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Klimawende statt Klimakollaps - Europa muss bei der UN-Klimakonferenz in Belém globale Führung übernehmen

dip / drucksache 15.10.2025 · WP 21 · 21/2246 · Antrag · Original ↗

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Klimawende statt Klimakollaps - Europa muss bei der UN-Klimakonferenz in Belém globale Führung übernehmen Deutscher Bundestag Drucksache 21/2246 (neu) 21. Wahlperiode 15.10.2025 Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Agnieszka Brugger, Harald Ebner, Marcel Emmerich, Julian Joswig, Michael Kellner, Swantje Henrike Michaelsen, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Julia Schneider, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Niklas Wagener, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klimawende statt Klimakollaps – Europa muss bei der UN-Klimakonferenz in Belém globale Führung übernehmen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die diesjährige Weltklimakonferenz (COP30) findet zehn Jahre nach Verabschiedung des Pariser Abkommens statt – doch leider auch im Kontext tiefgreifender Veränderungen des planetaren Klimas. Das Jahr 2024 war das wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, erstmals wurde die 1,5-Grad-Schwelle zwölf Monate in Folge überschritten. Weltweit häufen sich tödliche Naturkatastrophen, Hitzewellen und Extremwetterereignisse und werden von Mal zu Mal verheerender. Klimaforschende warnen uns, dass wir 3 Grad Erhitzung bereits um 2050 erreichen könnten.1 Die Klimakrise ist in vollem Gange und gefährdet unsere Gesundheit, unsere kulturelle Vielfalt, unseren Wohlstand und unsere Sicherheit. Vor dem Hintergrund des erneuten Ausscheidens der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Pariser Abkommen sowie den weltweiten Budgetkürzungen in der internationalen Klima- und Entwicklungsfinanzierung bei gleichzeitig wachsenden Bedarfen, vor allem im Globalen Süden, ist Deutschlands klimadiplomatisches und finanzielles Engagement heute wichtiger denn je. Mit den Entscheidungen und Ankündigungen der Bundesregierung der letzten Monate droht jedoch ein Glaubwürdigkeitsverlust, der unserem Ruf in der Welt nachhaltig schaden könnte. Mit ihren gezielten Angriffen auf die Energie- und Wärmewende, der Genehmigung neuer fossiler Gasbohrungen vor Borkum und in Bayern und der widersinnigen Erhöhung klimaschädlicher Subventionen2 sendet die schwarz-rote Koalition ein fatales Signal an unsere internationalen Partnerinnen und Partner und bricht langjährige internationale Zusagen. Die kurzsichtigen „Einsparungen“ in der nationalen und internationalen Klimafinanzierung sind gesellschaftlich und politisch verantwortungslos, denn 1 www.dpg-physik.de/veroeffentlichungen/aktuell/2025/klimaforschende-wenden-sich-an-die- deutschepolitik 2 https://foes.de/publikationen/2025/2025-02-FOES_G7_fossile_Subventionen.pdf Drucksache 21/2246 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode sie verursachen langfristige, teils unwiderrufliche, Schäden und Verluste in vielfacher Höhe. Die mutwillige Sabotage des 2040-EU-Klimaziels durch das Bundeskanzleramt im September 2025 markiert den Höhepunkt dieser rückschrittlichen Strategie. Wegen der deutschen Gegenstimme verpasste die EU die Einreichungsfrist der Vereinten Nationen für „Nationally Determined Contributions“ (NDCs) und musste ohne Klimaplan zur UN-Generalversammlung in New York reisen. Zusätzlich zum internationalen Gesichtsverlust lieferte dieses Manöver anderen Regierungen eine Ausrede, ihre Klimaziele niedriger anzusetzen.3 So wies insbesondere China die europäische Kritik an ihrem NDC mit Verweis auf dieses Manöver zurück.4 Europa steht an einem Scheideweg. Bleiben wir jetzt auf Kurs, können wir zum ersten klimaneutralen Kontinent und zum Weltmarktführer für grüne Technologien werden. Folgen wir jedoch Friedrich Merz’ kurzsichtiger Agenda und würgen die Transformation an diesem kritischen Moment ab, lassen wir China, Indien und andere Mächte unwiderruflich an uns vorbeiziehen. Die COP30 ist der Moment, uns für eine Richtung zu entscheiden: vorwärts in die grüne Zukunft oder rückwärts in den fossilen Abgrund. