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Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der Bundesverwaltung (Antwort zu Drs. 21/7535)

dip / drucksache 14.09.2026 · WP 21 · 21/8008 · Antwort · Original ↗

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Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der Bundesverwaltung (Antwort zu Drs. 21/7535) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8008 21. Wahlperiode 14.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7535 – Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der Bundesverwaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung verknüpft ihre Vorhaben zur Digitalisierung und Staatsmodernisierung mit dem Anspruch, staatliche Entscheidungs-, Prozess- und Organisationsstrukturen grundlegend zu modernisieren. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht hierfür ausdrücklich eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung, Bürokratierückbau, Ziel- und Wirkungsorientierung sowie Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung vor (KoaV‑2025- Gesamt-final-0424.pdf). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird das Ziel formuliert, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, barrierefrei anzubieten und die Verwaltung vernetzt, effizient, leistungsfähig, niedrigschwellig und nutzerfreundlich auszugestalten. Darüber hinaus soll Deutschland als KI-Nation etabliert werden. Dies umfasst insbesondere massive Investitionen in Cloud- und KI-Infrastruktur sowie in die Verbindung von KI und Robotik (ebd.). Vor diesem Hintergrund gewinnt der Einsatz agentischer KI-Systeme in der Bundesverwaltung eine besondere Bedeutung. Unter agentischen KI- Systemen werden im fachlichen Diskurs regelmäßig Anwendungen verstanden, die nicht lediglich isolierte Antworten erzeugen, sondern auf Zielvorgaben hin mehrschrittige Handlungsabläufe planen, externe Werkzeuge oder Datenquellen einbeziehen, Informationen beschaffen, Zwischenergebnisse bewerten und komplexe Aufgabenketten mit einem hohen Grad operativer Eigenständigkeit ausführen können (www.ibm.com/de-de/think/topics/agentic-ai). Nach Auffassung der Fragesteller eröffnen sich einerseits erhebliche Rationalisierungs-, Beschleunigungs- und Standardisierungspotenziale für die öffentliche Verwaltung. Andererseits entstehen neue rechtsstaatliche und organisatorische Risiken, sofern solche Systeme Verwaltungsvorgänge nicht nur unterstützen, sondern strukturieren, priorisieren, rechtlich vorbewerten oder zum Beispiel Bescheidentwürfe erzeugen. Mit zunehmender funktionaler Tiefe des KI- Einsatzes in der Bundesverwaltung stellen sich daher umso nachdrücklicher Fragen nach Verantwortungszurechnung, menschlicher Kontrolle, tragfähiger Rechtsgrundlage, Datenzugriff, IT-Sicherheit, Fehlerkorrektur, Aktenmäßigkeit, Transparenz, Rechtsschutzfähigkeit und parlamentarischer Nachprüfbarkeit. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 14. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/5842 ausgeführt, Ziel des Agentic AI Hubs sei nicht nur eine Vernetzung von Marktakteuren und Verwaltung, sondern auch die Entwicklung eines Vehikels, das den Einsatz agentischer KI-Systeme skalierbar mache. Ferner erklärte sie, ein Fahrplan für das weitere Vorgehen werde im Rahmen eines laufenden Vorgangs erarbeitet. Für die Pilotierung agentischer KI-Lösungen sei im Rahmen der Beauftragung der DigitalService GmbH ein Sachkostenbudget von maximal 500 000 Euro vereinbart worden. Davon seien 212 849 Euro für die unmittelbare Pilotierung der Pilotprojekte veranschlagt. Die Bundesregierung erklärte zudem, inwiefern diese Mittel auch für Verstetigung oder Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden könnten, sei Gegenstand laufender Überlegungen. Offensichtlich will die Bundesregierung Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärker in staatliche Innovations- und Digitalisierungsprojekte einbeziehen. Der Agentic AI Hub soll offenbar auch als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Marktakteuren dienen. Auf die Schriftliche Frage 120 auf Bundesdrucksache 21/5846 antwortete die Bundesregierung, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) habe sich zum Ziel gesetzt, moderne, leistungsfähige und innovative Verwaltungsprozesse