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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Wie wird die in der Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags vom 26. November 2025 deutlich gewordene Entscheidung des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, afghanische Menschen, die von der Bundesrepublik Deutschland eine Zusage zur Aufnahme im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste oder des Überbrückungsprogramms erhalten haben, nicht aufzunehmen, weil ihre Zusagen nicht rechtsverbindlich seien (es geht um knapp 700 Personen), konkret umgesetzt (zum Beispiel, wann wird ihnen dies in welcher Form mitgeteilt, wann müssen die Betroffenen ihre Unterkünfte verlassen usw.), und warum sieht der Bundesinnenminister – von den komplexen und vom Bundesverfassungsgericht noch nicht endgültig geklärten Rechtsfragen abgesehen – nicht zumindest eine politische Verpflichtung zur Aufnahme dieser in Afghanistan nach Berichten vielfach an Leib und Leben bedrohten Menschen, denen eine Aufnahme staatlich zugesagt wurde und die auf Betreiben und mit Unterstützung deutscher Behörden Afghanistan verlassen und dort in vielen Fällen alles aufgegeben haben, um in Pakistan ihr Aufnahmeverfahren weiter zu betreiben, auch vor dem Hintergrund des Grundsatzes des Vertrauensschutzes und der Verlässlichkeit staatlicher Zusagen (bitte ausführen und begründen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Der Koalitionsvertrag sieht eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich vor. Dies wird derzeit für die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan umgesetzt. Hinsichtlich der Aufnahmen aus Afghanistan ist nicht jede erklärte Aufnahme rechtlich verbindlich. Die Bundesregierung prüft derzeit den konkreten Umgang mit Personen der sogenannten Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms hinsichtlich einer Nichtaufnahme dieser Personen.

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