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die internationale Klimapolitik zur Chefsache zu erklären und den Bundeskanzler zu beauftragen, den von ihm verursachten Schaden mithilfe einer neuen klimadiplomatischen Initiative zu beheben, um eine Führungsrolle bei der COP30 für Deutschland und Europa zu beanspruchen; 2. alle Rückschritte und Verwässerungen der nationalen und europäischen Klimapolitik sofort zu beenden, auf EU-Ebene ein Klimaziel von mindestens 90 Prozent Emissionsreduktion bis 2040 tatkräftig zu unterstützen und wirksame neue Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen, um die Treibhausgas-Emissionen in allen Sektoren schnell und nachhaltig zu senken; 3. verbindliche Ausstiegsdaten für alle fossilen Energien festzulegen, keine neuen Langfristverträge für zusätzliches Fracking-Gas einzugehen und die Genehmigung neuer fossiler Projekte in Deutschland mit sofortiger Wirkung zu stoppen, um dem COP28-Beschluss sowie dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu den Verpflichtungen der Staaten für den Klimaschutz Folge zu leisten; 4. innovative Finanzierungsquellen nach dem Verursacherprinzip zu erschließen, insbesondere durch Unterstützung einer globalen Besteuerung fossiler Konzerne und Milliardäre sowie einer internationalen Luftverkehrs- und Schifffahrtsabgabe, und eine Übergewinnsteuer für fossile Geschäftsmodelle rechtlich dauerhaft zu verankern und mit den Einnahmen einen Klimaschäden- und Innovationsfonds zu speisen, um sowohl die Bewältigung von Schäden zu finanzieren als auch Innovationen für den Umgang mit der Klimakrise zu entwickeln; 5. keine neuen klima- oder umweltschädlichen Subventionen einzuführen und umgehend einen Plan für die schrittweise Abschaffung bestehender Subventionen einzuführen, um Deutschlands internationalen Zusagen gerecht zu werden; 6. die deutschen Verpflichtungen zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung einzuhalten und auszuweiten, indem sie die im Bundeshaushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen zurücknimmt, die Zusage von mindestens 6 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln für 2025 vollständig erfüllt, eine jahresscharfe Roadmap zur schrittweisen Verdreifachung bis 2035 gemäß COP29-Beschluss 3 https://minister.dcceew.gov.au/bowen/transcripts/press-conference-prime-minister-anthony-albanese-t reasurer-jim-chalmers-and-climate-change-authority-chair-matt-kean 4 www.reuters.com/sustainability/cop/china-calls-eu-hypocritical-over-criticism-climate-goal-2025-09-26/ Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – Drucksache 21/2246 (neu) und IGH-Rechtsgutachten vorlegt und diese Mittel zusätzlich zur Entwicklungsfinanzierung bereitstellt; 7. sich für eine ambitionierte Umsetzung der „Baku-to-Belém-Roadmap“ einzusetzen und dabei klimabedingte Schäden und Verluste mit einem eigenständigen globalen Finanzierungsziel von mindestens 100 Milliarden US-Dollar jährlich in die Roadmap zu integrieren und konkrete Meilensteine und Maßnahmen zu definieren, wie die anvisierten 1,3 Billionen US-Dollar jährlich bis 2035 erreicht werden können; 8. den Fonds für Verluste und Schäden („Fund for Responding to Loss and Damage“) handlungsfähig zu machen, indem sie sich für eine schnelle erste Auszahlung einsetzt und innovative Finanzierungsquellen nach dem Verursacherprinzip in die Fundraising-Strategie des Fonds einbringt; 9. Klimaklauseln in allen internationalen Finanzierungsinstrumenten zu standardisieren, damit bei klimabedingten Extremwetterereignissen Zins- und Tilgungszahlungen ausgesetzt und Kreditlaufzeiten gestreckt werden können, und sich gegenüber hochverschuldeten Ländern des Globalen Südens für Schuldenumwandlungen zugunsten von Klimafinanzierung, sogenannte „Debt-to-Climate-Swaps“, einzusetzen; 10. sich für die vollständige Operationalisierung des „Global Goal on Adaptation“ einzusetzen, sicherzustellen, dass physische und seelische Gesundheit durch geeignete Indikatoren und Umsetzungsinstrumente berücksichtigt sowie fest in der Baku-Adaptation-Roadmap und den Leitlinien für nationale Anpassungspläne (NAPs) verankert wird, und verstärkt in resiliente und gerechte Gesundheits- und Ernährungssysteme zu investieren; 11. Klima-, Biodiversitäts- und Energiepartnerschaften auszubauen, besonders mit Ländern des Globalen Südens, und dabei Indigene Völker und lokale Gemeinschaften gemäß des sogenannten „Free prior and informed consent“-Prinzips zu beteiligen, Menschenrechte zu achten und lokale Wertschöpfung zu fördern; 12. die zunehmende klimabedingte Vertreibung als zentrale Herausforderung anzuerkennen, Betroffene besser zu schützen und internationale Klimafinanzierung so auszurichten, dass sie gezielt auch Geflüchteten, Binnenvertriebenen und Aufnahmegemeinschaften zugutekommt, und