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Schriftliche Frage 84 von Katrin Fey (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung die mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmte Weisung des Bundesministeriums für Wirts…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 84 von Katrin Fey (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung die mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmte Weisung des Bundesministeriums für Wirts… Frage 84 (Katrin Fey, Die Linke): Wie beurteilt die Bundesregierung die mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmte Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. September 2025 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wonach entgegen dem Gesetzestext und Regelungsgehalt des LkSG in seiner rechtsgültigen Fassung „sowohl für laufende als auch künftige Ordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags“ verhängt werden dürfen, womit „die verbliebenen Bußgeldtatbestände nur noch dann angewendet werden, sofern sie aufgrund ihres Ausmaßes, ihrer Tragweite oder ihres irreversiblen Charakters besonders gravierend sind“, während „für die im Gesetzentwurf zum LkSG-Änderungsgesetz zur Streichung vorgesehenen übrigen Bußgeldtatbestände [...] das öffentliche Verfolgungsinteresse erloschen [ist]. Das bedeutet, dass die betroffenen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt werden.“ (www.bafa.de/ DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_nod e.html), in Bezug auf die damit angeordnete umgehende Einstellung der Prüfung von Unternehmensberichten und Verhängung von Bußgeldern sowie Hierarchisierung von Menschenrechtsverletzungen, unter besonderer Berücksichtigung des in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes verankerten Rechtsstaatsprinzips und des Grundsatzes der Gewaltenteilung, gegen die damit nach Einschätzung von Juristinnen und Juristen verstoßen wird (siehe z. B. https://fragden staat.de/artikel/exklusiv/2025/10/ein-bisschen-kin derarbeit-ist-okay/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. März 2026: Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen, der eine Streichung der dort verankerten Berichtspflicht und die Streichung bestimmter Bußgeldtatbestände vorsieht. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zudem am 26. September 2025 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten nach dem LkSG einzustellen und sowohl für laufende als auch für künftige Ordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrages zu verhängen. Die genannte Weisung steht nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit dem in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) normierten Rechtsstaatsprinzip sowie dem Grundsatz der Gewaltenteilung gemäß Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG. Die an das BAFA ergangene Weisung richtet sich nicht auf eine Aussetzung oder Nichtanwendung des LkSG, sondern beinhaltet im Lichte der anstehenden Gesetzesänderung vielmehr Vorgaben an das BAFA für eine zweckmäßige Ausübung seines ihm bei der Frage des Zeitpunkts der Prüfung von Unternehmensberichten sowie der Verhängung von Bußgeldern zustehenden Ermessens. Durch die Weisung soll insofern ein Einsatz von Ressourcen des BAFA für künftig – das heißt nach Verabschiedung des Änderungsgesetzes – mit hoher Wahrscheinlichkeit obsolete Verwaltungsvorgänge vermieden werden.

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