Klimawende statt Klimakollaps - Europa muss bei der UN-Klimakonferenz in Belém globale Führung übernehmen
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Klimawende statt Klimakollaps - Europa muss bei der UN-Klimakonferenz in Belém globale Führung übernehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2246 (neu)
21. Wahlperiode 15.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Agnieszka
Brugger, Harald Ebner, Marcel Emmerich, Julian Joswig, Michael Kellner,
Swantje Henrike Michaelsen, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Julia Schneider,
Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Niklas Wagener, Johannes Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimawende statt Klimakollaps – Europa muss bei der UN-Klimakonferenz
in Belém globale Führung übernehmen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die diesjährige Weltklimakonferenz (COP30) findet zehn Jahre nach Verabschiedung
des Pariser Abkommens statt – doch leider auch im Kontext tiefgreifender
Veränderungen des planetaren Klimas. Das Jahr 2024 war das wärmste seit Beginn der
Wetteraufzeichnungen, erstmals wurde die 1,5-Grad-Schwelle zwölf Monate in Folge
überschritten. Weltweit häufen sich tödliche Naturkatastrophen, Hitzewellen und
Extremwetterereignisse und werden von Mal zu Mal verheerender. Klimaforschende
warnen uns, dass wir 3 Grad Erhitzung bereits um 2050 erreichen könnten.1 Die
Klimakrise ist in vollem Gange und gefährdet unsere Gesundheit, unsere kulturelle Vielfalt,
unseren Wohlstand und unsere Sicherheit.
Vor dem Hintergrund des erneuten Ausscheidens der Vereinigten Staaten von Amerika
aus dem Pariser Abkommen sowie den weltweiten Budgetkürzungen in der
internationalen Klima- und Entwicklungsfinanzierung bei gleichzeitig wachsenden Bedarfen,
vor allem im Globalen Süden, ist Deutschlands klimadiplomatisches und finanzielles
Engagement heute wichtiger denn je. Mit den Entscheidungen und Ankündigungen
der Bundesregierung der letzten Monate droht jedoch ein Glaubwürdigkeitsverlust, der
unserem Ruf in der Welt nachhaltig schaden könnte.
Mit ihren gezielten Angriffen auf die Energie- und Wärmewende, der Genehmigung
neuer fossiler Gasbohrungen vor Borkum und in Bayern und der widersinnigen
Erhöhung klimaschädlicher Subventionen2 sendet die schwarz-rote Koalition ein fatales
Signal an unsere internationalen Partnerinnen und Partner und bricht langjährige
internationale Zusagen. Die kurzsichtigen „Einsparungen“ in der nationalen und
internationalen Klimafinanzierung sind gesellschaftlich und politisch verantwortungslos, denn
1 www.dpg-physik.de/veroeffentlichungen/aktuell/2025/klimaforschende-wenden-sich-an-die-
deutschepolitik
2 https://foes.de/publikationen/2025/2025-02-FOES_G7_fossile_Subventionen.pdf
Drucksache 21/2246 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
sie verursachen langfristige, teils unwiderrufliche, Schäden und Verluste in vielfacher
Höhe.
Die mutwillige Sabotage des 2040-EU-Klimaziels durch das Bundeskanzleramt im
September 2025 markiert den Höhepunkt dieser rückschrittlichen Strategie. Wegen der
deutschen Gegenstimme verpasste die EU die Einreichungsfrist der Vereinten
Nationen für „Nationally Determined Contributions“ (NDCs) und musste ohne Klimaplan
zur UN-Generalversammlung in New York reisen. Zusätzlich zum internationalen
Gesichtsverlust lieferte dieses Manöver anderen Regierungen eine Ausrede, ihre
Klimaziele niedriger anzusetzen.3 So wies insbesondere China die europäische Kritik an
ihrem NDC mit Verweis auf dieses Manöver zurück.4
Europa steht an einem Scheideweg. Bleiben wir jetzt auf Kurs, können wir zum ersten
klimaneutralen Kontinent und zum Weltmarktführer für grüne Technologien werden.
