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Schriftliche Frage 98 von Andreas Paul (AfD): Hat die Bundesregierung die Absicht, infolge des vom Rat der Stadt Oldenburg am 22. Mai 2023 mit einer Resolution geforderten zweispurigen A…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 98 von Andreas Paul (AfD): Hat die Bundesregierung die Absicht, infolge des vom Rat der Stadt Oldenburg am 22. Mai 2023 mit einer Resolution geforderten zweispurigen A… Frage 98 (Andreas Paul, AfD): Hat die Bundesregierung die Absicht, infolge des vom Rat der Stadt Oldenburg am 22. Mai 2023 mit einer Resolution geforderten zweispurigen Ausbaus der Bahnstrecke Oldenburg–Osnabrück (www.-oldenburg.de/metanavigation/presse/press emitteilung/-news/-bahnstrecke-oldenburg-osnabr ueck-rat-beschliesst-resolution.html) die Trasse mit vollständiger Elektrifizierung sowie mit weiteren Haltepunkten im Stadtgebiet leistungsfähiger zu gestalten und daher den Ausbau vom „potenziellen Bedarf“ des Bundesbedarfskatalogs, dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. Oktober 2025: Die rund 110 km lange Strecke Oldenburg–Osnabrück ist überwiegend durch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) genutzt. Es verkehrt kein Schienenpersonenfernverkehr und nur wenig Schienengüterverkehr (SGV). Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) wurden drei Ausbauvarianten untersucht: Für den zweigleisigen Ausbau sowie für die Elektrifizierung konnte trotz einer erwarteten Zunahme des SGV auf der Strecke kein Nutzen für den überregionalen Verkehr abgeleitet werden, somit konnte das Vorhaben nicht in den BVWP aufgenommen werden. Auch für den zweigleisigen Ausbau ohne Elektrifizierung der Strecke konnte im Ergebnis kein wirtschaftlicher Ausbau der Strecke nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Sonderprogramms „Elektrische Güterbahn“ die Elektrifizierung der Strecke untersucht, unter Einbeziehung von möglichen Resilienzwirkungen. Auch hier konnte keine ausreichende Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden. Im parlamentarischen Verfahren zur Gesetzesnovelle zum BSWAG Ende 2023 wurde das Vorhaben „ABS Oldenburg–Osnabrück“ in den Potenziellen Bedarf aufgenommen. Für eine Höherstufung in den Vordringlichen Bedarf wäre eine volkswirtschaftliche Bewertung mit einem NKV >1 erforderlich. Diese kann bei signifikant steigenden Verkehrsmengen auf dieser Strecke durchgeführt werden. Auf Basis der neuen Verkehrsprognose 2040 sind diese Steigerungen aktuell nicht erkennbar. Nach Kenntnis des BMV plant das Land Niedersachsen im SPNV- Konzept 2030+ und 2040+ die durchgängige Elektrifizierung der Strecke. Elektrifizierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung können im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) mit bis zu 90 Prozent bzw. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Initiative dafür muss vom Land Niedersachsen ausgehen. Vorhaben zur Elektrifizierung und zur Kapazitätserhöhung der Strecke Oldenburg–Osnabrück wurden seitens des Landes Niedersachsen zur Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms 2025 bis 2029 angemeldet. Die Vorhaben sind im nachrichtlichen Teil des GVFG- Bundesprogramms aufgeführt, was bedeutet, dass in der Regel noch keine ausgereifte Planung vorliegt und somit die Fördervoraussetzungen im betrachteten Zeitraum voraussichtlich nicht erfüllt werden. Finanzierungsanträge gemäß GVFG zu den Vorhaben liegen dem BMV insofern bislang nicht vor.

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