mit KI zu unterstützen. Derzeit stünden Unterstützungsleistungen unter Beachtung der Maßgabe „Human in the Loop“ im Vordergrund. Ob und wann ein Verwaltungsentscheidungsprozess vollständig von KI durchgeführt werden könne, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Genannt wurden technische Umsetzungsmöglichkeit, Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung, Grundrechtsrelevanz der Entscheidungen, ausreichende menschliche Aufsicht im Sinne des Artikels 14 der Verordnung (EU) 2024/1689, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und IT-Sicherheit. Diese Antwort benennt zwar einzelne relevante Prüffaktoren, lässt aber den Kern der Frage offen. Nicht mitgeteilt wurde, ob die Bundesregierung konkrete Vorhaben plant, prüft oder ausschließt, bei denen KI-Systeme vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse übernehmen sollen. Ebenfalls offen blieb, ob es bereits eine Roadmap, Projektliste, ressortübergreifende Abstimmung, technische Architektur, rechtliche Bewertung oder Evaluation für agentische KI in der Bundesverwaltung gibt. Auch wurde nicht beantwortet, ob die Bundesregierung einen Zeitpunkt oder jedenfalls Meilensteine erwartet, zu denen agentische KI-Systeme über bloße Unterstützungsleistungen hinausgehen könnten. Agentische KI im Verwaltungskontext unterscheidet sich qualitativ von einfachen Assistenzsystemen. Ein KI-System, das nur Textbausteine vorschlägt, wirft andere Fragen auf als ein System, das selbstständig Akten durchsucht, externe Datenquellen abfragt, Rechtsnormen zuordnet, Ermessenskriterien gewichtet, Entscheidungsvorschläge erstellt oder Bescheide generiert. Gerade wenn der Staat solche Systeme im Kontakt mit Bürgern und Unternehmen einsetzt, muss frühzeitig geklärt werden, ob menschliche Verantwortung tatsächlich wirksam bleibt oder lediglich nachträglich formalisiert wird. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Künstliche Intelligenz (KI) ist Schlüsseltechnologie. Durch den Einsatz von KI kann die öffentliche Verwaltung zentralen Herausforderungen mit innovativen Lösungen begegnen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und zur Arbeitsentlastung beizutragen. Eine moderne Verwaltung muss auch KI als Arbeitswerkzeug nutzen. KI kann dabei bei der Erstellung von Reden und Artikeln – aber auch bei weiteren Texten sowie allgemeiner Verwaltungsarbeit eingesetzt werden, stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Prüfung und Letztverantwortung. Der maßgebliche Standard lautet: Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen. KI kann unterstützen, aber sie ersetzt weder Zielsetzung noch Struktur, Inhalt, Urteilsvermögen oder politische Haltung. KI ist ein unterstützendes Werkzeug, der Mensch führt. Nach den Empfehlungen der Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung prüfen Nutzerinnen und Nutzer KI-generierte Inhalte vor der weiteren Verwendung fachlich (vgl. Leitsatz A 4). Wenn KI-generierte Inhalte von Menschen geprüft werden – fachlich, redaktionell und qualitativ, ist regelmäßig keine weitere Kennzeichnung notwendig (vgl. Leitsatz A 5). Dies entspricht auch den Anforderungen von Artikel 50 Absatz 4 Sätze 4 und 5 der KI-VO. KI ist ein neues, leistungsfähiges Werkzeug zur Unterstützung. Die Bundesregierung fördert die Nutzung von KI in der Verwaltung, weil sie überzeugt ist, dass Deutschland den produktiven und zugleich maßvollen Umgang mit KI schnell weiter lernen muss.  1. Welche Definition von „agentischer KI“ oder „Agentic AI“ verwendet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Agentic AI Hub und vergleichbaren Vorhaben der Bundesverwaltung?  2. Welche konkreten Funktionen, Fähigkeiten oder Autonomiegrade müssen nach Auffassung der Bundesregierung vorliegen, damit ein KI- System als agentisch gilt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung definiert „agentische KI“ bzw. „Agentic AI“ im Zusammenhang mit dem Agentic AI Hub als ein KI‑System, das über die reine Erzeugung isolierter Antworten hinaus mehrstufige Handlungsabläufe planen kann, externe Werkzeuge oder Datenquellen einbindet, Informationen beschafft, Zwischenergebnisse bewertet und komplexe Aufgabenketten mit einem hohen Grad operativer Eigenständigkeit ausführt.  