Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der Bundesverwaltung (Antwort zu Drs. 21/7535)
Text
Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der Bundesverwaltung (Antwort zu Drs. 21/7535)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8008
21. Wahlperiode 14.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7535 –
Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der
Bundesverwaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung verknüpft ihre Vorhaben zur Digitalisierung und
Staatsmodernisierung mit dem Anspruch, staatliche Entscheidungs-, Prozess- und
Organisationsstrukturen grundlegend zu modernisieren. Der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD sieht hierfür ausdrücklich eine grundlegende
Modernisierung der Verwaltung, Bürokratierückbau, Ziel- und
Wirkungsorientierung sowie Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung vor (KoaV‑2025-
Gesamt-final-0424.pdf). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
wird das Ziel formuliert, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, barrierefrei
anzubieten und die Verwaltung vernetzt, effizient, leistungsfähig,
niedrigschwellig und nutzerfreundlich auszugestalten. Darüber hinaus soll
Deutschland als KI-Nation etabliert werden. Dies umfasst insbesondere massive
Investitionen in Cloud- und KI-Infrastruktur sowie in die Verbindung von KI
und Robotik (ebd.).
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Einsatz agentischer KI-Systeme in der
Bundesverwaltung eine besondere Bedeutung. Unter agentischen KI-
Systemen werden im fachlichen Diskurs regelmäßig Anwendungen verstanden, die
nicht lediglich isolierte Antworten erzeugen, sondern auf Zielvorgaben hin
mehrschrittige Handlungsabläufe planen, externe Werkzeuge oder
Datenquellen einbeziehen, Informationen beschaffen, Zwischenergebnisse bewerten und
komplexe Aufgabenketten mit einem hohen Grad operativer Eigenständigkeit
ausführen können (www.ibm.com/de-de/think/topics/agentic-ai). Nach
Auffassung der Fragesteller eröffnen sich einerseits erhebliche Rationalisierungs-,
Beschleunigungs- und Standardisierungspotenziale für die öffentliche
Verwaltung. Andererseits entstehen neue rechtsstaatliche und organisatorische
Risiken, sofern solche Systeme Verwaltungsvorgänge nicht nur unterstützen,
sondern strukturieren, priorisieren, rechtlich vorbewerten oder zum Beispiel
Bescheidentwürfe erzeugen. Mit zunehmender funktionaler Tiefe des KI-
Einsatzes in der Bundesverwaltung stellen sich daher umso nachdrücklicher Fragen
nach Verantwortungszurechnung, menschlicher Kontrolle, tragfähiger
Rechtsgrundlage, Datenzugriff, IT-Sicherheit, Fehlerkorrektur, Aktenmäßigkeit,
Transparenz, Rechtsschutzfähigkeit und parlamentarischer Nachprüfbarkeit.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 14. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 21/5842 ausgeführt, Ziel des Agentic AI Hubs sei nicht nur eine
Vernetzung von Marktakteuren und Verwaltung, sondern auch die Entwicklung eines
Vehikels, das den Einsatz agentischer KI-Systeme skalierbar mache. Ferner
erklärte sie, ein Fahrplan für das weitere Vorgehen werde im Rahmen eines
laufenden Vorgangs erarbeitet. Für die Pilotierung agentischer KI-Lösungen sei
im Rahmen der Beauftragung der DigitalService GmbH ein Sachkostenbudget
von maximal 500 000 Euro vereinbart worden. Davon seien 212 849 Euro für
die unmittelbare Pilotierung der Pilotprojekte veranschlagt. Die
Bundesregierung erklärte zudem, inwiefern diese Mittel auch für Verstetigung oder
Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden könnten, sei Gegenstand laufender
Überlegungen. Offensichtlich will die Bundesregierung Start-ups und kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) stärker in staatliche Innovations- und
Digitalisierungsprojekte einbeziehen. Der Agentic AI Hub soll offenbar auch als
Schnittstelle zwischen Verwaltung und Marktakteuren dienen.
Auf die Schriftliche Frage 120 auf Bundesdrucksache 21/5846 antwortete die
Bundesregierung, das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) habe sich zum Ziel gesetzt, moderne, leistungsfähige und
innovative Verwaltungsprozesse mit KI zu unterstützen. Derzeit stünden
Unterstützungsleistungen unter Beachtung der Maßgabe „Human in the Loop“ im
Vordergrund. Ob und wann ein Verwaltungsentscheidungsprozess vollständig von
KI durchgeführt werden könne, hänge von verschiedenen Faktoren ab.
Genannt wurden technische Umsetzungsmöglichkeit, Rechtsgrundlagen zur
Datenverarbeitung, Grundrechtsrelevanz der Entscheidungen, ausreichende
menschliche Aufsicht im Sinne des Artikels 14 der Verordnung (EU)
2024/1689, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und IT-Sicherheit.
