Fortführung des Amtes des Antiziganismusbeauftragten - Evaluierung von Notwendigkeit, Wirksamkeit und Ressourceneinsatz
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Fortführung des Amtes des Antiziganismusbeauftragten - Evaluierung von Notwendigkeit, Wirksamkeit und Ressourceneinsatz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/817
21. Wahlperiode 09.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Zaum, Johann Martel, Dr. Götz Frömming, Martin
Reichardt, Sebastian Maack, Kerstin Przygodda, Jan Feser, Tobias Ebenberger,
Martin Hess und der Fraktion der AfD
Fortführung des Amtes des Antiziganismusbeauftragten – Evaluierung von
Notwendigkeit, Wirksamkeit und Ressourceneinsatz
Die damalige Bundesregierung hat im Jahr 2022 den „Beauftragten für
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland“ als Teil des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt. Ziel
des Amtes soll bislang gewesen sein, auf Diskriminierung, Vorurteile und
antiziganistische Tendenzen in der Gesellschaft aufmerksam zu machen sowie die
Lebenssituation der betroffenen Gruppen zu verbessern.
Trotz anfänglich anderslautender Planungen wird die Stelle von der neuen
Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD fortgeführt werden (www.deutschlandfu
nk.de/cdu-politiker-brand-soll-antiziganismus-beauftragter-werden-100.html,
abgerufen 17. Juni 2025).
Vor dem Hintergrund der begrenzten Haushaltsmittel und des Anspruchs an
eine evidenzbasierte Prioritätensetzung in der sogenannten
Antidiskriminierungspolitik kann nach Auffassung der Fragsteller nicht darauf verzichtet
werden, die Grundlage, Wirksamkeit und Notwendigkeit der Tätigkeit des
Beauftragten parlamentarisch zu überprüfen.
Dabei stellen sich den Fragestellern insbesondere Fragen zur statistischen
Relevanz erfasster antiziganistischer Straftaten, zur Definition der Einordnung
solcher Delikte, zu den Ursachen von Ablehnungshaltungen in der Gesellschaft
sowie zu den messbaren Erfolgen der bisherigen Arbeit des Amtsträgers.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen Kriterien, Definitionen oder Maßstäben erfolgt nach
Kenntnis der Bundesregierung die polizeiliche und behördliche Einordnung
einer Straftat als „antiziganistisch“ (bitte angeben, ob hierbei gesetzliche
Grundlagen, wissenschaftliche Einschätzungen, interne Handreichungen
oder andere Bewertungsmaßstäbe zugrunde liegen)?
2. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten mit antiziganistischem
Hintergrund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022,
2023, 2024 und im bisherigen Jahresverlauf 2025 registriert (bitte nach
Bundesland aufschlüsseln)?
3. Welche Straftatbestände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den in Frage 2 genannten Straftaten erfasst (bitte nach Deliktgruppen wie
Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung etc. aufschlüsseln)?
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
nichtdeutscher Tatverdächtiger in Bezug auf die Fragen 2 und 3?
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie oft die
Anzeigen im Sinne der Fragen 2 und 3 zu rechtswirksamen Verurteilungen
führten (wenn ja, bitte ausführen)?
6. Wenn die Frage 5 bejaht wurde, mit welchen Strafmaßen wurden die in
Frage 3 genannten Straftaten wegen Antiziganismus jeweils bemessen?
7. Wie viele Gerichtsverfahren wegen Antiziganismus wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025
geführt, in welcher juristischen Instanz wurden diese geführt, und wie lange
haben diese Verfahren jeweils und im Durchschnitt angedauert (bitte nach
Bundesland und Gerichtsebene aufschlüsseln)?
8. Wie viele Disziplinarverfahren wurden seitens des Bundes sowie nach
Kenntnis der Bundesregierung der Länder, kreisfreien Städte, Landkreise
und Kommunen gegen Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
wegen antiziganistischer Vorfälle in den Jahren 2022, 2023, 2024 und
2025 angestrengt, und zu welchen Ergebnissen haben diese, sofern
abgeschlossen, geführt?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ursachen von
Ablehnungshaltungen gegenüber Angehörigen der als „Sinti und Roma“
bezeichneten Gruppe vor?
10. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
gesellschaftlichen Wahrnehmung und Akzeptanz von Angehörigen der als
„Sinti und Roma“ bezeichneten Gruppen sozialstrukturelle Begleitfaktoren
wie etwa Kriminalitätsbelastung, Schulabbrüche, eine mögliche geringe
Erwerbsquote oder integrationshemmende Milieubildung?
11. Wie viele Beratungs- oder Unterstützungsanfragen sind seitens der
Zielgruppen an den Antiziganismusbeauftragten seit Amtsbeginn
herangetragen worden (bitte nach Jahr und Art des Anliegens aufschlüsseln)?
12. Wie oft wurde der Antiziganismusbeauftragte in den Jahren 2022, 2023,
2024 und 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung zurate gezogen, um
Bund, Länder, kreisfreie Städte, Landkreise und Kommunen in
Disziplinarverfahren gegen Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu
beraten?
13. An welchen messbaren Kriterien wird der Erfolg der Arbeit des
Antiziganismusbeauftragten bewertet?
14. Welche messbaren Erfolge oder Fortschritte in der Verbesserung der
Lebenssituation der genannten Gruppen konnten durch die Tätigkeit des
bisherigen Antiziganismusbeauftragten erzielt werden (bitte konkrete
Wirkungsnachweise angeben)?
15. Wie hoch waren die jährlichen Haushaltsmittel, die für die Arbeit des
Antiziganismusbeauftragten sowie die zugehörigen Projekte in den Jahren
2022, 2023 und 2024 aufgewendet wurden?
16. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sind für die Fortführung der
Tätigkeit im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen?
Berlin, den 4. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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