Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Wie ist es mit der Aussage des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags vom 26. November 2025, wonach er in Bezug auf die 218 afghanischen Ortskräfte und ihre Angehörigen weiterhin eine Verantwortung Deutschlands sehe und sie deshalb nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes auch ohne rechtsverbindliche Zusage aufgenommen würden, vereinbar, dass laut Medienberichten 123 Ortskräften und ihren Angehörigen kurz darauf mitgeteilt wurde, dass sie entgegen der ursprünglichen Zusage nicht aufgenommen werden sollen und sie deshalb ihre mit deutscher Unterstützung seit Monaten bzw. Jahren gestellte Unterkunft bis zum 9. Dezember 2025 verlassen sollten (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-ortskraefte-dobrindt-100.html; bitte ausführlich darstellen und begründen), und was geschieht ganz konkret mit den laut Medienberichten (www.stern.de/politik/ausland/ortskraefte-aus-afghanistan-sollen-nicht-mehr-nach-deutschland-kommen-36948472.html) 640 afghanischen Personen mit einer Aufnahmezusage im Rahmen der Menschenrechts- bzw. Übergangsliste, denen laut einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums in diesen Tagen mitgeteilt werden soll(te), dass kein politisches Interesse an ihrer Aufnahme mehr vorliegt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie nach Angaben der Sprecherin „nicht in die Obdachlosigkeit getrieben oder auf die Straße gesetzt“ würden (ebenda), was meines Erachtens im Widerspruch steht zu der oben genannten Aufforderung (als höfliche Bitte formuliert) an die Ortskräfte, ihre Unterkunft zu verlassen, und vor dem Hintergrund der Ankündigung Pakistans, mit Abschiebungen nach Afghanistan nur noch bis Ende des Jahres zu warten (bitte ausführen)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Bei Ortskräften handelt es sich um ehemalige Mitarbeiter deutscher Ressorts, bei denen die Bundesregierung eine besondere Verantwortung und ein besonderes politisches Interesse an deren Aufnahme sieht.
Die Aufnahmeerklärungen in den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan stehen stets unter dem Vorbehalt, dass das Visumverfahren erfolgreich abgeschlossen wird und sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Aufnahme entgegenstehen. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahme führen können. Dies gilt auch für das Ortskräfteverfahren.
Für die noch im Ausreiseverfahren in Pakistan befindlichen Ortskräfte wurden in den vergangenen Wochen die noch ausstehenden Verfahrensschritte umgesetzt. Für Personen, die die Prüfungen positiv durchlaufen haben, erfolgt derzeit die Einreiseplanung. Dies entspricht den Aussagen des Bundesinnenministers im Innenausschuss vom 27. November 2025.
Angesichts der anhaltenden Schließung der Landesgrenze zwischen Pakistan und Afghanistan, die eine Rückkehr nach Afghanistan derzeit erschwert, hat die Bundesregierung einer zeitweisen Verlängerung der Unterbringung zugestimmt.
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