Diese Antwort benennt zwar einzelne relevante Prüffaktoren, lässt aber den
Kern der Frage offen. Nicht mitgeteilt wurde, ob die Bundesregierung
konkrete Vorhaben plant, prüft oder ausschließt, bei denen KI-Systeme vollständige
Verwaltungsentscheidungsprozesse übernehmen sollen. Ebenfalls offen blieb,
ob es bereits eine Roadmap, Projektliste, ressortübergreifende Abstimmung,
technische Architektur, rechtliche Bewertung oder Evaluation für agentische
KI in der Bundesverwaltung gibt. Auch wurde nicht beantwortet, ob die
Bundesregierung einen Zeitpunkt oder jedenfalls Meilensteine erwartet, zu denen
agentische KI-Systeme über bloße Unterstützungsleistungen hinausgehen
könnten.
Agentische KI im Verwaltungskontext unterscheidet sich qualitativ von
einfachen Assistenzsystemen. Ein KI-System, das nur Textbausteine vorschlägt,
wirft andere Fragen auf als ein System, das selbstständig Akten durchsucht,
externe Datenquellen abfragt, Rechtsnormen zuordnet, Ermessenskriterien
gewichtet, Entscheidungsvorschläge erstellt oder Bescheide generiert. Gerade
wenn der Staat solche Systeme im Kontakt mit Bürgern und Unternehmen
einsetzt, muss frühzeitig geklärt werden, ob menschliche Verantwortung
tatsächlich wirksam bleibt oder lediglich nachträglich formalisiert wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Künstliche Intelligenz (KI) ist Schlüsseltechnologie. Durch den Einsatz von KI
kann die öffentliche Verwaltung zentralen Herausforderungen mit innovativen
Lösungen begegnen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und zur
Arbeitsentlastung beizutragen. Eine moderne Verwaltung muss auch KI als
Arbeitswerkzeug nutzen. KI kann dabei bei der Erstellung von Reden und
Artikeln – aber auch bei weiteren Texten sowie allgemeiner Verwaltungsarbeit
eingesetzt werden, stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Prüfung
und Letztverantwortung. Der maßgebliche Standard lautet: Inhalt und
Verantwortung liegen beim Menschen. KI kann unterstützen, aber sie ersetzt weder
Zielsetzung noch Struktur, Inhalt, Urteilsvermögen oder politische Haltung. KI
ist ein unterstützendes Werkzeug, der Mensch führt.
Nach den Empfehlungen der Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz
in der Bundesverwaltung prüfen Nutzerinnen und Nutzer KI-generierte Inhalte
vor der weiteren Verwendung fachlich (vgl. Leitsatz A 4). Wenn KI-generierte
Inhalte von Menschen geprüft werden – fachlich, redaktionell und qualitativ, ist
regelmäßig keine weitere Kennzeichnung notwendig (vgl. Leitsatz A 5). Dies
entspricht auch den Anforderungen von Artikel 50 Absatz 4 Sätze 4 und 5 der
KI-VO.
KI ist ein neues, leistungsfähiges Werkzeug zur Unterstützung. Die
Bundesregierung fördert die Nutzung von KI in der Verwaltung, weil sie überzeugt ist,
dass Deutschland den produktiven und zugleich maßvollen Umgang mit KI
schnell weiter lernen muss.
1. Welche Definition von „agentischer KI“ oder „Agentic AI“ verwendet
die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Agentic AI Hub und
vergleichbaren Vorhaben der Bundesverwaltung?
2. Welche konkreten Funktionen, Fähigkeiten oder Autonomiegrade
müssen nach Auffassung der Bundesregierung vorliegen, damit ein KI-
System als agentisch gilt?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung definiert „agentische KI“ bzw. „Agentic AI“ im
Zusammenhang mit dem Agentic AI Hub als ein KI‑System, das über die reine
Erzeugung isolierter Antworten hinaus mehrstufige Handlungsabläufe planen kann,
externe Werkzeuge oder Datenquellen einbindet, Informationen beschafft,
Zwischenergebnisse bewertet und komplexe Aufgabenketten mit einem hohen Grad
operativer Eigenständigkeit ausführt.
3. Welche konkreten Vorhaben, Pilotprojekte, Marktdialoge, Tests,
Prototypen oder Konzeptstudien zum Einsatz agentischer KI in der
Bundesverwaltung gibt es derzeit?
4. Welche dieser Vorhaben betreffen ausschließlich unterstützende
Tätigkeiten, und welche betreffen Verfahrensschritte mit unmittelbarer Relevanz
für Verwaltungsentscheidungen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
5. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, bundeseigenen
Unternehmen, Projektträger oder sonstigen Stellen sind am Agentic AI Hub
beteiligt?
