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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Wie viele Menschen waren seit Einführung der nach den rechtlichen Ausführungen in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschlüsse vom 2. Juni 2025 – 6 L 191/25, 6 L 192/25 und 6 L 193/25) rechtswidrigen Zurückweisungen an der deutsch-niederländischen Grenze betroffen, und leitet die Bundesregierung angesichts der Berichterstattung in der „Ostfriesen-Zeitung“ vom 17. November 2025 („Angst vor ‚unbekannten Gestalten‘ auf den Straßen – Kritik der Niederlande: Deutsche Polizei setze abgewiesene Asylbewerber nachts hinter der Grenze aus“), aus der hervorgeht, dass deutsche Polizeikräfte Menschen nachts im niederländischen ’s-Heerenberg aussetzen, Maßnahmen ein, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Im Zeitraum von Juni bis Oktober 2025 hat die Bundespolizei an der Grenze zu den Niederlanden 1 024 Personen zurückgewiesen. Die Zurückweisungen von nichtvulnerablen asylsuchenden Drittstaatsangehörigen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stehen aus Sicht des Bundesministeriums des Innern im Einklang mit nationalem und europäischem Recht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 2. Juni 2025 im Eilverfahren die konkrete Zurückweisung von drei Personen an der Binnengrenze für rechtswidrig erklärt. Das Bundesministerium des Innern hat keine Kenntnis über die in der Frage genannte Form von Zurückweisungen.

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