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Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des Antiziganismus genau, und erfolgt die von der Bundesregierung vorgenommene Bestimmung bzw. Eingrenzung desjenigen Personenkreises, der Opfer von Antiziganismus in Deutschland wird bzw. werden kann, nach ethnischen Kriterien (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/behoerden-beauftragte-beiraete-gremien/antiziganismusbeauftragter-der-bundesregierung)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Es wird auf die Arbeitsdefinition zu Antiziganismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verwiesen. Die Bundesregierung hat die rechtlich nicht bindende Arbeitsdefinition im März 2021 durch die Kenntnisnahme im Kabinett politisch indossiert.

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