6. Welche Rolle nimmt das BMDS beim Agentic AI Hub ein, und welche
Aufgaben wurden der DigitalService GmbH des Bundes konkret
übertragen?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Der Agentic AI Hub ist ein Vorhaben des BMDS. Der DigitalService
unterstützt das BMDS als Dienstleister im Rahmen des Agentic AI Hub. Darüber
hinaus wurden weitere Akteure nach Bedarf beteiligt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8008 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Das BMDS definiert die übergeordneten Ziele, die strategische Leitung, die
finale Prüfung und die Rahmenbedingungen. Die DigitalService GmbH
übernimmt die Operationalisierung, etwa in der Vorauswahl der Pilot‑Tandems oder
der Evaluation anhand definierter Kennzahlen.
7. Welche Verträge, Verwaltungsvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen,
Projektaufträge oder sonstigen Beauftragungsdokumente liegen dem
Agentic AI Hub zugrunde?
Für den Agentic AI Hub wurde die DigitalService GmbH beauftragt. Verträge
für die Lizenzen der einzelnen agentischen KI-Lösungen wurden zwischen der
DigitalService GmbH und den einzelnen Start-ups geschlossen.
8. Welche Gesamtkosten sind für den Agentic AI Hub für die Jahre 2025,
2026, 2027 und 2028 jeweils geplant, veranschlagt, gebunden oder
bereits verausgabt?
Die Gesamtkosten belaufen sich im angegebenen Zeitraum wie folgt:
2025: 243 341,30 Euro
2026: 3 180 582,45 Euro
Für die Jahre 2027 und 2028 sind die konkreten Planungen nicht
abgeschlossen.
Mit den eingesetzten Haushaltsmitteln wurden die Kommunen und Start-ups
unterstützt, effiziente und modernste KI-Systeme zur Arbeitserleichterung in
den Wirkbetrieb zu bringen. Dies hat zu Effizienz- und Qualitätssteigerungen
bei den Kommunen und direkter Wirkung bei Bürgerinnen und Bürgern
beigetragen. Zusätzlich konnten im Nachgang zum Agentic AI Hub die Start-ups
anschließende Investitionen und Aufträge außerhalb der Förderung des Agentic
AI Hubs anschließen. Im Übrigen wird auf den Abschlussbericht zum Agentic
AI Hub verwiesen: (https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-in-
der-verwaltung/agentic-ai-hub).
9. Aus welchen Haushaltstiteln werden der Agentic AI Hub und
vergleichbare Vorhaben agentischer KI finanziert?
Der Agentic AI Hub wird aus Kapitel 2402 Titel 532 16 finanziert.
10. Welche Mittel des in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5842 genannten
Sachkostenbudgets von maximal 500 000 Euro wurden bisher konkret wofür
verausgabt, und welche konkreten Leistungen wurden für die in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5842 genannten 212 849 Euro zur unmittelbaren Pilotierung
konkret beauftragt oder erbracht?
Es besteht ein maximales Sachkostenbudget von 500 000 Euro (420 168 Euro
netto) für die DigitalService GmbH. Die genannten 212 849 Euro (netto)
beziehen sich auf die Kosten für die Pilotierung der zwanzig Pilot-Tandems.
11. Welche Kriterien verwendet die Bundesregierung, um Start-ups, KMU,
Forschungseinrichtungen oder sonstige Anbieter für eine Beteiligung am
Agentic AI Hub auszuwählen, welche konkreten vergaberechtlichen
Verfahren wurden für Leistungen im Zusammenhang mit dem
Agentic AI Hub durchgeführt, und welche Auftragswerte,
Zuschlagsempfänger und Leistungsgegenstände ergaben sich jeweils?
Der Vertragsschluss fand zwischen dem DigitalService GmbH und den
Startups auf Vorschlag und Vorauswahl der DigitalService GmbH statt. Ein
Vertragsverhältnis mit dem BMDS besteht nicht. Die Auswahl der Start-ups durch
die DigitalService GmbH erfolgte insbesondere nach folgenden Kriterien:
Produktreife, Alter der Start-ups/Skale-ups (für die Definition eines Start-ups/
Skale-ups), Skalierbarkeit der Lösung, Umsetzbarkeit des Produkts
(Vorbereitungszeit und Realisierbarkeit), Lizenzkosten, Compliance (insb. Datenschutz
und KI-VO), Abdeckung sowohl kleiner als auch größerer Kommunen sowie
der verschiedenen Bundesländer, Nachhaltigkeit, Implementierungsaufwand
und Skalierbarkeit, IT-Sicherheit, Open Source Komponenten.
12. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung beim Agentic AI Hub
an Open Source, offene Standards, Portabilität, Interoperabilität und
Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten, und welche konkreten
Datenbestände der Bundesverwaltung werden oder sollen im Rahmen des
Agentic AI Hub für Training, Test, Evaluation, Prompting, Retrieval-
Augmented Generation oder sonstige Systemfunktionen genutzt werden?
