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Stand des De-Riskings von China und des Ausbaus einer zukunftsfähigen Kooperation mit China (Antwort zu Drs. 21/7221)

dip / drucksache 31.08.2026 · WP 21 · 21/7801 · Antwort · Original ↗

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Stand des De-Riskings von China und des Ausbaus einer zukunftsfähigen Kooperation mit China (Antwort zu Drs. 21/7221) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7801 21. Wahlperiode 31.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Jörg Cezanne, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7221 – Stand des De-Riskings von China und des Ausbaus einer zukunftsfähigen Kooperation mit China V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China sind durch eine enge wirtschaftliche Verflechtung geprägt, die zunehmend auch die außenpolitische Ebene bestimmt. Im Jahr 2025 hat China erneut die USA als Deutschlands wichtigsten Handelspartner abgelöst. Chinas Wirtschaftsbeziehungen zur EU und zu Deutschland werden allerdings immer unausgewogener. Im Jahr 2025 stieg das deutsche Handelsbilanzdefizit gegenüber China auf 90 Mrd. Euro. Vor allem höhere chinesische Exporte nach Deutschland (+8,8 Prozent) treiben das Handelsbilanzdefizit weiter in die Höhe. Im Jahr 2025 kamen mit Waren im Wert von 170,6 Mrd. Euro wieder die meisten deutschen Importe aus China. Gleichzeitig geht die Nachfrage nach deutschen Produkten in China zurück (–9,7 Prozent; www.destatis.de/D E/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_056_51.html). Die Abhängigkeit Deutschlands und auch der Europäischen Union von chinesischen Importen betrifft nicht nur einzelne Branchen, sondern weite Teile der industriellen und gesellschaftlichen Grundversorgung. China ist der mit Abstand wichtigste Lieferant für elektronische Komponenten, Grundchemikalien, Textilien, Batterierohstoffe, Seltene Erden und pharmazeutische Vorprodukte. Zwar wird bislang nur ein kleiner Anteil von rund 3 Prozent der deutschen Einfuhren als kritisch eingestuft, dennoch bestehen in zentralen Bereichen erhebliche Importabhängigkeiten, für die es keine oder kaum alternative Bezugsländer gibt. Diese Abhängigkeiten geben Anlass zur Sorge, weil China sie potenziell wirtschaftspolitisch instrumentalisieren kann, wie etwa die seit 2025 erfolgten Beschränkungen der Ausfuhr von Seltenen Erden und Permanentmagneten zeigen (www.gtai.de/de/trade/china/wirtschaftsumfeld/hochrech nung-aussenhandel-china-1943848). Besonders kritisch zeigt sich die Situation auch bei Arzneimittelwirkstoffen: Rund 70 bis 90 Prozent der pharmazeutischen Grundstoffe auf dem europäischen Markt werden in China oder Indien hergestellt, was bei Lieferunterbrechungen regelmäßig zu Engpässen in deutschen Apotheken und Kliniken führt. Diese Abhängigkeit betrifft nicht nur Medikamente, sondern zunehmend auch medizinische Geräte, Solarmodule und Batteriezellen, also Güter, die für das Gesundheitssystem und eine Energiewende unverzichtbar sind (www.iwk Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. oeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2025/Gutachten_2025- Abhaengigkeiten-China-ProGenerika.pdf; www.aerzteblatt.de/news/lieferengp asse-bei-arzneimitteln-weiter-relevantes-versorgungsproblem-c5f52ed2-6343- 4bd2-ad33-f910e5b2974; www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/china- industrie-abhaengigkeit-100.html). Am 13. Juli 2023 verabschiedete die SPD-geführte Bundesregierung ihre China-Strategie (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/asien/china-strate gie-2607934). Die nun seit mehr als einem Jahr regierende Bundesregierung stellt sich dabei außen-, wirtschafts-, und sicherheitspolitisch in die Kontinuität der China-Strategie der vorherigen Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz. Darauf deuteten bereits die entsprechen Absätze im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 128, www.koalitionsvertrag202 5.de/) sowie auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (Bundestagsdrucksache 21/732) hin. Es ist nach Auffassung der Fragestellenden besorgniserregend, dass die China- Strategie der Bundesregierung in zwei entscheidenden Aspekten versagt: Ein De-Risking findet in den entscheidenden Bereichen nicht statt (www.gtai.de/d e/trade/china/wirtschaftsumfeld/hochrechnung-aussenhandel-china-1943848) und gleichzeitig versäumt es die Bundesregierung – und damit auch die deutsche Wirtschaft –, Kooperationen mit China in zukunftsfähigen Wirtschaftsbereichen einzugehen. Aus Sicht der Fragestellenden hat die chinesische Volkswirtschaft im Bereich der erneuerbaren Energien erhebliche Fortschritte erzielt. Dies zeigt sich unter anderem in der gestiegenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie im Ausbau von Produktionskapazitäten für Photovoltaik, Windkraftanlagen, Batteriespeicher und Komponenten der Elektromobilität. Diese Entwicklungen haben maßgeblich zur globalen Verbreitung entsprechender Technologien beigetragen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Ausbau der bilateralen Beziehungen in diesen zukunftsrelevanten Bereichen nach Kenntnisstand der Fragestellenden bislang nur begrenzt vorangekommen ist. Vor diesem Hintergrund soll die Kleine Anfrage dazu dienen, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, in welchem Umfang die bilaterale Kooperation im Bereich des internationalen Klimaschutzes sowie der Dekarbonisierung der Industrie tatsächlich ausgebaut wurde. China nutzt seine Wirtschaftspolitik in hohem Maße strategisch, um technologische Führungspositionen auszubauen und Abhängigkeiten im internationalen System zu reduzieren. Das im März 2026 verabschiedete 15. Jahresprogramm sowie die AI-Plus-Initiative (AI = Artificial Intelligence) zeigen, dass wirtschaftliche Modernisierung, technologische Eigenständigkeit und nationale Sicherheit eng miteinander verzahnt werden. Wirtschaftsförderung wird dabei nicht primär als rein wirtschaftspolitisches Ziel begriffen, sondern als Teil einer breiteren außen- und sicherheitspolitischen Strategie verstanden. Dies ist nicht nur als Innovationsagenda, sondern auch als Ausdruck eines stärker machtpolitisch eingesetzten Wirtschaftsmodells zu verstehen, das konkurrierende Mächte wie die USA und die EU vor die Herausforderung stellt, eigene wirtschaftspolitische Instrumente zu entwickeln, ohne auf Zusammenarbeit und wirtschaftliche Öffnung zu verzichten (https://merics.org/de/komm entar/chinas-new-five-year-plan-will-embrace-industry-and-once-again-give-c onsumers-cold). Dabei ist es aus Sicht der Fragestellenden besonders bedenklich, dass die Bundesregierung auch innerhalb der Europäischen Union keine vergleichbar stringente strategische Industriepolitik verfolgt. Seit der Veröffentlichung der China-Strategie wurde weder durch den Deutschen Bundestag noch unter Einbeziehung von Stakeholdern und der öffentlichen Hand eine Evaluation zum Stand der Umsetzung von De-Risking und einer zukunftsfähigen deutsch- chinesischen Kooperation initiiert. In diesem Kontext wächst gleichzeitig die Unsicherheit in der Bevölkerung, insbesondere die Sorge um die Zukunft von Arbeitsplätzen in Deutschland, weil viele Beschäftigte befürchten, durch etwaige Lieferkettenstörungen oder durch die Krise des exportorientierten Wirtschaftsmodells der deutschen Wirtschaft von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Auch die Frage, wie eine von den USA unabhängige und europäische außenpolitische Beziehung zu China künftig gestaltet werden soll, lässt die Bundesregierung bislang unbeantwortet. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung entwickelt ihre Chinapolitik auf Grundlage der im Koalitionsvertrag vereinbarten Politik des De-Risking und der China-Strategie der Bundesregierung von 2023 kontinuierlich weiter. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines tiefgreifend veränderten geopolitischen Umfelds. Chinas internationales Agieren sowie seine innen-, wirtschafts-, sicherheitspolitische und technologische Entwicklung entfalten erhebliche Auswirkungen auf nationale und europäische Interessen. Zunehmende geopolitische Rivalitäten und die wachsende Verknüpfung wirtschaftlicher, technologischer und sicherheitspolitischer Fragestellungen wirken sich zunehmend auch auf das Verhältnis Deutschlands und Europas zu China aus. Die europäische Grundannahme, China zugleich als Partner, Wettbewerber und systemischen Rivalen zu betrachten, gilt fort. China bleibt wichtiger Partner Deutschlands und der Europäischen Union (EU). Die Bundesregierung setzt sich für eine konstruktive Zusammenarbeit dort ein, wo sie im deutschen und europäischen Interesse liegt und zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen kann. Dies gilt zum Beispiel für Fragen des Klima- und Umweltschutzes, der Energiepolitik und des Erhalts globaler öffentlicher Güter. Voraussetzung für eine vertiefte Zusammenarbeit bleiben faire Wettbewerbsbedingungen, Reziprozität, der Abbau globaler Ungleichgewichte sowie die Achtung des Völkerrechts und der regelbasierten internationalen Ordnung. Zugleich treten aufgrund des Handelns Chinas Elemente der systemischen Rivalität zunehmend in den Vordergrund. Dies zeigt sich beispielsweise in der entscheidenden Unterstützung Chinas für den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, den zunehmenden Spannungen in der Straße von Taiwan und im Südchinesischen Meer sowie wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen. Gleichzeitig verfolgt China eine strategisch ausgerichtete Industrie-, Technologie- und Wirtschaftspolitik, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, technologische Souveränität und nationale Sicherheit eng miteinander verknüpft. Die Bundesregierung trägt diesen Entwicklungen in ihrer Chinapolitik Rechnung. Diese zielt darauf ab, nationale und europäische Interessen strategisch und entschlossen zu vertreten, die Handlungsfähigkeit Deutschlands und Europas zu stärken und den Herausforderungen eines veränderten internationalen Umfelds wirksam zu begegnen. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit, der Abbau kritischer Abhängigkeiten, die Diversifizierung von Lieferketten, die Erhöhung der Resilienz gegenüber externen Risiken sowie die Steigerung der deutschen und europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, Deutschlands wirtschaftliche und technologische Souveränität insgesamt zu stärken. Auch deshalb unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung der Expertenkommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Die Bundesregierung versteht De-Risking als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der auch die Wirtschaft selbst gefordert ist. Die Bundesregierung verfolgt ihre Chinapolitik in enger Abstimmung mit europäischen Partnern und anderen gleichgesinnten Staaten, etwa im G7-Kreis. Die Stärkung der europäischen Geschlossenheit, die Vertiefung strategischer Partnerschaften insbesondere im Indopazifik sowie das Eintreten für offene und resiliente globale Liefer- und Wertschöpfungsketten sind hierfür von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass Deutschland seine Interessen gegenüber China dauerhaft nur im europäischen Verbund wirksam vertreten kann. Im Übrigen macht sich die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Annahmen und Wertungen nicht zu eigen.  1. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode über Fortschritte zur Umsetzung der in der China-Strategie niedergelegten Ziele gegenüber dem Deutschen Bundestag, den Stakeholdern oder der Öffentlichkeit berichtet? Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben sich zu zahlreichen Gelegenheiten, auch im parlamentarischen Raum, u. a. im Rahmen regelmäßiger Unterrichtungen in den Ausschüssen des Bundestages, zur Umsetzung der in der China-Strategie niedergelegten Ziele geäußert. a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode besonders in den Bereichen De-Risking, Diversifizierung und Stärkung eigener Resilienz bereits umgesetzt, und welche plant sie noch umzusetzen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b) Wird die Bundesregierung die China-Strategie unter Einbeziehung wesentlicher Stakeholder und des Deutschen Bundestages die China- Strategie evaluieren, wenn ja, in welcher Form und bis wann? Im Rahmen der vertieften Ressortkoordinierung zu China stimmen sich die Ressorts kontinuierlich zu chinapolitischen Prioritäten, konkreten Umsetzungsvorhaben aus der China-Strategie und deren Evaluation ab. Dabei steht die Bundesregierung in engem Austausch mit dem Bundestag, Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und weiteren Stakeholdern. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Wie viele Arbeitsplätze in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt von China abhängig (bitte für die Jahre 2021 bis 2025 sowie gegebenenfalls nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine amtlichen statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. Die amtliche Statistik erfasst Beschäftigung grundsätzlich nicht nach ihrer Abhängigkeit von einzelnen Absatz- oder Beschaffungsmärkten. Unternehmen sind in globale Wertschöpfungs- und Lieferketten eingebunden und bedienen zugleich mehrere Absatzmärkte. Eine eindeutige Zuordnung von Arbeitsplätzen zu einem einzelnen Land ist daher nicht möglich. a) Welche Definition von „abhängig“, „betroffen“ oder „bedroht“ verwendet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? Die Bundesregierung verwendet keine allgemeingültige Definition der Begriffe „abhängig“, „betroffen“ oder „bedroht“ im Hinblick auf Arbeitsplätze. b) Welche Risiken sieht die Bundesregierung für die Beschäftigung in Deutschland durch Importabhängigkeiten, Exportrückgänge, Handelskonflikte, Exportkontrollen oder chinesische Marktverwerfungen? Das Ausmaß möglicher Beschäftigungseffekte hängt von Dauer und Intensität der jeweiligen Störung sowie von den Anpassungs- und Diversifizierungsmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen ab. Eine belastbare Quantifizierung möglicher Beschäftigungsverluste ist der Bundesregierung nicht möglich. c) Welche Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen die engsten wirtschaftlichen Verflechtungen mit China insbesondere in exportorientierten Industriebranchen sowie in Bereichen mit einem hohen Bedarf an importierten Vorleistungen oder kritischen Rohstoffen. Hierzu zählen u. a. Teile des Maschinen- und Anlagenbaus, der Automobilindustrie einschließlich ihrer Zulieferer, der Chemieindustrie, der Elektroindustrie, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie einzelne Bereiche der Pharma- und Medizintechnik. Regional können Bundesländer mit einem hohen Anteil exportorientierter Industrie oder einer starken Einbindung in internationale Wertschöpfungsketten stärker betroffen sein. Eine belastbare Zuordnung nach Bundesländern liegt der Bundesregierung nicht vor. Betroffen sein können sowohl große international tätige Unternehmen als auch kleine und mittelgroße Unternehmen, soweit diese in entsprechende Liefer- oder Wertschöpfungsketten eingebunden sind oder eine hohe Konzentration auf den chinesischen Absatz- oder Beschaffungsmarkt aufweisen. d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen, um Beschäftigungsrisiken aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit von China zu verringern? Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich und unabhängig von einzelnen Länderkontexten das Ziel, einseitige und kritische wirtschaftliche Abhängigkeiten zu verringern. Zu den Maßnahmen zählen die Unterstützung der Diversifizierung von Absatz- und Beschaffungsmärkten, die Vertiefung wirtschaftlicher Beziehungen zu weiteren Partnerstaaten, unter anderem durch Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften, die Stärkung der Resilienz kritischer Lieferketten, die Anwendung bestehender handelspolitischer Instrumente und der Investitionsprüfung im Rahmen der geltenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften sowie Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Industriestandorts. Die Bundesregierung steht hierzu in engem Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden sowie den Ländern und beobachtet die Auswirkungen geopolitischer Entwicklungen auf die deutsche Wirtschaft fortlaufend.  3. Wann fanden während der 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Treffen im Rahmen des hochrangigen Klima- und Transformationsdialogs statt, wer nahm daran teil, und wie wurde die Zusammenarbeit bei der grünen Transformation konkret beschleunigt? Während des Besuchs des Bundeskanzlers in China am 25. und 26. Februar 2026 wurde die Fortführung des Klima- und Transformationsdialogs beschlossen. Das zweite hochrangige Treffen des Klima- und Transformationsdialogs ist für Ende dieses Jahres geplant. Parallel werden die regulären Aktivitäten in den acht Handlungsfeldern des Klima- und Transformationsdialogs auf Arbeitsebene fortgeführt. Seit Anfang 2025 fanden dazu regelmäßig Arbeitstreffen auf Abteilungsleitungs- oder Unterabteilungsleitungsebene statt.  4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um China in multilaterale Bemühungen zur Bekämpfung der Klimakrise, zur Förderung von Stabilität und zur Stärkung internationaler Zusammenarbeit einzubeziehen, welche Erfahrungen wurden dabei bisher gemacht, und welche Herausforderungen stellen sich dabei? Die Bundesregierung sieht China weiterhin als unverzichtbaren Akteur bei der Lösung globaler Fragen. Dies gilt insbesondere bei der Bekämpfung des Klimawandels, die ohne China nicht möglich sein wird. China tritt u. a. in der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) als Entwicklungsland auf. Die Erwartung der Bundesregierung ist, dass der größte Kohlenstoffdioxid-Emittent und die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt entsprechend ihrer Möglichkeiten und Verantwortung zum Klimaschutz beiträgt. Die Bundesregierung nutzt die sich ihr bietenden bilateralen und multilateralen Formate, um China dazu zu ermutigen und – wo im deutschen Interesse – gemeinsam Initiativen voranzutreiben. Die Bundesregierung begrüßt, dass China Fortschritte wie den Konsens der Vereinigten Arabischen Emirate (United Arab Emirates Consensus (UAE Consensus)) bei der 28. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen (Conference of the Parties – COP28) und die Verabschiedung des neuen Klimafinanzierungsziels (New Collective Quantified Goal – NCQG) bei der COP29 mitgetragen hat. Bei der COP29 gab China an, seit 2016 177 Milliarden Renminbi (ca. 24,5 Milliarden US-Dollar) an internationaler Klimafinanzierung geleistet zu haben und auch künftig zumindest freiwillige Beiträge leisten zu wollen.  5. Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um China in Verhandlungsbemühungen zur Beendigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einzubeziehen? Chinas wachsende Unterstützung Russlands trägt entscheidend zum Fortdauern des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine bei. Als Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) hat China eine besondere Verantwortung, zu Frieden und Sicherheit in der Ukraine beizutragen. Die Bundesregierung fordert China fortlaufend und auf verschiedenen Ebenen auf, dieser Verantwortung nachzukommen und seinen Einfluss auf Russland geltend zu machen, um Russland zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen und den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu beenden.  6. Welche Personen, Institutionen und Unternehmen aus China wurden seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine von der Europäischen Union aufgrund der Unterstützung Russlands bislang sanktioniert? Die EU hat eine Reihe chinesischer Individuen und Entitäten aufgrund von Sanktionsumgehung über chinesisches Staatsgebiet sanktioniert. Die einschlägigen Verordnungen einschließlich der Anhänge sind öffentlich einsehbar (Verordnung 2014/833 unter eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX %3A02014R0833-20260717; Verordnung 2014/269 unter eur-lex.europa.eu/leg al-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20260717).  7. Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung Ausbaupotenziale für den sicherheitspolitischen Dialog zwischen der EU und China, insbesondere im Hinblick auf Chinas Rolle im Indopazifik? Die Chinapolitik der Bundesregierung ist eingebettet in die Ziele und Grundsätze der gemeinsamen Chinapolitik der EU und beruht auf einer ständigen Abstimmung mit EU-Partnern. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten der EU für mehr Dialog zwischen der EU und China auch zu sicherheitspolitischen Themen im Einklang mit den gemeinsamen chinapolitischen Zielsetzungen der EU. Dazu gehören auch der Austausch über die Sicherheitslage im Indopazifik und Chinas Rolle in der Region.  8. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu dem Vorgehen der Volksrepublik China im Südchinesischen Meer gegenüber den Philippinen, der Volksrepublik Vietnam und weiteren Staaten der Region vor, und wenn ja, wie lauten diese? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 2. Oktober 2025 auf die Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/1961) wird verwiesen. Ergänzend wird auf die rechtswahrenden Erklärungen hingewiesen, die die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt hat, zuletzt im März 2025 (abrufbar unter www.un.org/depts/los/clcs_new/submission s_files/phl1/UK2025Phl.pdf).  9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union und der bilateralen deutsch-chinesischen Beziehungen, dazu beizutragen, dass sich die Situation in der Taiwan-Straße nicht weiter verschärft, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem bisherigen Dialog mit China über sicherheitspolitische Fragen in der Region? Die Bundesregierung beobachtet, dass sich die Spannungen in der Straße von Taiwan durch Chinas Vorgehen in den letzten Jahren verschärft haben. Eine Eskalation in der Straße von Taiwan hätte erhebliche globale Auswirkungen und würde deutsche und europäische Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen direkt betreffen. Eine Veränderung des Status quo in der Straße von Taiwan darf nur friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Dies macht die Bundesregierung in Gesprächen mit beteiligten Akteuren immer wieder deutlich. Die Bundesregierung setzt sich für Deeskalation ein und ruft beide Seiten regelmäßig zum Dialog auf. Die Bundesregierung steht darüber hinaus mit Partnern in einem engen Austausch zur Lage und Entwicklung in der Straße von Taiwan. 10. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf Chinas Rolle in internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsorganisation und der Welthandelsorganisation, und welche Möglichkeiten sieht sie für eine intensivere Zusammenarbeit mit China in diesen Gremien? Die Bundesregierung ist bestrebt, wo möglich und im Interesse der Bundesrepublik, in internationalen Organisationen wie den VN, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welthandelsorganisation (WTO) mit China zu kooperieren – in enger Abstimmung mit europäischen Partnern. Gleichzeitig nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass China in den VN seine Interessen über multilaterale Prinzipien stellt und mit neuen Initiativen existierende VN-Politiken und Programme nach eigenen Vorstellungen umzugestalten sucht. 11. Wie sehen aus Sicht der Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten für einen kritischen Dialog mit China im Bereich der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit aus, und welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung diesbezüglich identifiziert? Menschenrechte bleiben zentraler Bestandteil der Chinapolitik der Bundesregierung. Menschenrechtsanliegen und Rechtsstaatlichkeit sind Querschnittsthemen, welche die Bundesregierung grundsätzlich in verschiedenen Dialogformaten mit China anspricht. Im Übrigen wird auf die Berichte über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche Sektoren und Produktgruppen definiert die Bundesregierung im Rahmen ihrer De‑Risking‑Politik gegenüber China als „kritisch“, inklusive derer, deren Ausfuhr China derzeit beschränkt hat, wie Seltene Erden (bitte mit Bezug auf einschlägige Strategien, Listen oder Einstufungen angeben)? Die Europäische Kommission (EU-Kommission) definiert in ihrer Empfehlung vom 3. Oktober 2023 (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2023/21 13/oj/eng) unabhängig von einzelnen Länderkontexten zehn Technologiebereiche, die für die Wirtschaftssicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind. In diesen zehn Technologiebereichen führen EU-Kommission und Mitgliedstaaten Risikoanalysen durch, um das Lagebild für De-Risking- Maßnahmen zu schärfen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Welche konkreten Maßnahmen und Instrumente der Bundesregierung dienen der Reduzierung kritischer Abhängigkeiten von China (bitte nach Ressorts, Rechtsakten, Strategiepapieren, Programmen und Haushaltsansätzen auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Welche Staaten zählen aus Sicht der Bundesregierung zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern für Importe kritischer (Vor-)Produkte (z. B. elektronische Komponenten, Grundchemikalien, pharmazeutische Wirkstoffe, Batterierohstoffe, Seltene Erden), und welcher Anteil entfällt dabei jeweils auf China? Der Bundesregierung liegt keine amtliche Auswertung vor, aus der sich die zehn wichtigsten Herkunftsländer für die in der Fragestellung genannten kritischen (Vor-)Produkte ableiten lassen. Die aufgeführten Produktgruppen umfassen unterschiedliche Rohstoffe, Vorprodukte und industrielle Erzeugnisse, die verschiedenen zollstatistischen Warengruppen zugeordnet sind und sich hinsichtlich ihrer Markt- und Handelsstrukturen erheblich unterscheiden. Der Anteil Chinas an den deutschen Einfuhren variiert erheblich zwischen den einzelnen Produktgruppen. Während bei einzelnen kritischen Rohstoffen und Vorprodukten eine hohe Lieferantenkonzentration besteht, ist die Beschaffung bei anderen Produkten deutlich breiter diversifiziert. Eine Angabe des Anteils Chinas an den Importen der in der Fragestellung zusammengefassten Produktgruppen ist daher nicht möglich. 15. Welche Indikatoren oder Kennziffern nutzt die Bundesregierung, um den Fortschritt beim De‑Risking gegenüber China zu messen (z. B. Importanteile, Konzentrationsraten, Anzahl geprüfter Investitionen, Zahl der Exportkontrollfälle)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. An welchen konkreten EU-Initiativen zur Reduzierung von Abhängigkeiten von China (z. B. Anti Coercion Instrument, Anti- Subventionsverfahren, Kritische-Rohstoffe-Liste, „Open Strategic Autonomy“) wirkt die Bundesregierung mit, und welche Maßnahmen werden daraus in Deutschland umgesetzt (bitte Projekte, Rechtsakte und beteiligte Ressorts nennen)? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich EU-Initiativen, die zu einer Reduzierung von kritischen Abhängigkeiten und dadurch zu einer handlungsfähigeren sowie wettbewerbsfähigeren EU führen. Dabei folgen die Initiativen einem länderagnostischen Ansatz, sind eingebettet in internationales Recht und stehen im Einklang mit gegenüber Drittstaaten eingegangenen Verpflichtungen der EU. Positionierungen der Bundesregierung dazu in den Beratungen entsprechender EU-Gremien sind grundsätzlich ressortabgestimmt. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17. Welche gemeinsamen Positionen oder Papiere hat die Bundesregierung seit 2020 mit EU-Partnern oder NATO-Verbündeten zu chinabezogenen Wirtschafts- und Sicherheitsrisiken erarbeitet oder unterzeichnet (bitte jeweils Titel, Datum und Gegenstand benennen)? Die Bundesregierung tauscht sich fortlaufend und auf allen Ebenen eng mit EU- und G7-Partnern sowie NATO-Verbündeten über chinabezogene wirtschafts- und sicherheitspolitische Herausforderungen aus. Diese finden zum Beispiel in der Europäischen Wirtschaftssicherheitsstrategie von 2023 oder dem Strategischen Konzept der NATO von 2022 Berücksichtigung. 18. Welche Abstimmungsformate nutzt die Bundesregierung regelmäßig, um die nationale China-Politik mit der EU-China-Strategie zu verzahnen (z. B. Ratsarbeitsgruppen, informelle Ministertreffen, Koordinatorenrunden), und welche Themen stehen dort seit Beginn in der 21. Wahlperiode im Vordergrund? Die Chinapolitik der Bundesregierung ist eingebettet in die Ziele und Grundsätze der gemeinsamen Chinapolitik der EU und beruht auf einer ständigen engen Abstimmung mit EU-Partnern auf allen Ebenen und in zahlreichen Gremien und Formaten. Gegenstand dieser Abstimmung sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Politikbereiche, in denen die Zuständigkeit auf EU-Ebene liegt. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Analyseergebnissen des Instituts der deutschen Wirtschaft, das starke Indizien für eine Währungsmanipulation sowie eine erhebliche und unfaire Unterbewertung des Yuan gegenüber dem Euro festgestellt hat (www.iwkoel n.de/studien/juergen-matthes-unfair-cost-advantages-for-china.html)? Die Bundesregierung nimmt die Analysen zur möglichen realen Unterbewertung des Renminbi zur Kenntnis. Aussagen zur Unter- oder Überbewertung eines Wechselkurses beruhen auf Modellschätzungen und sind mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Gleichwohl teilen internationale Institutionen und die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Renminbi derzeit Anzeichen einer maßgeblichen realen Unterbewertung aufweist. Die Bundesregierung setzt sich daher für einen konstruktiven Dialog mit China im Rahmen der bestehenden internationalen Formate ein und unterstützt die Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) bezüglich China. Dazu gehören insbesondere eine größere Transparenz im Wechselkursregime sowie wirtschaftspolitische Reformen zur Stärkung der Binnennachfrage in China. Die Bundesregierung wird diese Empfehlungen weiterhin eng mit EU-Partnern beraten und im Rahmen der IWF-Konsultationen sowie in den G20-Prozessen konstruktiv begleiten. 20. Welche Initiativen wird die Bundesregierung auf EU-Ebene ergreifen, um gegen etwaige unfaire Wettbewerbsnachteile vorzugehen? Handelspolitische Schutzinstrumente der EU adressieren unfaire Wettbewerbsnachteile. Sie gehören zur regelbasierten internationalen Handelsordnung und der Gemeinsamen Handelspolitik der EU. Nach Artikel 207 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) liegen die Handelspolitik und auch die handelspolitischen Schutzinstrumente in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU. Die EU-Mitgliedstaaten werden über einen Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) 182/2011 beteiligt (Komitologieausschuss). Das bestehende Handelsschutzinstrumentarium der EU ist von zunehmender Bedeutung. Ende 2024 waren 199 handelspolitische Maßnahmen (Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie Schutzmaßnahmen im engeren Sinn) der EU in Kraft. Ein Großteil der Maßnahmen (85) betreffen China. Die meisten Maßnahmen richten sich gegen Einfuhren aus dem Stahl- und Eisensektor, gefolgt vom Chemiesektor. Die Zahl der 2024 eingeleiteten neuen Handelsschutzuntersuchungen stieg auf ein Rekordhoch von 33 Untersuchungen, davon betrafen knapp zwei Drittel China. Eine detaillierte Bestandsaufnahme findet sich in dem jährlichen Bericht der EU-Kommission zur Nutzung der Handelsschutzinstrumente. Der Bericht für 2025 wird im Spätsommer oder Herbst 2026 erwartet. Die Zahlen zeigen, dass die EU-Kommission das bestehende Instrumentarium verstärkt nutzt und bestimmte Sektoren im Fokus stehen. Im Einklang mit dem Auftrag des Europäischen Rates im Juni 2026 prüft die EU-Kommission derzeit verschiedene Ansätze, um die Effizienz des bestehenden Instrumentariums und dessen Wirkung zu stärken sowie dieses letztlich zu erweitern. Dies umfasst die Untersuchung, inwieweit der produktbezogene Anwendungsbereich von Maßnahmen breiter gefasst werden kann, insbesondere, ob Wertschöpfungsketten in den Blick genommen werden können, sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für neue Instrumente. Die Bundesregierung unterstützt die Nutzung von Handelsschutzinstrumenten, wo immer gerechtfertigt und im Unionsinteresse, sowie – in Einklang mit dem Auftrag des Europäischen Rates im Juni und den Vereinbarungen des jüngsten Deutsch-Französischen Ministerrates (DFMR) – die Erarbeitung von Vorschlägen, wie diese gestärkt, verbessert und ergänzt werden können. 21. Welche diesbezüglichen Ergebnisse hat die Bundesregierung bereits erzielt, um in der Vergangenheit thematisierte ungleiche Wettbewerbsbedingungen deutscher und europäischer Unternehmen in China wie etwa die Ungleichbehandlung bei öffentlichen Ausschreibungen, regulatorische Hindernisse und Markteintrittsbarrieren zu beseitigen? Die Bundesregierung beobachtet die ungleichen Wettbewerbsbedingungen in China seit Jahren mit wachsender Sorge. Sie spricht dieses Thema in enger Abstimmung mit europäischen und G7-Partnern fortlaufend auf allen Ebenen und – angesichts der sich weiter ungleichgewichtig entwickelnden Handelsbeziehungen – mit zunehmendem Nachdruck gegenüber der chinesischen Seite an. Ein offener Austausch über handels- und wirtschaftspolitische Fragestellungen kann aus Sicht der Bundesregierung zu mehr Reziprozität und gleichen Wettbewerbsbedingungen in den bilateralen Handelsbeziehungen beitragen. 22. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Interessenverbänden haben die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, auf ihrer China-Reise vom 27. bis 29. Mai 2026 begleitet? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 15. Juli 2026auf Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/7176) verwiesen. 23. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Interessenverbänden haben Bundeskanzler Friedrich Merz auf seiner China-Reise vom 24. bis 27. Februar 2026 begleitet? Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Unternehmen bzw. Institutionen begleiteten den Bundeskanzler auf seiner Reise im Februar 2026 nach China: TRIWO, Deutsche Industrie- und Handelskammer, Bayer, Boehringer, Binder Optik, Volkswagen, Elbe Flugzeugwerke, Siemens/APA, HPP Architekten, Claas, Wilo, Adidas, Voith, ULT, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Mercedes-Benz, Henkel, ROWE Mineralölwerk, Knorr Bremse, Meissner, DHL Group, Commerzbank, Leica Microsystems, Emil Schmid Maschinenbau, Strassburger Filter, ALBA, Covestro, Technischer Überwachungsverein (TÜV) Nord, Airbus, Miele, BMW, Accumulatorenwerke Hoppecke. 24. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Interessenverbänden haben den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul auf seiner China-Reise am 8. und 9. Dezember 2025 begleitet? Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Unternehmen bzw. Institutionen begleiteten den Bundesminister des Auswärtigen auf seiner Reise im Dezember 2025 nach China: Noble Elements GmbH, SAP SE, Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA), Verband der Automobilindustrie (VDA), Deutscher Robotikverband. 25. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Interessenverbänden haben den Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil auf seiner China-Reise am 17. November 2025 begleitet? Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Unternehmen und Institutionen haben den Bundesfinanzminister auf seiner Reise im November 2025 nach China begleitet: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank AG), Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Allianz SE, ERGO, Deutsche Börse. 26. Nach welchen Kriterien erfolgt die konkrete Auswahl der Wirtschaftsdelegationen, die die Bundeswirtschaftsministerin, den Bundeskanzler, den Bundesaußenminister und den Bundesfinanzminister sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bereits nach China begleitet haben und künftig begleiten werden? Die Zusammenstellung von Wirtschaftsdelegationen erfolgt fallbezogen und prinzipiell unter der Maßgabe, jeweils die Breite der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen möglichst angemessen abzubilden (Verbände, Branchenmix, Unternehmensgröße). 27. Welche internen Risikoanalysen oder Szenarien liegen der Bundesregierung zu möglichen Lieferunterbrechungen kritischer Rohstoffe aus China vor, und welche wirtschaftlichen Folgen für zentrale Industriezweige werden darin prognostiziert? Interne Risikoanalysen und Szenarien dienen der Willensbildung der Bundesregierung und unterliegen daher dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. 28. Welche Zielkonflikte bestehen aus Sicht der Bundesregierung zwischen der Sicherung alternativer Rohstoffquellen (z. B. durch neue Partnerschaften) und der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards, Arbeitnehmer- und Menschenrechten, und wie werden diese konkret politisch abgewogen? Die Sicherung alternativer Rohstoffbezugsquellen steht nicht notwendigerweise in einem Zielkonflikt mit der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie Arbeitnehmer- und Menschenrechten. Die Bundesregierung verfolgt Maßnahmen auf bilateraler und multilateraler Ebene, um Umwelt- und Sozialstandards in Rohstofflieferketten zu stärken und den Aufbau von lokaler Wertschöpfung in Partnerländern zu unterstützen. Die Erschließung alternativer Rohstoffquellen setzt voraus, dass sich ein alternatives Geschäftsmodell entwickeln lässt. Partnerschaften mit Drittstaaten können hier flankieren. Entscheidend ist aber, dass Unternehmen bereit sind, verbindliche Abnahmevereinbarungen einzugehen. 29. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/732 die Importanteile aus China bei verschiedenen Metallen und Seltenen Erden im Jahr 2025 entwickelt (bitte nach einzelnen Rohstoffen auflisten)? Die Importanteile haben sich im Jahr 2025 wie folgt entwickelt: HS-Code Beschreibung Importanteil aus China in Prozent 25049000* Grafit, natürlich (ausgenommen in Pulverform oder in Flocken) 83,2 28499010 Borcarbid, auch chemisch uneinheitlich 91,8 28053010 Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, untereinander gemischt oder miteinander legiert 75,3 81041100 Magnesium in Rohform mit einem Magnesiumgehalt von größer oder genau gleich (>=) 99,8 Gewichtshundertteile (ght) 86,5 81019400 Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen („Stäbe“) 75,3 28256000 Germaniumoxide und Zirconiumoxid 54,3 81110011 Mangan in Rohform; Pulver aus Mangan 58,6 81129289 Gallium in Rohform; Pulver aus Gallium 47,9 81129281 Indium in Rohform; Pulver aus Indium 14,4 30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/732 ergriffen, um bei den verschiedenen Metallen und Seltenen Erden mit einem besonders hohen Importanteil aus China (mehr als 80 Prozent) bestehende Abhängigkeiten abzubauen bzw. zu diversifizieren? 31. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Chinas Exportbeschränkung für Seltene Erden auf deutsche Unternehmen aus, und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um Exportlizenzen für deutsche und europäische Firmen zu erwirken? Die Fragen 30 und 31 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Juni 2026 auf die Schriftliche Frage 93 des Abgeordneten Omid Nouripour (Bundestagsdrucksachennummer 21/6457, Seite 70) wird verwiesen. 32. Wie hoch war der Importanteil aus China für Lithium-Ionen-Batterien im Jahr 2025? Deutschland importierte im Jahr 2025 Batterien in einem Gesamtwert von 22 Mrd. Euro, davon Lithium-Ionen-Batterien aus China im Wert von 11 Mrd. Euro. Der Anteil betrug also 50 Prozent. 33. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Umsetzungsstand des Resilienz-Fahrplans für Permanentmagnete, den die Bundesregierung unter Beteiligung der Windindustrie am 5. August 2025 vorgelegt hat (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloa ds/Downloads-Publikationsliste/permanentmagnete-der-windindustri e.pdf), und kommt die Bundesregierung ihren Zusagen nach? Der Resilienz-Fahrplan Permanentmagnete, den die europäische Windindustrie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erstellt hat, wird seit seiner Veröffentlichung sukzessive umgesetzt. Zu den Aufgaben, die die Bundesregierung betreffen, gehört die Unterstützung eines nachfrage- und angebotsseitig förderlichen Umfelds für den Aufbau resilienter Wertschöpfungsketten. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der in Artikel 25 und 26 der Verordnung (EU) 2024/1735 (Netto-Null-Industrie-Verordnung – Net Zero Industry Act (NZIA)) festgelegten Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz bei Netto-Null-Technologien. Hierfür plant die Bundesregierung Resilienzausschreibungen für erneuerbare Energien. Entsprechend Artikel 26, Absatz 2 NZIA, sowie den Vorgaben der Durchführungsverordnung 2025/1176 der EU- Kommission werden hierbei auch Kriterien für die Abhängigkeit von spezifischen Bauteilen aus Drittländern eingeführt. Mit der vom Kabinett verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schafft die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen für entsprechende Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik. Die Einzelheiten sollen in einer Verordnung geregelt werden. Eine entsprechende Regelung für Windenergie auf See befindet sich im Rahmen der Novelle des Windenergie-auf-See- Gesetzes (WindSeeG) in der Abstimmung. Die angeführten angebotsseitigen Maßnahmen werden plangemäß umgesetzt. Mit den Instrumenten der Garantien für ungebundene Finanzkredite und Investitionsgarantien kann die Bundesregierung internationale Projekte zur Diversifizierung bei Permanentmagneten, Erschließung von kritischen Rohstoffen und deren Weiterverarbeitung unterstützen. Mit dem Rohstofffonds geht die Bundesregierung Beteiligungen an Unternehmen ein, die Investitionsprojekte zur Förderung, Weiterverarbeitung oder zum Recycling kritischer Rohstoffe durchführen. Mit der neuen Bundesregelung Netto-Null-Technologien erleichtert der Bund die Nutzung des Beihilferahmens für den Deal für eine saubere Industrie (Clean Industrial State Aid Frameworks – CISAF) zur Unterstützung von Investitionen in industrielle Fertigungskapazitäten. Das Energieforschungsprogramm steht Interessenten für sektorübergreifende, praxisorientierte Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Die zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft zur politischen Flankierung von geeigneten Bemühungen der Industrie auf deren Wunsch besteht weiterhin fort. Zur Umsetzung des Fahrplans seitens der Industrie liegen der Bundesregierung keine systematischen Informationen vor. a) Welche Resilienzkriterien werden hierbei von der Bundesregierung für öffentliche Aufträge für welche wesentlichen spezifischen Komponenten von Windkraftanlagen festgelegt, die dem Ziel dienen, die Abhängigkeiten von Lieferungen aus China zu reduzieren? Artikel 25 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/1735 sieht für öffentliche Auftraggeber die Berücksichtigung verpflichtender Resilienzkriterien für spezifische Netto-Null-Technologien wie Windkraftanlagen vor, sofern ein wesentlicher Anteil der Technologien oder Bauteile aus einem Drittland stammen. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2024/1735 sieht auch Artikel 26 Resilienzkriterien vor. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. b) Welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, im Bereich Permanentmagnete zu ergreifen, um die Lieferketten zu diversifizieren? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 10. Juli2026 auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer verwiesen (Bundestagsdrucksachennummer 21/7052 Seite 51). 34. Wird mittlerweile seit den Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 19 auf Bundestagsdrucksache 21/732 die Herkunft von Solarmodulen und Wechselrichtern, die in Deutschland verbaut werden, statistisch erfasst, wenn ja, wie hoch ist der Importanteil Chinas, und wenn nein, weshalb nicht? Auf EU-Ebene werden derzeit Warennummern und Zolltarifnummern umgestellt, um NZIA-Technologien in Zukunft besser erfassen zu können. Ergänzend wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwiefern es hilfreich und aufwandsschonend möglich sein könnte, die Herkunft als Stammdatum zu erfassen. 35. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Chinas „Aktionsplan zur Förderung einer hochwertigen Entwicklung in der Wärmepumpenindustrie“ (https://blog.waermepumpe.de/2026/02/16/chinas-zuk uenftiger-waermepumpenhochlauf-teil-1/), in der China auf globale Wettbewerbsführerschaft hinarbeitet? Chinas „Aktionsplan zur Förderung einer hochwertigen Entwicklung in der Wärmepumpenindustrie“ fügt sich ein in die übergeordnete chinesische wirtschaftspolitische Zielsetzung des Anfang 2026 beschlossenen 15. Fünfjahresplans. Die chinesische Regierung verfolgt u. a. mit technologischer Entwicklung, Produktionsmodernisierung sowie strategischer Finanzierung das Ziel, chinesische Hersteller in strategischen Sektoren zu Global Playern zu machen. Hierzu zählen u. a. auch Hersteller von Netto-Null-Technologien wie die Wärmepumpe. Die deutsche Wärmepumpenindustrie befürchtet auch aufgrund des chinesischen Wärmepumpenplans eine Entwicklung, wie sie in der Photovoltaikindustrie seit ungefähr 15 Jahren zu beobachten ist. Diese Entwicklung ist gekennzeichnet von einem raschen Verlust von Produktionskapazitäten und Arbeitsplätzen sowie einer Zunahme der Abhängigkeiten von chinesischen Herstellern bei strategisch wichtigen Komponenten und Endprodukten. Die Bundesregierung nimmt diese Befürchtungen ernst und hat darauf bereits mit der Einführung eines Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reagiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35c verwiesen. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsch- chinesische Handel mit Wärmepumpen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte pro Jahr ausweisen)? Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich der Außenhandel zwischen Deutschland und China in den letzten fünf Jahren für die Warengruppe „Wärmepumpen, andere als Klimageräte“ (WA84186100) wie folgt entwickelt: Jahr Ausfuhr (Wert in Mio. Euro) Einfuhr (Wert in Mio. Euro) 2021 4,0 76,1 2022 3,1 84,3 2023 1,9 75,7 2024 1,3 51,0 2025 1,4 67,0 b) Inwieweit sind die deutschen Hersteller nach Auffassung der Bundesregierung wettbewerbsfähig? Deutsche Hersteller sind traditionell stark im Heizungsmarkt vertreten und insbesondere aufgrund ihrer Technologieführerschaft und der Qualität ihrer Produkte wettbewerbsfähig. Konkret zeichnen sich deutsche Hersteller bei wassergeführten Wärmepumpen durch hohe Effizienz und geringe Geräuschemissionen im Betrieb aus. Gleichzeitig sind sie führend im Bereich natürlicher Kältemittel (Propan) sowie Hochtemperaturanwendungen (60–100 Grad Celsius (°C)). Innovativ sind sie auch bei der digitalen Integration von Wärmepumpen und der Fernwartung. Gleichwohl stehen die deutschen Hersteller in den kommenden Jahren vor Herausforderungen, unter anderem durch von der chinesischen Regierung unterstützte chinesische Wettbewerber. c) Welchen eigenen industriepolitischen Ansatz verfolgt die Bundesregierung für die technologische Weiterentwicklung der Wärmepumpenindustrie, um mit der chinesischen Konkurrenz Schritt zu halten? Die Bundesregierung unterstützt die deutsche und europäische Wärmepumpenindustrie auf zwei Wegen: durch Forschungsförderung und zukünftig durch Präferenzkriterien in der Investitionsförderung. Im Rahmen des Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung von 2015 bis 2025 Forschungsprojekte mit Wärmepumpenbezug im Umfang von 478 Mio. Euro gefördert. Die erfassten Projekte betreffen sowohl Gebäude- Wärmepumpen, Hochtemperatur-Wärmepumpen für Industrieprozesse und Großwärmepumpen für Fernwärmenetze. In allen drei Bereichen ist die gesamte Wertschöpfungskette (Technologie-/Komponenten-Entwicklung sowie wissenschaftlich begleitete Erprobung) abgebildet. Die BEG fördert die Investition in erneuerbare Wärmeerzeuger in Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Über alle Förderprogramme hinweg hat die BEG 2025 rund 300.000 Wärmepumpen gefördert, was nahezu dem gesamten Marktvolumen entspricht. In der jüngst abgeschlossenen Neugestaltung der BEG wurde ein Wertschöpfungs-Bonus eingeführt. Demnach wird im Laufe des 1. Quartals 2027 ein Bonus für Wärmepumpen eingeführt, die ihren Ursprung in der EU und assoziierten Märkten haben. Der Bonus soll Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa sichern und unterstützen. Die geplante Regelung schließt keinen Hersteller von der Förderung aus, begünstigt aber Hersteller, die ihre Produktionsstätte in der EU plus assoziierte Märkte haben. Details zum Wertschöpfungs-Bonus werden im 2. Halbjahr 2026 in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Industrie erarbeitet und bekannt gegeben. 36. Welche konkreten Vulnerabilitäten hat die Bundesregierung in den chinabezogenen Lieferketten der deutschen Automobilindustrie bislang identifiziert (z. B. Single-Supplier-Abhängigkeiten, geopolitische Risiken, staatliche Einflussmöglichkeiten), und wie werden diese intern priorisiert? 37. Welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung aus Gesprächen mit Automobilunternehmen darüber vor, welche Hindernisse einer Diversifizierung von chinesischen Zulieferern entgegenstehen, und welche dieser Hindernisse bewertet sie als politisch beeinflussbar? Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung steht auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem Austausch mit der deutschen Automobilindustrie. Im Rahmen dieses Austausches kommen auch die internationalen und geopolitischen Herausforderungen der deutschen Automobilindustrie zur Sprache, inklusive kritischer Abhängigkeiten in Lieferketten. Die Bundesregierung setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die eine Diversifizierung von Lieferketten der Automobilindustrie fördern. Auf EU-Ebene unterstützt die Bundesregierung die handelspolitische Agenda der EU und den Abschluss weiterer EU-Handelsabkommen. Gegenüber China setzt sich die Bundesregierung für Verbesserungen und Fortschritte bei der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen (eines Level Playing Fields) ein, um die Potenziale der Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen künftig noch besser ausschöpfen zu können. 38. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Markteintritt chinesischer E-Auto-Hersteller die Wettbewerbslandschaft in Deutschland und in der EU verändert? a) Welche Effekte sind dabei nach Auffassung der Bundesregierung auf die deutsche Automobilindustrie und deren Marktanteile zu erwarten? b) Welche offiziellen Papiere oder Szenarien der Bundesregierung gibt es, die die Auswirkungen auf den deutschen Binnenmarkt, die Industrie und die Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland analysieren? Die Fragen 38 bis 38b und werden zusammen beantwortet. Markteintritte neuer Wettbewerber insbesondere aus China haben den Wettbewerbsdruck in Europa und vor allem auf etablierte Anbieter spürbar erhöht. Einerseits wird dadurch das Angebot und die Verfügbarkeit von elektrifizierten Fahrzeugmodellen deutlich ausgeweitet und die Kaufpreise für neue Elektrofahrzeuge sinken. Auf der anderen Seite verstärkt diese Entwicklung den Konsolidierungsdruck auf die etablierten Hersteller. Bislang ist kein bedeutender Marktanteilsverlust der in Deutschland produzierenden Automobilhersteller (Pkw) in Europa (EU27, Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und Vereinigtes Königreich) festzustellen: Der europaweite Marktanteil aller Konzernmarken von BMW Group, Mercedes-Benz, Ford, Volkswagen Group, Opel und Tesla ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig von 47,6 Prozent auf 47,3 Prozent gesunken (Quelle abrufbar unter: www.acea.auto/files/Pr ess_release_car_registrations_December_2025.pdf). Offizielle Papiere oder Szenarien im Sinne der Fragestellung hat die Bundesregierung nicht vorgelegt. 