polradar

Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus (Antwort zu Drs. 21/7538)

dip / drucksache 26.08.2026 · WP 21 · 21/7730 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus (Antwort zu Drs. 21/7538) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7730 21. Wahlperiode 26.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7538 – Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ausweislich einer von der Organisation, CLAIM gGmbH betriebenen Internetseite werden die diesjährigen, vom 17. Juni bis zum 1. Juli 2026 bundesweit stattfindenden sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert (www.allianzgegenhass.de/#melden, zuletzt abgerufen am 26. Juni 2026). Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus offiziell beworben (www.demokrati e-leben.de/dl/service/aktuelles/aktionswochen-gegen-antimuslimischen-rassis mus-2025-265696, zuletzt abgerufen am 26. Juni 2026).  1. Arbeitet die Bundesregierung selbst mit dem Terminus „antimuslimischer Rassismus“, und wenn ja, welche Arbeitsdefinition des Begriffes verwendet sie dabei? Die Bundesregierung verwendet zur Beschreibung des Phänomens unterschiedliche Begriffe. Eine Definition oder einheitliche Verwendung des Fachbegriffs liegt innerhalb der Bundesregierung nicht vor.  2. Seit wann genau werden die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus von der Bundesregierung gefördert, und was war der Auslöser bzw. Entscheidungsgrund dafür, die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus mit Bundesmitteln zu fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung fördert seit 2020 die Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Teilmaßnahme einer Projektförderung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. Wie hoch belief bzw. beläuft sich insgesamt die Höhe der Bundesmittel, mit denen die Bundesregierung die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus unterstützt bzw. unterstützte (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?  4. Wurden bzw. werden die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus ausschließlich über das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ durch die Bundesregierung gefördert, und wenn nein, mit welchen weiteren Mitteln aus dem Bundeshaushalt wurden die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus überdies bislang durch die Bundesregierung gefördert bzw. welche weiteren Mittel sind hierfür veranschlagt (bitte jeweilige Höhe der Mittel nach jeweiligem Haushaltstitel aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei den Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus handelt es sich nicht um ein eingeständig gefördertes Projekt, sondern um eine Teilmaßnahme innerhalb eines größeren Projektzusammenhanges. Aussagen über die Höhe der aufgewandten Mittel für einzelne Maßnahmen sind daher nicht möglich.  5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche einzelnen Aktionsformen sie im Zusammenhang mit den sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus gefördert hat, und hält sie diese im Sinne der Zielerreichung für adäquat? Die Bewilligungsbehörden haben Kenntnis über alle Maßnahmen, die im Rahmen einer Projektförderung bewilligt werden. Im Zuge der Bewilligung wird darüber hinaus geprüft, ob die beantragten Maßnahmen der Zielerreichung dienen. Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt dabei nach Maßgabe der Nr. 11 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 Bundeshaushaltsordnung.  6. Liegt der Bundesregierung eine Evaluation der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus vor? Die Evaluation im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fokussiert die jeweiligen Programmbereiche. Die Berichte der Evaluation sind auf der Programmwebseite unter www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation veröffentlicht.  7. Zu welchem Ergebnis ist die im Rahmen des sogenannten Haber- Verfahrens unter Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfolgte Überprüfung von CLAIM gGmbH gelangt (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/3156, S. 4)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7494 verwiesen.  