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Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/590 · Antrag · Original ↗

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Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/590 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antrag der Abgeordneten Martin Reichardt, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Carolin Bachmann, Dirk Brandes, Gerrit Huy, Thomas Korell, Andreas Mayer, Christian Reck, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Kurt Kleinschmidt, Gerold Otten, Lukas Rehm, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Carina Schießl, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Martina Uhr, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Es gibt vielfältige Gründe, weshalb die Deutschen immer seltener eine Familie gründen. Eines der größten Hindernisse bei der Familiengründung sind jedoch die hohen Kosten. Rund 58 Prozent der Deutschen geben an, dass Kinder einen zu großen Kostenfaktor darstellen, 48 Prozent sehen Vereinbarkeitsprobleme mit der Karriere.1 Und dass, obwohl im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2000 knapp 25 Prozent mehr Frauen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit lebten. Daraus folgt, dass die derzeitige steuerliche Entlastung und Förderung für Familien mit Kindern durch Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge schlicht nicht ausreicht, um dem seit 50 Jahren stetig wachsenden Geburtendefizit entgegenzuwirken. Im Jahr 2024 gab es in Deutschland 330.285 weniger Geburten als Sterbefälle.2 Die Erweiterung des bestehenden Ehegattensplittings zu einer umfassenden Familienförderung ist eine geeignete Maßnahme, die Familie als Wirtschaftseinheit steuerlich besser abzubilden als das bisherige System mit Freibeträgen und Günstigerprüfung beim Kindergeld. Das heutige Ehegattensplitting berücksichtigt nur die Ehepartner, nicht jedoch die Anzahl der Kinder. Bleiben Kindergeld und Kinderzuschlag bei Einführung des erweiterten Ehegattensplittings bestehen und wird das Verfahren einfach und gerecht ausgestaltet, so ist für Familien mit Kindern eine signifikante steuerliche 1 Statista, Warum gründen viele Deutsche keine Familie?; https://de.statista.com/statistik/daten/stu- die/190234/umfrage/gruende-fuer-kinderlosigkeit-in-deutschland/ 2 Statista, Geburtenbilanz in Deutschland von 1950 bis 2024; https://de.statista.com/statistik/daten/stu- die/880713/umfrage/differenz-von-geburten-und-sterbefaelle-in-deutschland/ Entlastung zu erwarten. Diese Entlastung sorgt dafür, dass Eltern aus ihrer eigenen Leistung heraus ihre Familie besser versorgen können. Gesamtgesellschaftlich entsteht eine höhere Steuergerechtigkeit. Das bedeutet bessere Lebensbedingungen für Familien und erhöht damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kinderwunsch umfassend realisiert wird und mittelfristig wieder mehr Kinder in Deutschland geboren werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das bisherige Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung erweitert. Anstelle der bisherigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge, sollen auch für die Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge angewendet werden. Dies soll auch für Alleinerziehende gelten; diesen Gesetzentwurf an dem Ziel zu orientieren, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von Arbeitnehmer- Brutto 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen; 2. sicherzustellen, dass das Kindergeld weiterhin unabhängig von der steuerlichen Familienförderung erhalten wird. Eine Günstigerprüfung oder Anrechnung soll nicht stattfinden; 3. in allen Bundesministerien eine Prioritätenliste ihrer Ausgaben zu erstellen und diese dem Deutschen Bundestag zu dem Zweck vorzulegen, zu bestimmen, wo Ausgaben zugunsten der Umsetzung einer umfassenden Familienförderung reduziert oder beendet werden sollen. Berlin, den 20. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Es lässt sich ein kausaler Zusammenhang zwischen den immer komplizierter werdenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den schlechten Geburtenraten in Deutschland konstatieren. Dabei birgt diese Entwicklung weitreichende Gefahren für den Erhalt unserer gesellschaftlichen und sozialstaatlichen Strukturen. Eine Industrienation wie Deutschland kann es sich langfristig nicht leisten, dass sich junge Menschen immer seltener für Kinder entscheiden, weil die finanziellen Rahmenbedingungen unmöglich sind. Kinderreiche Familien und Alleinerziehende gehören in Deutschland zu den am stärksten von relativer Armut betroffenen Gruppen. Dies liegt darin begründet, dass es in der Regel einen Hauptverdiener gibt. Das Führen einer funktionierenden Familie muss gesellschaftlich wieder stärker in den Fokus geraten und steuerlich so gestaltet werden, dass der immense finanzielle Nachteil gegenüber Singles oder Doppelverdiener abgebaut wird. so kann das Kinderkriegen wieder attraktiver werden. Eine Familienförderung ist also nicht nur eine sinnvolle steuerrechtliche Regelungsmöglichkeit, sondern eine verfassungsmäßige Notwendigkeit nach Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe und Familie schützt. Das jetzige System aus Ehegattensplitting bei verheirateten Paaren, Kinderfreibeträgen und Kindergeld reicht nämlich bei weitem nicht aus, um dem verfassungsmäßig garantieren Schutz der Familie ausreichend Rechnung zu tragen, wenn es sich so viele Menschen nicht leisten können. Das Zusammenspiel aus Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Günstigerprüfung ist so komplex und ohne Steuerfachkenntnisse nur schwer verständlich. Bei der Berechnung der Steuer soll bei der angestrebten Familienförderung auch ein großzügig bemessener Grundfreibetrag der Kinder einkommensteuerfrei gestellt werden. Vom zu versteuernden Haushaltseinkommen der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner werden die Grundfreibeträge aller im Haushalt lebenden Bürger (Erwachsene und Kinder) in Abzug gebracht und nur von der verbliebenen Summe die Steuerlast berechnet. Das Kindergeld soll unabhängig von der steuerlichen Familienförderung bestehen bleiben, damit auch Eltern mit geringen Einkommen profitieren. Die Kinderfreibeträge entfallen und eine Günstigerprüfung findet insofern nicht mehr statt. Bei Nichtehegatten oder Einzelveranlagungen soll den Eltern pro Kind der hälftige Kindergrundfreibetrag zustehen. Haben beide Eltern das Sorgerecht, soll eine Übertragung weiterhin möglich bleiben. Jede Eltern-Kind-Beziehung mit mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil und mindestens einem Kind gilt als Familie. Insofern haben auch Alleinerziehende Anspruch auf die Familienförderung. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen beim Ausbau des Ehegattensplittings zu einer umfassenden steuerlichen Familienförderung nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat seit jeher mehrere Varianten des Steuerrechts zum Schutz von Ehe und Familie akzeptiert. Das Ehegattensplitting wird de facto nicht abgeschafft, sondern deutlich erweitert zu einer steuerlichen Familienförderung, ohne das Kindergeld anzutasten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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