39. Welche konkreten Abhängigkeiten von chinesisch kontrollierten oder beeinflussten Unternehmen entlang der Halbleiter-Wertschöpfungskette sind der Bundesregierung bekannt, und in welchen Bereichen sieht sie kurzfristig welche realistischen Substitutionsmöglichkeiten? Die Bundesregierung hat im Bereich der Mikroelektronik kritische Abhängigkeiten von verschiedenen Ländern einschließlich China identifiziert. Wie in der Mikroelektronik-Strategie von 2025 angelegt, plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Risiken in der gesamten Halbleiter-Lieferkette zu reduzieren. Außerdem setzt sich die Bundesregierung für eine Reform des Europäischen Chip-Gesetzes (European Chips Act) ein, um kritische Abhängigkeiten auf EU-Ebene besser zu adressieren. Die von der EU-Kommission im Rahmen des Vorschlags für einen Chips Act 2.0 vorgelegte Nachhaltigkeitsprüfung (Impact Assessment) gibt einen detaillierten Überblick über bestehende bzw. wachsende Abhängigkeiten (SWD (2026) 504 final, Part 2/3, Seite 66 f., abrufbar unter https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref= SWD(2026)504&lang=en). Lieferkettensicherung liegt vor allem in der Verantwortung der Wirtschaft. Die Bundesregierung weist die Endabnehmer von Halbleitern auf notwendige Lieferketten-Sicherungsmaßnahmen hin, etwa Zweitlieferanten-Qualifizierung und Lagerhaltung. 40. Welche internen Bewertungen liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der bisherigen Förderpolitik im Halbleiterbereich (z. B. Ansiedlungen, Subventionen) im Hinblick auf die Reduzierung von China- Abhängigkeiten vor, und welche Defizite wurden dabei identifiziert? Die Halbleiter-Wertschöpfungskette ist global und sehr arbeitsteilig, d. h. es bestehen Abhängigkeiten nicht immer nur von fertigen Chips, sondern oft von einzelnen Materialien, Vorprodukten oder Prozessschritten. Deshalb betrachtet die Bundesregierung die Reduktion von Abhängigkeiten durch Ansiedlungen und Technologieförderung mit Blick auf die globale Abhängigkeitssituation, nicht nur speziell von China. Wie in der Mikroelektronik-Strategie festgelegt, ist die Reduktion von Abhängigkeiten ein primäres Ziel der Förderung von Fertigungskapazitäten und Technologieentwicklungen in Deutschland. Damit stärkt die Bundesregierung das lokale Angebot an Materialien, Halbleitern, Herstellungsausrüstung und Halbleitertechnologien. Allerdings besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Defizit im Bereich der Nachfrage: Nur wenn Endabnehmer auch deutsche und europäische Halbleiter nachfragen und nicht, z. B. rein aus Kostengründen, andere Anbieter bevorzugen, werden die deutsche und europäische Halbleiterindustrie dauerhaft gestärkt und globale Abhängigkeiten abgebaut. Die Bundesregierung setzt sich daher im Einklang mit der Mikroelektronik-Strategie auch für geeignete Maßnahmen zur Nachfragestärkung ein. 41. Wie prognostiziert die Bundesregierung den perspektivischen Arbeitsplatzverlust in Deutschland, der durch den Import grünen Stahls aus China zulasten der Inlandsproduktion eintreten könnte, und welche Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor? Die Entwicklung von Beschäftigung in der deutschen Stahlindustrie wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen insbesondere die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die Nachfrage stahlverarbeitender Industrien, Energie- und Rohstoffpreise, die Wettbewerbsfähigkeit der Produktionsstandorte, technologische Veränderungen, handelspolitische Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung der internationalen Stahlmärkte. Die isolierte Quantifizierung möglicher Beschäftigungseffekte infolge von Importen Grünen Stahls aus einem einzelnen Herkunftsland ist daher kaum möglich. Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Prognosen oder Modellrechnungen vor. 42. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die Handelsschutzinstrumente der EU, wie der Industrial Accelerator Act und der European Steel and Metals Action Plan von 2025, ausreichend, um die Produktion von grünem Stahl in der Bundesrepublik Deutschland auf lange Sicht wettbewerbsfähig zu gestalten sowie souveränitätssichernde eigene Produktionsmengen zu erreichen? Der Industrial Accelerator Act und der Steel and Metals Action Plan sind keine „Handelsschutzinstrumente“ im unionsrechtlichen Sinne, sondern Bausteine einer europäischen industriepolitischen Gesamtstrategie. Ob und inwieweit ihre Umsetzung dazu beiträgt, die Produktion von Grünem Stahl auch auf lange Sicht wettbewerbsfähig zu gestalten, wird sorgfältig beobachtet. Entwicklungen in der Stahlindustrie sind von zahlreichen Faktoren abhängig, darunter die Dynamik der Gesamtwirtschaft und von Leitmärkten sowie privatwirtschaftliche Entscheidungen. 43. Welche staatlichen Markteingriffe erwägt die Bundesregierung, um die Wettbewerbsfähigkeit und Souveränitätssicherung bei der Produktion von grünem Stahl in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten? Die Bundesregierung arbeitet auf nationaler wie auch auf EU-Ebene an Rahmenbedingungen, die eine wettbewerbsfähige Produktion von Grünem Stahl am Stahlstandort Deutschland ermöglichen. Viele Unternehmen stützen das bereits durch privatwirtschaftliche Entscheidungen. 44. Welche konkreten Sicherheitshinweise liegen nach Kenntnis der Bundesregierung und der zuständigen Behörden derzeit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zum Einbau von Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE in den 5G‑Kernnetzen deutscher Mobilfunknetzbetreiber vor, die einen Ausschluss dieser Hersteller aus Sicherheitsgründen rechtfertigen? Die Frage zu Sicherheitshinweisen mit Bezug zu Huawei- und ZTE- Komponenten in deutschen öffentlichen Mobilfunknetzen berührt hinsichtlich der Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes (NdB) solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die in Zusammenhang mit der Arbeitsweise, Kenntnisstand und Methodik der NdBs stehen. Hierzu zählen auch Informationen über Sicherheitshinweise zum Einbau von Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE in den 5G-Kernnetzen deutscher Mobilfunkbetreiber. So könnten fremde Nachrichtendienste durch die Kenntnis von den vorliegenden Sicherheitshinweisen Rückschlüsse auf Quantität und Qualität von Aufklärungsfähigkeiten der NdBs ziehen. Dadurch könnten bereits ergriffene oder geplante Aufklärungsmaßnahmen erschwert oder gar vereitelt werden. Eine Bekanntgabe von Informationen zur Leistungsfähigkeit der NdBs und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Arbeit der NdBs und damit für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland haben. Eine Verschlusssachen (VS)-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der NdBs nicht ausreichend Rechnung tragen. Die Fähigkeiten der NdBs sind für das Staatswohl von großer Bedeutung und zugleich in hohem Maße geheimhaltungsbedürftig. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweise der NdBs so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Schon bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Einsatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund derer das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 45. Gibt es eine einheitliche Herangehensweise der EU-Mitgliedstaaten beim Umgang mit Komponenten von Huawei und ZTE beim 5G-Mobilfunk- Kernnetz, wenn nein, warum nicht, und durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, eine einheitliche Herangehensweise durchzusetzen? Mit der 5G Toolbox hat die EU 2020 ein Sicherheitskonzept veröffentlicht, das einen gemeinsamen Katalog von Maßnahmen enthält, mit denen EU- Mitgliedstaaten ihre 5G-Mobilfunknetze besser gegen Sicherheitsrisiken schützen sollen. Die Toolbox ist grundsätzlich herstelleragnostisch. Die Entscheidung, ob und wie bestimmte Anbieter eingeschränkt werden, trifft jedes EU-Land selbst. In Deutschland sind im Rahmen der nach § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) alte Fassung (nun § 41 BSIG) durchgeführten Verfahren die in der EU-5G-Toolbox enthaltenen Empfehlungen in die Bewertung der Bundesregierung eingeflossen. Im Übrigen hat die Bundesregierung mit der Schaffung von § 9b alte Fassung und § 41 BSIG neue Fassung sowie der Liste kritischer Funktionen die Empfehlungen der 5G- Toolbox in nationales Recht umgesetzt. Derzeit wird auf europäischer Ebene der Vorschlag für eine Verordnung zum EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit (sog. Cybersecurity Act 2, REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the European Union Agency for Cybersecurity (ENISA), the European cybersecurity certification framework, and ICT supply chain security and repealing Regulation (EU) 2019/881) behandelt. Der Vorschlag enthält in Titel IV einen Mechanismus, welcher Handlungsmöglichkeiten schaffen würde, um sichere Informations- und Kommunikationstechnologie in wichtigen Bereichen der kritischen Infrastruktur (u. a. Mobilfunknetze) zu gewährleisten. a) Welche weiteren EU-Mitgliedsländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Verpflichtungserklärungen mit den Mobilfunknetzbetreibern eingegangen, um Huawei- oder ZTE-Komponenten aus 5G-Kernnetzen auszuschließen? Entsprechende Informationen werden von der Bundesregierung nicht systematisch erfasst. b) Welche EU-Mitgliedsländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung hingegen keine derartigen Regelungen getroffen und lassen weiterhin Huawei- oder ZTE-Komponenten in ihren 5G-Kernnetzen zu? Entsprechende Informationen werden von der Bundesregierung nicht systematisch erfasst. 46. In welchen Technologiebereichen (z. B. Halbleiter, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Telekommunikation, Robotik) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Exportkontrollen mit China‑ Bezug besonders häufig angewendet (bitte nach Produktgruppen und Jahren aufschlüsseln)? 