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Schriftliche Frage 53 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das weiterhin geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft u…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 53 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das weiterhin geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft u… Frage 53 (Janine Wissler, Die Linke): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das weiterhin geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) tatsächlich vollzogen wird, und wie begründet sie insbesondere die vom ZDF berichtete personelle Unterbesetzung der zuständigen BAFA-Abteilung sowie Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die offenbar zu einer erheblichen Einschränkung von Prüfungen und Bußgeldverfahren geführt haben, obwohl eine Änderung bzw. Ablösung des geltenden Gesetzes bislang nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde (www.zdfheute.de/ politik/deutschland/lieferketten-gesetz-reiche-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff vom 26. August 2026: Kontrollen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) finden weiterhin statt. Im Jahr 2026 hat sich das BAFA bislang auf die Bearbeitung noch anhängiger risikobasierter Kontrollen aus den Vorjahren sowie auf die Bearbeitung von eingehenden Anträgen fokussiert. Aus Sicht des BMWE besteht keine personelle Unterbesetzung in der zuständigen Abteilung 7 des BAFA. Es ist ausreichend Personal in dieser Abteilung vorhanden, um die derzeit aufkommenden Tätigkeiten im Bereich LkSG zu bearbeiten. Die personelle Ausstattung wird fortlaufend an den wahrzunehmenden Aufgaben und dem tatsächlichen Arbeitsanfall ausgerichtet. Die Weisung der Rechts- und Fachaufsicht an das BAFA vom 26. September 2025 bezieht sich auf den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Anpassung des LkSG vom 3. September 2025. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Weisung hat bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens Bestand.

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