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Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Wie ist der aktuelle Stand der Ressortabstimmung zu der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Überarbeitung der Modernisierungsumlage, und bis wann plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen im vereinfachten Verfahren auf 20 000 Euro angehoben wird. Unter anderem hierzu plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, noch dieses Jahr einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Zudem soll gemäß dem Koalitionsvertag über eine Änderung der Modernisierungsumlage dafür Sorge getragen werden, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in den Wohnungsbestand angereizt und zum anderen die Bezahlbarkeit der Mieten künftig besser als jetzt gewährleistet werden kann. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft, wie diese Vereinbarung umgesetzt werden kann. Von dieser Prüfung umfasst ist auch die Frage nach einem konkreten Zeitplan für die Vorlage eines Gesetzentwurfes.

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