Schriftliche Frage 78 von Ulrich von Zons (AfD): Würden vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung eines neuen § 201b des Strafgesetzbuches, welcher die „Verletzung von Persönlichkei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 78 von Ulrich von Zons (AfD): Würden vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung eines neuen § 201b des Strafgesetzbuches, welcher die „Verletzung von Persönlichkei…
Frage 78 (Ulrich von Zons, AfD):
Würden vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung eines neuen § 201b des Strafgesetzbuches, welcher die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ unter Strafe stellen soll, mittels eines Computerprogramms erstellte oder veränderte Inhalte, welche durch „KI-generiert“ oder vergleichbare Merkmale gekennzeichnet werden, unter den neu definierten Tatbestand fallen (www.lto.de/recht/nachrichten/ n/entwurf-bmjv-verschaerfungen-stgb-strafrecht-s chutz-gegen-digitale-gewalt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. April 2026:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt erarbeitet, der auch den Schutz des Persönlichkeitsrechts an das digitale Zeitalter anpasst. Der Entwurf wird derzeit regierungsintern abschließend abgestimmt und soll zeitnah veröffentlicht werden. Dem soll nicht vorgegriffen werden.
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