Die Grundidee des Agentic AI Hub besteht darin zu testen, ob existierende
Lösungen von Start-ups in wenigen Wochen und mit niedrigem Budget für
kommunale Verwaltungen nutzbar gemacht werden können. Die Nutzung von
OpenSource-Komponenten und offenen APIs ist in dieser Phase vorteilhaft. Für
eine Skalierung über die Erprobung hinaus ist die Einhaltung von
Souveränitätsanforderungen erforderlich, ohne dabei aber die lokalen Anbieter gegenüber
konkurrierenden Anbietern aus Drittstaaten zu benachteiligen.
13. Welche personenbezogenen, vertraulichen, sicherheitsrelevanten oder VS
(Verschlusssache)-eingestuften Daten sind von Vorhaben des
Agentic AI Hub ausgeschlossen, und welche
Datenschutzfolgenabschätzungen, IT-Sicherheitskonzepte, Bedrohungsanalysen oder
Grundrechtefolgenabschätzungen wurden für Vorhaben agentischer KI erstellt?
Es wurden keine vertraulichen, sicherheitsrelevanten oder VS‑eingestufte
Informationen verarbeitet. Die gesetzlichen Anforderungen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten wurden beachtet und soweit erforderlich
Datenschutz‑Folgenabschätzung (DSFA), IT‑Sicherheitskonzepte und
Grundrechte‑Folgenabschätzung erstellt bzw. durchgeführt.
14. Welche Rolle spielen das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und
die Rechtsabteilungen der Ressorts bei der Prüfung agentischer KI-
Vorhaben?
Das BSI, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, das ITZBund und die Rechtsabteilungen der Ressorts nehmen bei
agentischen KI-Vorhaben gesetzlichen Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
wahr.
15. Welche konkreten Bewertungskriterien werden in der von der
Bundesregierung genannten Evaluation des Agentic AI Hub verwendet?
16. Welche messbaren Zielwerte bestehen für technische Leistungsfähigkeit,
fachliche Leistungsfähigkeit, Rechtskonformität, Skalierbarkeit,
Wirtschaftlichkeit, Bearbeitungsdauer, Fehlerquote und Nutzerzufriedenheit?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf den Abschlussbericht zum Agentic AI Hub verwiesen: (https://bmd
s.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-in-der-verwaltung/agentic-ai-hub).
17. Wann soll der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5842 erwähnte Fahrplan für das
weitere Vorgehen beim Agentic AI Hub abgeschlossen werden?
18. Welche Meilensteine enthält oder soll dieser Fahrplan nach dem
aktuellen Planungsstand enthalten?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Der Agentic AI Hub soll als Maschinenraum, der Start-ups und Verwaltung
zusammenbringt verstetigt werden. Die zweite Bewerbungsrunde/Pilotierung
sowie die Etablierung der erforderlichen Vehikel für eine Skalierung der
Lösungen soll Ende 2026/Anfang 2027 abgeschlossen sein.
19. Welche Entscheidungskriterien gelten für die Überführung einzelner
Pilotprojekte in eine breitere Pilotierung, einen Wirkbetrieb oder einen
Regelbetrieb?
20. Welche Stellen entscheiden jeweils über Fortführung, Skalierung,
Abbruch oder Regelbetrieb agentischer KI-Projekte, und welche konkreten
Verwaltungsentscheidungsprozesse hält die Bundesregierung für
geeignet, künftig vollständig oder weitgehend durch KI-Systeme durchgeführt
zu werden?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Die Entscheidung, ob ein Pilotprojekt fortgeführt, in den Wirkbetrieb oder
Regelbetrieb überführt oder abgebrochen wird, liegt in der Entscheidungshoheit
der Kommunen. Über das in Planung befindliche dynamische
Beschaffungsverfahren wird eine Skalierung der Lösungen angestrebt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen.
21. Welche Verwaltungsentscheidungsprozesse hält die Bundesregierung
wegen Grundrechtsrelevanz, Ermessensausübung, hoher Fehlerfolgen,
fehlender Nachvollziehbarkeit oder besonderer Schutzbedürftigkeit
Betroffener für ungeeignet?
Die Bundesregierung richtet sich bei der Beurteilung, welche Bereiche für eine
Automatisierung ungeeignet sind, nach den gesetzlichen Anforderungen, wie
der KI-VO (etwa verbotene Praktiken nach Artikel 5 KI-VO).
22. Plant, prüft oder erprobt die Bundesregierung derzeit Systeme, die
Sachverhaltsermittlung, rechtliche Bewertung, Ermessensvorbereitung,
Ermessensausübung und Bescheiderstellung in einem integrierten KI-
gestützten Prozess verbinden?
a) Wenn ja, welche Ressorts, Behörden, Fachverfahren und
Rechtsbereiche sind betroffen?
b) Wenn nein, weshalb hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 120 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 nicht
ausdrücklich klargestellt, dass entsprechende Vorhaben derzeit nicht
bestehen?
