Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Wie gestalteten sich die Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Zusammenhang mit der Weisung des BMWE vom 26. September 2025, durch die Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen, womit nach meinem Verständnis einzelne menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowie mehrere Bußgeldtatbestände faktisch außer Kraft gesetzt wurden, und erfolgte diese Weisung im Einvernehmen mit dem BMZ?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Folgendes vor:
„Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett.
Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.“
In § 19 Absatz 1 LkSG ist geregelt:
„Für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung nach diesem Abschnitt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Für die Aufgaben nach diesem Gesetz obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übt die Rechts- und Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus.“
Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 3. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG beschlossen, der eine Streichung der dort verankerten Berichtspflicht und die Streichung von neun von 13 der darin verankerten Bußgeldtatbestände vorsieht.
Infolgedessen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 26. September 2025 in Abstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten nach dem LkSG einzustellen und sowohl für laufende als auch für künftige Ordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags zu verhängen.
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