Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Was war das Ziel des Bundeskanzlers Friedrich Merz bei seiner Unterstützung der Verlagerung der Verhandlungen zum 2040-EU-Klimaziel vom Umweltministerrat in den Europäischen Rat, und war das Vorgehen aus Sicht der Bundesregierung tatsächlich zielführend, wenn man bedenkt, dass sich durch die Schlussfolgerungen vom 23. Oktober 2025 keine neuen Änderungen am Kommissionsvorschlag aus dem Juni 2025 ergeben haben, da die darin geforderte Flexibilität bereits enthalten war und die dänische Ratspräsidentschaft eine Überprüfungsklausel schon im Sommer 2025 vorgeschlagen hatte, sodass das Verpassen der UN-Einreichungsfrist Ende September 2025 für die EU-Nationally-Determined-Contribution (NDC) und der damit nach meiner Auffassung zusammenhängende internationale Gesichtsverlust, insbesondere gegenüber China (www.reuters.com/sustainability/cop/china-calls-eu-hypocritical-over-criticism-climate-goal-2025-09-26/), durch eine frühere Einigung zeitlich vermeidbar gewesen wäre?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
Das EU-Klimagesetz hat weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Es gab daher Bedarfe für eine strategische Diskussion über die Ausgestaltung des europäischen Klimaziels auf Ebene der EU-Staats- und Regierungschefs. Eine Befassung des Europäischen Rates war auch der Wunsch vieler anderer Mitgliedstaaten.
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2025 haben eine gute Grundlage gelegt für die Beratungen des Sonder-Umweltrates am 4. November 2025.
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