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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Wurde im Rahmen des Autobahn-30-Ausbauprojektes zwischen der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste und dem Autobahnkreuz Osnabrück-Süd seitens der Autobahn GmbH des Bundes eine temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) zur dynamischen Nutzung des Standstreifens als zusätzlichem regulären Fahrstreifen bei hohem Verkehrsaufkommen als Alternative zum Ausbau geprüft, da diese eine bis zu 25-prozentige Kapazitätssteigerung des Streckenabschnitts erwirken kann (www.3reicht.de/wp-content/uploads/2020/10/Hessen-2015-TSF.pdf), und, wenn nein, warum nicht, und, wenn ja, wie hoch wären die monatlichen Kosten für eine probeweise Anordnung eines bedarfsgesteuerten sechsspurigen Betriebs der A30 unter Nutzung des Standstreifens als dritte Fahrspur? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Der Seitenstreifen ist ein integraler Bestandteil des BAB-Querschnitts und trägt nachweislich zu einer signifikanten Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Eine TSF ist nur im Vorgriff auf den regelgerechten Ausbau vorzusehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies wurde durch die Autobahn GmbH des Bundes geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Seitenstreifenfreigabe u. a. aufgrund der hohen Anschlussstellendichte und der Verflechtungsvorgänge nicht möglich ist. Zudem sind in Teilbereichen im hochbelasteten Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Osnabrück-Süd und der Anschlussstelle Osnabrück-Nahne keine Seitenstreifen vorhanden.

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