48. Wie viele Exportgenehmigungen mit China-Bezug wurden in den Jahren 2020 bis 2025 nach der Dual-Use-Verordnung, der Außenwirtschaftsverordnung oder sonstigen einschlägigen Regelungen beantragt, und in wie vielen Fällen wurde eine Genehmigung verweigert, zurückgezogen oder mit Auflagen versehen (bitte jährlich angeben)? Die Fragen 46 und 48 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung versteht die Fragen dahingehend, dass Genehmigungen nach der EU-Dual-Use-Verordnung und der Außenwirtschaftsverordnung für Ausfuhren mit Bestimmungsland China aus den Jahren 2020 bis 2025 gemeint sind. Die Angaben der in den Jahren 2020 bis 2024 erteilten Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach China sind den jeweiligen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung zu entnehmen. Für das Jahr 2025 liegen keine entsprechenden Genehmigungen vor. Die Anzahl der im fragegegenständlichen Zeitraum erteilten Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von gelisteten Dual-use-Gütern nach China sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl der Genehmigungen 2020 1.879 2021 2.242 2022 1.778 2023 1.608 2024 1.350 2025 1.331 Die häufigsten Warenkategorien/-gattungen im Sinne der EU-Dual-Use- Verordnung sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2B 6A 1B 3A 1C 2B 6A 2D 3A 1B 2B 6A 2D 1B 1C 2B 6A 2D 1B 3A 2B 6A 2D 3A 3B 2B 6A 2D 3A 1C Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch verändern können. Eine gesonderte statistische Erfassung zurückgenommener Anträge oder von Genehmigungen mit Auflagen erfolgt nicht. Hierzu liegen der Bundesregierung daher keine auswertbaren Daten vor. Die Bundesregierung erteilt regelmäßig Auskunft zu erteilten Rüstungsexportgenehmigungen. Maßstab hierfür sind die Festlegungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) getroffen hat. 47. Welche spezifischen Leitlinien oder sektoralen Regelungen und bzw. oder Papiere zur Anwendung von Exportkontrollen gegenüber China hat die Bundesregierung erarbeitet oder aktualisiert (bitte jeweils Titel und Datum nennen)? Die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit von Ausfuhren auch nach China erfolgt einzelfallbezogen auf Grundlage der einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung), des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung. Für Rüstungsgüter gilt gegenüber China dabei die Gemeinsame Erklärung der Außenminister der EU vom 27. Juni 1989, mit der ein Embargo jeglichen Waffenhandels vereinbart wurde. Die Umsetzung erfolgt auf administrativer Ebene, d. h. es werden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilt und nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen Ausfuhren von sonstigen Rüstungsgütern nach China genehmigt. Dabei spielen außen- und sicherheitspolitische Erwägungen eine maßgebliche Rolle. 49. Wie viele Investitionsprüfverfahren nach dem Außenwirtschaftsrecht mit Beteiligung chinesischer Unternehmen oder Investoren wurden in den Jahren 2020 bis 2025 eingeleitet, abgeschlossen, untersagt oder nur unter Auflagen genehmigt (bitte jährlich aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Fälle 27 37 37 21 27 34 Untersagungen 1 1 3 0 0 0 Genehmigung unter Auflagen, mit Nebenbestimmungen oder öffentlich-rechtlichem Vertrag 5 3 4 3 3 5 Aufgabe des Erwerbsvorhabens 2 8 1 2 0 4 50. In welchen Sektoren (z. B. Kritische Infrastruktur, Energie, Telekommunikation, Häfen, Gesundheit, Rüstung, Hochtechnologie) betrafen Investitionsprüfungen in den Jahren 2020 bis 2025 chinesische Investoren (bitte nach Bundesländern, Sektoren und Ergebnis der Verfahren differenzieren)? Für die Jahre 2020 bis 2024 wird auf die Berichte an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages verwiesen. Informationen für das Jahr 2025 sind abrufbar unter www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikati onen/Aussenwirtschaft/investitionsprufung-in-deutschland-zahlen-und-fakten.p df?__blob=publicationFile&v=1. 51. Welche Beteiligungen chinesischer Unternehmen an Kritischer Infrastruktur in Deutschland sind der Bundesregierung aktuell bekannt (z. B. Häfen, Energie‑ und Stromnetze, Telekommunikationsnetze, Rechenzentren), und in welchen Fällen wurden Änderungen der Beteiligungsstrukturen oder zusätzliche Auflagen vereinbart? Die Bundesregierung hat Kenntnis über die Beteiligung des chinesischen Unternehmens COSCO am Containerterminal Tollerort im Hamburger Hafen, der derzeit als kritische Infrastruktur nach der BSI-Kritisverordnung identifiziert wird. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 52. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Telekommunikations‑ oder IT‑Komponenten chinesischer Hersteller aus Netzen oder Systemen Kritischer Infrastrukturen in Deutschland entfernt, ersetzt oder mit zusätzlichen Sicherheitsauflagen versehen (bitte nach Jahren und Sektoren aufschlüsseln)? Das BMI hat nach § 9b Absatz 4 BSIG alte Fassung in drei individuellen Verwaltungsverfahren gegenüber Telekom, Vodafone und Telefónica jeweils geprüft, ob und inwieweit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch den Einsatz bestimmter kritischer Komponenten der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE in den öffentlichen 5G- Mobilfunknetzen voraussichtlich beeinträchtigt wird. Die fristgerecht gemachten Angaben der vorbezeichneten Mobilfunkanbieter ermöglichten den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge. Die Verträge verpflichten die vorbezeichneten Mobilfunkanbieter, bis spätestens Ende 2026 keine kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-Kernnetzen einzusetzen. Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, bis Ende 2029 die kritischen Funktionen der 5G-Netzwerkmanagementsysteme der Hersteller Huawei und ZTE in ihren Zugangs- und Transportnetzen des 5G-Mobilfunknetzes durch technische Lösungen anderer Hersteller zu ersetzen. 53. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der behördlichen Kontrolle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) darüber vor, in welchen Branchen und Lieferketten mit China-Bezug besonders häufig Verstöße oder erhöhte Risiken festgestellt wurden, und welche strukturellen Defizite bei der Durchsetzung wurden dabei identifiziert? Ein China-Bezug wurde in den Branchen Textil- und Lederwarenindustrie, Elektronik, dem Maschinen- und Anlagenbau, dem Automobil-Sektor, den Branchen Chemie und Pharmazie, dem Transportgewerbe sowie der landwirtschaftlichen Produktion für die Lebensmittelindustrie festgestellt. Die Gewichtung kann den Tabellen zur Frage 54 entnommen werden. Betroffene Verbotstatbestände waren dabei u. a. die folgenden Tatbestände aus § 2 Absatz 2 LkSG: die Verbote der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit, der Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes, der Missachtung der Koalitionsfreiheit, der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemissionen oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs mit menschenrechtlicher Folge sowie potentielle Verstöße im Rahmen umweltbezogener Pflichten. Strukturelle Defizite bei der Durchsetzung sind der Bundesregierung nicht bekannt. 54. Wie viele Beschwerden und Hinweise bezüglich welcher Ursprungsländer wurden seit Inkrafttreten des LkSG an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet? Die Zahl der Anträge und Hinweise aus Beschwerden nach der Vorprüfung sowie der Selbstaufgriffe je Land der potentiellen Schutzgutverletzung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Land Anzahl Keine Angabe/Erfassung ausstehend 109 Ägypten 2 Äthiopien 1 Bangladesch 4 Brasilien 24 Bulgarien 3 China 49 Costa Rica 2 Deutschland 143 Ecuador 2 Ghana 2 Guatemala 21 Honduras 6 Indien 15 Indonesien 3 Israel 1 Italien 2 Japan 1 Kambodscha 2 Kanada 1 Kasachstan 2 Kenia 4 Kolumbien 4 Libanon 1 Madagaskar 4 Malaysia 87 (davon 81 antragstellende Einzelpersonen im gleichen Sachverhalt) Marokko 21 (davon 18 antragstellende Personengruppen im gleichen Sachverhalt) Mexiko 8 Myanmar 3 Nordmazedonien 2 Pakistan 11 Palästinensische Gebiete (nicht anerkannt) 7 Peru 2 Polen 1 Rumänien 2 Russische Föderation 3 Saudi-Arabien 2 Schweiz 1 Serbien 11 Slowenien 1 Spanien 2 Südafrika 3 Südkorea 2 Land Anzahl Syrien 1 Taiwan 1 Thailand 16 Tschechien 1 Tunesien 3 Türkei 9 Uganda 2 Vereinigte Staaten von Amerika 19 Vereinigte Arabische Emirate 1 a) Mit welchem Ergebnis hat das BAFA die Beschwerden und Hinweise durch Dritte mit China-Bezug geprüft? b) Wie viele Kontrollverfahren mit welchen mangelhaften Sorgfaltspflichtverletzungen, in welchen Branchen und mit welchen Konsequenzen hat das BAFA mit China-Bezug eingeleitet? Die Fragen 54a und 54b werden zusammen beantwortet: Das BAFA hat bisher insgesamt 49 Verfahren (davon 16 Anträge, 24 (anonyme) Hinweise bzw. Beschwerden und 9 Hinweise aus Medien, Presse, wissenschaftlichen Quellen (Selbstaufgriff)) mit China-Bezug geprüft, von denen 12 derzeit noch in Bearbeitung sind. Prüfungsgegenstand sind dabei die Erfüllung der in § 3 Absatz 1 LkSG genannten Sorgfaltspflichten, insbesondere Nummern 3, 6, 7 und 8. In 37 Fällen erfolgte eine Bescheidung durch das BAFA – als unzulässiger Antrag (5), Nicht-Aufgriff nach pflichtgemäßer Ermessensausübung (9), Einstellung (1) sowie Abschluss des Verfahrens (22). In 11 Verfahren wurden Hinweise ausgesprochen. Die Branchen der dem Anwendungsbereich des LkSG unterfallenden Unternehmen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Branche Anzahl Baugewerbe 1 Chemieindustrie 3 Elektronik, Telekommunikation 7 Herstellung von sonstigen Waren 1 Herstellung/Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie deren Teile und Zubehör inklusive Fahrräder 14 Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 3 Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 5 sonstige Groß- und Einzelhandel 3 Textilien und Leder 12 Gesamt 49 Die Branchen der Unternehmen mit potentieller Schutzgutverletzung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Branche Anzahl Chemieindustrie 1 Elektronik, Telekommunikation 4 Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 1 Herstellung/Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie deren Teile und Zubehör inklusive Fahrräder 16 Herstellung/Handel Spielwaren 3 Branche Anzahl Textilien und Leder 11 Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 3 Landwirtschaft 2 Keine Angabe 8 Gesamt 49 Die Schutzgüter nach § 2 LkSG sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schutzgut nach § 2 LkSG Zahl der Nennungen in den 49 Verfahren Absatz 2 Nummer 1 Verbot der Beschäftigung eines Kindes 4 Absatz 2 Nummer 2 Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit 3 Absatz 2 Nummer 3 Verbot der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit 20 Absatz 2 Nummer 4 Verbot aller Formen der Sklaverei 2 Absatz 2 Nummer 5 Verbot der Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes 23 Absatz 2 Nummer 6 Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit 5 Absatz 2 Nummer 7 Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung 19 Absatz 2 Nummer 8 Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns 29 55. In welchen Bereichen hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gegen weitergehende Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit Lieferketten nach China ausgesprochen, und welche wirtschafts- oder außenpolitischen Erwägungen lagen dieser Position zugrunde? Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zur EU- Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) zu keinem Zeitpunkt gegen weitergehende Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit Lieferketten nach China ausgesprochen. 56. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der bilateralen Beziehungen mit China die Wahrung grundlegender Arbeitnehmerrechte und international anerkannter Arbeitsstandards, wie z. B. der ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = Internationale Arbeitsorganisation), gewährleistet wird, und welche Maßnahmen ergreift sie, um deutsche Unternehmen hierbei zu unterstützen? Die Bundesregierung steht zu diesen Themen in regelmäßigem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der chinesischen Regierung, mit in China ansässigen deutschen Unternehmen und den Sozialpartnern. 57. Inwieweit und gegebenenfalls womit unterstützt die Bundesregierung gezielt betroffene Betriebe, die durch die Importabhängigkeit von China in wirtschaftliche Notlagen geraten sind (bitte detailliert erläutern und betroffene Unternehmen auflisten)? Unternehmen haben grundsätzlich die Eigenverantwortung, Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und einseitige Importabhängigkeiten zu vermeiden. Die Bundesregierung unterstützt sie primär durch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Hinzu kommt die Unterstützung der Diversifizierung, beispielsweise durch neue Freihandelsabkommen, um die Resilienz der Unternehmen zu stärken (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2c). Konkrete Daten zur Betroffenheit einzelner Unternehmen, die durch Importabhängigkeiten von China in Notlagen geraten sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. 58. Welche obligatorischen Menschenrechts‑ und Sorgfaltspflichteninstrumente (z. B. Lieferkettengesetz, Branchenleitlinien, sektorale Vereinbarungen) gelten für die Liefer‑ und Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen nach China, und welche Umsetzungs‑ bzw. Kontrollmechanismen sind damit verbunden? Die nach dem LkSG erfassten Unternehmen sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsvorgaben nicht nur im Inland, sondern auch in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Stellt ein nach diesem Gesetz verpflichtetes Unternehmen ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko im Sinne des LkSG im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem Zulieferer in der Lieferkette fest, hat es unverzüglich angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird durch das BAFA kontrolliert. 59. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Menschenrechtsorganisation China Labour Bulletin, die seit mehr als drei Jahrzehnten aktiv war und unabhängige Information über Arbeitskämpfe in China sammelte, sich im Sommer 2025 aufgelöst hat (vgl. „Geräuschlos verschwindet das Recht“, SZ, 23. Juli 2025)? Der Bundesregierung liegen keine über die öffentliche Berichterstattung hinausgehenden Informationen über die Auflösung der Organisation China Labour Bulletin vor. 60. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Bezug auf die Anfang des Jahres 2025 nach Angaben des China Labour Bulletin, über die unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, eingereichten vier Beschwerden gegen chinesische Zulieferer großer Automobilkonzerne – darunter Tesla und Volkswagen –, in denen mutmaßlich schwerwiegende Verstöße wie übermäßige Überstunden, ausstehende Löhne, erzwungene Kündigungen und Repressalien gegen Arbeitervertreter, teils durch leitende Manager, festgestellt wurden? Sofern der Anwendungsbereich des LkSG eröffnet ist, kann das BAFA gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 1 a) LkSG von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen tätig werden, um die Einhaltung der Pflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 im Hinblick auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht zu kontrollieren. Im Zusammenhang mit dem Automobil-Sektor hat das BAFA im Jahr 2025 acht Verfahren eröffnet, die mittlerweile abgeschlossen sind. In zwei Verfahren war der Anwendungsbereich letztlich nicht eröffnet, sechs Verfahren wurden mit Hinweis(en) abgeschlossen. 61. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Importvolumen von Textilien und Fast-Fashion-Produkten aus Drittländern wie China a) in die EU und b) nach Deutschland in den Jahren 2020 bis 2025 vor (bitte nach Warengruppen und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die Fragen 61a und 61b werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen die Außenhandelsdaten des Statistischen Bundesamtes zu Textilimporten vor (abrufbar unter: www.destatis.de/). Weitere Daten ergeben sich aus den Konjunkturberichten des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (abrufbar unter: https://textil-mode.de/de/theme n/konjunktur/). 62. Wie viele deutsche Unternehmen mussten seit 2023 gemäß LkSG Jahresberichte vorlegen, in denen Risiken für Arbeitnehmerrechte bei Fast- Fashion-Zulieferern adressiert wurden, und welche konkreten Präventionsmaßnahmen nannten sie? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor, da keine systematische Analyse der eingegangenen Berichte im Sinne der Fragestellung vorgenommen wurde. Im Übrigen wurde flankierend zu der vom Bundeskabinett am 3 September 2025 beschlossenen Änderung des LkSG die Erfüllung der Berichts- und Veröffentlichungspflicht durch die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Unternehmen mit Weisung vom 26. September 2025 ausgesetzt. 63. Welche Förder- oder Beratungsprogramme des Bundes unterstützen Textilunternehmen bei der Umstellung auf nachhaltige und arbeitsrechtskonforme Lieferketten (bitte Programmnamen, Zielgruppen, Fördervolumina und Anzahl der geförderten Projekte nennen)? Die Bundesregierung unterhält keine Förderprogramme, die Textilunternehmen in China entsprechend unterstützen. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit China hat die Bundesregierung im Jahr 2010 eingestellt. 64. Inwieweit erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit China und den damit verbundenen wirtschaftlichen Themen zu intensivieren, oder sieht sie die vorhandene Expertise zu China in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft bereits als ausreichend an? Fundierte, aktuelle und unabhängige China-Kompetenz in Deutschland ist essentiell für das wechselseitige Verständnis und für die langfristig erfolgreiche Wahrnehmung und Durchsetzung deutscher Interessen. Die Bundesregierung setzt sich verstärkt für den Auf- und Ausbau unabhängiger China-Kompetenz in Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sowie in der Wirtschaft, Wissenschaft, in Hochschulen und der Zivilgesellschaft ein. Beispielsweise unterhält die Bundesregierung seit 2024 eine institutionelle Förderung des Mercator Institute for China Studies (MERICS). 65. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur „Resilienz des Wissenschaftssystems“ resultiert? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat sich am 18. Dezember 2025 mit den Wissenschaftsministerien der Länder und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen auf Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit und zum Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit verständigt. Die darin enthaltene Roadmap sieht ab Januar 2026 eine Feinkonzeptionierung und Vorbereitung der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit durch die in ihrer Zuständigkeit betroffenen Bundesministerien und ab Herbst 2026 den Start der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit vor. Sie soll eine koordinierende und integrierende Funktion übernehmen und die Wissenschaft dabei unterstützen, Chancen und Risiken von Forschungsaktivitäten und -kooperationen angemessen zu bewerten und abzuwägen sowie Risiken reduzieren zu können. a) Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung bislang zu chinesischen Desinformationsaktivitäten gefördert? Die Bundesregierung fördert verschiedene Projekte zu chinesischer Desinformation und Strategien im Umgang damit. Wissenschaftliche Forschungsvorhaben im Sinne der Fragestellung wurden in der aktuellen Legislaturperiode nicht gefördert. b) Welche Aktivitäten wurden verfolgt, um das Kompetenznetzwerk für unabhängige China-Wissenschaften aufzubauen? Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau von unabhängiger China- Kompetenz sowie Chinawissen und die zielgerichtete Sensibilisierung der Wissenschaft im Umgang mit China. Nach der Freigabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 hat das BMFTR mit der Umsetzung des „Kompetenznetzwerks ChinaWissen“ begonnen. Das Kompetenznetzwerk soll sukzessive zu einer wichtigen Schnittstelle zwischen Wissenschaft und politischen Entscheidern entwickelt werden. Damit soll notwendige Evidenz für aktuelle China betreffende Fragestellungen und ein darauf aufbauender informierter, strategischer Umgang gefördert werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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