Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/590)
Text
Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/590)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2601
21. Wahlperiode 05.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Reichardt, Kay Gottschalk, Jan Wenzel
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/590 –
Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden
Familienförderung umbauen
A. Problem
Der Antrag der Fraktion der AfD legt dar, dass eines der größten Hindernisse bei
der Familiengründung die hohen Kosten sind. Rund 58 Prozent der Deutschen
gäben an, dass Kinder einen zu großen Kostenfaktor darstellten.
Die Erweiterung des bestehenden Ehegattensplittings zu einer umfassenden
Familienförderung wäre nach Ansicht der Antragsteller eine geeignete Maßnahme,
die Familie als Wirtschaftseinheit steuerlich besser abzubilden als das bisherige
System mit Freibeträgen und Günstigerprüfung beim Kindergeld. Das heutige
Ehegattensplitting berücksichtigt nur die Ehepartner, nicht jedoch die Anzahl der
Kinder. Blieben Kindergeld und Kinderzuschlag bei Einführung des erweiterten
Ehegattensplittings bestehen und werde das Verfahren einfach und gerecht
ausgestaltet, so sei für Familien mit Kindern eine signifikante steuerliche Entlastung
zu erwarten.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auffordern soll,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das bisherige Ehegattensplitting zu
einer umfassenden Familienförderung erweitert. Anstelle der bisherigen
steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge, sollen auch für
die Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge angewendet werden.
Dies soll auch für Alleinerziehende gelten; diesen Gesetzentwurf an dem
Ziel zu orientieren, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem
Jahreseinkommen von Arbeitnehmer-Brutto 85.000 Euro keine Einkommensteuer
zahlen müssen;
2. sicherzustellen, dass das Kindergeld weiterhin unabhängig von der
steuerlichen Familienförderung erhalten wird. Eine Günstigerprüfung oder
Anrechnung soll nicht stattfinden;
3. in allen Bundesministerien eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben zu erstellen
und diese dem Deutschen Bundestag zu dem Zweck vorzulegen, zu
bestimmen, wo Ausgaben zugunsten der Umsetzung einer umfassenden
Familienförderung reduziert oder beendet werden sollen.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/590 abzulehnen.
Berlin, den 5. November 2025
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Kay Gottschalk
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Kay Gottschalk
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/590 in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem
Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik der Kostenbelastung sowie der Ausgestaltung der Besteuerung von Familien in Deutschland
wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordern soll,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das bisherige Ehegattensplitting zu einer umfassenden
Familienförderung erweitert. Anstelle der bisherigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge,
sollen auch für die Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge angewendet werden. Dies soll auch für
Alleinerziehende gelten; diesen Gesetzentwurf an dem Ziel zu orientieren, dass Familien ab dem dritten Kind
bis zu einem Jahreseinkommen von Arbeitnehmer-Brutto 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen
müssen;
2. sicherzustellen, dass das Kindergeld weiterhin unabhängig von der steuerlichen Familienförderung erhalten
wird. Eine Günstigerprüfung oder Anrechnung soll nicht stattfinden;
3. in allen Bundesministerien eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben zu erstellen und diese dem Deutschen
Bundestag zu dem Zweck vorzulegen, zu bestimmen, wo Ausgaben zugunsten der Umsetzung einer umfassenden
Familienförderung reduziert oder beendet werden sollen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen
der Fraktion der AfD Ablehnung.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag in seiner 10. Sitzung am
5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/590 in seiner 12. Sitzung am 5. November 2025 erstmalig
und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt ohne weitere Diskussion mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 21/590.
Berlin, den 5. November 2025
Kay Gottschalk
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Finanzausschuss
- authored ← Kay Gottschalk (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen (Beschlussempfehlung und Bericht)