Die Fragen 22 bis 22b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „Human in the Loop“ bei
agentischen KI-Systemen nicht lediglich eine nachträgliche Bestätigung
eines faktisch bereits durch KI vorentschiedenen Ergebnisses bedeutet,
und welche konkreten organisatorischen Vorgaben bestehen für
Beschäftigte der Bundesverwaltung, die Ergebnisse agentischer KI-Systeme
prüfen, ändern, verwerfen oder freigeben sollen?
Es wird auf die Antwort der Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage 21/7315
verwiesen.
24. Welche Qualifikations-, Schulungs- und Fortbildungsanforderungen
gelten für Beschäftigte, die agentische KI-Systeme in
Bundesverwaltungsverfahren einsetzen, und welche Protokollierungs-, Dokumentations- und
Aktenführungspflichten gelten für Zwischenschritte agentischer KI-
Systeme?
Es werden die in der KI-VO und DS-GVO genannten Anforderungen an
Qualifikations-, Schulungs- und Fortbildungsanforderungen und Protokollierungs-,
Dokumentations- und Akten-führungspflichten beachtet.
25. Wie wird sichergestellt, dass bei agentischen KI-Systemen sämtliche
relevanten Eingaben, Zwischenschritte, Tool-Nutzungen, Datenabrufe,
Modellversionen und Ausgaben nachträglich überprüfbar bleiben, und
welche Rechtsgrundlagen hält die Bundesregierung für erforderlich,
bevor agentische KI-Systeme Verwaltungsentscheidungen vollständig oder
weitgehend übernehmen können?
Es werden die Anforderungen in der KI-VO (insbesondere Artikel 14), des
Verwaltungsverfahrensgesetz (insbesondere § 35a VwVfG) sowie der DSGVO
(insbesondere Art. 22) beachtet.
26. Plant die Bundesregierung Änderungen des
Verwaltungsverfahrensgesetzes, des E‑Government-Gesetzes, fachgesetzlicher Regelungen oder
haushaltsrechtlicher Vorgaben, um agentische KI in
Verwaltungsverfahren zu ermöglichen oder zu begrenzen?
Die Bundesregierung plant keine gesetzlichen Änderungen oder Änderungen
haushaltsrechtlicher Vorgaben, die explizit den Einsatz agentischer KI
betreffen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8008 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
27. Welche Haftungs-, Verantwortungs- und Zurechnungsfragen hat die
Bundesregierung für den Fall geprüft, dass ein agentisches KI-System
fehlerhafte, rechtswidrige oder diskriminierende Ergebnisse erzeugt?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend die gesetzlichen Vorgaben und beachtet
diese.
28. Welche Melde- und Abhilfeverfahren sind vorgesehen, wenn agentische
KI-Systeme in Pilotierung oder Betrieb Fehlentscheidungen,
Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverstöße oder systematische Verzerrungen
verursachen?
Für Fehlentscheidungen, Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverstöße oder
systematische Verzerrungen sind klare gesetzliche Melde‑ und Abhilfeverfahren
vorgegeben. Für IT‑Sicherheitsvorfälle bestehen insbesondere Meldewege an das
BSI, für Datenschutzverstöße an den BfDI und die KI-VO sieht individuelle
Betroffenenrechte, Meldepflichten der Anbieter/Betreiber und behördliche
Marktüberwachung für KI-Systeme vor. Zudem sind in Behörden Governance-
Prozesse etabliert.
29. Welche Rolle soll der Agentic AI Hub für Start-ups und KMU konkret
spielen, und wie verhindert die Bundesregierung, dass nur wenige große
Anbieter mit bestehender Marktmacht von staatlichen KI-Projekten
profitieren?
Der Agentic AI Hub soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Start-ups
fungieren. Für die Skalierung wird als Vehikel derzeit u. a. ein Dynamisches
Beschaffungssystem mit Wettbewerben errichtet.
30. Weshalb hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 120 auf Bundesdrucksache 21/5846 weder einen konkreten
Planungsstand einzelner Vorhaben noch einen belastbaren Zeitplan für
vollständige KI-gestützte Verwaltungsentscheidungsprozesse benannt?
Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Ressort
Geschäftsbereichsbehörde
Frage 3: Welche konkreten
Vorhaben, Pilotprojekte,
Marktdialoge, Tests,
Prototypen oder
Konzeptstudien zum Einsatz
agentischer KI in der
Bundesverwaltung gibt es
derzeit?
Frage 4: Welche dieser
Vorhaben betreffen
ausschließlich unterstützende
Tätigkeiten, und welche
betreffen Verfahrensschritte
mit unmittelbarer Relevanz
für
Verwaltungsentscheidungen?
Frage 22: Plant, prüft oder
erprobt die Bundesregierung
derzeit Systeme, die
Sachverhaltsermittlung,
rechtliche Bewertung,
Ermessensvorbereitung,
Ermessensausübung und
Bescheiderstellung in einem
integrierten KI-gestützten
Prozess verbinden?
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
KIPITZ
Die aktuelle Nutzung der
Plattform KIPITZ im BMWE
betrifft ausschließlich
unterstützende Tätigkeiten.
Auch die konzeptionellen
Prüfungen im Bereich
agentischer KI zielen primär
auf die Unterstützung
administrativer Prozesse ab.
/
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Bundesanstalt für
Materialforschung und -
prüfung (BAM)
Im Moment werden nur RAG-
basierte Systeme genutzt und
erprobt, keine Agentic-KI wie
in der Anfrage definiert.
Es handelt sich hier um reine
unterstützenden Assistenz-
Systeme.
/
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Bundesnetzagentur
(BNetzA)
Testung der Nutzung von
agentischen KI in SPARK im
Rahmen des
Stromnetzausbaus,
insbesondere
Einwendungsmanagement
Dies betrifft ausschließlich
arbeitsunterstützende Hilfe
und keinen Ersatz für
Verfahrensbestandteile.
/
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Physikalisch-
Technische
Bundesanstalt (PTB)
Konkrete Aktivitäten bezogen
auf den Einsatz spezieller
agentischer KI existieren nicht.
Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass im Rahmen
allgemeiner KI-Tests auch
agentische Verfahren integriert
sind.
Es wird derzeit von
ausschließlich unterstützenden
Tätigkeiten ausgegangen ohne
unmittelbare Relevanz für
Verwaltungsentscheidungen.
/
Bundesministerium
der Finanzen
Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt)
zeitkritische
Antragsbearbeitung aufgrund
der Reform der privaten
Altervorsorgung (pAV)
ausschließlich unterstützende
Tätigkeiten bei der
Zertifizierung der Anträge für
die Verfahrensschritte: Prüfung
der Vollständigkeit und
inhaltliche Prüfung
BZSt plant in einem ersten
Schritt,
Zertifizierungsbescheide inkl.
Gebührenbescheide für
Produkte der pAV KI-gestützt
vorzubereiten und zur
abschließenden manuellen
Bearbeitung zu übergeben
Auswärtiges Amt
inklusiveDeutsches
Archäologisches Institut
(DAI) und Bundesamt
für Auswärtige
Angelegenheiten (BfAA)
Im Auswärtigen Amt wird
derzeit ein Proof-of-Concept
(PoC) für einen agentischen KI-
Assistenten zur Erstellung
kontextspezifischer
Dokumente sowie zum
Ausfüllen strukturierter
Vorlagen und Formulare
erprobt. Es wurde außerdem
ein Konzept zur
Weiterentwicklung der
Plattform PLAIN erarbeitet, um
die Anbindung von KI-
Werkzeugen über einen
Keine dieser Vorhaben bezieht
sich auf
Verwaltungsentscheidungen im
engeren Sinne.
Das Auswärtige Amt plant den
Einsatz von KI zur
Unterstützung des
Visumverfahrens. Eine
entsprechende Anpassung des
AufenthG wurde am
29.07.2026 durch das Kabinett
beschlossen, muss aber noch
durch den Deutschen
Bundestag verabschiedet
werden.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
einheitlichen Standard (MCP)
zu ermöglichen.
Bundesministerium
der Justiz und für
Verbraucherschutz
Bundesfinanzhof (BFH)
Mittels einer lokal betriebenen
KI-Teststellung werden die
Einsatzmöglichkeiten
agentischer KI im Rahmen des
Gerichtsfachverfahrens GO§A
sowie der elektronischen
Gerichtsakte EGA getestet
Es handelt sich bei den Tests
ausschließlich um
unterstützende und
vorbereitende Tätigkeiten
/
Bundesministerium
für Arbeit und
Soziales
KI-gestützte interne
Wissensdatenbank zu BMAS-
Forschungsberichten
(Minimum Viable Product); KI-
gestützte
Entwicklungsumgebung zur
effizienteren Entwicklung von
Programmcodes
Ausschließlich unterstützend /
Bundesministerium
für Landwirtschaft,
Ernährung und
Heimat
Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
(BVL)
/ /
Ja, es sollen unterstützende KI-
Prozesse erprobt und ggf. auch
eingeführt werden. Die
menschliche Prüfung der
Ergebnisse ist hierbei
verpflichtend und findet immer
statt.
a) Es gibt Erprobungen unter
anderem im Zusammenhang
mit Anträgen an die ZKBS
(Gentechnik).
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bundesministerium
für Landwirtschaft,
Ernährung und
Heimat
Max Rubner-Institut
(MRI)
Einsatz agentischer KI als
unterstützendes Hilfsmittel bei
der Softwareprogrammierung
im NRZ-Authent (Nationales
Referenzzentrum für
authentische Lebensmittel am
MRI)
Der Einsatz dient ausschließlich
zur Unterstützung.