dabei Frühwarnsysteme, Resilienzförderung und Anpassungsmaßnahmen in besonders gefährdeten Regionen zu stärken; 13. den Schutz von Indigenen Menschenrechts-, Umwelt- und Klimaverteidiger*innen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren weltweit zu gewährleisten, u. a. durch Frühwarnsysteme, Rechtsbeistand, Schutzmaßnahmen und diplomatischen Druck, die Lebensräume lokaler und Indigener Bevölkerung zu sichern und ihr Wissen, Kulturgüter, Praktiken und Sprachen in internationalen Klimaschutzprogrammen zu beachten; 14. den Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme konsequent zu fördern, wobei Investitionen in natürlichen Klimaschutz zusätzlich zu und nicht anstelle von Emissionsreduktionen erfolgen müssen, und bei Projekten unter Artikel 6 des Pariser Abkommens sowie der Nutzung von Negativemissionstechnologien strenge Standards für Menschenrechte, Dauerhaftigkeit, Additionalität und ökologische Integrität einzuhalten; 15. sich mit Nachdruck für einen zukunftsweisenden Waldaktionsplan einzusetzen und angesichts der akuten Bedrohung des Amazonas-Regenwaldes durch fortschreitende Entwaldung und klimatische Veränderungen international Verantwortung zu übernehmen; 16. sicherzustellen, dass das EU-Mercosur-Handelsabkommen nicht dazu führt, dass die Wirksamkeit der EUDR untergraben wird, und dafür Sorge zu tragen, dass Drucksache 21/2246 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode der in Freihandelsabkommen enthaltene Rebalancing-Mechanismus nicht als Instrument genutzt werden kann, um geltende EU-Umweltstandards abzuschwächen, Instabilität zu erzeugen oder politischen Druck auf die konsequente Anwendung von Gesetzen wie der EUDR auszuüben; 17. die Vorbereitungen rund um die TFFF konstruktiv zu begleiten und sich für eine nachhaltigkeitsbasierte, sichere und auskömmliche Finanzierung sowie für hohe und ökologisch effektive Schutzstandards einzusetzen, die eine weitere Abholzung bzw. Ausdünnung der Wälder unter dem Deckmantel der TFFF verhindern, den Schutz der Artenvielfalt sicherstellen und dabei den gleichberechtigten Zugang zu den Entscheidungsstrukturen der TFFF insbesondere für Indigene Völker und lokale Gemeinschaften sichert und einen wesentlichen Anteil der auszuzahlenden Erträge direkt an diese Gruppen leitet; 18. sich nachdrücklich für eine verstärkte politische und praktische Zusammenarbeit der drei Rio-Konventionen einzusetzen und dabei Optionen für ein gemeinsames Arbeitsprogramm voranzutreiben, wie im Beschluss der Weltnaturkonferenz CBD/COP/DEC/16/22 Absatz 19 vorgesehen; 19. der Beyond Oil and Gas Alliance beizutreten, die Arbeit an einer Fossil Fuel Non- Proliferation Treaty zu unterstützen und sich künftigen Initiativen der High- Ambition Coalition anzuschließen; 20. die fossile Einflussnahme auf die Weltklimakonferenzen durch klare Regeln wirksam zu beschränken und dafür die Rechte der Zivilgesellschaft und vulnerabler Gruppen zu stärken, indem sie sich für eine bessere Beteiligung von Frauen, Indigenen Völkern, Kindern und Jugendlichen und marginalisierten Gemeinschaften an den Klimaverhandlungen einsetzt. Berlin, den 14. Oktober 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt mit den sechsthöchsten historischen Emissionen aller Staaten5 kommt Deutschland im globalen Klimaschutz eine besondere völkerrechtliche Verantwortung zu. In seinem wegweisenden Rechtsgutachten zu den Verpflichtungen der Staaten für den globalen Klimaschutz vom 23.07.20256 stellt der IGH fest, dass alle Staaten an die allgemeine Kooperationspflicht zur Bekämpfung der Klimakrise gebunden sind, und für Verletzungen ihrer Bemühens- und Sorgfaltspflichten völkerrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Für Deutschland impliziert dies ein erhebliches Haftungsrisiko, wenn die Bundesregierung weiterhin fossile Projekte genehmigt und Subventionen aufrechterhält. Solche Maßnahmen können laut IGH als völkerrechtswidrige Handlungen gewertet werden, die zu Reparationsforderungen führen können. Ausschlaggebend ist im Sinne des IGH das im Pariser Abkommen verankerte Ziel, die globale Erderhitzung auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. An diesen Grundsätzen muss sich auch die deutsche und europäische Klimapolitik orientieren. Durch die geplante Senkung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung schwächt die Bundesregierung Deutschlands geopolitische Interessen in einer zunehmend rauen Weltordnung. Internationale Klimafinanzierung ist kein