Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen
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Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/590
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Reichardt, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt,
Jörn König, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß,
Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Carolin Bachmann, Dirk Brandes,
Gerrit Huy, Thomas Korell, Andreas Mayer, Christian Reck, Alexander
Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Tobias
Ebenberger, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Kurt Kleinschmidt,
Gerold Otten, Lukas Rehm, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Carina
Schießl, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Martina
Uhr, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden
Familienförderung umbauen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Es gibt vielfältige Gründe, weshalb die Deutschen immer seltener eine Familie
gründen. Eines der größten Hindernisse bei der Familiengründung sind jedoch die hohen
Kosten. Rund 58 Prozent der Deutschen geben an, dass Kinder einen zu großen
Kostenfaktor darstellen, 48 Prozent sehen Vereinbarkeitsprobleme mit der Karriere.1 Und
dass, obwohl im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2000 knapp 25 Prozent mehr Frauen
im Alter zwischen 18 und 65 Jahren von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit lebten. Daraus
folgt, dass die derzeitige steuerliche Entlastung und Förderung für Familien mit
Kindern durch Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge schlicht nicht ausreicht, um dem
seit 50 Jahren stetig wachsenden Geburtendefizit entgegenzuwirken. Im Jahr 2024 gab
es in Deutschland 330.285 weniger Geburten als Sterbefälle.2
Die Erweiterung des bestehenden Ehegattensplittings zu einer umfassenden
Familienförderung ist eine geeignete Maßnahme, die Familie als Wirtschaftseinheit steuerlich
besser abzubilden als das bisherige System mit Freibeträgen und Günstigerprüfung
beim Kindergeld. Das heutige Ehegattensplitting berücksichtigt nur die Ehepartner,
nicht jedoch die Anzahl der Kinder. Bleiben Kindergeld und Kinderzuschlag bei
Einführung des erweiterten Ehegattensplittings bestehen und wird das Verfahren einfach
und gerecht ausgestaltet, so ist für Familien mit Kindern eine signifikante steuerliche
1 Statista, Warum gründen viele Deutsche keine Familie?; https://de.statista.com/statistik/daten/stu-
die/190234/umfrage/gruende-fuer-kinderlosigkeit-in-deutschland/
2 Statista, Geburtenbilanz in Deutschland von 1950 bis 2024; https://de.statista.com/statistik/daten/stu-
die/880713/umfrage/differenz-von-geburten-und-sterbefaelle-in-deutschland/
Entlastung zu erwarten. Diese Entlastung sorgt dafür, dass Eltern aus ihrer eigenen
Leistung heraus ihre Familie besser versorgen können. Gesamtgesellschaftlich entsteht
eine höhere Steuergerechtigkeit. Das bedeutet bessere Lebensbedingungen für
Familien und erhöht damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kinderwunsch umfassend
realisiert wird und mittelfristig wieder mehr Kinder in Deutschland geboren werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das bisherige Ehegattensplitting zu einer
umfassenden Familienförderung erweitert. Anstelle der bisherigen steuerlichen
Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge, sollen auch für die Kinder
großzügig bemessene Grundfreibeträge angewendet werden. Dies soll auch für
Alleinerziehende gelten; diesen Gesetzentwurf an dem Ziel zu orientieren, dass
Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von Arbeitnehmer-
Brutto 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen;
2. sicherzustellen, dass das Kindergeld weiterhin unabhängig von der steuerlichen
Familienförderung erhalten wird. Eine Günstigerprüfung oder Anrechnung soll
nicht stattfinden;
3. in allen Bundesministerien eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben zu erstellen und
diese dem Deutschen Bundestag zu dem Zweck vorzulegen, zu bestimmen, wo
Ausgaben zugunsten der Umsetzung einer umfassenden Familienförderung
reduziert oder beendet werden sollen.
Berlin, den 20. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Es lässt sich ein kausaler Zusammenhang zwischen den immer komplizierter werdenden gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den schlechten Geburtenraten in Deutschland konstatieren. Dabei birgt diese Entwicklung
weitreichende Gefahren für den Erhalt unserer gesellschaftlichen und sozialstaatlichen Strukturen. Eine
Industrienation wie Deutschland kann es sich langfristig nicht leisten, dass sich junge Menschen immer seltener für
Kinder entscheiden, weil die finanziellen Rahmenbedingungen unmöglich sind. Kinderreiche Familien und
Alleinerziehende gehören in Deutschland zu den am stärksten von relativer Armut betroffenen Gruppen. Dies liegt
darin begründet, dass es in der Regel einen Hauptverdiener gibt. Das Führen einer funktionierenden Familie muss
gesellschaftlich wieder stärker in den Fokus geraten und steuerlich so gestaltet werden, dass der immense
finanzielle Nachteil gegenüber Singles oder Doppelverdiener abgebaut wird. so kann das Kinderkriegen wieder
attraktiver werden. Eine Familienförderung ist also nicht nur eine sinnvolle steuerrechtliche Regelungsmöglichkeit,
sondern eine verfassungsmäßige Notwendigkeit nach Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe und Familie
schützt. Das jetzige System aus Ehegattensplitting bei verheirateten Paaren, Kinderfreibeträgen und Kindergeld
reicht nämlich bei weitem nicht aus, um dem verfassungsmäßig garantieren Schutz der Familie ausreichend
Rechnung zu tragen, wenn es sich so viele Menschen nicht leisten können. Das Zusammenspiel aus
Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Günstigerprüfung ist so komplex und ohne Steuerfachkenntnisse nur schwer
verständlich. Bei der Berechnung der Steuer soll bei der angestrebten Familienförderung auch ein großzügig
bemessener Grundfreibetrag der Kinder einkommensteuerfrei gestellt werden. Vom zu versteuernden
Haushaltseinkommen der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner werden die Grundfreibeträge aller im Haushalt
lebenden Bürger (Erwachsene und Kinder) in Abzug gebracht und nur von der verbliebenen Summe die Steuerlast
berechnet. Das Kindergeld soll unabhängig von der steuerlichen Familienförderung bestehen bleiben, damit auch
Eltern mit geringen Einkommen profitieren. Die Kinderfreibeträge entfallen und eine Günstigerprüfung findet
insofern nicht mehr statt. Bei Nichtehegatten oder Einzelveranlagungen soll den Eltern pro Kind der hälftige
Kindergrundfreibetrag zustehen. Haben beide Eltern das Sorgerecht, soll eine Übertragung weiterhin möglich
bleiben. Jede Eltern-Kind-Beziehung mit mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil und mindestens einem
Kind gilt als Familie. Insofern haben auch Alleinerziehende Anspruch auf die Familienförderung.
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen beim Ausbau des Ehegattensplittings zu einer umfassenden steuerlichen
Familienförderung nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat seit jeher mehrere Varianten des Steuerrechts zum Schutz
von Ehe und Familie akzeptiert. Das Ehegattensplitting wird de facto nicht abgeschafft, sondern deutlich
erweitert zu einer steuerlichen Familienförderung, ohne das Kindergeld anzutasten.
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ISSN 0722-8333]
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