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Schriftliche Frage 81 von Luke Hoß (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organ…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 81 von Luke Hoß (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organ… Frage 81 (Luke Hoß, Die Linke): Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege (§ 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) mit einer sogenannten Contempt-of- Court-Regelung vereinbar ist, die es dem Tatgericht erlauben würde, ein Ordnungsgeld gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nicht jedoch gegen andere Prozessbeteiligte, wie etwa die Staatsanwaltschaft, zu verhängen, wie es derzeit in der Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordnung diskutiert wird, und wenn ja, wie lautet diese (www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/ko lumne/strafen-fuer-strafverteidigung-2026-07-06? utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LE G_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_L TO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOL T000041020414&utm_medium=email_newsletter &utm_crmid=)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Juli 2026: Die im September 2025 von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder erarbeitet derzeit Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung, um Strafverfahren unter Wahrung der Beschuldigtenrechte effizienter zu gestalten. Dabei erörtert die Kommission eine Vielzahl von Vorschlägen, darunter auch zu der Frage, ob und gegebenenfalls wie rollenüberschreitendes Verhalten von Prozessbeteiligten im Strafverfahren Gegenstand gesetzlicher Regelungen werden sollte. Durch die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e. V. und der Strafverteidigervereinigungen an der Kommission und ihren Arbeitsgruppen ist sichergestellt, dass in den Beratungen und bei den daraus resultierenden Vorschlägen die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege hinreichend beachtet wird. Die Arbeiten der Kommission auch zu diesem Punkt sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird sich mit den Vorschlägen der Expertenkommission befassen, wenn der Abschlussbericht vorliegt.

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