3. Welche konkreten Vorhaben, Pilotprojekte, Marktdialoge, Tests, Prototypen oder Konzeptstudien zum Einsatz agentischer KI in der Bundesverwaltung gibt es derzeit?  4. Welche dieser Vorhaben betreffen ausschließlich unterstützende Tätigkeiten, und welche betreffen Verfahrensschritte mit unmittelbarer Relevanz für Verwaltungsentscheidungen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*  5. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, bundeseigenen Unternehmen, Projektträger oder sonstigen Stellen sind am Agentic AI Hub beteiligt?  6. Welche Rolle nimmt das BMDS beim Agentic AI Hub ein, und welche Aufgaben wurden der DigitalService GmbH des Bundes konkret übertragen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Der Agentic AI Hub ist ein Vorhaben des BMDS. Der DigitalService unterstützt das BMDS als Dienstleister im Rahmen des Agentic AI Hub. Darüber hinaus wurden weitere Akteure nach Bedarf beteiligt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8008 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Das BMDS definiert die übergeordneten Ziele, die strategische Leitung, die finale Prüfung und die Rahmenbedingungen. Die DigitalService GmbH übernimmt die Operationalisierung, etwa in der Vorauswahl der Pilot‑Tandems oder der Evaluation anhand definierter Kennzahlen.  7. Welche Verträge, Verwaltungsvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Projektaufträge oder sonstigen Beauftragungsdokumente liegen dem Agentic AI Hub zugrunde? Für den Agentic AI Hub wurde die DigitalService GmbH beauftragt. Verträge für die Lizenzen der einzelnen agentischen KI-Lösungen wurden zwischen der DigitalService GmbH und den einzelnen Start-ups geschlossen.  8. Welche Gesamtkosten sind für den Agentic AI Hub für die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 jeweils geplant, veranschlagt, gebunden oder bereits verausgabt? Die Gesamtkosten belaufen sich im angegebenen Zeitraum wie folgt: 2025: 243 341,30 Euro 2026: 3 180 582,45 Euro Für die Jahre 2027 und 2028 sind die konkreten Planungen nicht abgeschlossen. Mit den eingesetzten Haushaltsmitteln wurden die Kommunen und Start-ups unterstützt, effiziente und modernste KI-Systeme zur Arbeitserleichterung in den Wirkbetrieb zu bringen. Dies hat zu Effizienz- und Qualitätssteigerungen bei den Kommunen und direkter Wirkung bei Bürgerinnen und Bürgern beigetragen. Zusätzlich konnten im Nachgang zum Agentic AI Hub die Start-ups anschließende Investitionen und Aufträge außerhalb der Förderung des Agentic AI Hubs anschließen. Im Übrigen wird auf den Abschlussbericht zum Agentic AI Hub verwiesen: (https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-in- der-verwaltung/agentic-ai-hub).  9. Aus welchen Haushaltstiteln werden der Agentic AI Hub und vergleichbare Vorhaben agentischer KI finanziert? Der Agentic AI Hub wird aus Kapitel 2402 Titel 532 16 finanziert. 10. Welche Mittel des in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5842 genannten Sachkostenbudgets von maximal 500 000 Euro wurden bisher konkret wofür verausgabt, und welche konkreten Leistungen wurden für die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5842 genannten 212 849 Euro zur unmittelbaren Pilotierung konkret beauftragt oder erbracht? Es besteht ein maximales Sachkostenbudget von 500 000 Euro (420 168 Euro netto) für die DigitalService GmbH. Die genannten 212 849 Euro (netto) beziehen sich auf die Kosten für die Pilotierung der zwanzig Pilot-Tandems. 11. Welche Kriterien verwendet die Bundesregierung, um Start-ups, KMU, Forschungseinrichtungen oder sonstige Anbieter für eine Beteiligung am Agentic AI Hub auszuwählen, welche konkreten vergaberechtlichen Verfahren wurden für Leistungen im Zusammenhang mit dem Agentic AI Hub durchgeführt, und welche Auftragswerte, Zuschlagsempfänger und Leistungsgegenstände ergaben sich jeweils? Der Vertragsschluss fand zwischen dem DigitalService GmbH und den Startups auf Vorschlag und Vorauswahl der DigitalService GmbH statt. Ein Vertragsverhältnis mit dem BMDS besteht nicht. Die Auswahl der Start-ups durch die DigitalService GmbH erfolgte insbesondere nach folgenden Kriterien: Produktreife, Alter der Start-ups/Skale-ups (für die Definition eines Start-ups/ Skale-ups), Skalierbarkeit der Lösung, Umsetzbarkeit des Produkts (Vorbereitungszeit und Realisierbarkeit), Lizenzkosten, Compliance (insb. Datenschutz und KI-VO), Abdeckung sowohl kleiner als auch größerer Kommunen sowie der verschiedenen Bundesländer, Nachhaltigkeit, Implementierungsaufwand und Skalierbarkeit, IT-Sicherheit, Open Source Komponenten. 12. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung beim Agentic AI Hub an Open Source, offene Standards, Portabilität, Interoperabilität und Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten, und welche konkreten Datenbestände der Bundesverwaltung werden oder sollen im Rahmen des Agentic AI Hub für Training, Test, Evaluation, Prompting, Retrieval- Augmented Generation oder sonstige Systemfunktionen genutzt werden? Die Grundidee des Agentic AI Hub besteht darin zu testen, ob existierende Lösungen von Start-ups in wenigen Wochen und mit niedrigem Budget für kommunale Verwaltungen nutzbar gemacht werden können. Die Nutzung von OpenSource-Komponenten und offenen APIs ist in dieser Phase vorteilhaft. Für eine Skalierung über die Erprobung hinaus ist die Einhaltung von Souveränitätsanforderungen erforderlich, ohne dabei aber die lokalen Anbieter gegenüber konkurrierenden Anbietern aus Drittstaaten zu benachteiligen. 13. Welche personenbezogenen, vertraulichen, sicherheitsrelevanten oder VS (Verschlusssache)-eingestuften Daten sind von Vorhaben des Agentic AI Hub ausgeschlossen, und welche Datenschutzfolgenabschätzungen, IT-Sicherheitskonzepte, Bedrohungsanalysen oder Grundrechtefolgenabschätzungen wurden für Vorhaben agentischer KI erstellt? Es wurden keine vertraulichen, sicherheitsrelevanten oder VS‑eingestufte Informationen verarbeitet. Die gesetzlichen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wurden beachtet und soweit erforderlich Datenschutz‑Folgenabschätzung (DSFA), IT‑Sicherheitskonzepte und Grundrechte‑Folgenabschätzung erstellt bzw. durchgeführt. 14. Welche Rolle spielen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und die Rechtsabteilungen der Ressorts bei der Prüfung agentischer KI- Vorhaben? Das BSI, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das ITZBund und die Rechtsabteilungen der Ressorts nehmen bei agentischen KI-Vorhaben gesetzlichen Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wahr. 15. Welche konkreten Bewertungskriterien werden in der von der Bundesregierung genannten Evaluation des Agentic AI Hub verwendet? 16. Welche messbaren Zielwerte bestehen für technische Leistungsfähigkeit, fachliche Leistungsfähigkeit, Rechtskonformität, Skalierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bearbeitungsdauer, Fehlerquote und Nutzerzufriedenheit? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Es wird auf den Abschlussbericht zum Agentic AI Hub verwiesen: (https://bmd s.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-in-der-verwaltung/agentic-ai-hub). 17. Wann soll der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5842 erwähnte Fahrplan für das weitere Vorgehen beim Agentic AI Hub abgeschlossen werden? 18. Welche Meilensteine enthält oder soll dieser Fahrplan nach dem aktuellen Planungsstand enthalten? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Der Agentic AI Hub soll als Maschinenraum, der Start-ups und Verwaltung zusammenbringt verstetigt werden. Die zweite Bewerbungsrunde/Pilotierung sowie die Etablierung der erforderlichen Vehikel für eine Skalierung der Lösungen soll Ende 2026/Anfang 2027 abgeschlossen sein. 19. Welche Entscheidungskriterien gelten für die Überführung einzelner Pilotprojekte in eine breitere Pilotierung, einen Wirkbetrieb oder einen Regelbetrieb? 20. Welche Stellen entscheiden jeweils über Fortführung, Skalierung, Abbruch oder Regelbetrieb agentischer KI-Projekte, und welche konkreten Verwaltungsentscheidungsprozesse hält die Bundesregierung für geeignet, künftig vollständig oder weitgehend durch KI-Systeme durchgeführt zu werden? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Die Entscheidung, ob ein Pilotprojekt fortgeführt, in den Wirkbetrieb oder Regelbetrieb überführt oder abgebrochen wird, liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen. Über das in Planung befindliche dynamische Beschaffungsverfahren wird eine Skalierung der Lösungen angestrebt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen. 21. Welche Verwaltungsentscheidungsprozesse hält die Bundesregierung wegen Grundrechtsrelevanz, Ermessensausübung, hoher Fehlerfolgen, fehlender Nachvollziehbarkeit oder besonderer Schutzbedürftigkeit Betroffener für ungeeignet? Die Bundesregierung richtet sich bei der Beurteilung, welche Bereiche für eine Automatisierung ungeeignet sind, nach den gesetzlichen Anforderungen, wie der KI-VO (etwa verbotene Praktiken nach Artikel 5 KI-VO). 