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Schriftliche Frage 106 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde im Zuge des geplanten sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn 30 (A 30) im Bereich Osnabrück-Nahne aus Lärmschutzgründen der Bau ei…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 106 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde im Zuge des geplanten sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn 30 (A 30) im Bereich Osnabrück-Nahne aus Lärmschutzgründen der Bau ei… Frage 106 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde im Zuge des geplanten sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn 30 (A 30) im Bereich Osnabrück-Nahne aus Lärmschutzgründen der Bau einer Lärmschutzgalerie (ähnlich wie in Germering; www.baumann-obholzer.com/de/inge nieurbau/projekte/8824489779.php) geprüft, und wenn ja, welche Gründe in Bezug auf die Anwohnenden, das Grundwasser und den Flächenverbrauch sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Lärmschutzgalerie für die A 30 im Bereich Osnabrück-Nahne gegenüber der aktuellen Planung, die eine Tieferlegung der Trasse um drei Meter vorsieht (www.noz.de/lokales/o snabrueck/artikel/osnabruecker-verein-wirbtfuera30-ausbau-mit-mehr-augenmass-50308995)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 2. Juli 2026: Bei der Erweiterung der A 30 hat die Autobahn GmbH des Bundes den Vorschlag einer „Lärmschutz-Galerie“ untersucht. Bei etwa fünffachen Kosten und doppelter Bauzeit böte diese einen nur minimal höheren Schutz vor Lärm. Mit anforderungsgerechten Lärmschutzwänden kann zudem eine Verschattung der Wohnbebauung vermieden werden. Sowohl dem Baugrund als auch dem Grundwasser wurde im Ergebnis der abgeschlossenen Baugrunderkundungen planerisch Rechnung getragen.

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