Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus (Antwort zu Drs. 21/7538)
Text
Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus (Antwort zu Drs. 21/7538)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7730
21. Wahlperiode 26.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack,
Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache
21/7538 –
Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen
Rassismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ausweislich einer von der Organisation, CLAIM gGmbH betriebenen
Internetseite werden die diesjährigen, vom 17. Juni bis zum 1. Juli 2026
bundesweit stattfindenden sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen
Rassismus vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
gefördert (www.allianzgegenhass.de/#melden, zuletzt abgerufen am 26. Juni
2026).
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die sogenannten
Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus offiziell beworben (www.demokrati
e-leben.de/dl/service/aktuelles/aktionswochen-gegen-antimuslimischen-rassis
mus-2025-265696, zuletzt abgerufen am 26. Juni 2026).
1. Arbeitet die Bundesregierung selbst mit dem Terminus
„antimuslimischer Rassismus“, und wenn ja, welche Arbeitsdefinition des Begriffes
verwendet sie dabei?
Die Bundesregierung verwendet zur Beschreibung des Phänomens
unterschiedliche Begriffe. Eine Definition oder einheitliche Verwendung des Fachbegriffs
liegt innerhalb der Bundesregierung nicht vor.
2. Seit wann genau werden die sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus von der Bundesregierung gefördert, und was
war der Auslöser bzw. Entscheidungsgrund dafür, die sogenannten
Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus mit Bundesmitteln zu
fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung fördert seit 2020 die Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als
Teilmaßnahme einer Projektförderung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 25. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie hoch belief bzw. beläuft sich insgesamt die Höhe der Bundesmittel,
mit denen die Bundesregierung die sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus unterstützt bzw. unterstützte (bitte jeweils
nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?
4. Wurden bzw. werden die sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus ausschließlich über das vom Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortete
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ durch die Bundesregierung gefördert,
und wenn nein, mit welchen weiteren Mitteln aus dem Bundeshaushalt
wurden die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen
Rassismus überdies bislang durch die Bundesregierung gefördert bzw. welche
weiteren Mittel sind hierfür veranschlagt (bitte jeweilige Höhe der Mittel
nach jeweiligem Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus handelt es sich
nicht um ein eingeständig gefördertes Projekt, sondern um eine Teilmaßnahme
innerhalb eines größeren Projektzusammenhanges. Aussagen über die Höhe der
aufgewandten Mittel für einzelne Maßnahmen sind daher nicht möglich.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche einzelnen Aktionsformen sie im
Zusammenhang mit den sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus gefördert hat, und hält sie diese im Sinne der
Zielerreichung für adäquat?
Die Bewilligungsbehörden haben Kenntnis über alle Maßnahmen, die im
Rahmen einer Projektförderung bewilligt werden. Im Zuge der Bewilligung wird
darüber hinaus geprüft, ob die beantragten Maßnahmen der Zielerreichung
dienen. Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt dabei nach
Maßgabe der Nr. 11 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44
Bundeshaushaltsordnung.
6. Liegt der Bundesregierung eine Evaluation der sogenannten
Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus vor?
Die Evaluation im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fokussiert die
jeweiligen Programmbereiche. Die Berichte der Evaluation sind auf der
Programmwebseite unter www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation
veröffentlicht.
7. Zu welchem Ergebnis ist die im Rahmen des sogenannten Haber-
Verfahrens unter Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfolgte
Überprüfung von CLAIM gGmbH gelangt (vgl. Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 21/3156, S. 4)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7494 verwiesen.
8. Wird die CLAIM gGmbH auch im Jahr 2026 laufend, d. h. über die
sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus hinaus
mit Bundesmitteln gefördert (vgl. Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/3156, Anlage 1), und wenn ja, in welcher Höhe, und unter
welchen Bundeshaushaltstiteln?
Im Jahr 2026 werden Projekte der Claim gGmbH insgesamt mit Mitteln in
Höhe von 624.997,44 Euro gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die
Fragen 3 und 4 verwiesen.
Im Rahmen der Förderzuständigkeit des Bundesministeriums des Innern wurde
die CLAIM gGmbH für eine jeweils ganzjährige Projektmaßnahme im
Haushaltsjahr 2026 mit einer Fördersumme in Höhe von 300.095,00 Euro
(Kapitel 0601, Titel 685 19) unterstützt.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, fördert
die Projektarbeit der CLAIM gGmbH gegenwärtig in Höhe von
129.169,06 Euro (Kapitel 684 03, Titel 1117).
9. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit weitere Projekte,
Organisationen und Einrichtungen, die sich explizit gegen sogenannten
antimuslimischen Rassismus wenden, gefördert, und wenn ja, welche sind
dies, und in welcher Höhe sind sie gefördert worden (bitte jeweils nach
Projekt bzw. Organisation bzw. Einrichtung und Kalenderjahr
aufschlüsseln)?
10. Fördert die Bundesregierung gegenwärtig, d. h. im Jahr 2026, weitere
Projekte, Organisationen und Einrichtungen, die sich explizit gegen
sogenannten antimuslimischen Rassismus wenden, und wenn ja, welche
sind dies, und in welcher Höhe werden sie gefördert (bitte jeweils nach
Projekt bzw. Organisation bzw. Einrichtung aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aktuell geförderte Projekte finden sich unter: www.demokratie-leben.de/dl/foer
derung/wen-wir-foerdern.
In der ersten und zweiten Förderperiode geförderte Projekte finden sich unter:
www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, hat die
Projektarbeit von CLAIM in Trägerschaft von Teilseiend e. V. wie folgt aus
dem Haushaltstitel 684 03 „Maßnahmen gegen Rassismus“ (bis einschließlich
zum Jahr 2024 aus dem Kapitel 0413; seit dem Jahr 2025 aus dem
Kapitel 1117) gefördert:
2022: 54.770,22 Euro
2023: 242.324,10 Euro
2024: 202.283,33 Euro
2025: 230.450,18 Euro
2026: 27.132,85 Euro.
11. Verwendet die Bundesregierung den Begriff bzw. die Wortverbindung
„anti-[…] Rassismus“ auch im Zusammenhang mit der Ablehnung von
Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften als der muslimischen,
und
a) wenn ja, warum, und mit Blick auf die Ablehnung von Angehörigen
welcher Glaubensgemeinschaft(en) genau, und
b) wenn nein, warum nicht?
Inwiefern Begriffe im Sinne der Fragestellung in Dokumenten und
Verlautbarungen der Bundesregierung verwendet werden, kann im Rahmen der
vorliegenden parlamentarischen Anfrage nicht abschließend beantwortet werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung in Dokumenten und
Verlautbarungen auf Begriffe zurückgreift, die in wissenschaftlichen Diskussionen
Verwendung finden.
12. Hat die Bundesregierung im Jahr 2019 oder gegebenenfalls auch später
zur Kenntnis genommen, dass die Medienpsychologin und
Propagandaforscherin Dr. Jospehine B. Schmitt auf der Netzseite der Bundeszentrale
für politische Bildung einen Artikel veröffentlichte, in dem sie den
sogenannten antimuslimischen Rassismus in den Kontext islamistischer
Propaganda und deren gezielter Dämonisierung von Fremdgruppen und
Verbreitung von Opfernarrativen stellte (www.bpb.de/themen/infodienst/295
951/antimuslimischer-rassismus-als-islamistisches-mobilisierungsth
ema/, zuletzt abgerufen am 1. Juli 2026), und wenn ja, aus welchen
Gründen entschied sich die Bundesregierung zwischenzeitlich dennoch
für eine weitere Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus?
13. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass der Journalist
Sascha Adamek in seinem im Frühjahr 2026 publizierten Buch Belege
dafür anführt, dass der Terminus „antimuslimischer Rassismus“ von
Islamisten erstgeprägt sowie von diesen gezielt in den öffentlichen Diskurs
in Deutschland eingeführt worden ist und dass Adamek ihn als
„Kampfbegriff“ des politischen Islams und seiner Lobby in Deutschland
identifiziert (vgl. Sascha Adamek, Unterwanderung. Der Politische Islam weiter
auf dem Vormarsch, Köln 2026, S. 213–215), und
a) wenn ja, erwägt die Bundesregierung, ihre Förderung von Projekten,
Einrichtungen und Organisationen, die sich gegen sogenannten
antimuslimischen Rassismus wenden, gegebenenfalls zu überdenken,
und
b) wenn nein, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Urheber, Genese und Begriffsgeschichte des Terminus „antimuslimischer
Rassismus“?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert Aussagen Dritter grundsätzlich nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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