Schriftliche Frage 64 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie kann aus Sicht der Bundesregierung nach der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. September 2025, durch die…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 64 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie kann aus Sicht der Bundesregierung nach der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. September 2025, durch die…
Frage 64 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke):
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung nach der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. September 2025, durch die nach meiner Auffassung zentrale menschenrechtliche Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz faktisch außer Kraft gesetzt wurden, sichergestellt werden, dass bei Rohstoffkooperationen und in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen keine schweren Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit oder umweltzerstörender Extraktivismus stattfinden, insbesondere vor dem Hintergrund der völkerrechtlich anerkannten staatlichen Schutzpflicht und der von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen aus den UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, und über welche konkreten staatlichen Kontrollund Überprüfungsmechanismen verfügt die Bundesregierung, wenn sie sich nicht mehr auf die verbindlichen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stützen kann?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. Dezember 2025:
Die Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. September 2025 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wurde im Einvernehmen mit dem für das LkSG federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert. Sie ist eine Vorwegnahme der von der Regierung vorgelegten „kleinen LkSG-Novelle“ und dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 21. Wahlperiode. Sie betrifft die Aufgabenwahrnehmung des BAFA im Rahmen der Berichtsprüfung und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Sie betrifft nicht die Sorgfaltspflichten, die durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle dialogisch und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes weiterhin kontrolliert werden.
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