Folgen wir jedoch Friedrich Merz’ kurzsichtiger Agenda und würgen die
Transformation an diesem kritischen Moment ab, lassen wir China, Indien und andere Mächte
unwiderruflich an uns vorbeiziehen. Die COP30 ist der Moment, uns für eine Richtung
zu entscheiden: vorwärts in die grüne Zukunft oder rückwärts in den fossilen Abgrund.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die internationale Klimapolitik zur Chefsache zu erklären und den Bundeskanzler
zu beauftragen, den von ihm verursachten Schaden mithilfe einer neuen
klimadiplomatischen Initiative zu beheben, um eine Führungsrolle bei der COP30 für
Deutschland und Europa zu beanspruchen;
2. alle Rückschritte und Verwässerungen der nationalen und europäischen
Klimapolitik sofort zu beenden, auf EU-Ebene ein Klimaziel von mindestens 90 Prozent
Emissionsreduktion bis 2040 tatkräftig zu unterstützen und wirksame neue
Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen, um die Treibhausgas-Emissionen in
allen Sektoren schnell und nachhaltig zu senken;
3. verbindliche Ausstiegsdaten für alle fossilen Energien festzulegen, keine neuen
Langfristverträge für zusätzliches Fracking-Gas einzugehen und die
Genehmigung neuer fossiler Projekte in Deutschland mit sofortiger Wirkung zu stoppen,
um dem COP28-Beschluss sowie dem Rechtsgutachten des Internationalen
Gerichtshofs (IGH) zu den Verpflichtungen der Staaten für den Klimaschutz Folge
zu leisten;
4. innovative Finanzierungsquellen nach dem Verursacherprinzip zu erschließen,
insbesondere durch Unterstützung einer globalen Besteuerung fossiler Konzerne
und Milliardäre sowie einer internationalen Luftverkehrs- und
Schifffahrtsabgabe, und eine Übergewinnsteuer für fossile Geschäftsmodelle rechtlich
dauerhaft zu verankern und mit den Einnahmen einen Klimaschäden- und
Innovationsfonds zu speisen, um sowohl die Bewältigung von Schäden zu finanzieren als
auch Innovationen für den Umgang mit der Klimakrise zu entwickeln;
5. keine neuen klima- oder umweltschädlichen Subventionen einzuführen und
umgehend einen Plan für die schrittweise Abschaffung bestehender Subventionen
einzuführen, um Deutschlands internationalen Zusagen gerecht zu werden;
6. die deutschen Verpflichtungen zur internationalen Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung einzuhalten und auszuweiten, indem sie die im
Bundeshaushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen zurücknimmt, die Zusage von mindestens 6
Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln für 2025 vollständig erfüllt, eine jahresscharfe
Roadmap zur schrittweisen Verdreifachung bis 2035 gemäß COP29-Beschluss
3 https://minister.dcceew.gov.au/bowen/transcripts/press-conference-prime-minister-anthony-albanese-t
reasurer-jim-chalmers-and-climate-change-authority-chair-matt-kean
4 www.reuters.com/sustainability/cop/china-calls-eu-hypocritical-over-criticism-climate-goal-2025-09-26/
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – Drucksache 21/2246 (neu)
und IGH-Rechtsgutachten vorlegt und diese Mittel zusätzlich zur
Entwicklungsfinanzierung bereitstellt;
7. sich für eine ambitionierte Umsetzung der „Baku-to-Belém-Roadmap“
einzusetzen und dabei klimabedingte Schäden und Verluste mit einem eigenständigen
globalen Finanzierungsziel von mindestens 100 Milliarden US-Dollar jährlich in
die Roadmap zu integrieren und konkrete Meilensteine und Maßnahmen zu
definieren, wie die anvisierten 1,3 Billionen US-Dollar jährlich bis 2035 erreicht
werden können;
8. den Fonds für Verluste und Schäden („Fund for Responding to Loss and
Damage“) handlungsfähig zu machen, indem sie sich für eine schnelle erste
