Arbeitszeit (z. B. Steuerbefreiungen für
Überstunden oder Prämien für Arbeitszeitaufstockung) hat die
Bundesregierung analysiert, und wie fließen diese Erkenntnisse in die Ausgestaltung
und die geplante Teilzeitaufstockungsprämie ein?
5. Auf welche Weise soll sichergestellt werden, dass die Prämie gezielt jene
erreicht, die bislang aus strukturellen Gründen nicht aufstocken konnten?
6. Welche konkreten Vorkehrungen sind geplant, um Scheinaufstockungen
oder missbräuchliche Inanspruchnahme der Prämie zu verhindern?
7. Welche flankierenden Maßnahmen im Bereich Kinderbetreuung,
Pflegeinfrastruktur oder Arbeitszeitmodelle plant die Bundesregierung, um
strukturelle Hürden für eine nachhaltige Aufstockung der Arbeitszeit
abzubauen, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
hierzu keine konkreten Vorhaben im Bereich Betreuung und Pflege
benannt sind (Koalitionsvertrag 2025)?
8. Wie wird gewährleistet, dass Beschäftigte nicht unter direkten oder
indirekten Druck geraten, ihre Arbeitszeit gegen ihren Willen zu erhöhen,
insbesondere in Betrieben mit Personalengpässen?
9. Wie wird sichergestellt, dass die sozialversicherungsrechtliche
Behandlung der Prämien einheitlich geregelt ist und keine neuen rechtlichen
Unsicherheiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte
entstehen?
10. Welche Standards sind geplant, um den administrativen Aufwand für
Unternehmen und Finanzbehörden im Rahmen der steuerlichen Erfassung
und Kontrolle der Prämien zu begrenzen?
11. Welche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die steuerliche Förderung
der Teilzeitaufstockungsprämie keine strukturellen Benachteiligungen und
indirekten Diskriminierungen verursacht, insbesondere für Beschäftigte,
die ihre Arbeitszeit aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht
ausweiten können, sowie für Frauen, die durch fehlende Kinderbetreuung
oder unflexible Arbeitszeitmodelle überproportional betroffen sind?
12. Wie hoch sind die geschätzten jährlichen Mindereinnahmen für den
Bundeshaushalt durch die steuerliche Begünstigung der
Teilzeitaufstockungsprämie?
13. Welche fiskalischen Wechselwirkungen ergeben sich aus der steuerlichen
Entlastung – etwa im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer
oder durch mögliche Rückgänge bei anderen Transferleistungen?
14. Inwieweit sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes bereits
Haushaltsmittel für die Umsetzung und die Verwaltung der
Prämienregelung eingeplant?
15. Inwieweit wurde das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember
2024 (Az. 8 AZR 370/20) zur Gleichbehandlung von Teilzeitkräften bei
der Ausgestaltung der Prämienregelung berücksichtigt, insbesondere im
Hinblick auf mittelbare Benachteiligungen wegen des Geschlechts?
16. Wie wird sichergestellt, dass Teilzeitbeschäftigte bei der steuerlichen
Förderung und bei etwaigen Sonderleistungen oder Zuschlägen nicht
schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte, sofern keine sachlichen
Gründe vorliegen?
17. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Transparenz und
Nachvollziehbarkeit bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung auf die Prämie zu
gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegungs- und
Beweislast bei möglichen arbeits- oder steuerrechtlichen Streitfällen?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den langfristigen
Auswirkungen der Prämie auf die Lohnentwicklung, die Rentenansprüche
und den Vermögensaufbau von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere von
Frauen, vor?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, weshalb Menschen
in Teilzeit arbeiten, und welche Bevölkerungsgruppen betrifft dies zu
welchen Anteilen?
20. Welche Daten liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger neben ihrer Tätigkeit (in Teil- und Vollzeit,
bitte getrennt ausweisen) noch einem steuer- und
sozialversicherungspflichtig privilegiertem Minijob nachgehen, und welche Auswirkungen
erwartet sie durch die Teilzeitaufstockungsprämie auf dieses Verhalten?
21. Welche Effekte auf die in einem regulären sozialabgaben- und
steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Arbeitsstunden könnte
die Abschaffung der sogenannten Minijobs für alle im Alter zwischen 18
und 67 Jahren bzw. für alle Menschen mit einem
sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigungsverhältnis entfalten?
22. Wie werden besondere Beschäftigtengruppen (z. B. Beschäftigte in
Altersteilzeit, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte mit befristeten
Verträgen) bei der Prämienregelung berücksichtigt?
23. Warum wurde für die Steuerfreigrenze ein Betrag von 225 Euro je Stunde
bzw. 4 500 Euro insgesamt gewählt, und auf welcher empirischen oder
fiskalischen Grundlage basiert diese Bemessung?
24. Wie wird ausgeschlossen, dass Unternehmen reguläre Lohnerhöhungen
oder variable Vergütungskomponenten in die steuerfreie Prämie
„umwidmen“, um Steuervorteile zu generieren?
25. Wie wird sichergestellt, dass durch die befristete Ausgestaltung (z. B.
Mindestdauer 24 Monate) keine unfreiwilligen Arbeitszeitbindungen
entstehen, etwa bei sich verändernden familiären oder gesundheitlichen
Rahmenbedingungen der Beschäftigten?
26. Wie soll verhindert werden, dass Arbeitgeber durch „kreative
Vertragsgestaltung“ – z. B. durch vorherige Arbeitszeitreduzierung und
anschließende Prämienzahlung – die Ausschlussregelungen umgehen?
27. Inwiefern ist die steuerfreie Prämie sozialversicherungsrechtlich als
beitragsfreier Bezug geregelt, und welche Auswirkungen hat dies auf
Rentenansprüche, Kranken- und Arbeitslosenversicherung?
28. Wie wird sichergestellt, dass die Steuervergünstigung nicht vor allem
Beschäftigten in höheren Entgeltgruppen zugutekommt, die ohnehin bessere
Möglichkeiten zur Aufstockung haben?
29. Welche konkreten Verteilungswirkungen erwartet die Bundesregierung für
die steuerliche Prämie zur Arbeitszeitaufstockung, insbesondere
differenziert nach Geschlecht und Einkommensgruppen, und wie stellt sie sicher,
dass die entsprechenden Analysen verlässlich, umfassend und transparent
erfolgen, sodass keine wesentlichen Aspekte ausgespart werden?
30. Welche Branchen wären nach Kenntnis der Bundesregierung dazu bereit,
eine Prämie zur Arbeitszeitaufstockung zu zahlen?
31. Welche konkreten Kriterien und Methoden werden bei der Evaluation
nach drei Jahren angewendet, um Wirkungen auf Erwerbsbeteiligung,
Gleichstellung und Verteilungsgerechtigkeit valide zu messen?
32. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Teilzeit als gleichwertige und
anerkannt attraktive Erwerbsform erhalten bleibt und gesellschaftlich
nicht an Wert verliert, obwohl finanzielle Anreize zur Aufstockung in
Vollzeit eingeführt werden?
33. Wie wird ausgeschlossen, dass durch das Instrument der steuerlichen
Teilzeitaufstockungsprämie ein langfristiger politischer oder gesellschaftlicher
Druck entsteht, „Teilzeit als Problem“ zu definieren und
Arbeitszeitverkürzung systematisch zu entwerten?
Berlin, den 30. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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