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Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/590)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2601 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/590) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2601 21. Wahlperiode 05.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Reichardt, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/590 – Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen A. Problem Der Antrag der Fraktion der AfD legt dar, dass eines der größten Hindernisse bei der Familiengründung die hohen Kosten sind. Rund 58 Prozent der Deutschen gäben an, dass Kinder einen zu großen Kostenfaktor darstellten. Die Erweiterung des bestehenden Ehegattensplittings zu einer umfassenden Familienförderung wäre nach Ansicht der Antragsteller eine geeignete Maßnahme, die Familie als Wirtschaftseinheit steuerlich besser abzubilden als das bisherige System mit Freibeträgen und Günstigerprüfung beim Kindergeld. Das heutige Ehegattensplitting berücksichtigt nur die Ehepartner, nicht jedoch die Anzahl der Kinder. Blieben Kindergeld und Kinderzuschlag bei Einführung des erweiterten Ehegattensplittings bestehen und werde das Verfahren einfach und gerecht ausgestaltet, so sei für Familien mit Kindern eine signifikante steuerliche Entlastung zu erwarten. B. Lösung Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das bisherige Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung erweitert. Anstelle der bisherigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge, sollen auch für die Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge angewendet werden. Dies soll auch für Alleinerziehende gelten; diesen Gesetzentwurf an dem Ziel zu orientieren, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von Arbeitnehmer-Brutto 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen; 2. sicherzustellen, dass das Kindergeld weiterhin unabhängig von der steuerlichen Familienförderung erhalten wird. Eine Günstigerprüfung oder Anrechnung soll nicht stattfinden; 3. in allen Bundesministerien eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben zu erstellen und diese dem Deutschen Bundestag zu dem Zweck vorzulegen, zu bestimmen, wo Ausgaben zugunsten der Umsetzung einer umfassenden Familienförderung reduziert oder beendet werden sollen. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Der Antrag diskutiert keine Alternativen. D. Kosten Der Antrag diskutiert keine Kosten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/590 abzulehnen. Berlin, den 5. November 2025 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Kay Gottschalk Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Kay Gottschalk I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/590 in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik der Kostenbelastung sowie der Ausgestaltung der Besteuerung von Familien in Deutschland wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordern soll, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das bisherige Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung erweitert. Anstelle der bisherigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge, sollen auch für die Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge angewendet werden. Dies soll auch für Alleinerziehende gelten; diesen Gesetzentwurf an dem Ziel zu orientieren, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von Arbeitnehmer-Brutto 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen; 2. sicherzustellen, dass das Kindergeld weiterhin unabhängig von der steuerlichen Familienförderung erhalten wird. Eine Günstigerprüfung oder Anrechnung soll nicht stattfinden; 3. in allen Bundesministerien eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben zu erstellen und diese dem Deutschen Bundestag zu dem Zweck vorzulegen, zu bestimmen, wo Ausgaben zugunsten der Umsetzung einer umfassenden Familienförderung reduziert oder beendet werden sollen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/590 in seiner 12. Sitzung am 5. November 2025 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt ohne weitere Diskussion mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/590. Berlin, den 5. November 2025 Kay Gottschalk Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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