/
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
KIRAS - KI-basiertes
Recherche- und
Assistenzsystem
(https://maki.beki.bund.de/a/b
mi-
makimoapp/steckbriefe/BD202474834
53)
KIRAS verbindet über einen KI-
Agenten ein intern gehostetes
Sprachmodell mit dem Zugriff
auf zentrale Dokumente (z.B.
Gesetzes- und Pressetexte,
Geschäftsordnung,
Geschäftsverteilungsplan) und
strukturierte Daten.
Mitarbeitende erhalten
Unterstützung beim Erstellen
von Textentwürfen,
Zusammenfassungen,
Übersetzungen und der
Extraktion relevanter
Informationen. Es betrifft
damit ausschließlich
unterstützende Tätigkeiten.
Ein Pilotprojekt zur
Evaluierung der Rulemapping-
Methodik zur Unterstützung
von Vollzugsaufgaben im
Umwelt- und Naturschutz ist
in Vorbereitung.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bundesamt für die
Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE)
/ /
Das BASE wird ggf. eine
mögliche Nachnutzung der
vom BMDS entwickelten
Einwendungs- und
Beteiligungsplattform SPARK
für Planungs- und
Genehmigungsverfahren
prüfen.
(https://maki.beki.bund.de/a/b
mi-
makimoapp/steckbriefe/BD202671952
25)
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bundesamt für
Naturschutz (BfN)
Die Projekte des BfN im
Kontext von KI sind im
Marktplatz für Künstliche
Intelligenz aufgeführt und
öffentlich einsehbar unter
https://maki.beki.bund.de/a/b
mi-makimo-app?kiosk
Keine KI-Projekte für
Verwaltungsentscheidungen im
Einsatz oder geplant
Das BfN plant, prüft oder
erprobt derzeit keine KI
Systeme für die genannten
Einsatzgebiete
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Umweltbundesamt
(UBA)
Tests: einzelne Mitarbeitende
testen KI-Agenten in der
Softwareentwicklung ("Vibe
Coding")
ausschlielich unterstützende
Tätigkeit /
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bundesministerium
für Forschung,
Technologie und
Raumfahrt
Prototyp eines agentischen
Workflows zur Befragung von
Daten aus dem
Dokumentations- und
Informationssystem für
Parlamentsmaterialien (DIP);
Prototyp eines agentischen
Workflows zur Befragung von
Daten aus der Genesis-
Datenbank (Destatis); Test von
agentischen
Textdurchsuchungsfunktionen
als Funktionalität in
OpenWebUI; Test der Nutzung
von Opencode als agentisches
Coding Tool
Unterstützende Tätigkeit. /
Bundesministerium
für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und
Entwicklung
KIEZ, ein KI-Assistent, greift
auf Werkzeuge wie
Internetsuche und
Wissensdatenbanken zu.
Informationen aus laufenden
Verwaltungsentscheidungen
werden nicht mit der KI
verarbeitet.
/
Bundesministerium
für Verkehr
Bundesanstalt für
Straßen- und
Verkehrswesen (BASt)
BASti - der BASt-interne KI-
Assistent
BASti - unterstützende
Tätigkeiten, aber keine
Wirkung in Verfahrensschritten
oder
Verwaltungsentscheidungen.
Trifft für BASt und die
Anwendung BASti nicht zu.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bundesministerium
für Verkehr
Deutscher Wetterdienst
(DWD)
In Kooperation mit
europäischen Partnern
(EUMETNET E-AI Programm)
wurde der Digitale Assistent
(DAWID) inkl. Agenten-Modus
mit Fokus auf Anwendungen
für Wetter und Klima
entwickelt. Der Agentenmodus
von DAWID ist ein
strukturierter
Projekt-Controller innerhalb
des DWD-KI-Ökosystems. Er
erlaubt, komplexe, mehrstufige
Prozesse zu planen,
automatisiert auszuführen und
kontrolliert abzuschließen –
von Datenbeschaffung über
Modell-Runs bis hin zur
Ergebnis-Publikation – und das
alles unter Einhaltung der
strengen
DWD-Sicherheits- und
Governance-Richtlinien.
Eingesetzt wird er z.B. zur
Unterstützung bei der
Generierung von
Wettervorhersagen oder
Beratungsdienstleistungen
oder bei der Software-
Entwicklung für Anwendungen
für Wetter und Klima.
DAWID dient ausschließlich als
Unterstützungssystem, die
Herausgabe von offiziellen
Vorhersagen, Warnungen oder
weiteren Dienstleistungen
erfolgt weiterhin durch
Expertinnen und Experten des
DWD.
DAWID wird lediglich für
fachliche Anwendungen im
Bereich Wetter und Klima
eingesetzt und trifft daher
nicht eigenständig rechtliche
Bewertungen und verantwortet
keine Bescheide.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bundesministerium
für Verkehr
Fernstraßen-Bundesamt
(FBA)
SPARK/KI - es handelt sich um
ein BMDS-Projekt
Strukturieren, priorisieren,
rechtlich vorbewerten und
Bescheidentwürfe erzeugen.
Die endgültige rechtliche
Würdigung und Entscheidung
verbleiben stets bei den
Behördenmitarbeitenden.
Es handelt sich um einen
integrierten KI-gestützten
Prozess, jedoch mit der
Möglichkeit des menschlichen
Intervinierens/Entscheidens/
Korrigierens pro Prozesschritt.
Bundesministerium
für Verkehr
Fernstraßen-Bundesamt
(FBA)
wirkRG (Planungsphase) - es
handelt sich um ein BMDS
Projekt im Rahmen von SPARK
Ausschließlich unterstützende
Tätigkeit.
Noch nicht spezifiziert,
vermutlich nicht.
Bundesministerium
für Verkehr
Luftfahrt-Bundesamt
(LBA)
Im LBA werden zentrale
Plattformen des ITZBund für
die Bereitstellung von KI Tools
verwendet. Es handelt sich um
die in der Pilotierung
befindliche KIPITZ Plattform
und den Chatbot des ITZBund.
Agentische KI wird im LBA
derzeit nicht genutzt. Die
Bereitstellung einer neuen
Softwarelösung zur
Unterstützung der
Fachverfahren des LBA wird im
Projekt Appl 2.0 bearbeiet. In
diesem Zusammenhang
erfolgte auch die
Markterkundung für Anbieter
agentischer KI. Bedarf zur
Nutzung besteht u.a. für den
Die möglichen
Nutzungsszenarien betreffen
Verwaltungsprozesse, die
durch einen menschlichen
Entscheider abschließend
bearbeitet werden. KI Tools
dienen in diesem Fall der
Entscheidungsunterstützung,
als Recherchemittel, zur
Dokumentenanalyse und -
aufbereitung sowie zur
Unterstützung der
Kommunikation mit
Antragstellern bzw. Kunden
des LBA.
Zu dem geannten Szenario
besteht im LBA derzeit kein
Vorhaben.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bereich Luftfahrtpersonal,
insbesondere Flugmedizin.
Bundesministerium
für Digitales und
Staatsmodernisierung
KIPITZ
AgenticAI Hub
SPARK (Beschleunigung von
Planungs- und
Genehmigungsverfahren)
KI-basierte
Verwaltungsplattform
("Deutschland-App")
KIPITZ: unterstützend, keine
Entscheidung
AgenticAI Hub: Die endgültige
Entscheidung verbleibt stets
beim Behördenmitarbeitenden.
Es wurde das Prinzip Human in
the loop verfolgt.
SPARK: Die endgültige
rechtliche Würdigung und
Entscheidung verbleiben stets
bei den
Behördenmitarbeitenden;
SPARK liefert nur
unterstützende Vorschläge.
KI-basierte
Verwaltungsplattform: Betrifft
ausschließlich unterstützende
Tätigkeiten
SPARK: Es handelt sich um
einen integrierten KI-
gestützten Prozess, jedoch mit
der Möglichkeit des
menschlichen
Intervinierens/Entscheidens/K
orrigierens pro Prozesschritt.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bundesministerium
des Innern
Bundesamt für
Migration und
Flüchtlinge (BAMF)
Aktuell sind keine agentischen
KI-Systeme beim BAMF im
Einsatz.
Die KI-Plattform des ITZBunds
"KIPITZ" (Einführung im BAMF
in Arbeit) entwickelt aktuell
eine neue Funktionalität
namens "KI-Assistent", welche
verschiedene KI-Fähigkeiten
agentisch miteinander
verbindet, um Nutzereingaben
zu beantworten.
Erste Tests im Bereich
agentischer
Programmierunterstützung
finden statt.
/
Bundesministerium
des Innern
Bundeskriminalamt
(BKA)
Konzeptstudie zur
automatisierten Steuerung von
E-Mails im Stab. Ziel ist es E-
Mail-Eingänge automatisch zu
kategorisieren und
Weiterleitungsentwürfe
automatisch zu fertigen,
welche anschließend durch
einen Menschen gesichtet,
geprüft und bei Bedarf
überarbeitet werden, um so
Steuerungszeiten zu verkürzen.
Das Vorhaben betrifft eine rein
unterstützende Tätigkeit, da
die agentisch generierten
Inhalte durch einen Menschen
kuratiert und qualitätsgesichert
werden.
/
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535
Bundesministerium
des Innern
Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik
(BSI)
Im Rahmen der
Schwachstellenerkennung wird
prototypisch Agentic AI
verwendet. Dies soll weiter
ausgebaut werden.
/ /
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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