22. Plant, prüft oder erprobt die Bundesregierung derzeit Systeme, die Sachverhaltsermittlung, rechtliche Bewertung, Ermessensvorbereitung, Ermessensausübung und Bescheiderstellung in einem integrierten KI- gestützten Prozess verbinden? a) Wenn ja, welche Ressorts, Behörden, Fachverfahren und Rechtsbereiche sind betroffen? b) Wenn nein, weshalb hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 120 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 nicht ausdrücklich klargestellt, dass entsprechende Vorhaben derzeit nicht bestehen? Die Fragen 22 bis 22b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.* 23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „Human in the Loop“ bei agentischen KI-Systemen nicht lediglich eine nachträgliche Bestätigung eines faktisch bereits durch KI vorentschiedenen Ergebnisses bedeutet, und welche konkreten organisatorischen Vorgaben bestehen für Beschäftigte der Bundesverwaltung, die Ergebnisse agentischer KI-Systeme prüfen, ändern, verwerfen oder freigeben sollen? Es wird auf die Antwort der Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage 21/7315 verwiesen. 24. Welche Qualifikations-, Schulungs- und Fortbildungsanforderungen gelten für Beschäftigte, die agentische KI-Systeme in Bundesverwaltungsverfahren einsetzen, und welche Protokollierungs-, Dokumentations- und Aktenführungspflichten gelten für Zwischenschritte agentischer KI- Systeme? Es werden die in der KI-VO und DS-GVO genannten Anforderungen an Qualifikations-, Schulungs- und Fortbildungsanforderungen und Protokollierungs-, Dokumentations- und Akten-führungspflichten beachtet. 25. Wie wird sichergestellt, dass bei agentischen KI-Systemen sämtliche relevanten Eingaben, Zwischenschritte, Tool-Nutzungen, Datenabrufe, Modellversionen und Ausgaben nachträglich überprüfbar bleiben, und welche Rechtsgrundlagen hält die Bundesregierung für erforderlich, bevor agentische KI-Systeme Verwaltungsentscheidungen vollständig oder weitgehend übernehmen können? Es werden die Anforderungen in der KI-VO (insbesondere Artikel 14), des Verwaltungsverfahrensgesetz (insbesondere § 35a VwVfG) sowie der DSGVO (insbesondere Art. 22) beachtet. 26. Plant die Bundesregierung Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des E‑Government-Gesetzes, fachgesetzlicher Regelungen oder haushaltsrechtlicher Vorgaben, um agentische KI in Verwaltungsverfahren zu ermöglichen oder zu begrenzen? Die Bundesregierung plant keine gesetzlichen Änderungen oder Änderungen haushaltsrechtlicher Vorgaben, die explizit den Einsatz agentischer KI betreffen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8008 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 27. Welche Haftungs-, Verantwortungs- und Zurechnungsfragen hat die Bundesregierung für den Fall geprüft, dass ein agentisches KI-System fehlerhafte, rechtswidrige oder diskriminierende Ergebnisse erzeugt? Die Bundesregierung prüft fortlaufend die gesetzlichen Vorgaben und beachtet diese. 28. Welche Melde- und Abhilfeverfahren sind vorgesehen, wenn agentische KI-Systeme in Pilotierung oder Betrieb Fehlentscheidungen, Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverstöße oder systematische Verzerrungen verursachen? Für Fehlentscheidungen, Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverstöße oder systematische Verzerrungen sind klare gesetzliche Melde‑ und Abhilfeverfahren vorgegeben. Für IT‑Sicherheitsvorfälle bestehen insbesondere Meldewege an das BSI, für Datenschutzverstöße an den BfDI und die KI-VO sieht individuelle Betroffenenrechte, Meldepflichten der Anbieter/Betreiber und behördliche Marktüberwachung für KI-Systeme vor. Zudem sind in Behörden Governance- Prozesse etabliert. 