Akt der Wohltätigkeit, sondern eine strategische Investition in unsere eigene Sicherheit und Stabilität. Sie stärkt die globale Resilienz gegenüber klimabedingten Katastrophen, reduziert Konfliktrisiken 5 www.carbonbrief.org/analysis-which-countries-are-historically-responsible-for-climate-change/ 6 www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-en.pdf Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 – Drucksache 21/2246 (neu) sowie Fluchtursachen und rettet Menschenleben. Zusätzlich schützt sie internationale Lieferketten, von denen wir als Exportnation besonders abhängig sind. Der Vorstoß der Bundesregierung, „Artikel 6 Credits“ zur Erreichung der europäischen Klimaziele zu nutzen, ist eine folgenschwere Fehlentscheidung. Jeder Euro, der in diesen zwischenstaatlichen Ablasshandel fließt, fehlt für den klimaneutralen Umbau unserer eigenen Wirtschaft und Infrastruktur. Zudem sind internationale CO2- Zertifikate selten von echten Emissionssenkungen gedeckt: so war bereits die erste Charge an Artikel-6-Credits um das 26-Fache aufgebläht.7 Die europäischen Klimaziele können und müssen in Europa erreicht werden. Die Unterstützung von Drittstaaten muss immer zusätzlich zum heimischen Klimaschutz erfolgen. Eine wichtige Rolle im internationalen Klimaschutz spielen tropische Wälder. Ohne ihren besseren Schutz wird die Weltgemeinschaft ihre Klimaziele verfehlen und Kipppunkte des Klimasystems überschreiten. Eine besondere Bedeutung kommt dabei Indigenen Völkern zu, die seit Generationen in enger Verbundenheit mit dem Regenwald leben und als unersetzliche Hüter seiner biologischen Vielfalt gelten. Obwohl Indigene Völker nur fünf Prozent der weltweiten Bevölkerung ausmachen, verwalten sie rund 80 Prozent der weltweiten biologischen Vielfalt.8 Ihre kulturellen Praktiken, Sprachen und Wissenssysteme sind durch die Klimakrise und Abholzung bedroht; ihr Erhalt ist in globalem Interesse. Im Rahmen der COP30 soll die Tropical Forests Forever Facility (TFFF) als freiwillige Waldschutzinitiative verabschiedet werden, um dauerhaft öffentliches und privates Kapital für die Reduzierung der Entwaldungsraten und den Erhalt der tropischen Wälder, in denen rund zwei Drittel aller Tier- und Pflanzenarten weltweit leben, bereitzustellen. Dafür muss die TFFF ein glaubwürdiges Design sicherstellen, das sichere Investitionen und langfristige Renditen für Tropenwaldländer garantiert. Umfassende Teilhabe und eine direkte Gewinnbeteiligung für Indigene Völker und lokale Gemeinschaften müssen gewährleistet sowie sozial-ökologische Investitions- und klare Schutzkriterien für besonders intakte Tropenwälder garantiert werden. Mit hohen ökologischen und sozialen Standards ist die TFFF grundsätzlich zu begrüßen, darf jedoch nicht davon ablenken, dass auf der COP30 substanzielle Entscheidungen für den Waldschutz erreicht werden müssen, um die Waldzerstörung bis 2030 zu stoppen und die Artenvielfalt zur erhalten. EU-Lieferkettenregelungen wie die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) dürfen durch Handelsabkommen wie das mit Mercosur weder geschwächt noch ausgehöhlt werden. Mercosur-Staaten dürfen sich nicht auf den sogenannten „Rebalancing-Mechanismus“ berufen, um Ausgleichsmaßnahmen geltend zu machen, wenn sie sich durch Umweltauflagen wie die EUDR benachteiligt fühlen. Dies wäre ein gefährlicher Präzedenzfall, der die wirksame Umsetzung der Entwaldungsverordnung und weiterer EU-Lieferkettengesetzgebungen erheblich gefährdet. Die Klimakrise wirkt sich nicht nur auf Ökosysteme aus, sondern verschärft auch soziale und humanitäre Herausforderungen. Sie führt zunehmend zu Vertreibung und Flucht, insbesondere in Konflikt- und Extremwetterregionen. Millionen Menschen müssen ihre Heimat verlassen, weil Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen oder Stürme ihre Lebensgrundlagen zerstören. Zugleich sind Indigene und lokale Gemeinschaften verstärkt Repressionen, Gewalt und Kriminalisierung ausgesetzt. Diese Entwicklungen unterstreichen die Dringlichkeit, sowohl Klimavertriebene als auch Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsverteidigerinnen weltweit wirksam zu schützen und ihre Resilienz zu stärken. 7 https://carbonmarketwatch.org/2025/04/10/first-wave-of-article-6-carbon-credits-misfire-spectacularly/ 8 www.deutschlandfunkde/indigene-in-brasilien-legen-klimaschutzplan-vor-100.html Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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