Auszahlung einsetzt und innovative Finanzierungsquellen nach dem Verursacherprinzip
in die Fundraising-Strategie des Fonds einbringt;
9. Klimaklauseln in allen internationalen Finanzierungsinstrumenten zu
standardisieren, damit bei klimabedingten Extremwetterereignissen Zins- und
Tilgungszahlungen ausgesetzt und Kreditlaufzeiten gestreckt werden können, und sich
gegenüber hochverschuldeten Ländern des Globalen Südens für
Schuldenumwandlungen zugunsten von Klimafinanzierung, sogenannte „Debt-to-Climate-Swaps“,
einzusetzen;
10. sich für die vollständige Operationalisierung des „Global Goal on Adaptation“
einzusetzen, sicherzustellen, dass physische und seelische Gesundheit durch
geeignete Indikatoren und Umsetzungsinstrumente berücksichtigt sowie fest in der
Baku-Adaptation-Roadmap und den Leitlinien für nationale Anpassungspläne
(NAPs) verankert wird, und verstärkt in resiliente und gerechte Gesundheits- und
Ernährungssysteme zu investieren;
11. Klima-, Biodiversitäts- und Energiepartnerschaften auszubauen, besonders mit
Ländern des Globalen Südens, und dabei Indigene Völker und lokale
Gemeinschaften gemäß des sogenannten „Free prior and informed consent“-Prinzips zu
beteiligen, Menschenrechte zu achten und lokale Wertschöpfung zu fördern;
12. die zunehmende klimabedingte Vertreibung als zentrale Herausforderung
anzuerkennen, Betroffene besser zu schützen und internationale Klimafinanzierung so
auszurichten, dass sie gezielt auch Geflüchteten, Binnenvertriebenen und
Aufnahmegemeinschaften zugutekommt, und dabei Frühwarnsysteme,
Resilienzförderung und Anpassungsmaßnahmen in besonders gefährdeten Regionen zu
stärken;
13. den Schutz von Indigenen Menschenrechts-, Umwelt- und
Klimaverteidiger*innen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren weltweit zu gewährleisten, u. a. durch
Frühwarnsysteme, Rechtsbeistand, Schutzmaßnahmen und diplomatischen
Druck, die Lebensräume lokaler und Indigener Bevölkerung zu sichern und ihr
Wissen, Kulturgüter, Praktiken und Sprachen in internationalen
Klimaschutzprogrammen zu beachten;
14. den Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme konsequent zu
fördern, wobei Investitionen in natürlichen Klimaschutz zusätzlich zu und nicht
anstelle von Emissionsreduktionen erfolgen müssen, und bei Projekten unter Artikel
6 des Pariser Abkommens sowie der Nutzung von Negativemissionstechnologien
strenge Standards für Menschenrechte, Dauerhaftigkeit, Additionalität und
ökologische Integrität einzuhalten;
15. sich mit Nachdruck für einen zukunftsweisenden Waldaktionsplan einzusetzen
und angesichts der akuten Bedrohung des Amazonas-Regenwaldes durch
fortschreitende Entwaldung und klimatische Veränderungen international
Verantwortung zu übernehmen;
16. sicherzustellen, dass das EU-Mercosur-Handelsabkommen nicht dazu führt, dass
die Wirksamkeit der EUDR untergraben wird, und dafür Sorge zu tragen, dass
Drucksache 21/2246 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
der in Freihandelsabkommen enthaltene Rebalancing-Mechanismus nicht als
Instrument genutzt werden kann, um geltende EU-Umweltstandards
abzuschwächen, Instabilität zu erzeugen oder politischen Druck auf die konsequente
Anwendung von Gesetzen wie der EUDR auszuüben;
17. die Vorbereitungen rund um die TFFF konstruktiv zu begleiten und sich für eine
nachhaltigkeitsbasierte, sichere und auskömmliche Finanzierung sowie für hohe
und ökologisch effektive Schutzstandards einzusetzen, die eine weitere
Abholzung bzw. Ausdünnung der Wälder unter dem Deckmantel der TFFF verhindern,
den Schutz der Artenvielfalt sicherstellen und dabei den gleichberechtigten
