Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Wie verhindert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Einschränkung der Rechte der Angeklagten durch die geplanten Beschleunigungen im Strafprozess, durch welche die Justiz entlastet werden soll?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
Die Bundesregierung hat eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder zur Vorbereitung einer umfassenden Reform der Strafprozessordnung eingesetzt. Diese hat die Aufgabe, Vorschläge für eine effektive Strafverfolgung und eine zügige Verfahrensführung zu erarbeiten, wobei der Fokus auf der strafgerichtlichen Hauptverhandlung liegt. Dabei dürfen rechtsstaatliche Grundsätze nicht preisgegeben werden. Insbesondere müssen die Beschuldigten- und Opferrechte gewahrt bleiben. Die Beachtung aller Gesichtspunkte wird schon dadurch gewährleistet, dass die Kommission mit Experten und Expertinnen aus der Wissenschaft, der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Praxis sowie aus der Anwaltschaft ausgewogen besetzt ist.
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