29. Welche Rolle soll der Agentic AI Hub für Start-ups und KMU konkret spielen, und wie verhindert die Bundesregierung, dass nur wenige große Anbieter mit bestehender Marktmacht von staatlichen KI-Projekten profitieren? Der Agentic AI Hub soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Start-ups fungieren. Für die Skalierung wird als Vehikel derzeit u. a. ein Dynamisches Beschaffungssystem mit Wettbewerben errichtet. 30. Weshalb hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 120 auf Bundesdrucksache 21/5846 weder einen konkreten Planungsstand einzelner Vorhaben noch einen belastbaren Zeitplan für vollständige KI-gestützte Verwaltungsentscheidungsprozesse benannt? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Ressort Geschäftsbereichsbehörde Frage 3: Welche konkreten Vorhaben, Pilotprojekte, Marktdialoge, Tests, Prototypen oder Konzeptstudien zum Einsatz agentischer KI in der Bundesverwaltung gibt es derzeit? Frage 4: Welche dieser Vorhaben betreffen ausschließlich unterstützende Tätigkeiten, und welche betreffen Verfahrensschritte mit unmittelbarer Relevanz für Verwaltungsentscheidungen? Frage 22: Plant, prüft oder erprobt die Bundesregierung derzeit Systeme, die Sachverhaltsermittlung, rechtliche Bewertung, Ermessensvorbereitung, Ermessensausübung und Bescheiderstellung in einem integrierten KI-gestützten Prozess verbinden? Bundesministerium für Wirtschaft und Energie KIPITZ Die aktuelle Nutzung der Plattform KIPITZ im BMWE betrifft ausschließlich unterstützende Tätigkeiten. Auch die konzeptionellen Prüfungen im Bereich agentischer KI zielen primär auf die Unterstützung administrativer Prozesse ab. / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung (BAM) Im Moment werden nur RAG- basierte Systeme genutzt und erprobt, keine Agentic-KI wie in der Anfrage definiert. Es handelt sich hier um reine unterstützenden Assistenz- Systeme. / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesnetzagentur (BNetzA) Testung der Nutzung von agentischen KI in SPARK im Rahmen des Stromnetzausbaus, insbesondere Einwendungsmanagement Dies betrifft ausschließlich arbeitsunterstützende Hilfe und keinen Ersatz für Verfahrensbestandteile. / Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB) Konkrete Aktivitäten bezogen auf den Einsatz spezieller agentischer KI existieren nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen allgemeiner KI-Tests auch agentische Verfahren integriert sind. Es wird derzeit von ausschließlich unterstützenden Tätigkeiten ausgegangen ohne unmittelbare Relevanz für Verwaltungsentscheidungen. / Bundesministerium der Finanzen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zeitkritische Antragsbearbeitung aufgrund der Reform der privaten Altervorsorgung (pAV) ausschließlich unterstützende Tätigkeiten bei der Zertifizierung der Anträge für die Verfahrensschritte: Prüfung der Vollständigkeit und inhaltliche Prüfung BZSt plant in einem ersten Schritt, Zertifizierungsbescheide inkl. Gebührenbescheide für Produkte der pAV KI-gestützt vorzubereiten und zur abschließenden manuellen Bearbeitung zu übergeben Auswärtiges Amt inklusiveDeutsches Archäologisches Institut (DAI) und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) Im Auswärtigen Amt wird derzeit ein Proof-of-Concept (PoC) für einen agentischen KI- Assistenten zur Erstellung kontextspezifischer Dokumente sowie zum Ausfüllen strukturierter Vorlagen und Formulare erprobt. Es wurde außerdem ein Konzept zur Weiterentwicklung der Plattform PLAIN erarbeitet, um die Anbindung von KI- Werkzeugen über einen Keine dieser Vorhaben bezieht sich auf Verwaltungsentscheidungen im engeren Sinne. Das Auswärtige Amt plant den Einsatz von KI zur Unterstützung des Visumverfahrens. Eine entsprechende Anpassung des AufenthG wurde am 29.07.2026 durch das Kabinett beschlossen, muss aber noch durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 einheitlichen Standard (MCP) zu ermöglichen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesfinanzhof (BFH) Mittels einer lokal betriebenen KI-Teststellung werden die Einsatzmöglichkeiten agentischer KI im Rahmen des Gerichtsfachverfahrens GO§A sowie der elektronischen Gerichtsakte EGA getestet Es handelt sich bei den Tests ausschließlich um unterstützende und vorbereitende Tätigkeiten / Bundesministerium für Arbeit und Soziales KI-gestützte interne Wissensdatenbank zu BMAS- Forschungsberichten (Minimum Viable Product); KI- gestützte Entwicklungsumgebung zur effizienteren Entwicklung von Programmcodes Ausschließlich unterstützend / Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) / / Ja, es sollen unterstützende KI- Prozesse erprobt und ggf. auch eingeführt werden. Die menschliche Prüfung der Ergebnisse ist hierbei verpflichtend und findet immer statt. a) Es gibt Erprobungen unter anderem im Zusammenhang mit Anträgen an die ZKBS (Gentechnik). Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Max Rubner-Institut (MRI) Einsatz agentischer KI als unterstützendes Hilfsmittel bei der Softwareprogrammierung im NRZ-Authent (Nationales Referenzzentrum für authentische Lebensmittel am MRI) Der Einsatz dient ausschließlich zur Unterstützung. / Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit KIRAS - KI-basiertes Recherche- und Assistenzsystem (https://maki.beki.bund.de/a/b mi- makimoapp/steckbriefe/BD202474834 53) KIRAS verbindet über einen KI- Agenten ein intern gehostetes Sprachmodell mit dem Zugriff auf zentrale Dokumente (z.B. Gesetzes- und Pressetexte, Geschäftsordnung, Geschäftsverteilungsplan) und strukturierte Daten. Mitarbeitende erhalten Unterstützung beim Erstellen von Textentwürfen, Zusammenfassungen, Übersetzungen und der Extraktion relevanter Informationen. Es betrifft damit ausschließlich unterstützende Tätigkeiten. Ein Pilotprojekt zur Evaluierung der Rulemapping- Methodik zur Unterstützung von Vollzugsaufgaben im Umwelt- und Naturschutz ist in Vorbereitung. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) / / Das BASE wird ggf. eine mögliche Nachnutzung der vom BMDS entwickelten Einwendungs- und Beteiligungsplattform SPARK für Planungs- und Genehmigungsverfahren prüfen. (https://maki.beki.bund.de/a/b mi- makimoapp/steckbriefe/BD202671952 25) Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Projekte des BfN im Kontext von KI sind im Marktplatz für Künstliche Intelligenz aufgeführt und öffentlich einsehbar unter https://maki.beki.bund.de/a/b mi-makimo-app?kiosk Keine KI-Projekte für Verwaltungsentscheidungen im Einsatz oder geplant Das BfN plant, prüft oder erprobt derzeit keine KI Systeme für die genannten Einsatzgebiete Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Umweltbundesamt (UBA) Tests: einzelne Mitarbeitende testen KI-Agenten in der Softwareentwicklung ("Vibe Coding") ausschlielich unterstützende Tätigkeit / Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Prototyp eines agentischen Workflows zur Befragung von Daten aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP); Prototyp eines agentischen Workflows zur Befragung von Daten aus der Genesis- Datenbank (Destatis); Test von agentischen Textdurchsuchungsfunktionen als Funktionalität in OpenWebUI; Test der Nutzung von Opencode als agentisches Coding Tool Unterstützende Tätigkeit. / Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung KIEZ, ein KI-Assistent, greift auf Werkzeuge wie Internetsuche und Wissensdatenbanken zu. Informationen aus laufenden Verwaltungsentscheidungen werden nicht mit der KI verarbeitet. / Bundesministerium für Verkehr Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) BASti - der BASt-interne KI- Assistent BASti - unterstützende Tätigkeiten, aber keine Wirkung in Verfahrensschritten oder Verwaltungsentscheidungen. Trifft für BASt und die Anwendung BASti nicht zu. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bundesministerium für Verkehr Deutscher Wetterdienst (DWD) In Kooperation mit europäischen Partnern (EUMETNET E-AI Programm) wurde der Digitale Assistent (DAWID) inkl. Agenten-Modus mit Fokus auf Anwendungen für Wetter und Klima entwickelt. Der Agentenmodus von DAWID ist ein strukturierter Projekt-Controller innerhalb des DWD-KI-Ökosystems. Er erlaubt, komplexe, mehrstufige Prozesse zu planen, automatisiert auszuführen und kontrolliert abzuschließen – von Datenbeschaffung über Modell-Runs bis hin zur Ergebnis-Publikation – und das alles unter Einhaltung der strengen DWD-Sicherheits- und Governance-Richtlinien. Eingesetzt wird er z.B. zur Unterstützung bei der Generierung von Wettervorhersagen oder Beratungsdienstleistungen oder bei der Software- Entwicklung für Anwendungen für Wetter und Klima. DAWID dient ausschließlich als Unterstützungssystem, die Herausgabe von offiziellen Vorhersagen, Warnungen oder weiteren Dienstleistungen erfolgt weiterhin durch Expertinnen und Experten des DWD. DAWID wird lediglich für fachliche Anwendungen im Bereich Wetter und Klima eingesetzt und trifft daher nicht eigenständig rechtliche Bewertungen und verantwortet keine Bescheide. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bundesministerium für Verkehr Fernstraßen-Bundesamt (FBA) SPARK/KI - es handelt sich um ein BMDS-Projekt Strukturieren, priorisieren, rechtlich vorbewerten und Bescheidentwürfe erzeugen. Die endgültige rechtliche Würdigung und Entscheidung verbleiben stets bei den Behördenmitarbeitenden. Es handelt sich um einen integrierten KI-gestützten Prozess, jedoch mit der Möglichkeit des menschlichen Intervinierens/Entscheidens/ Korrigierens pro Prozesschritt. Bundesministerium für Verkehr Fernstraßen-Bundesamt (FBA) wirkRG (Planungsphase) - es handelt sich um ein BMDS Projekt im Rahmen von SPARK Ausschließlich unterstützende Tätigkeit. Noch nicht spezifiziert, vermutlich nicht. Bundesministerium für Verkehr Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Im LBA werden zentrale Plattformen des ITZBund für die Bereitstellung von KI Tools verwendet. Es handelt sich um die in der Pilotierung befindliche KIPITZ Plattform und den Chatbot des ITZBund. Agentische KI wird im LBA derzeit nicht genutzt. Die Bereitstellung einer neuen Softwarelösung zur Unterstützung der Fachverfahren des LBA wird im Projekt Appl 2.0 bearbeiet. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Markterkundung für Anbieter agentischer KI. Bedarf zur Nutzung besteht u.a. für den Die möglichen Nutzungsszenarien betreffen Verwaltungsprozesse, die durch einen menschlichen Entscheider abschließend bearbeitet werden. KI Tools dienen in diesem Fall der Entscheidungsunterstützung, als Recherchemittel, zur Dokumentenanalyse und - aufbereitung sowie zur Unterstützung der Kommunikation mit Antragstellern bzw. Kunden des LBA. Zu dem geannten Szenario besteht im LBA derzeit kein Vorhaben. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bereich Luftfahrtpersonal, insbesondere Flugmedizin. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung KIPITZ AgenticAI Hub SPARK (Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren) KI-basierte Verwaltungsplattform ("Deutschland-App") KIPITZ: unterstützend, keine Entscheidung AgenticAI Hub: Die endgültige Entscheidung verbleibt stets beim Behördenmitarbeitenden. Es wurde das Prinzip Human in the loop verfolgt. SPARK: Die endgültige rechtliche Würdigung und Entscheidung verbleiben stets bei den Behördenmitarbeitenden; SPARK liefert nur unterstützende Vorschläge.  KI-basierte Verwaltungsplattform: Betrifft ausschließlich unterstützende Tätigkeiten SPARK: Es handelt sich um einen integrierten KI- gestützten Prozess, jedoch mit der Möglichkeit des menschlichen Intervinierens/Entscheidens/K orrigierens pro Prozesschritt. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bundesministerium des Innern Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Aktuell sind keine agentischen KI-Systeme beim BAMF im Einsatz. Die KI-Plattform des ITZBunds "KIPITZ" (Einführung im BAMF in Arbeit) entwickelt aktuell eine neue Funktionalität namens "KI-Assistent", welche verschiedene KI-Fähigkeiten agentisch miteinander verbindet, um Nutzereingaben zu beantworten. Erste Tests im Bereich agentischer Programmierunterstützung finden statt. / Bundesministerium des Innern Bundeskriminalamt (BKA) Konzeptstudie zur automatisierten Steuerung von E-Mails im Stab. Ziel ist es E- Mail-Eingänge automatisch zu kategorisieren und Weiterleitungsentwürfe automatisch zu fertigen, welche anschließend durch einen Menschen gesichtet, geprüft und bei Bedarf überarbeitet werden, um so Steuerungszeiten zu verkürzen. Das Vorhaben betrifft eine rein unterstützende Tätigkeit, da die agentisch generierten Inhalte durch einen Menschen kuratiert und qualitätsgesichert werden. / Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7535 Bundesministerium des Innern Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Im Rahmen der Schwachstellenerkennung wird prototypisch Agentic AI verwendet. Dies soll weiter ausgebaut werden. / / Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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