Zugang zu den Entscheidungsstrukturen der TFFF insbesondere für Indigene Völker
und lokale Gemeinschaften sichert und einen wesentlichen Anteil der
auszuzahlenden Erträge direkt an diese Gruppen leitet;
18. sich nachdrücklich für eine verstärkte politische und praktische Zusammenarbeit
der drei Rio-Konventionen einzusetzen und dabei Optionen für ein gemeinsames
Arbeitsprogramm voranzutreiben, wie im Beschluss der Weltnaturkonferenz
CBD/COP/DEC/16/22 Absatz 19 vorgesehen;
19. der Beyond Oil and Gas Alliance beizutreten, die Arbeit an einer Fossil Fuel Non-
Proliferation Treaty zu unterstützen und sich künftigen Initiativen der High-
Ambition Coalition anzuschließen;
20. die fossile Einflussnahme auf die Weltklimakonferenzen durch klare Regeln
wirksam zu beschränken und dafür die Rechte der Zivilgesellschaft und
vulnerabler Gruppen zu stärken, indem sie sich für eine bessere Beteiligung von Frauen,
Indigenen Völkern, Kindern und Jugendlichen und marginalisierten
Gemeinschaften an den Klimaverhandlungen einsetzt.
Berlin, den 14. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt mit den sechsthöchsten historischen Emissionen aller Staaten5 kommt
Deutschland im globalen Klimaschutz eine besondere völkerrechtliche Verantwortung zu. In seinem
wegweisenden Rechtsgutachten zu den Verpflichtungen der Staaten für den globalen Klimaschutz vom 23.07.20256 stellt
der IGH fest, dass alle Staaten an die allgemeine Kooperationspflicht zur Bekämpfung der Klimakrise gebunden
sind, und für Verletzungen ihrer Bemühens- und Sorgfaltspflichten völkerrechtlich verantwortlich gemacht
werden können. Für Deutschland impliziert dies ein erhebliches Haftungsrisiko, wenn die Bundesregierung weiterhin
fossile Projekte genehmigt und Subventionen aufrechterhält. Solche Maßnahmen können laut IGH als
völkerrechtswidrige Handlungen gewertet werden, die zu Reparationsforderungen führen können. Ausschlaggebend ist
im Sinne des IGH das im Pariser Abkommen verankerte Ziel, die globale Erderhitzung auf möglichst 1,5 Grad
Celsius zu begrenzen. An diesen Grundsätzen muss sich auch die deutsche und europäische Klimapolitik
orientieren.
Durch die geplante Senkung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung schwächt die
Bundesregierung Deutschlands geopolitische Interessen in einer zunehmend rauen Weltordnung. Internationale
Klimafinanzierung ist kein Akt der Wohltätigkeit, sondern eine strategische Investition in unsere eigene Sicherheit
und Stabilität. Sie stärkt die globale Resilienz gegenüber klimabedingten Katastrophen, reduziert Konfliktrisiken
5 www.carbonbrief.org/analysis-which-countries-are-historically-responsible-for-climate-change/
6 www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-en.pdf
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 – Drucksache 21/2246 (neu)
sowie Fluchtursachen und rettet Menschenleben. Zusätzlich schützt sie internationale Lieferketten, von denen
wir als Exportnation besonders abhängig sind.
Der Vorstoß der Bundesregierung, „Artikel 6 Credits“ zur Erreichung der europäischen Klimaziele zu nutzen, ist
eine folgenschwere Fehlentscheidung. Jeder Euro, der in diesen zwischenstaatlichen Ablasshandel fließt, fehlt
für den klimaneutralen Umbau unserer eigenen Wirtschaft und Infrastruktur. Zudem sind internationale CO2-
Zertifikate selten von echten Emissionssenkungen gedeckt: so war bereits die erste Charge an Artikel-6-Credits
um das 26-Fache aufgebläht.7 Die europäischen Klimaziele können und müssen in Europa erreicht werden. Die
Unterstützung von Drittstaaten muss immer zusätzlich zum heimischen Klimaschutz erfolgen.
Eine wichtige Rolle im internationalen Klimaschutz spielen tropische Wälder. Ohne ihren besseren Schutz wird
die Weltgemeinschaft ihre Klimaziele verfehlen und Kipppunkte des Klimasystems überschreiten. Eine
besondere Bedeutung kommt dabei Indigenen Völkern zu, die seit Generationen in enger Verbundenheit mit dem
Regenwald leben und als unersetzliche Hüter seiner biologischen Vielfalt gelten. Obwohl Indigene Völker nur fünf
Prozent der weltweiten Bevölkerung ausmachen, verwalten sie rund 80 Prozent der weltweiten biologischen
Vielfalt.8 Ihre kulturellen Praktiken, Sprachen und Wissenssysteme sind durch die Klimakrise und Abholzung
bedroht; ihr Erhalt ist in globalem Interesse.
Im Rahmen der COP30 soll die Tropical Forests Forever Facility (TFFF) als freiwillige Waldschutzinitiative
verabschiedet werden, um dauerhaft öffentliches und privates Kapital für die Reduzierung der Entwaldungsraten
und den Erhalt der tropischen Wälder, in denen rund zwei Drittel aller Tier- und Pflanzenarten weltweit leben,
bereitzustellen. Dafür muss die TFFF ein glaubwürdiges Design sicherstellen, das sichere Investitionen und
langfristige Renditen für Tropenwaldländer garantiert. Umfassende Teilhabe und eine direkte Gewinnbeteiligung für
Indigene Völker und lokale Gemeinschaften müssen gewährleistet sowie sozial-ökologische Investitions- und
klare Schutzkriterien für besonders intakte Tropenwälder garantiert werden. Mit hohen ökologischen und
sozialen Standards ist die TFFF grundsätzlich zu begrüßen, darf jedoch nicht davon ablenken, dass auf der COP30
substanzielle Entscheidungen für den Waldschutz erreicht werden müssen, um die Waldzerstörung bis 2030 zu
stoppen und die Artenvielfalt zur erhalten.
EU-Lieferkettenregelungen wie die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) dürfen durch
Handelsabkommen wie das mit Mercosur weder geschwächt noch ausgehöhlt werden. Mercosur-Staaten dürfen sich
nicht auf den sogenannten „Rebalancing-Mechanismus“ berufen, um Ausgleichsmaßnahmen geltend zu machen,
wenn sie sich durch Umweltauflagen wie die EUDR benachteiligt fühlen. Dies wäre ein gefährlicher
Präzedenzfall, der die wirksame Umsetzung der Entwaldungsverordnung und weiterer EU-Lieferkettengesetzgebungen
erheblich gefährdet.
Die Klimakrise wirkt sich nicht nur auf Ökosysteme aus, sondern verschärft auch soziale und humanitäre
Herausforderungen. Sie führt zunehmend zu Vertreibung und Flucht, insbesondere in Konflikt- und
Extremwetterregionen. Millionen Menschen müssen ihre Heimat verlassen, weil Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen
oder Stürme ihre Lebensgrundlagen zerstören. Zugleich sind Indigene und lokale Gemeinschaften verstärkt
Repressionen, Gewalt und Kriminalisierung ausgesetzt. Diese Entwicklungen unterstreichen die Dringlichkeit,
sowohl Klimavertriebene als auch Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsverteidigerinnen weltweit wirksam zu
schützen und ihre Resilienz zu stärken.
7 https://carbonmarketwatch.org/2025/04/10/first-wave-of-article-6-carbon-credits-misfire-spectacularly/
8 www.deutschlandfunkde/indigene-in-brasilien-legen-klimaschutzplan-vor-100.html
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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