8. Wird die CLAIM gGmbH auch im Jahr 2026 laufend, d. h. über die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus hinaus mit Bundesmitteln gefördert (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/3156, Anlage 1), und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welchen Bundeshaushaltstiteln? Im Jahr 2026 werden Projekte der Claim gGmbH insgesamt mit Mitteln in Höhe von 624.997,44 Euro gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 3 und 4 verwiesen. Im Rahmen der Förderzuständigkeit des Bundesministeriums des Innern wurde die CLAIM gGmbH für eine jeweils ganzjährige Projektmaßnahme im Haushaltsjahr 2026 mit einer Fördersumme in Höhe von 300.095,00 Euro (Kapitel 0601, Titel 685 19) unterstützt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, fördert die Projektarbeit der CLAIM gGmbH gegenwärtig in Höhe von 129.169,06 Euro (Kapitel 684 03, Titel 1117).  9. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit weitere Projekte, Organisationen und Einrichtungen, die sich explizit gegen sogenannten antimuslimischen Rassismus wenden, gefördert, und wenn ja, welche sind dies, und in welcher Höhe sind sie gefördert worden (bitte jeweils nach Projekt bzw. Organisation bzw. Einrichtung und Kalenderjahr aufschlüsseln)? 10. Fördert die Bundesregierung gegenwärtig, d. h. im Jahr 2026, weitere Projekte, Organisationen und Einrichtungen, die sich explizit gegen sogenannten antimuslimischen Rassismus wenden, und wenn ja, welche sind dies, und in welcher Höhe werden sie gefördert (bitte jeweils nach Projekt bzw. Organisation bzw. Einrichtung aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aktuell geförderte Projekte finden sich unter: www.demokratie-leben.de/dl/foer derung/wen-wir-foerdern. In der ersten und zweiten Förderperiode geförderte Projekte finden sich unter: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, hat die Projektarbeit von CLAIM in Trägerschaft von Teilseiend e. V. wie folgt aus dem Haushaltstitel 684 03 „Maßnahmen gegen Rassismus“ (bis einschließlich zum Jahr 2024 aus dem Kapitel 0413; seit dem Jahr 2025 aus dem Kapitel 1117) gefördert: 2022: 54.770,22 Euro 2023: 242.324,10 Euro 2024: 202.283,33 Euro 2025: 230.450,18 Euro 2026: 27.132,85 Euro. 11. Verwendet die Bundesregierung den Begriff bzw. die Wortverbindung „anti-[…] Rassismus“ auch im Zusammenhang mit der Ablehnung von Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften als der muslimischen, und a) wenn ja, warum, und mit Blick auf die Ablehnung von Angehörigen welcher Glaubensgemeinschaft(en) genau, und b) wenn nein, warum nicht? Inwiefern Begriffe im Sinne der Fragestellung in Dokumenten und Verlautbarungen der Bundesregierung verwendet werden, kann im Rahmen der vorliegenden parlamentarischen Anfrage nicht abschließend beantwortet werden. Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung in Dokumenten und Verlautbarungen auf Begriffe zurückgreift, die in wissenschaftlichen Diskussionen Verwendung finden. 12. Hat die Bundesregierung im Jahr 2019 oder gegebenenfalls auch später zur Kenntnis genommen, dass die Medienpsychologin und Propagandaforscherin Dr. Jospehine B. Schmitt auf der Netzseite der Bundeszentrale für politische Bildung einen Artikel veröffentlichte, in dem sie den sogenannten antimuslimischen Rassismus in den Kontext islamistischer Propaganda und deren gezielter Dämonisierung von Fremdgruppen und Verbreitung von Opfernarrativen stellte (www.bpb.de/themen/infodienst/295 951/antimuslimischer-rassismus-als-islamistisches-mobilisierungsth ema/, zuletzt abgerufen am 1. Juli 2026), und wenn ja, aus welchen Gründen entschied sich die Bundesregierung zwischenzeitlich dennoch für eine weitere Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus? 13. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass der Journalist Sascha Adamek in seinem im Frühjahr 2026 publizierten Buch Belege dafür anführt, dass der Terminus „antimuslimischer Rassismus“ von Islamisten erstgeprägt sowie von diesen gezielt in den öffentlichen Diskurs in Deutschland eingeführt worden ist und dass Adamek ihn als „Kampfbegriff“ des politischen Islams und seiner Lobby in Deutschland identifiziert (vgl. Sascha Adamek, Unterwanderung. Der Politische Islam weiter auf dem Vormarsch, Köln 2026, S. 213–215), und a) wenn ja, erwägt die Bundesregierung, ihre Förderung von Projekten, Einrichtungen und Organisationen, die sich gegen sogenannten antimuslimischen Rassismus wenden, gegebenenfalls zu überdenken, und b) wenn nein, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Urheber, Genese und Begriffsgeschichte des Terminus „antimuslimischer Rassismus“? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung kommentiert Aussagen Dritter grundsätzlich nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen